Familienrecht Eheschließung Ehescheidung Eheschließung BRD: Standesamt Zivilehe vor dem: ➢ Standesbeamten oder ➢ kirchliche Trauung (seit 2009)- darf vor der standesamtlichen Trauung stattfinden ➢ Rechtlich verbindlich ist aber nur die standesamtliche Eheschließung! Österreich: Standesamt/Personenstandsbehörde ➢ standesamtlichen Trauung vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten und/oder ➢ kirchliche Trauung Schweiz: Zivilstandsamt/Standesamt ➢ standesamtliche Trauung beim Zivilstandsamt ➢ religiöse Trauung nach der zivilen Trauung möglich (Familienbüchlein) Personenstandsregister ▪ D: bis 2009 – Personenstandsbuch ▪ D/ AT Personenstandsregister ▪ CH: Personenstandsregister/ Zivilstandsregister CH: Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen führen: ➢ Geburtenregister/Geburtsregister ➢ Eheregister ➢ Partnerschaftsregister ➢ Sterberegister Ehefähigkeit • Geschäftsfähigkeit • Ehemündigkeit • CH: Urteilsfähigkeit Eheliche Lebensgemeinschaft in BRD § 1353 BGB: Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen. • in Kraft getreten am 01.10.2017 • Ehe für Alle Eingetragene Lebenspartnerschaft Partnerschaft auf Lebenszeit zwischen: • zwei Personen gleichen Geschlechtes ➢ Deutschland: eingetragene Lebenspartnerschaft (2001- 2017) ➢ Österreich: eingetragene Partnerschaft ➢ Schweiz: gleichgeschlechtliche Paare konnten eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Seit dem 1. Juli 2022 sind keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr möglich. Der Grund: Seither können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Eheähnliche Gemeinschaft - BRD • Ein Zusammenleben ohne Trauschein/Wilde Ehe • Kommt ein Kind hinzu, wird aus der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft eine Familie • Grundsätzlich unterscheidet das Familienrecht seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 nicht mehr zwischen Kindern, deren Eltern verheiratet oder nicht verheiratet sind. • In der Schweiz ist auch der Begriff nicht-eheliche Lebensgemeinschaften/Konkubinat üblich • in Österreich lautet der Rechtsbegriff allgemein auf nichteheliche Lebensgemeinschaft Aufhebungsgründe • einer der Verlobten ist nicht ehemündig • einer der Verlobten ist geschäftsunfähig (eheunfähig) • bestehende Ehe/Lebenspartnerschaft • Verwandschaft • die Verlobten geben die Erklärungen ➢ nicht bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesbeamten oder ➢ nicht persönlich oder ➢ unter einer Bedingung oder einer Frist ab Aufhebungsgründe • Zustand der Bewusstlosigkeit oder einer vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit (z. B. dies kann zum Beispiel durch Alkohol- oder Drogenkonsum auftreten - Rausch) • Ein Verlobter hat nicht gewusst, dass es sich um eine Eheschließung handelt (Film gedreht, mangelnde Sprachkenntnisse). • arglistige Täuschung(z. B ansteckende Krankheiten- etwa HIV-Infektion, auch wenn frühere Ehe oder leibliche Kinder verschwiegen) • Drohung - d. h. zur Heirat gezwungen • keine Einigung über eheliche Verpflichtungen - sog. Scheinehe Parteien im Zivilprozess in BRD • Antragsteller x Antragsgegner in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, d.h. in Familiensachen, Kindschaftssachen, Vormundschaftssachen, aber auch bei Scheidungen! • Kläger x Beklagter streitiges Verfahren , z. B. im Schuldrecht Vormund für Minderjährige Vormundschaft bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person, der die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für das Vermögen dieser Person • BRD: Vormund (Vormundschaft/Beistandschaft) • AT: Obsorgeberechtigter/Kinderbeistand (Obsorge) ➢ Der Obsorgeberechtigte ist der Erziehungsberechtigte und der Vormund für Minderjährige. • CH: Beistand (Beistandschaft) Scheidungsverfahren in der BRD • eingeleitet: auf Antrag, keine Klage! → Scheidungsantrag • beendet: mit einem Urteil/Beschluss Wer sich bis zum September 2009 scheiden ließ erhielt damit ein Scheidungsurteil. Alle Scheidungen danach werden mit einem Scheidungsbeschluss abgeschlossen Grund → psychologischer Aspekt Voraussetzungen für die Scheidung 1. einjährige Trennungsfrist beide müssen zustimmen oder 2. dreijährige Trennungsfrist nur ein Ehegatte kann zustimmen oder 3. unzumutbare Härte Ehebruch, Schlägerei Ausnahme Härteklausel (§ 1568 BGB) (im Interesse der Kinder o. des Ehegatten) Scheidungsverfahren in Österreich Einvernehmliche (einverständliche) Scheidung kann beantragt werden: ➢ Getrenntleben seit mindestens einem halben Jahr ➢ Ehe als unheilbar zerrüttet einvernehmliche Scheidung wird im Außerstreitverfahren durch einen Beschluss entschieden Parteien: Ehepartner /Ehepartnerin Scheidungsverfahren in Österreich Streitige (strittige) Scheidung ➢ Scheidungsklage beim Gericht einbracht ➢ endet mit dem Scheidungsurteil Scheidungsvarianten: • streitige Scheidung aus Verschulden • Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft • streitige Scheidung aus anderen Gründen Scheidungsparteien in der Schweiz Scheidungsparteien sind die beiden Ehegatten. Je nach Scheidungsart werden die Scheidungsparteien unterschiedlich bezeichnet. • Gesuchsteller(in) (ZGB ) Scheidung auf gemeinsames Begehren (einvernehmliche Scheidung) • Kläger(in) / Beklagte(r) (ZGB) • die Ehegatten über den Scheidungspunkt nicht einig und leben sie seit mindestens zwei Jahren getrennt, muss die scheidungswillige Partei mit der Scheidungsklage ein streitiges (strittiges) Scheidungsverfahren einleiten Anwaltszwang Anwaltszwang in Deutschland Anwaltspflicht in Österreich • Zuständigkeit in der BRD: ➢ zuständiges Gericht der 1. Instanz: Amtsgericht, d.h. Familiengericht Güterstände gesetzlicher Güterstand -Zugewinngemeinschaft Differenz zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen) = Zugewinn Versorgungsausgleich = Altersversorgung Güterstände 2. vertragliche Güterstände a. Gütertrennung b. Gütergemeinschaft Ehegüterrecht in Österreich • Regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen zu Vermögensmassen zwischen dem Ehegatten und der Ehegattin. • Im österreichischen (Ehe-)Recht gilt der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung. • In einem Ehevertrag kann eine Gütergemeinschaft vereinbart werden. Schweiz Errungenschaftsbeteiligung /Zugewinngemeinschaft der ordentliche Güterstand Gütergemeinschaft Für diesen Güterstand müssen Sie einen Ehevertrag abschliessen. Während der Ehe sind drei Kategorien von Gütern, so genannte Gütermassen vorhanden: • diejenigen der Ehegattin (Eigengut) • diejenigen des Ehegatten (Eigengut) • diejenigen, welche beiden gehören (Gesamtgut) Gütertrennung keine gemeinsamen Güter oder Schulden Ehefrau und Ehemann bleiben Eigentümerin bzw. Eigentümer der eigenen Güter und verwalten sie selbst Gesetzlicher ehelicher Güterstand in Tschechien • die Gütergemeinschaft/ gemeinsames Vermögen der Eheleute ist der gesetzliche Güterstand Eheliche Güterstände in Tschechien Vertrag über den ehelichen Güterstand Eheleute können z. B. vereinbaren: ➢ Die Regelung der Gütertrennung was einer der Ehegatten erwirbt, erwirbt er in sein ausschließlich eigenes Eigentum, wobei er über solches Eigentum ohne Zustimmung des jeweils anderen Ehegatten frei verfügen kann ➢ Die Entstehung des Gemeinschaftsvermögen Ehegatten vorbehalten, was bedeutet, dass das Gemeinschaftsvermögen nicht beim Abschluss der Ehe, sondern erst im Zeitpunkt der Auflösung der Ehe entsteht. Scheidungsfolgesachen • Zugewinn • Versorgungsausgleich • Sorgerecht, • Unterhalt – Unterhaltsvorschuss vom Staat (wenn der Vater den Unterhalt für das Kind nicht aufbringen kann) • Vermögen • Ehegattenunterhalt Nicht verwechseln: ➢ BRD: Kindergeld x Elterngeld ➢ AT: Kinderbetreuungsgeld (in Form von Geldunterhalt /Alimente oder Naturalunterhalt )x Familienbeihilfe (staatliche Unterstützung) ➢ CH: Elterngeld x Familienzulage Versorgungsausgleich Im Versorgungsausgleich sind die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten (Ehezeitanteile) jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen. (§ 1 Absatz 1 VersAusglG). ▪ ausgeglichen werden: ➢ Versorgungsansprüche – private oder gesetzliche , die die Ehegatten während der Ehezeit erwarben ➢ beide können gleichermaßen von den Anwartschaften auf Altersvorsoge profitieren Unterschiedliche Begriffe • BRD: Verfahrenskostenhilfe statt Prozesskostenhilfe • Schweiz: unentgeltliche Rechtspflege • Österreich und Liechtenstein wird die Prozesskostenhilfe als Verfahrenshilfe bezeichnet • auf europäischer Ebene ist der Zugang für die Unionsbürger durch die EU-ProzesskostenhilfeRichtlinie geregelt Wechselmodell ➢ Regelungen zur Betreuung gemeinsamer Kinder, die nach einer Trennung ihrer Eltern in beiden Haushalten maßgeblich wohnen • Pendelmodell oder Paritätische Doppelresidenz • Doppelresidenz/Wechselbetreuung Betreuungsmodell Bildquellen • http://www.hyguys.com/h6-yllix • https://www.doppelresidenz.org/page/warum- doppelresidenz.php