Topisch — hermeneutischer Kontext der juristischen Erfindung Author(s): Justyna Holocher Source: ARSP: Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie / Archives for Philosophy of Law and Social Philosophy , 2013, Vol. 99, No. 2 (2013), pp. 228-240 Published by: Franz Steiner Verlag Stable URL: https://www.jstor.org/stable/23681069 JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact support@jstor.org. 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This leads to the adoption of legal System". The paper défends the thesis claiming a common relationship betw doctrines in legal philosophy, which results in accepting the term "the topical-herm context of legal discovery". 1. Einleitung Thema dieses Aufsatzes ist der Kontext juristischer Erfindung in der topisch-herme neutischen Fassung. Sein Ziel ist das Aufzeigen möglicher heuristischer Beziehungen zwischen Topik und Hermeneutik. Sie werden sowohl in Merkmalen des hermeneuti schen Denkens, wie Vorrangs der Fragestellung, Vorverständnis und Zirkularität des Verstehens als auch im topischen Denken, wie Problemdenken und Konsensgewähr ge sucht. Die Wahl der Forschungsperspektive gründet sich auf drei Ausgangsannahmen. Die Erste lautet, dass die Distinktionsidee von Kontext der Erfindung und Begründung nicht nur in der Wissenschaftsphilosophie, sondern auch in der Rechtstheorie ange messen ist, die Zweite, dass Topik und Hermeneutik heuristische Theorien sind und die Dritte, dass man zwischen beiden Theorie in juristischer Erfindung auf bestimmte Beziehungen weisen kann, mit anderen Worten, dass diese beiden Theorien nicht weit voneinander entfernt sind. So gestellte Hypothesen verlangen die Begriffe von Erfindungs- und Begründungskontext, juristischer Topik und Hermeneutik zu klären. 1.2. Ursprung und Wesen des Erfindungs- und Begründungskontext Die Distinktion von Kontext der Erfindung und Kontext der Begründung hat ihren Ursprung in der Wissenschaftsphilosophie. Ihr Wesen, ganz allgemein gesprochen, ist auf zwei unterschiedlichen Fragen zurückzuführen, die lauten: Wie kann man zur Hypothese kommen und wie lässt sie sich begründen? Die Kontexte der Erfindung und der Begründung assoziiert man gewöhnlich mit zwei Philosophen, nämlich mit H. This content downloaded from 185.149.130.233 on Tue, 08 Nov 2022 19:08:37 UTC All use subject to https://about.jstor.org/terms Topisch - hermeneutischer Kontext der juristischen Erfindung 229 Reichenbach und K. Popper.1 Die Einführung der Begriffe des Kontex und Begründung schreibt man H. Reichenbach zu, der die Aufgaben d dem Begründungskontext zugeschrieben hat. Sie sollte sich mit den in der Wissenschaft beschäftigen - logisch-semantischen, die die Fr wie die Bedeutung von Wissenschaftsbegriffen ist oder wie wir in d zustellen, dass ein Satz wahr ist.2 In der Popperschen Problemerfassu Distinktion von Kontext der Erfindung und Begründung als eine Var schen Unterscheidung von quid iuris und quid facti gesehen,3 wobei Wissenschaftsphilosophie auf den Kontext der Begründung begrenzt Methoden, die bei der systematischen Überprüfung neuer Ideen verw Der Kontext der Aufdeckung als Beschreibung der Erfindung, der Id der nicht einer logischen Analyse unterliegt, ist außerhalb des w Interesses geblieben. Die Distinktionsidee von Erfindungs- und Begründungskontex Rechtsphilosophie und Rechtstheorie angenommen. Ihre Erfassung, d deutung von beiden Kontexten und ihre gegenseitige Beziehungen hi matisierungsgradpostulaten ab. Die formalisierten Rechtsphilosophie Positivismus, haben den heuristischen Wert der Erfindung im Ganzen Interesse auf die Begründung konzentriert. Die antiformalen und an Rechtsphilosophien, wie Topik und Hermeneutik, haben dagegen die Erfindung betont. In diesem Aufsatz wird die Ansicht vertreten, dass beide Perspekt denken relevant sind, mit anderen Worten, dass man in jeder Recht gleichen Fragen stellen könnte, nämlich, wie man zu Hypothesen, di scheidungsgrundlage sind, kommt, und nach welchen Kriterien sie b Das Thema wird aber auf die Erfindungsperspektive