Willkommen im Friedensrichteramt Der Friedensrichter hat seine Entscheidung gefällt, die Parteien werden als versöhnt betrachtet. Übersetzen Sie den niedergelegten Text ins Deutsche: Smírčí soudkyně, smírčí soudce usmiřuje konflikty mezi osobami a/nebo firmami. Společně s účastníky řízení se pokouší najít pro obě strany uspokojivé řešení. U pohledávek s malou hodnotou předmětu sporu (do 500 franků) rozhoduje smírčí soudkyně, smírčí soudce definitivně. Smírčí soudkyně a smírčí soudce provádějí jako první instance obligatorní smírčí řízení a řídí jednání u následujících žalob: · pohledávek · spory mezi spotřebiteli · rozvody, odloučení (sporné) · otcovství, placení výživného · rozdělení dědictví, napadení závěti · sousedské spory · ublížení na cti etc. Lexikalische Übung Ergänzen Sie bitte fehlende Wörter aus der Liste: Juristen, Vergewaltigung, Sitzungen, Richtertätigkeit, versöhnen, Friedensrichter, Nichtjuristen, beurteilen, Richter, vollamtlich In der Schweiz haben bei weitem nicht alle .................... ein Hochschulstudium der Rechte absolviert, das mit einem Lizenziat oder Doktorat abgeschlossen wird (Jurist, Dr. Jur.). Als ............................................ amten zum Beispiel oft Personen, die wegen ihres gesunden Menschenverstandes bekannt sind und dazu neigen, die Parteien zu ....................................... , aber keine ............................. sind. Es gibt auch Richter, die ihre Aufgabe nicht .................... ausüben. Das können Rechtslehrer oder Anwälte sein, die einen Teil ihrer Zeit einer ................................................. widmen. Sie nehmen im allgemeinen an ............................. mit anderen, ständigen Richtern teil. Einfache Bürger sind oft, obwohl ..........................................., Vizepräsidenten eines Gerichtes erster Instanz, und ................................... als solche die einfachsten Fälle. In gewissen Fällen (zum Beispiel von ..................................... ) kann ihre Teilnahme sogar verlangt werden. Entscheiden Sie anhand des Textes „Organisation der Gerichtsbehörden“, ob folgende Aussagen textgemäß richtig (R) oder falsch (F) sind: +--------------------------------------------------------------------------------------------+ | | R | F| |------------------------------------------------------------------------+---------+---------| |Jeder Friedensrichter muss eine juristische Ausbildung haben. | | | |------------------------------------------------------------------------+---------+---------| |Die Zuständigkeit des Einzelrichters ist nicht mit einem Streitwert | | | |beschränkt. | | | |------------------------------------------------------------------------+---------+---------| |Die schweizerischen Richter werden bestellt. | | | |------------------------------------------------------------------------+---------+---------| |Das Amt eines Richters ist in der Schweiz mit einer Frist begrenzt. | | | |------------------------------------------------------------------------+---------+---------| |Der Friedensrichter darf auch über alle Strafsachen entscheiden. | | | |------------------------------------------------------------------------+---------+---------| |Für die Tätigkeit eines Richters in der Schweiz werden stets fachliche | | | |Kenntnisse vorausgesetzt. | | | |------------------------------------------------------------------------+---------+---------| |Der Präsident eines Gerichtes ist eine vollamtliche, juristisch | | | |ausgebildete Person. | | | |------------------------------------------------------------------------+---------+---------| |Die Ersatzrichter werden im Falle der Überlastung der Gerichte | | | |beigezogen. | | | |------------------------------------------------------------------------+---------+---------| |Die Geschworenen werden in der Schweiz ausgelost. | | | |------------------------------------------------------------------------+---------+---------| |Früher waren die Bezirksgerichte mit den vollamtlichen Richtern besetzt.| | | |------------------------------------------------------------------------+---------+---------| |In der Schweiz besteht der Anwaltszwang vor allen Instanzen. | | | +--------------------------------------------------------------------------------------------+ Lesen Sie den Text und beantworten Sie anschließend die Fragen. Reglement vom 6. März 1995 über den Abschluss des Rechtsstudiums in französischer und deutscher Sprache Der Fakultätsrat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Gestützt: Auf Art. 19 und 35 Abs. 1 des Reglements für den Erwerb des Lizentiats und des Doktorats der Rechtswissenschaft vom 15. Dezember 1994, Beschliesst: Artikel 1 Wer das Rechtsstudium nach den folgenden Bestimmungen in der ersten und in der zweiten Sprache mit dem Lizentiat abschliesst, erhält auf dem Diplom die Bescheinigung: "Hat nach den von der Fakultät festgelegten Bedingungen einen Teil der Prüfungen