Gerichtsaufbau in der BRD, in Österreich und in der Schweiz Deutsche Gerichte – Instanzenzug der ordentlichen Gerichte • Amtsgerichte • Landgerichte (115) • Oberlandesgerichte (24) ➢ Das Oberlandesgericht des Landes Berlin wird historisch als Kammergericht (KG) - das höchste Berliner Gericht genannt ➢ Hanseatisches Oberlandesgericht (HansOLG) Bremen ist das Oberlandesgericht des Landes Freie Hansestadt Bremen ➢ Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg • Bundesgerichtshof Amtsgericht Spruchkörper ▪ Einzelrichter ▪ Schöffengericht (ein Berufsrichter u. zwei Schöffen) Zuständigkeit ➢ Streitwert von bis zu 5.000 Euro ➢ ausschließliche Zuständigkeit ✓ Wohnungs- und Mietsachen Landgericht Zuständigkeit in Zivilsachen Spruchkörper: • Zivilkammer als erste Instanz ➢Streitwert mehr als 5.000 Euro • Zivilkammer – zweite Instanz ➢Berufungen • Kammer für Handelssachen ➢ein Berufsrichter u. zwei Laienrichter Landgericht Zuständigkeit in Strafsachen Spruchkörper: • kleine Strafkammer ➢zweite Instanz bei Berufungen gegen Urteile des AG (ein Berufsrichter u. zwei Schöffen) • große Strafkammer ➢erste Instanz bei schwereren Straftaten, sog. Kapitaldelikte (drei Berufsrichter u. zwei Schöffen sog. Schwurgericht) Oberlandesgericht Zuständigkeit in Strafsachen Spruchkörper: ▪ kleiner Strafsenat • Revisionsinstanz gegen Urteile des LG • Sprungrevision gegen Urteile des AG • drei Berufsrichter ▪ großer Strafsenat • erste Instanz bei politischen Straftaten • fünf Berufsrichter • Zuständigkeit in Zivilsachen ▪ Zivilsenat – Berufungsinstanz – LG/AG Bundesgerichtshof Sitz in Karlsruhe Spruchkörper ▪ zwölf Zivilsenate ▪ fünf Strafsenate ▪ drei sogenannte Große Senate • acht Spezialsenate, z. B. der Senat für Notarsachen, der Senat für Anwaltssachen, der Senat für Patentanwaltssachen Bundesverfassungsgericht • Sitz in Karlsruhe • besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern • eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit • die Amtszeit beträgt zwölf Jahre • eine Wiederwahl ist ausgeschlossen Antwaltszwang • im Zivilverfahren vorgeschrieben: ✓ vor dem Landgericht ✓ in Familiensachen - vor dem Amtsgericht Nicht verwechseln! • im Strafprozess: notwendige Verteidigung Gerichtsorganisation in Österreich – ordentliche Gerichte • Bezirksgerichte • Landesgerichte • Oberlandesgerichte • Oberster Gerichtshof Bezirksgerichte Spruchkörper: ▪ Einzelrichter • Zuständigkeit im Zivilrechtsbereich ➢ in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis 15.000 Euro ➢ unabhängig vom Streitwert für bestimmte Arten von Rechtssachen (z.B. familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) • Zuständigkeit im Strafrechtsbereich ➢ alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl). Landesgerichte Spruchkörper in Zivilsachen: ▪ Einzelrichter ▪ Senate (aus drei Berufsrichtern)- Streitwert von mehr als 100.000 Euro Spruchkörper in Strafsachen ▪ Einzelrichter ▪ Schöffensenat, bestehend aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen ▪ das Geschworenengericht, bestehend aus drei Berufsrichtern und acht Geschworenen Landesgerichte Zuständigkeit: • Gerichtshöfe erster Instanz sind für alle nicht den Bezirksgerichten zugewiesenen Rechtssachen zur Entscheidung berufen • in zweiter Instanz für die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte Oberlandesgerichte Spruchkörper: Senate aus drei Richtern • auf der dritten Organisationsebene sind die vier Oberlandesgerichte (Gerichtshöfe zweiter Instanz) eingerichtet Sie befinden sich in ➢ Wien (für Wien, Niederösterreich und Burgenland) ➢ Graz (für Steiermark und Kärnten) ➢ Linz (für Oberösterreich und Salzburg) ➢ Innsbruck (für Tirol und Vorarlberg) • diese Gerichtshöfe zweiter Instanz entscheiden in Zivil- und Strafsachen stets als Rechtsmittelgerichte Oberster Gerichtshof Spruchkörper: • Senate von fünf Richtern (Hofräten) • in Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung erkennt ein verstärkter Senat aus insgesamt elf Richtern Zuständigkeit: • Oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen ist in Wien • er wird – neben dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof – als Höchstgericht bezeichnet • Gegen seine Entscheidungen ist kein weiterer (innerstaatlicher) Rechtszug mehr möglich. Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs trägt maßgeblich zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamten Bundesgebiet bei. Instanzenzug im Zivilrecht in Österreich Instanzenzug im Strafrecht i Österreich Verwaltungsgerichte • seit 1. Jänner 2014 bestehen neben dem Verwaltungsgerichtshof auch zwei Verwaltungsgerichte des Bundes – das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht – und jeweils ein Landesverwaltungsgericht in jedem Bundesland • sie sind für Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden (einschließlich Entscheidungen in Verwaltungsstrafsachen) zuständig Verfassungsgerichtshof Sitz in Wien seine Aufgaben: • Kontrolle der Einhaltung der Verfassung, wozu auch die Grundrechte gehören • Bundes- und Landesgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit und Verordnungen von Verwaltungsbehörden auf ihre Gesetzmäßigkeit zu überprüfen und allenfalls aufzuheben • z.B. auch Wahlen beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden. • Video: https://www.vfgh.gv.at/ Anwaltspflicht 1. absolute Anwaltspflicht im Zivilverfahren ✓ in Verfahren vor den Bezirksgerichten mit einem Streitwert von mehr als EUR 5.000,00 ✓ Verfahren vor allen höheren Gerichten (Landes- und Oberlandesgerichte, Oberster Gerichtshof) 2. relative Anwaltspflicht im Zivilverfahren ✓ in Verfahren, die in die Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte fallen, mit einem Streitwert von mehr EUR 5.000,00 Zivilgerichte in der Schweiz auf kantonaler Ebene • Friedensrichter ➢ Streitigkeiten von geringem Wert ➢ nicht streitige Rechtssachen • Erstinstanzliches Gericht ▪ Einzelgericht /Einzelrichter im Kanton Zürich ➢ z. B. in vermögensrechtlichen Streitigkeiten im vereinfachten Verfahren mit einem Streitwert bis CHF 30’000.00 ➢ ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes besondere eherechtliche Verfahren o Kinderbelange in familienrechtlichen Angelegenheiten o Scheidung / Ehetrennung / Eheschutz / Eingetragene Partnerschaft o Vaterschaft / Anfechtung Kindsverhältnis / Kinderunterhalt Zivilgerichte in der Schweiz auf kantonaler Ebene • Erstinstanzliches Gericht je nach Kanton genannt: ▪ Kollegialgericht /Bezirksgericht/Amtsgericht/ Kantonsgericht usw. ➢ vermögensrechtliche Streitigkeiten mit einem Streitwert über CHF 30’000.00 • Obergericht auch Appellationsgericht/ Appellationshof genannt ➢ Berufungs- und Beschwerdeinstanz Strafgerichte in der Schweiz auf kantonaler Ebene • Gerichte erster Instanz ▪ Polizeigericht ▪ Strafkammer ▪ Bezirksgericht ▪ Kriminalgericht • Obergericht / Kassationsgericht Die Gerichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft • Bundesgericht in Lausanne zwei zivilrechtliche Abteilungen, zwei öffentlich-rechtliche Abteilungen, eine strafrechtliche Abteilung und zwei sozialrechtliche Abteilungen (in Luzern) • Bundesstrafgericht in Bellinzona in zwei Kammern gegliedert ▪ Strafkammer ▪ Beschwerdekammer • Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen • Bundespatentgericht in St. Gallen Kein Anwaltszwang in der Schweiz • Schweizerische Zivilprozessordnung sieht seit dem 2011 keinen Anwaltszwang vor Quellen • https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/231/Seite.2310005.html • https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/laufender_betrieb/rechtsquellen/verwaltungsgericht e_vfgh/64364.html • https://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/8ab4a8a422985de30122a927b1fc6340.de.html • https://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/fahrzeug_verkehr/recht_geld/6_instanzenzuginzivilsachen.jsp • https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsorganisation_in_%C3%96sterreich • https://www.wko.at/Content.Node/Service/Wirtschaftsrecht-und-Gewerberecht/Allgemeines-Zivil--und- Vertragsrecht/Zivilrecht-allgemein/Anwaltspflicht.html • https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/staat/gesetzgebung/archiv/anwaltsgesetz-freizuegigkeit/faq-d.pdf • http://www.zivilprozess.ch/zustaendigkeit-der-gerichte/sachliche-zustaendigkeit-im-kanton- zuerich/bezirksgericht • http://www.bger.ch/gerichtsorganisation.pdf • http://www.eidgenoessischegerichte.ch/