begrenzt. Dies is sowohl Hermeneutik als auch Topik als heuristische Rechtsphilosophi zieren lassen, was die unten gegebenen Definitionen bestätigen. Selbst der Begriff Heuristik ist nicht eindeutig. Seine Unterscheidba nisprozess, die Zuschreibung eines bestimmten Inhalts sowie die Beu Bedeutung werden vom philosophischen Standpunkt bedingt. Bes in der Diskussion über die Grundlagen und Begründungsweisen der D Kontext der Erfindung und Begründung sichtbar. Unabhängig aber von Verschiedenheiten kann man einige allgemeine Bestimmungen anfüh Methodologie - sowohl wissenschaftlich als auch rechtswissenscha werden könnten. Heuristik wird gewöhnlich als Verstehen bezeichnet, a als Fähigkeit zur Formulierung von Fragen, die zur Lösung eines ges führen. Die Definition der Erfindung und des Kontextes der Erfindun Licht als Erfassung des Problems und als Lieferant normativer Form die es erlauben, die Erfindung zu beurteilen.4 Dieses Verständnis wir Erwägungen angenommen. 1 Wolenski J., Epistemología, Bd. I, Aureus, Krakow 2000,114-115 2 Maryniarczyk A. Hrsg. Powszechna Encyklopedia filozofii, Polskie Towarzystwo Lubfin 2002, Bd. V., 822ff. 3 Popper K., Logika odkrycia naukowego, Wydawnictwo Naukowe PWN, Warsz 4 Pietruska - Madej E., Ódkrycie naukowe. Kontrowersje filozoficzne, PWN, Wa This content downloaded from 185.149.130.233 on Tue, 08 Nov 2022 19:08:37 UTC All use subject to https://about.jstor.org/terms 230 Justyna Holocher 1.3. Topik Wenn es um die Frage und eindeutige Angeleg Prämissensuche, eine T orie der Verwendung d unsystematisches und Argumentation, die du erkannte und anerkann Topik wurde also als ei damit verbundener Ar M. Kriele. J. Esser, G. 1.4. Hermeneutik Noch komplizierter ist das Aufzeigen einer Hermeneutikdefinition. Sie lässt sich sowoh als Ontologie des Verstehens als auch als Epistemologie in Geisteswissenschaften ausüben. Man könnte also zwischen einer philosophischen und methodologischen Strö mung in der juristischen Hermeneutik unterscheiden.5 Die Unterscheidungsgrundlagen des Hermeneutikverständnisses sind in groben Zügen auf folgende Punkte zurückzufüh ren. Hermeneutik als Ontologie betrachtet das Verstehen nicht als Erkenntnismethode, sondern als eine eigentliche Form des Daseins, d. h. das Phänomen des Verstehens wird hier als Phänomen des Daseins verstanden.6 Verstehen als existenzialontologi scher Begriff beschreibt nicht einen psychischen Vorgang, methodische Anweisungen oder Ergebnisse einer Interpretation, sondern die ursprüngliche Vollzugsform de Daseins.7 Die methodologische Strömung hingegen betrachtet Hermeneutik als Epis temologie, als eine Art von Interpretation und Textverständnis. Hermeneutik wurde als eine verstehende und universelle Methode der Geisteswissenschaften entwickelt, die auch als eine Theorie der Auslegung mit ihren Kanones der Interpretation Anwendung im Rechtsbereich finden könnte und sollte.8 In den unten erwähnten Erwägungen geht es um Metatopik und Metahermeneutik bzw. um die so genannte „metatheoretische Funktion" von Topik und Hermeneutik, also die Theorie der Theorie von Argumentation und Interpretation. Das Interesse an der methodologischen Hermeneutik bedeutet jedoch nicht den Verzicht auf Bezug nahmen der für die philosophische Hermeneutik typischen Begriffe, um so weniger, als die Unterscheidung dieser zwei Verstehensweisen der Hermeneutik und die Be Ontologie des Verstehens haben E. Husserl, M. Heidegger, P. Ricouer und H.-G. Gadamer vorge schlagen, in der Jurisprudenz vor allem A. Kaufmann, und A. Reinach. Mit der epistemologischen Strömung hingegen verbindet man die Namen von F.E.D. Schleiermacher und W. Dilthey, in der Jurisprudenz hingegen K. Engisch, M. Kriele, F. Mueller, H. Coing und auch J. Esser und K. Larenz, wobei die zwei letzten Philosophen in ihrer Lehre philosophische - Gadamerische und methodolo gische Elemente verbinden.; Gizbert-Studnicki T., Das hermeneutische Bewusstsein der Juristen, Rechtstheorie 18, 1987, 346ff.; Stelmach J., B. Brozek, Metody prawnicze, Zakamycze, Krakow 2004, 262, 232.; Stelmach J., Sarkowicz J., Filozofia prawa XIX i XX wieku, Wydawnictwo Uniwer sytetu Jagielloñskiego, Krakow 1999,127 Stelmach J., Brozek B., op. cit., S. 232, 254.; Horn N. Einführung in die Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie, Heidelberg 2001, 209 Koch H.