CZ.1.07/2.2.00/28.0041 Centrum interaktivních a multimediálních studijních opor pro inovaci výuky a efektivní učení Grundrechte Was sind Grundrechte? • individuelle Rechte • in der Verfassung verliehen • vom Staat garantiert • binden die drei Staatsgewalten (Art. 1 III GG) Für wen? • Natürliche Personen • Juristische Personen Warum? • Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat Wo? • verankert  im Grundrechtskatalog und Art. 93 I Nr. 4a GG  Anfang der Verfassung  Artikel 1 – 19  große Bedeutung Grundrechtskatalog • umfasst: 1. Menschenrechte • jeder hat das Rechts auf … • Bsp.: Meinungsfreiheit, Gewissensfreiheit, Glaubensfreiheit 2. Bürgerrechte • alle Deutschen haben das Rechts auf… • Bsp.: Berufsfreiheit, Freizügigkeit, Vereinsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Wahlrecht, Petitionsrecht Inhalt der Menschenrechte • Freiheitsrechte – gewähren dem Menschen Freiheiten – Bsp.: Recht auf Leben, Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit, Berufsfreiheit • Gleichheitsrechte – sichern rechtliche Gleichheit der Menschen, verbieten willkürliche Ungleichbehandlung – Bsp.: Gleichberechtigungsgebot, Willkürverbot Inhalt der Menschenrechte • Unverletzlichkeitsrechte – gewähren Schutz gegen die Staatsgewalt – Bsp.: Unverletzlichkeit der Wohnung, Eigentumsgarantie • soziale Grundrechte – geben dem Einzelnen Ansprüche auf positive Leistungen des Staates – Bsp.: Asylrecht, Sozialbindung des Eigentums Inhalt der Menschenrechte • Verfahrensrechte gewährleisten Rechte in einem gerichtlichen Verfahren Bsp.: Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht, Rechtsweggarantie, Gleichheit vor dem Gesetz Einschränkung der Grundrechte • durch ein Gesetz Verletzung der Menschenrechte • durch öffentliche Gewalt Beispiele: Sklaverei, Folter, Todesstrafe, Zensur, Diskriminierung, Völkermord, willkürliche oder geheime Haft Redewendung zum Abschluss • Was Recht ist, muss Recht bleiben. → gleiches Recht für alle Spravedlnost musí být.