1. Bringen Sie die verschiedenen Textausschnitte in eine richtige Reihenfolge. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug erhebt eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde mit dem Antrag, das Urteil des Strafgerichts aufzuheben und die Sache zur Verweigerung des bedingten Strafvollzuges an die Vorinstanz zurückzuweisen. S. beantragt, die Beschwerde abzuweisen, soweit auf sie einzutreten sei. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab. ……………………………………………………………………………………………………… Das Polizeirichteramt des Kantons Zug bestrafte S. mit Strafbefehl vom 10. Juli 1990 mit 20 Tagen Gefängnis unbedingt und einer Busse von Fr. 1.000,-. Dagegen erhob der Verurteilte Einsprache, in welcher er unter anderem geltend machte, er werde bereits sehr hart getroffen durch den zehnmonatigen Ausweisentzug, der von ihm nicht angefochten werde. …………………………………………………………………………………………………………… S. fuhr am Nachmittag des 29. April 1990 in angetrunkenem Zustand (Blutalkoholkonzentration im Unfallzeitpunkt mindestens 1,0 Gewichtspromille) von Horgenberg nach Sihlbrugg. Auf einer Verzweigung prallte er gegen das Heck eines Personenwagens, welcher unmittelbar nach seiner Anfahrt nochmals hatte anhalten müssen. Es entstand lediglich Sachschaden. Nach einem kurzen Wortwechsel zwischen den Beteiligten entfernte sich S., ohne sich um die Folgen zu kümmern, von der Unfallstelle und fuhr mit seinem Personenwagen an seinen Wohnort in A. …………………………………………………………………………………………………………… Das Strafgericht des Kantons Zug hiess am 14. Juni 1991 eine Berufung des Verurteilten im Hauptpunkte gut und bestrafte ihn mit 20 Tagen Gefängnis unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges für eine Probezeit von fünf Jahren mit einer Busse von Fr. 1.500,-. …………………………………………………………………………………………………………… Mit Urteil vom 4. März 1991 sprach des Polizeirichteramts des Kantons Zug S. schuldig der Verletzung von Verkehrsregeln, des Fahrens in angetrunkenem Zustand, vollendeten Versuchs der Vereitelung einer Blutprobe sowie pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall und verurteilte ihn zu einer 20tätigen unbedingten Gefängnisstrafe und einer Busse von Fr. 1.000,-. …………………………………………………………………………………………………………… 2. Wie viele Instanzen haben über den Fall entschieden? 3. Welche Rechtsmittel wurden eingelegt? Welche Partei hat die Rechtsmittel eingelegt? Machen Sie die Begründung anhand der Skizze. 4. Haben die nächst höheren Instanzen eine mildere Strafe eingelegt? Ergänzen Sie die Präposition aus der Liste in der richtigen Form. in (5x), an, von, zu, über, neben .............. der Neuordnung und Differenzierung des Sanktionssystems werden ....... zahlreichen Bereichen des Strafrechts Neuerungen präsentiert. So wird der Geltungsbereich des Strafgesetzbuches .......... der Weise ausgedehnt, dass .............. Ausland begangenen Straftaten .......... grösserem Umfang als bisher in der Schweiz verfolgt werden können. Die Verjährungsregeln werden vereinfacht, und neu wird die Einführung einer Bestimmung ............ die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens vorgeschlagen. Ferner wird die Revision ........... Anlass genommen, das Gesetz .......... die Entwicklung von Rechtsprechung und Lehre anzupassen und offene Streitfragen durch eine gesetzliche Regelung zu klären. Schliesslich soll das Jugendstrafrecht ausgebaut und, ............. Erwachsenenstrafrecht getrennt, ........ einem eigenen Bundesgesetz geregelt werden. Setzen Sie das passende Wort ein. Achten Sie auf die notwendigen grammatischen Änderungen! der Verdächtige, der Angeschuldigte, der Beschuldigte, der Bestrafte, der Angeklagte, der Freigesprochene, der Verurteilte Unter …………………………… versteht man im Sinne eines Oberbegriffes jene Person, gegen die aufgrund eines Deliktsverdachtes ein Verfahren auf Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches eingeleitet wurde. Die betreffende Person wird also einer Straftat beschuldigt. Ob sie wirklich dieses Delikts schuldig ist, muss im Rahmen des Strafverfahrens vorerst abgeklärt und gerichtlich festgestellt werden. Je nach Verfahrensstadium pflegt man diese Person im vorgenannten Sinne zu bezeichnen: Üblicherweise wird die betreffende Person im Rahmen des Untersuchungsverfahrens als ………………………………………. bezeichnet, wobei es unerheblich ist, ob es sich um ein polizeiliches Ermittlungsverfahren oder aber eine von der Bezirksanwaltschaft eröffnete Strafuntersuchung handelt. Werden Ermittlungen ohne Einbezug der betreffenden Person und ohne Weiterungen gegen dieselbe getätigt, so spricht man von ………………………….. , ebenso in Fällen, in denen noch kein staatliches Handeln erfolgte. Mit dem Erheben der Anklage wird diese Person zum …………………………. , unabhängig davon, ob die Anklage von der zuständigen Behörde zugelassen wird. Erfolgt ein Schuldspruch durch das Gericht, spricht man üblicherweise vom …………………………., bei erfolgter Verurteilung durch Strafbefehl von ……………………….. und beim Freispruch von ………………………………. . Vergleichen Sie dann die Begriffe Beschuldigter – Angeschuldigter – Angeklagter mit dem deutschen Stand!! Ergänzen Sie die Lücken mit den entsprechenden Präpositionen. Gericht das, öffentliche Institution, die ......... Staat ....... der Rechtsprechung betraut ist, Verstöße ....... das Gesetz bestraft und Streitigkeiten schlichtet. Geschworene der, 1 (in Österreich) ein Laienrichter, der ............ schweren Verbrechen und politischen Straftaten allein ........... die Schuld und zusammen ................ dem Richter ........... das Strafmaß entscheidet; 2 (in der Schweiz) ein Laienrichter, der ................ Los ........ einer Liste .......... Bürgern ermittelt wird. Hauptverfahren das, sich ....... das Eröffnungsverfahren anschließendes eigentliches Gerichtsverfahren ........ Strafprozess. Rechtsmittel das, ........... der Rechtsordnung verfügbarer Rechtsbehelf. Richter der, 1 jmd, der ......... etwas oder jmdn. richtet; 2 ........... der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten ........ Staat bevollmächtigter Beamter. Strafantrag der, 1 Antrag ............ Einleitung eines Strafverfahrens, einen Strafantrag (........ jemanden) stellen, (als Staatsanwalt) schriftlich fordern, dass ein Verbrecher ....... Gericht gestellt wird 2 der Antrag des Staatsanwalts, ........ dem er eine bestimmte Strafe ........ einen Verbrecher fordert. Strafanzeige die, die Mitteilung einer Straftat ....... die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Strafbefehl der, ........ Antrag der Staatsanwaltschaft ....... Gericht ohne Verhandlung verhängte Strafe ......... geringfügige Delikte. Strafe die, eine ......... Strafgesetz ....... eine rechtswidrige und schuldhafte Handlung angedrohte Rechtsfolge. Strafgefangene der, jemand, der verurteilt wurde und ....... Gefängnis ist. Strafgesetzbuch das, die Sammlung ............... Gesetzen, die bestimmte Handlungen ..................... Straftaten erklären und die Strafen dafür regeln. Strafjustiz die, ........ Strafsachen befasste Justiz. strafmündig adj., alt genug, um ........ eines Verbrechens bestraft zu werden. Strafprozess der, 1 ein Prozess, ...... dem ....... die Strafe ....... ein Delikt entschieden wird. Strafprozessordnung die, alle Vorschriften ............ die Abwicklung .............. Strafprozessen. Strafverfolgung die, Verfolgung einer Straftat, ........ Verdacht ........ eine Straftat ......... Staatsanwalt veranlasste Ermittlung. Strafvollzug der, der Teil des gerichtlichen Apparats, der ............ der Ausführung .................. (Gerichts)Urteilen, ............. dem Aufenthalt ................. Sträflingen ............. Gefängnissen zu tun hat. Urteil das, ein Urteil (........ jemanden/etwas), die Entscheidung eines Richters (verkündet wird ....... Ende der Hauptverhandlung); das Urteil kann ......... Freispruch lauten oder der Angeklagte kann ......... einer Freiheitsstrafe ........... oder ............... Bewährung verurteilt werden. Urteilsspruch der, der Teil des Urteils ......... der schriftlichen Formulierung der Entscheidung.