-J., Juristische Methodenlehre und analytische Philosophie, Kronberg 1976,10 Ebenda, 247 This content downloaded from 185.149.130.233 on Tue, 08 Nov 2022 19:08:37 UTC All use subject to https://about.jstor.org/terms Topisch - hermeneutischer Kontext der juristischen Erfindung 231 Schreibung ihrer verschiedenen Aspekte nicht immer präzise und klar du wurde. Vielmehr haben sie manche Begriffe gemein, was eine Widerspieg Rezeption allgemeiner Hermeneutik im Rechtsdenken ist.9 Folgerichtig si Überlegungen sowohl die Hermeneutik von H.-G. Gadamer als auch die He der methodologischen Strömung, also von M. Kriele, F. Mueller, und auch renz und J. Esser gegenwärtig. Die Erste betrifft vor allem das Wesen de Grundphänomen des topischen und hermeneutischen Denkens, die Zweite das Wesen des Vorverständnisses und des Zirkels als Interpretationsgrund die Bestimmung der wechselseitigen Beziehungen zwischen Topik und Her ist auch die Erfassung der Rechtsnorm und deren mögliche Auslegung von aber auch die für Topik und Hermeneutik gemeinsame antisystematische der Basis des sog. offenen Rechtssystems. Ihre Annährung sollte eine Ant die Frage nach den gegenseitigen Verbindungen und Verschiedenheiten di Rechtsverständnisse geben. 2. Topisch-hermeneutische Heuristik 2.1. Gemeinsamer Fragehorizont des hermeneutischen und topischen D Die Topik und Hermeneutik sieht man als die Rechtsphilosophie, die vor a Interpretation des Erfindungskontextes bietet, d. h. die Frage beantwortet, tationshypothesen entstehen und wie sie bei verschiedenen Auslegungsmö gewählt wird.10 Im Fall der Topik ergibt sich dies aus ihrem dialektischinventorischen Ursprung, wo sie als Technik der Prämissensuche verstand Im Fall der Hermeneutik könnte das als Folge zweier Ursachen beurteilt w erste Ursache, die aus eigenen Annahmen der Hermeneutik folgt, ist mit lagerung verbunden. Hermeneutik ist eine Philosophie des Verstehens, un stehens als solches, sowohl unmittelbares als auch mittelbares, ist dem Kon Erfindung zugeschrieben. Die zweite Ursache hingegen ist eine Konsequen Feststellung der Begründungsunfähigkeit der Hermeneutik. Dies ergibt s Fehlen von Begründungsregeln. Der Kontext der juristischen Erfindung betrifft das Moment der Hypothese und seine relevanten Faktoren. Er eröffnet das Fragenproblem, dem in to hermeneutischem Denken Vorrang zugeschrieben wird. Der Kontext der Erf hier von der Struktur des dialektischen Primats der Frage definiert. Die Denkweise könnte als Grundlage des topischen und hermeneutischen sehen werden. Dialektik sei ursprünglich Dialog als Lehre und Kunst des G Das Gespräch sei hingegen die primäre topische und hermeneutische Situa Sinn des Topischen und Hermeneutischen liegt also in der dialogischen un schen Situation, was sich aus dem zugeschriebenen Vorrang von Fragen er Bedeutung der Frage spiegelt sich in drei Problembereichen wieder. Im Er betont, dass am Anfang jeder Interpretation immer die Frage steht, im Z Ebenda, 244 Spyra T., Granice wykiadni prawa. Znaczenie jçzyka tekstu prawnego jako granica wy mycze, Krakow 2006, 113; Studnicki- GizbertT., Das hermeneutische..., 353: Die Un von Kontext der Erfindung und Kontext der Begründung wurde in der Gadamerische schen Hermeneutik abgelehnt, weil Hermeneutik ein universeller Charakter zugeschr Verstehen liegt jeder menschlichen Tätigkeit zugrunde und indem überwindet die anal scheidung von Entdeckungs- und Begründungszusammenhang. This content downloaded from 185.149.130.233 on Tue, 08 Nov 2022 19:08:37 UTC All use subject to https://about.jstor.org/terms 232 Justyna Holocher Fragen wesentlicher al Frage ankündigt und k Frage und Antwort, od pothesenbestätigung, z Die Struktur des herm lichkeit der Frage, ode betrifft dies sowohl di auch die Interpretation Feststellung