Ein Jahr Zuwanderungsgesetz Vor einem Jahr reformierte der Bundestag das Zuwanderungsgesetz von 2005. Die Reform sollte die europäischen Richtlinien für Asyl und Einwanderung umsetzen sowie die Integration fördern. Dieter Wiefelspütz ist einer der Architekten des Gesetzes und resümiert: "Wir haben ein ordentliches Gesetz gemacht.“ Allerdings belegten erste Zahlen, dass die Einreise nach Deutschland zurückgegangen sei: "Das war auch so gewollt. Wir wollen derzeit keine weitere Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, bis auf Hochqualifizierte." Der Schwerpunkt liege auf der Integration, und gerade da leiste das Gesetz "einen guten Beitrag." Das Bleiberecht gilt für Ausländer, die seit Jahren ohne sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland leben. Es handelt sich dabei in der Regel um abgelehnte Asylbewerber, die nicht abgeschoben werden können, zum Beispiel wegen eines Bürgerkriegs in ihrem Heimatland. Die Gesetzesnovelle sieht zugleich vor, Menschen, die zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet sind, jedoch immer wieder für kurze Zeit eine Duldung erhalten haben, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu ermöglichen. Voraussetzung für einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland ist demnach ein dauerhafter Arbeitsplatz. Nur wer seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann und seine Bereitschaft zur Eingliederung zeigt, soll dauerhaft bleiben können. Von der Neuregelung können nur Ausländer profitieren, die mindestens sechs Jahre (Familien) oder acht Jahre (Alleinstehende) in Deutschland leben. Zudem müssen sie weitere Bedingungen erfüllen: Dazu zählen Deutschkenntnisse, keine Bezüge zu extremistischen Organisationen sowie keine Vorstrafen. Die Neuregelung zum Ehegattennachzug sieht vor, dass nicht-deutsche Ehepartner nur dann ein Bleiberecht in Deutschland bekommen, wenn sie beweisen, dass sie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Dazu müssen sie beim jeweiligen Goethe-Institut eine Sprachprüfung ablegen. Zudem sind die Prüfungsanforderungen sehr hoch. Viele erzählen, dass man im ersten Anlauf die Prüfung nicht besteht, sondern dass die meisten zwei- oder dreimal Prüfungen ablegen müssen. Das Goethe-Institut hat eine steigende Nachfrage nach Prüfungen und Kursen registriert. Immer mehr private Institute oder Lehrer bieten Deutschunterricht an, oft aber in sehr schlechter Qualität. "Da gibt es Leute, die ziehen den Leuten einfach das Geld aus der Tasche und bereiten sie nicht vor“, sagt Broschek. Eine positive Entwicklung zeichnet sich dagegen beim Kampf gegen Zwangsheiraten ab. Denn das Gesetz, das ein Mindestalter von 18 Jahren für nachziehende Ehegatten vorschreibt, soll ja auch Zwangsheiraten vorbeugen und die Praxis der "Importbräute" verhindern – junge Mädchen, die ins Ausland verheiratet werden. Quellen: http://www.dw-world.de/dw/article/0,,3564262,00.html http://www.dw-world.de/dw/article/0,,2382771,00.html