Vereinte Nationen Abk. VN; englisch United Nations (Organization), Abkürzung UN (UNO) [LINK] [LINK] Flagge der Vereinte Nationen multilaterale Organisation, die am 26. 6. 1945 auf der UN-Konferenz von San Francisco von 50 Staaten (und Polen, das auf der Konferenz nicht vertreten war) gegründet wurde und die allen „friedliebenden Staaten“ offen steht; die Bundesrepublik Deutschland und die DDR wurden 1973 Mitglieder. Am 1. 4. 2009 hatten die Vereinten Nationen 192 Mitglieder. Damit gehörten ihnen - mit Ausnahme der Vatikanstadt und solchen Gebieten, die international nicht generell als eigenständige Staaten anerkannt werden (Kosovo, Taiwan, Westsahara) - alle Länder der Erde an. Die Vereinten Nationen werden deswegen auch als Weltorganisation bezeichnet, die sich aller Probleme annehmen soll, die von internationalem Interesse sind und mit diplomatischen, wirtschaftlichen oder notfalls auch militärischen Mitteln gelöst werden können. Ziele: [LINK] © Bettmann/UPI [LINK] Jalta: Konferenz von 1945 Die Gründungsmitglieder hatten sich bereits während des 2. Weltkriegs mit der Unterstützung der Atlantik-Charta vom 14. 8. 1941 sowie der Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. 1. 1942 u. a. zum Prinzip der Selbstbestimmung der Völker, zum Gewaltverzicht, zur Schaffung eines Systems kollektiver Sicherheit und zur weltweiten wirtschaftlichen Zusammenarbeit bekannt. Wesentliche Vorbereitungsschritte zur Gründung der Vereinten Nationen, die dem gescheiterten Völkerbund als weltumspannende Organisation nachfolgen sollten, erfolgten parallel zum Kampf der Alliierten gegen die Achsenmächte auf den Konferenzen von Moskau, Teheran, Dumbarton Oaks sowie Jalta zwischen Oktober 1943 und Februar 1945. Die wichtigsten Ziele der Vereinten Nationen sind laut Charta, die am 24. 10. 1945 (Tag der Vereinten Nationen) in Kraft trat, die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, die Beilegung von Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Staaten, „um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle… zu fördern und zu festigen“ (Art. 1). Die wichtigsten Grundsätze hierfür sind die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker (Souveränitätsprinzip), der Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt unter den Mitgliedern, der gegenseitige Beistand bei Verstößen eines Staates gegen diese Prinzipien und das Verbot, in innere Angelegenheiten eines Staates einzugreifen (Interventionsverbot). Quelle: http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/geschichte/zeitgeschehen/index,page=1265744.html