zurück Sinn einer Frage verfo Gemeinsam mit der Fr wird. Es existiert ein in einer Frage evoziert ge diese hat nur den Sinng durch Skizzierung de der Sinn der Behauptu Als Wesentliches einer die Weise, mit der sie tuation Beteiligten an sollen.14 Wenn es um eine Antwort auf eine Antwort ist, sondern a Alternativen, die die A wählt.15 Diese Alterna vorliegt, über Gestalt u ven gelten also als pote eine gewisse Bedeutung genannten Antwortrel eher ein Frage-oder Pr Der Zusammenstellun liegt die Annahme von Primat des Problems od Benennung als Proble entspringt der Dialekti und Zweifel. Daher kan Topik auf Fragen und A beruht. In Fall der Her gesagt Problemnatur. N ein abstraktes Schem tatsächliche bzw. tatsäc das hermeneutische Erfahren verwandelt nach H.-G. Gadamer die Probleme wieder zurück in Fragen, die entstehen und die ihren Sinn aus ihrer Motivation schöpfen.16 11 Ebenda, 48 12 Gadamer H.-G, Prawda i metoda, Wydawnictwo Naukowe PWN, Warszawa 2004, 503; Hassemer W., Die Hermeneutik im Werk Arthur Kaufmanns, in: ders. W., Hrsg., Dimensionen der Hermeneutik. Artur Kaufmann zum 60. Geburtstag, Heidelberg 1984, 1 13 Gadamer H.-G, op. cit., 493 14 Beinap N., T. Steel, Logik von Frage und Antwort, Braunschweig/Wiesbaden 1976, 32 15 Gadamer H.-G, op. cit., 512ff. 16 Ebenda, 513 This content downloaded from 185.149.130.233 on Tue, 08 Nov 2022 19:08:37 UTC All use subject to https://about.jstor.org/terms Topisch - hermeneutischer Kontext der juristischen Erfindung 233 Ein solches Problem fällt schon aus dem motivierten Kontext des Fragens dem es die Eindeutigkeit des Sinns schöpfte. Daher ist es unterschiedlich jede Frage, der ein eindeutiger Sinn fehlt, weil sie nicht ehrlich motiviert ist wurde.17 Dies bestätigt auch die Quelle des Begriffs Problem, der zum Be Dialektik und Topik zählt. Bei Aristoteles bedeutet problema eine Frage, d Grunde offen ist, weil die positive bzw. negative Antwort Argumente ve Gewichtigkeit nach sich zieht. „Probleme sind somit keine tatsächlichen F das Profil der Antwort auf Grundlage der Genese ihres Sinns erlangen, s sind alternative Mutmaßungen, die man nicht nur empfehlen und deshalb dialektisch behandeln kann."18 Topik empfiehlt, das Wesen des Problems, hermeneutisch gesagt, durch Berufung auf das offene und bewegliche Re zu erfassen und es dadurch zu bestimmen, was beiden gemein ist. Den Beg tem hingegen wird man nur bei ihm bezüglich konstituierender Problem Hierarchie erfassen können. Die Befürworter der Hermeneutik empfehlen das Verstehen eines Teiles durch Berufung auf die Ganzheit, und die Ganz Berufung auf Teile. So wie die philosophische Dialektik sollte dies zur Her und danach zur Beseitigung von Widersprüchen führen. So haben auch he sche Vorgehensweisen die Offenlegung des Gesamtinhalts für die Allseiti Zusammenhänge zur Aufgabe. Die Fähigkeit zur Aufdeckung dessen, was gemeinsam ist sowie zur Bet der Vielheit angesichts der Einheit, hat sowohl topischen als auch hermen Charakter. Hermeneutik und Topik bilden die Garantie zum Erhalt des Sin ums, d. h. des Problems bzw. des juristischen Problemkomplexes. In d bleiben hermeneutische und topische Dialektik sich nahe. Die Gemein hermeneutischen und topischen Denkens gründet sich also auf dialek dadurch diskursiver Eigenschaft dieser Denkweise.19 Die Dialektik wurde ein Gespräch zu führen, und zugleich als die Kunst des homogenen ge Einblicks angesehen, d. h. die Kunst zur Begriffsgestaltung mittels der E gemeinsamer Vorstellungen. Sie gründet auf der Idee sensus commun meinsamen Sinn und gleichzeitig Erkenntniskriterium, das die Gemeinscha Sensus communis umfasst die Gesamtheit von Urteilen und Kriterien, die ih bestimmen. Diese Gesamtheit ist von Bedeutung für hermeneutisches und Denken. Der Fragehorizont des topischen und hermeneutischen Denk Grundlage einer Erfassung vom juristischen Kontext der Erfindung. Das be die Weise der Erlangung von Interpretationshypothesen in beiden Fällen der Frage bestimmt wird. 2.2. Hermeneutischer und topischer Vorverständnisbegriff Der Vorverständnisbegriff wurde in der Rechtsphilosophie als Interesse, Motivation, Erwartung, Erwartungshorizont, Hintergrund, Grund, Einstell tive, Problembewusstsein, Wertanschauung und als finale Entscheidungsv bezeichnet.20 Diese Zusammenstellung zeigt deutlich, dass der Vorverstän kein eindeutiger Begriff ist. Eindeutig ist nur, dass er eine, aber nicht nur 17 Ebenda, 511 18 Ebenda, 512 19 Ebenda, 632 20 Rottleuthner H., Hermeneutik und Jurisprudenz, in: Koch. H.