in deutscher und einen Teil in französischer Sprache abgelegt." Artikel 2 Erste Sprache ist diejenige, in welcher der Kanditat/die Kanditatin den grösseren Teil der Prüfungen ablegt. Artikel 3 ^1 Von den Prüfungen des Examens IUR I muss der Kandidat/die Kandidatin entweder die Allgemeine Einführung in das Recht (unter Ausschluss der technischen Einführung), das Privatrecht I oder das Öffentliche Recht I in der zweiten Sprache ablegen. ^2 Vorbehalten bleibt Art. 4 Abs. 2. Artikel 4 ^1 Von den Prüfungen des Examens IUR II muss der Kandidat/die Kandidatin wenigstens das Strafrecht II (unter Einschluss des Strafprozessrechts) oder das Privatrecht II oder das Öffentliche Recht II in der zweiten Sprache ablegen. ^2 Hat der Kandidat/die Kandidatin im Examen IUR I kein Fach in der zweiten Sprache abgelegt, so hat er/sie im Examen IUR II Prüfungen in zwei der genannten Fächer in der zweiten Sprache abzulegen. Artikel 5 ^1 Von den mündlichen Prüfungen des Examens IUR III muss der Kandidat/die Kandidatin das Privatrecht III oder das Öffentliche Recht III in der zweiten Sprache ablegen. ^2 Von den schriftlichen Prüfungen des Examens IUR III muss der Kandidat/die Kandidatin entweder das Privatrecht IV oder das Völkerrecht/Europarecht in der zweiten Sprache ablegen. Artikel 6 ^1 Der Kandidat/die Kandidatin muss überdies eine Seminararbeit oder die Probearbeit in der zweiten Sprache abfassen. ^2 Die Seminararbeit kann durch einen schriftlichen Bericht über ein juristisches Praktikum mit einer Mindestdauer von zwei Monaten, nicht aber durch einen Blockkurs ersetzt werden. Artikel 7 Wer einzelne Prüfungen in der zweiten Sprache ablegt, ohne die vorstehenden Bedingungen zu erfüllen, erhält für diese Prüfungen eine entsprechende Bescheinigung. Artikel 8 ^1 Dieses Reglement tritt zusammen mit dem Reglement für den Erwerb des Lizentiates und des Doktorates der Rechtswissenschaft vom 15. Dezember 1994 in Kraft. ^2 Es gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten ihr Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät beginnen. ^3 Die Fakultät kann unter sinngemässer Anwendung dieses Reglements entscheiden, dass Studierende, die ihr Rechtsstudium vor seinem Inkrafttreten aufgenommen haben, die Bescheinigung von Art. 1 oder Art. 7 erhalten. Kreuzen Sie die richtige Antwort an. Im ersten Studienjahr muss man …. q 1 Prüfung in der anderen Sprache ablegen. q 2 Prüfungen in der anderen Sprache ablegen. q 3 Prüfungen in der anderen Sprache ablegen. Im zweiten Jahr muss man mehr als 1 Prüfung in der anderen Sprache ablegen, … q … wenn man im ersten Jahr schon eine Prüfung in der anderen Sprache gemacht hat. q … wenn man im ersten Jahr noch keine Prüfung in der anderen Sprache gemacht hat. Total muss man … q 2 Prüfungen in der anderen Sprache ablegen. q 3 Prüfungen in der anderen Sprache ablegen. q 4 Prüfungen in der anderen Sprache ablegen. q 5 Prüfungen in der anderen Sprache ablegen. Man kann anstelle einer Seminararbeit oder Probearbeit auch einen Blockkurs machen. q Korrekt q Falsch Wo wird gesagt, dass man auch nur einzelne Prüfungen ablegen kann? q Artikel 2 q Artikel 4 q Artikel 6 q Artikel 7 Lesen Sie den Text und beantworten Sie anschließend die Fragen. Die verschiedenen Arten der Rechtsquellen unterscheiden sich nach der Art ihres Zustandekommens, d.h. danach, welche staatlichen Organe bei der Entstehung mitbeteiligt sind und welches Verfahren dabei angewendet wird. In diesem Zusammenhang ist der Ausdruck "staatliches Organ" im weitesten Sinne aufzufassen, d.h. nicht nur im Sinne von Behörden. In der Schweiz sind bei der staatlichen Willensbildung auch die Gesamtheit der Stimmberechtigten und die Kantone staatliche Organe. In der Schweiz ist in diesem Zusammenhang noch von Bedeutung, von welchem Hoheitsträger ein Rechtserlass stammt, ob vom Bund, von einem Kanton oder einer Gemeinde. Je nachdem wird von Bundesrecht, von kantonalem oder kommunalem Recht gesprochen. Das Verhältnis des Bundesrechts zum kantonalen Recht kann wie folgt umschrieben werden: Historisch betrachtet geht das kantonale Recht dem Bundesrecht vor, d.h., die Kantone und damit auch ihre Rechtsvorschriften bestanden früher als der Bund bzw. vor dessen Rechtsordnung. Rechtlich betrachtet ist jedoch das kantonale Recht vom Bundesrecht abhängig. Denn kantonales Recht ist nur soweit möglich, als der Bund den Kantonen Rechtsetzungskompetenzen einräumt. Dem Bundesrecht widersprechende kantonale Vorschriften sind gestützt auf Art. 2 der Übergangsbestimmungen der BV ungültig. Es gilt der Grundsatz "Bundesrecht bricht kantonales Recht". (Der Text stammt aus: Kleiner Merkur, hrsg. von C. Meyer / R. Mossmann, Zürich 1998) Kreuzen Sie die richtige Antwort an. In der Schweiz sind nur die Behörden staatliche Organe. q Richtig q Falsch Schon früher stand das Bundesrecht über dem kantonalen Recht. q Richtig q Falsch Das kantonale Recht darf dem Bundesrecht nicht widersprechen. q Richtig q Falsch