Arbeitsvertrag Arbeitsgesetz ▪ In Deutschland gibt es kein gesondertes Arbeitsgesetz. • Das Arbeitsrecht in Deutschland ist durch viele verschiedene Gesetze geregelt, z. B.: ➢ Bundesurlaubsgesetz ➢ Arbeitszeitgesetz ➢ Mutterschutzgesetz ▪ Österreich: Arbeitsverfassungsgesetz ▪ Schweiz: Arbeitsgesetz ▪ Tschechien: Arbeitsgesetz Arbeitsvertrag Dienstvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der ein Arbeitsverhältnis begründet Formfrei (D, AT, CH), Tschechien- Schriftform ➢ schriftlich ➢ mündlich • empfiehlt sich der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages • falls kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festzulegen Inhalt des Arbeitsvertrages • auszuführende Tätigkeit • Beginn der Beschäftigung und Dauer der Probezeit • Festlegungen zur Arbeitszeit und zum Arbeitsort • Art und Höhe des Entgelts sowie Festlegungen zu Fälligkeit und zur Zahlungsweise • weitere Zuwendungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 13. Gehalt • Urlaubsanspruch • Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung • Festlegungen zur Befristung des Arbeitsverhältnisses (unbefristet, befristet, Möglichkeit der Änderungskündigung, Kündigungsfristen und dgl.) Arbeitgeber x Arbeitnehmer Arbeitgeber wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen Arbeitnehmer Angestellte Kopfarbeit Gehalt Arbeiter Handarbeit Lohn Arbeitnehmerähnliche Personen • die in Heimarbeit Beschäftigten (Heimarbeiter) • und die ihnen Gleichgestellten – Hausgewerbetreibende • sowie selbstständige Handelsvertreter, die Einfirmenvertreter und während der letzten sechs Monate durchschnittlich nicht mehr als 1.000 Euro monatlich bezogen haben Arten der Arbeitsverträge in der BRD unbefristeter Arbeitsvertrag ▪ der klassische Arbeitsvertrag ▪ 6-monatige Probezeit ▪ nicht von vorherein auf eine bestimmte Dauer befristet ▪ Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist (ordentliche fristgerechte Kündigung) oder die fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z. B. bei einem sog. Arbeitszeitbetrug befristeter Arbeitsvertrag ▪ müssen nicht gekündigt werden, enden mit Ablauf einer im Arbeitsvertrag vereinbarten Frist ▪ Zweckbefristungen und Zeitbefristungen ▪ Kettenbefristung ➢Bei sogenannten Kettenarbeitsverträgen reihen sich befristete Arbeitsverträge wie eine „Kette“ aneinander Arten der Arbeitsverträge in der BRD Teilzeitarbeitsvertrag ▪ regelmäßige Wochenarbeitszeit ist kürzer als die vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer "Minijob“ - 520 Euro pro Monat (450 Euro bis September 2022) ▪ die Tätigkeit eines Arbeitnehmers ist geringfügig Vertrag mit freien Mitarbeitern ▪ Freie Mitarbeiter sind nicht „abhängig“ beim Arbeitgeber beschäftigt und daher auch keine Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. Probearbeitszeit ▪ Bei der Vereinbarung einer Probezeit möchte der Arbeitgeber erproben, ob der Arbeitnehmer für die vertraglich bestimmte Tätigkeit auch geeignet ist. Arbeitsvertrag x Dienstvertrag Arbeitsvertrag ist ein Unterfall des Dienstvertrags → jeder Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag i. S. d. § 611 BGB ABER: nicht jeder Dienstvertrag (oder auch sog. "freier" Dienstvertrag) ist ein Arbeitsvertrag Dienstvertrag x Arbeitsvertrag Dienstvertrag persönliche Selbständigkeit selbstständige Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte Arbeitsvertrag Einbindung in die Betriebsorganisation, abhängige Arbeit geleistet z. B. Hamburgerverkäufer Werkvertrag x Dienstvertrag (D, AT, CH) Beispiele Bauen eines Gebäudes, Schönheitsoperation Behandlung beim Arzt, Massage Gegenstand des Vertrages Herstellung des Werkes Leistung der Dienste → Ergebnis oder Erfolg nicht garantiert! Abgrenzung Werkvertrag Dienstvertrag Arbeitsverträge in Österreich • Arbeitsvertrag (auch Dienstvertrag genannt) ➢ Dienstnehmer und Dienstgeber • freier Dienstvertrag • Werkvertrag Dienstvertrag • wichtigste Merkmale sind: • geringe oder keine persönliche Abhängigkeit • freie Dienstnehmer können sich in der Regel vertreten lassen • sie sind nicht in die Organisation des Betriebes eingegliedert • sie können eigene Arbeitsmittel verwenden • sie werden