-J., op. cit., 21 This content downloaded from 185.149.130.233 on Tue, 08 Nov 2022 19:08:37 UTC All use subject to https://about.jstor.org/terms 234 Justyna Holocher neutische Kategorie ist, Hermeneutik erscheint. ständnis ein ontologische in transzendentaler Phil betrachtet, die lautet, notwendigen Bedingung Der Übergang zur The gungsperspektive. Vorve text der Erfindung, ein der Regelungsbedürftig die im Gang der Überprü Interpretation lässt sic dreierlei Art klären, näm skriptiven Fassung der I Handlung genannt werde die den möglichen Grund wird hier als sinnkonsti das hermeneutische Verh einen hermeneutischen ne Norm, Lösung des Ei Sachverhalt aufgrund einer nachträglichen Ric die Lösung des Falles mi verstandenen Hermeneut daraus folgend zwei Fun bezeichnet, die den Au gen als ein Faktor, der d Überzeugungen, Regeln in Frage gestellt werden Die Bedeutung des Vor hat hingegen keine eige losophischen, deskriptiv philosophischen Hermen gutes Verstehen im Rah dagegen, wie ein „richti Interpretationsprozess v Bewusstsein der oben Kaufmann A., Gedanken zu e päisches Rechtdenken in Ge Bd. 1, München 1982, 543ff Gadamer H.-G., op. cit., 312 Rottleuthner H., op. cit., 23 Gizbert - Studnicki T., Der Vo und Sozialphilosophie, 1987 Esser J., Vorverständnis und - Studnicki T., Der Vorverst Esser J, op. cit., S. 137.; Gizb Gizbert - Studnicki T., Der Vo Ebenda, 490. Ebenda, 491 ff. This content downloaded from 185.149.130.233 on Tue, 08 Nov 2022 19:08:37 UTC All use subject to https://about.jstor.org/terms Topisch - hermeneutischer Kontext der juristischen Erfindung 235 nisfassung angenommen. Konsequenterweise wird hier Vorverständnis a des Verständnisses und als Akt des Erkenntnisversuchs betrachtet, die die Interpretation ermöglicht, begrenzt und kontrolliert.30 Dem Vorvers schreibt man in der juristischen Methodologie die Rolle der Verstehensko und gleichzeitig der Antizipation des Resultats von Interpretation und Ar zu. In diesem Sinne könnte das Vorverständnis Bedeutung für die Bestim wechselseitigen Beziehungen zwischen Topik und Hermeneutik haben. F inwieweit es durch topische Begriffe bestimmt werden kann, und ob es der topischen Rechtserfassung finden könnte. Dies zieht eine weitere Fra die die wechselseitigen Beziehungen zwischen Vorverständnis und Probl betrifft, im engeren Sinne nach Herkunft, Träger des Vorverständnisses des Vorverständnisses sowie seines materiellen oder eher formalen, desk normativen Status. Das Thema des Vorverständnisbegriffes in topischer Denkweise bezieht sich auf das Problem seines Ursprungs und der Konstitutionsweise. Aus heuristischer Perspek tive wird der Vorverständnisbegriff als Grundlage von jeder Interpretationshypothese betrachtet. Als Vorstellung des Interpretierenden über das Recht sollten einen Zugang zum Sinn des Ganzen systematisierende Elemente in den Interpretationsprozess bringen. Das bedeutet, dass die Entscheidung über den Sinn einer Institution oder über das Richtige oder Gerechte nach topischen Vorstellungen von einem Vorver ständnis geleitet werden sollte.31 Um diese heuristische Aufgabe zu erfüllen, muss das Vorverständnis rechtskonstruktiv gefasst und begründet werden. Das schließt die Voraussetzung ein, dass das rechtlich Konstruierbare aus dem Feld des jeweiligen Vorverständnisses abgegrenzt und ausgewählt werden kann. Das ist die Frage nach der methodischen Ergänzung und begrifflichen Fassung, und genau genommen das Problem der Grundlagenfindung für die Geltung und Anerkennung der Prämissen, und somit auch des Zusammenhangs von hermeneutischem Vorverständnis und endoxa. Dies führt