Gerichtswesen Grundbegriffe Was ist ein Gericht? • eine öffentliche Institution, die vom Staat mit der Rechtsprechung betraut ist • staatliche Institution, die über zivilrechtliche Ansprüche und strafrechtliche Anklagen in einem förmlichen Verfahren entscheidet • auf Grund der Gesetze eingerichtet und mit unabhängigen, unabsetzbaren, unversetzbaren, unparteiischen und nur an die Rechtsordnung gebundenen Richterinnen/Richtern besetzt Gerichtszweige in der BRD 1. Ordentliche Gerichtsbarkeit 2. Verwaltungsgerichtsbarkeit 3. Finanzgerichtsbarkeit 4. Arbeitsgerichtsbarkeit 5. Sozialgerichtsbarkeit Ordentliche Gerichtsbarkeit 1. Zivilgerichtsbarkeit a. streitige Gerichtsbarkeit S Verhandlungsgrundsatz, Dispositionsmaxime > z. B. Scheidungen, Sorgerecht, Unterhaltsregelungen b. freiwillige Gerichtsbarkeit S Untersuchungsgrundsatz > z. B. Vormundschafts-, Nachlass-, Register-, Grundbuchsachen 2. Strafgerichtsbarkeit Besondere Gerichtsbarkeit • Verwaltungsgerichte • Arbeitsgerichte • Sozialgerichte • Finanzgerichte Spruchkörper • allgemeine Bezeichnung für das zur Entscheidung einer Sache berufene Gericht, dessen konkrete Besetzung vom Gerichtspräsidium bestimmt wird (§ 21 e Gerichtsverfassungsgesetz) • In Deutschland kann man nach der Bezeichnung der Spruchkörper im Wesentlichen drei Stufen unterscheiden: > Einzelrichter (in Strafsachen Strafrichter oder Jugendrichter genannt) > Kammer (bei Landgerichten) > Senat (bei Oberlandesgerichten und den Bundesgerichten: BGH, BAG, BVerwG, BSG, BFH, BVerfG) Spruchkörper • bezogen auf die Zusammensetzung der Spruchkörper, kann man wie folgt unterscheiden: S Spruchkörper mit einem Berufsrichter S Spruchkörper mit einem Berufsrichter und mehreren ehrenamtlichen Richtern S Spruchkörper mit mehreren Berufsrichtern S Spruchkörper mit mehreren Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern Bildquelle • http://www.amusio.com/8194/kay-ones-ex-tourmanager-mussH knast/