normalerweise nach Stunden bezahlt Unterschied zum Werkvertrag? • Werkvertrag ist auf ein bestimmtes „Werk“ gerichtet (Zielschuldverhältnis) • der freie Dienstvertrag auf eine bestimmte/unbestimmte Zeit (Dauerschuldverhältnis) Die verschiedenen Arbeitsverträge in der Schweiz Einzelarbeitsverträge • Einzelarbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden • unterliegt keinen Formvorschriften und kann – mit Ausnahme des Lehrvertrags – auch mündlich abgeschlossen werden • man unterscheidet zwischen dem befristeten (Kündigung mit Ablauf der Frist) und dem unbefristeten (Beendigung durch Kündigung) Arbeitsvertrag Arbeitsverträge in der Schweiz Gesamtarbeitsverträge • abgeschlossen wird ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden • man unterscheidet zwischen allgemein verbindlichen (branchenspezifisch) und nicht allgemein verbindlichen GAV (nur für Verbandsmitglieder) Arbeitsverträge in der Schweiz Normalarbeitsverträge • NAV sind Erlasse des Bundes oder der Kantone • regeln die Arbeitsverhältnisse mit Bestimmungen über Arbeitszeiten, Ferien, Kündigungsfristen usw. • für Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft und im Hausdienst haben die Kantone NAV zu erlassen Arbeitsverhältnisse in Tschechien • 2012 Novelle des Arbeitsrechts • eine abhängige Arbeit kann nur in einem Arbeitsverhältnis gemäß dem ArbGB ausgeübt werden: ➢ als Arbeitsverhältnis oder ➢ Vereinbarung über die Durchführung einer Arbeit oder ➢ Vereinbarung über eine Arbeitstätigkeit Ausübung von „abhängiger Arbeit“ außerhalb eines Arbeitsverhältnisses ist unzulässig neue Sanktionen nach dem Beschäftigungsgesetz Arbeitsverhältnisse in Tschechien Befristete Arbeitsverhältnisse • die Dauer eines solchen Arbeitsverhältnisses darf drei Jahre nicht überschreiten • kann höchstens zweimal wiederholt werden (es wird der Abschluss eines neuen Vertrages oder die Verlängerung eines bestehenden Vertrages gerechnet), d.h. höchstens 3 + 3 + 3 Jahre Beendigung des Arbeitsvertrages durch: ➢ Kündigung ➢ Zeitablauf ➢ Aufhebungsvertrag ➢ Tod des Arbeitnehmers Kündigung – Rechtslage in der BRD 1. ordentliche • fristgerechte • In erster Linie kommt es hier auf den Arbeits- oder Tarifvertrag an. Ist dort keine Frist genannt, gilt § 622 BGB. Danach haben Sie eine Frist von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats zu beachten. • kein Grund 2. außerordentliche • fristlose • ein wichtiger Grund muss vorliegen: • Das Kündigungsschutzgesetz sieht nur drei Kündigungsgründe 1. Betriebsbedingt (kein Bedarf mehr an der Arbeitskraft) 2. Personenbedingt (häufige Kurzerkrankungen oder Langzeiterkrankungen) 3. Verhaltensbedingt(z. B. Betrug, dauernde Verletzung von Pflichten, Antreten des Urlaubs ohne Erlaubnis) Kündigung – Rechtslage in Tschechien • Frist: 2 Monate • seit 2012 neue Kündigungsgrunde • im Falle einer unwirksamen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: kann man Kündigungsschutzklage bei einem Gericht einreichen D: Abfindung A: Abfertigung ➢ Begriff aus dem Arbeitsrecht in Österreich. Es handelt sich um eine Einmalzahlung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. CH: Entlassungsabfindung ➢ Die Entlassungsabfindung beinhaltet eine arbeitsvertragliche und/oder freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer eine Trennung in Minne ermöglichen soll CH: Abgangsentschädigung ➢ Die Abgangsentschädigung soll verdiente, langjährige Arbeitnehmer zusätzlich „honorieren“. Quellen: • http://www.iwk-svk-dresden.de/demo/bwlex/html/A/Arbeitsvertrag.htm • http://www.iwk-svk-dresden.de/demo/bwlex/html/A/Arbeitsverhaeltnis.htm • http://www.aas-seminare.de/service/arbeitsrecht/neues-zur-fristlosen- kuendigung_1.php • http://www.amenita.de/job-karriere/job/arbeitsvertraege-welche-arten-gibt- es/ • http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertraege/Fr eier_Dienstvertrag.html • https://www.ch.ch/de/die-verschiedenen-arbeitsvertrage/ • http://www.czechlegislation.com/de/262-2006-sb • http://tschechien.ahk.de/fileadmin/ahk_tschechien/Mitglieder/Arbeitskreise/ DTIHK-AKRS__Novelle_Arbeitsrecht.pdf • http://www.bing.com/images • https://www.arbeitsrecht-leipzig.de/k%C3%BCndigung/