zum Verständnis des Themas als Zusammenhang von Problemver ständnis und Problemvorverständnis und ihrer Bedeutung für Normverständnis. In der Topik gibt es die Frage nach vor-rechtlichem und rechtlichem Vorverständnis der Problemstruktur. Die Natur des Vorverständnisses und seiner Ergreifungsmöglichkeiten werden im Grunde genommen von der Annahme der unmittelbaren oder mittelbaren Erkenntnis bestimmt. Folglich wird es dem mehr oder weniger intuitiven Charakter zugeschrieben und hat somit entsprechenden heuristischen Wert. Unterschiedlich wird auch der Träger des Vorverständnisses betrachtet. Es ist ein Individuum oder eine Gemeinschaft gemeint.32 Wenn man als Träger des Vorverständnisses kollektive Subjekte nimmt, dann eröffnet sich eine Perspektive, die sowohl im topischen Denken gegenwärtig ist als auch im Subjekt, das die Quelle des Vorverständnisses ist. Hier müssten sich gewisse für Topik und Hermeneutik gemeinsame Merkmale erkennen lassen. Deshalb also können sich das Vorverständnis als interpretatorische Hypothese und der sensus communis als Erkenntniskriterium aus hermeneutischer Perspektive und der consensus omnium aus topischer Perspektive als deren Bestätigung auf dem Wege der Argumentation letztendlich in der Begründung der Entscheidung begegnen. Das würde den möglichen Zusammenhang zwischen Vorverständnis und hermeneutischem Larenz K., C.-W. Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, Berlin, Heidelberg, New York 1979, 27 ff. Müller F., Normstruktur..., 51 Gizbert - Studnicki T., Der Vorverständnisbegriff in der juristischen Hermeneutik, Archiv für Rechts und Sozialphilosophie, 1987, 477 This content downloaded from 185.149.130.233 on Tue, 08 Nov 2022 19:08:37 UTC All use subject to https://about.jstor.org/terms 236 Justyna Holocher Zirkel einerseits sowie d die Topik empfiehlt, an Diskurs erzielte Konsen entscheiden darf. Im Fa der hermeneutische Ver Zusammenfassend lässt in die sog. Vorbedingu heuristisch-methodische Rede vom Problem setz dem irgendetwas überh Viehweg nichts anderes nis oder Vorverständni Vorverständniserwägu nicht gleich, aber dies v Hermeneutik spricht bz der Normkonkretisieru lösungen auch als herm des Vorverständnisses begreifen, wobei im Pr Perspektive verbunden ständnis eines Interpret und Erwartungen oder te.33 Vorverständnis lei herrsche. Die Topik wür heuristische Seite der T definieren lässt. Dabei m Frage und des sie leiten keit von Korrektur man dritte Berührungspunkt 2.3. Hermeneutischer Zirkel Der hermeneutische Zirkel ist zwar eine gemeinsame Kategorie für philosophisch und methodologische Hermeneutik, weist aber gewisse Verschiedenheiten auf, d als Widerspiegelung der unmittelbaren und mittelbaren Erkenntnis gesehen werden könnten.36 In der philosophischen Hermeneutik ist der Zirkel eine Beschreibung des ontologischen Strukturmoments des Verstehens. Er ist ein Element der hermeneuti schen Erfahrung und eine Teilantwort auf die Frage, wie Verstehen möglich ist. In der methodologischen Theorie wird er als Regel des Verstehens, die Erreichung höherer Interpretationsstufen ermöglicht und garantiert, betrachtet. Als solche könnte sie ein Antwort auf die Frage des Kontextes der juristischen Erfindung geben, die lautet, wie man zur Interpretationsentscheidung kommen sollte. Seine methodologische Fassung bezieht sich auf den Zusammenhang zwischen Vorverständnis und Text. In diesem Fa Gizbert - Studnicki T., Der Vorverständnisbegriff..477 Fischer M., Mock E., Schreiner H., Hermeneutik und Strukturtheorie des Rechts, Beiheft 20, Wie baden GmbH, Stuttgart 1984, 61 Kramer E.A., Juristische Methodenlehre, München 2005, 266 Stelmach J., Brozek B., op. cit., 271 This content downloaded from 185.149.130.233 on Tue, 08 Nov 2022 19:08:37 UTC All use subject to https://about.jstor.org/terms Topisch - hermeneutischer Kontext der juristischen Erfindung 237 sagt die interpretatorische Regel, dass die adäquate Interpretation zwischen ständnis und Text und zwischen Text und Vorverständnis verlaufen sollte. Info wird Erreichung von hohen Stufen der Interpretation und damit besseres Ver ermöglicht.37 Das zweite Zirkelverständnis gründet sich auf das Ganze - Tei Die hermeneutische Grundregel ist in diesem Fall auf die Feststellung zurückz dass die Ganzheit auf Grundlage eines Teils, und ein Teil auf Grundlage der zu verstehen ist, was eine Berücksichtigung des Textzusammenhangs be Die Zirkularität des Verstehens im dritten Verständnis betrifft Beziehungen Sachverhalt und Tatbestand, was eine allgemeine Norm ist, die in der Interp konkretisiert und konstruiert wird. Konstruiert muss auch ein Sachverhalt werde Beziehung zwischen Sachverhalt und Tatbestand in der Interpretation wu sehen, dass die Bestimmung von Sachverhaltsmerkmalen sich nach dem Tatb und seiner Merkmale richtet, und die Bestimmung der Tatbestandsmerkmale Klärung des Sachverhalts möglich wäre. Die Entscheidung eines konkreten S haltes konstruiere erst den Tatbestand, was bedeutet, dass in jeder Entscheidu neuen Falles die Tatbestandsmerkmale ergänzt, die Bedeutung von Gesetzesb festgestellt und festgesetzt werden.39 Als Grundlage der Annahme der These der Zirkularität des Verstehens im denken gilt die Überzeugung von einer dialektischen Interpretationsstruktur. Es g um die hermeneutische Dialektik des Verstehens, die in der Form des hermen Zirkels gefasst wurde. Für Hermeneuten ist das Prinzip des hermeneutischen eine eigenartige dialektische Regel, die Auslegung und Anwendung der Rech regiert. Dies geschieht durch die folgende methodologische Annahme. Der h tische Zirkel liegt in dem Verhältnis von Fragestellungen und Antworten be das Normverständnis, also in der Tatsache, dass ohne Vorurteil über die bedürftigkeit und Lösungsmöglichkeit die Sprache der Norm sich überhaupt n aussagen lässt, was gefragt ist: die gerechte Lösung.40 Dies entscheidet darü sich auch auf diese dialektische Weise ein topisches Problem konkretisieren bedeutet, dass es nach hermeneutischem Muster und topischen Vorstellunge hältnis - Problemstellung und Problemlösung verstanden und betrachtet werde Diese Feststellung führt zu einer allgemeinen These, die lautet, dass keine d gezeigten hermeneutischen Interpretationsgrundsätze den topischen widersp müsste. Weitergehend dürfte sich der hermeneutische Zirkel als zulässige to Interpretationsregel verstehen lassen. Die juristische Topik und ihre method Offenheit entscheiden nicht im Voraus über die Interpretationsregeln. D Begrenzung, die sie vorsieht, betrifft das Interpretationsziel, nämlich die g Lösung. Ihre Erzielung sollte einer umfassenden Problemerörterung die Problemerörterung könnte sich im Rahmen der hermeneutischen Zirkel verw Wie schon erwähnt wurde, bedeutet der hermeneutische Zirkel als Interp regel den Aufstieg auf höhere Interpretationsstufen, was sich in topischen Ka als ein besseres Problemverständnis erklären lässt. Dies geschieht in allen Re des methodologischen Zirkels, d. h. in den Beziehungen zwischen: Text und ständnis, Sachverhalt und Tatbestand sowie Teil und Ganzes. In allen und in Larenz K., C.-W. Canaris, op. cit., 189 Rottieuthner H., op. cit., 25 Hassemer W., Tatbestand und Typus. Untersuchungen zu einer strafrechtlicher Hermen 1968, 103 ff. Esser J. op. cit., 134 This content downloaded from 185.149.130.233 on Tue, 08 Nov 2022 19:08:37 UTC All use subject to https://about.jstor.org/terms 238 Justyna Holocher diesen Relationen verwir hermeneutische Zirkel 3. Zusammenfassung Die These von den Bez juristischen Erfindung Methoden der Herang kannt wird. Der Gesam sich in der Ursprünglich hermeneutischer Erfahr und Antwort, Problem Sinnkontinuums und Problemkontinuums wird. Nach hermeneutischem Verständ nis gewinnt dies bei der Bezugnahme auf den Text an Bedeutung und realisiert die Erkennung seines Sinns. Die Verlagerung der hermeneutischen Probleme wird im Rechtsbereich innerhalb des Spielraums, den der Normtext verschiedenen Verständ nismöglichkeiten offen lässt, bestimmt.41 Nach topischem Verständnis wird dies durch das Vordringen zum Wesen des Problems hervorgehoben. Topische Aspekte liegen in der Identifikation der Probleme als rechtlich relevant und in den mannigfaltigen Möglichkeiten ihrer Begründungen, deren Ziel die Erlangung einer gerechten Ent scheidung ist. Grundlage dieses adäquaten Verstehens und Erfassens des juristischen Problems, unter Berücksichtigung oben genannten Verstehensgegenstandes könnte die Kategorie des Vorverständnisses sein. Die topischen Probleme wurden demnach durch ein hermeneutisch verstandenes Vorverständnis - „vorsystematischen Seinszu sammenhang" konstituiert.42 Konkretisieren könnten sie sich anschließend im Rahmen des hermeneutischen Zirkel in der Fassung: Vorverständnis- Text; das Ganze- Teil; Sachverhalt- Norm. Folglich würde die Topik die Einsicht in die sog. Vorbedingungen des Verstehens einschließen. Dies würde den hermeneutischen Ausgangspunkt für die topische Denkweise bedeuten und im Grunde genommen die hermeneutische Bestimmung des topischen Problems. Die Verbindlichkeit beider Denkweisen eröffnet das Problem der Anwendung der Kategorie des Vorverständnisses und des hermeneutischen Zirkels. Das führt zu der Frage, ob sie der topischen Methode Sicherheit und Überprüfbarkeit liefern und ob die Frage nach Geltung und Anerkennung der Prämissen der Hauptbedeutung der Topik zuerkannt werden kann und ob dies nicht zusätzlicher Begründungen bedarf, die - zumindest in einem bestimmten Bereich - die Hermeneutik liefern könnte. Anders ausgedrückt, ob das Vorverständnis und der hermeneutische Zirkel als Kriterien der topischen Interpretation und Argumentation erachtet werden könnten und dadurch Grundlage des adäquaten Verstehens und adäquaten Erfassens des juristischen Pro blems sein könnten. Die hermeneutischen Interpretationsgrundsätze können auch in topischer Denkweise als Regeln gelten, die eine anfängliche Glaubwürdigkeit liefern könnten. Die anfängliche Glaubwürdigkeit ist eine Widerspiegelung des Verhältnis ses einer Interpretationshypothese zum akzeptierten Rechtswissen und entscheidet über ihren Wert oder Unwert. Sie liefert also ein Beurteilungskriterium in Gestalt der Adäquatheit und Relevanz zum Rechtsfall im Lichte der angenommenen Grundsätze. 41 Spyra T., op. cit., 121-124 42 Müller F., Strukturierende Rechtslehre, Berlin, 1984, S. 51.; Müller F., Normstruktur..., 51 This content downloaded from 185.149.130.233 on Tue, 08 Nov 2022 19:08:37 UTC All use subject to https://about.jstor.org/terms Topisch - hermeneutischer Kontext der juristischen Erfindung 239 Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Vorverständnis und Zirkel vo pikern als Implikationen des topischen Verfahrens übernommen werden könn man als Verweisung auf einige methodische Verwandtschaft beurteilen könnt von Haus aus sind die anerkannte Prämissen der Topik eben nicht als Ergebn Bewusstmachung der Vor-Urteile begreifen und der hermeneutische Zirkel deshalb fremd ist, weil sie an der Subsumtion und an der Applikation des ges Obersatzes gar nicht mehr interessiert ist.43 Den Vorgehensbereich der Interpretationshypotheseentstehung in Herme und juristischer Topik kann man ebenso unter dem heuristischen Aspekt se konstruierenden oder auch innovativen Charakters abwägen. Zuerst muss be werden, dass die Grenze zwischen rein feststellende und inventorischen Deu ein hermeneutischer Horizont der Interpretationsweisen feststellt, nicht genu ist, und dass, Status und Form der Interpretation sich verändern kann. Die tation bezeichnet man in der Interpretationstheorien als konstitutiv oder nac konstruktiv oder reproduktiv-rezipierend. Die prinzipielle Differenz wurde ebe Interpretation als ursprünglicher sinnkonstituierender Akt und der Interpret nachträgliche Auslegung gesehen. Über Topik spricht man kritisch als rekonstruktive und nicht innovative D die während der Diskussion in der Wiedergabe entsprechender Argumente bes Wahl der Argumente sollte aus bekannten und anerkannten Topoi heraus ge Das Topos in rhetorischer Erfassung zählt zur inventio, bezeichnet als Fähig Wirklichkeit zu lesen und adäquate Ideen und Themen ausfindig zu machen. lichkeiten der Topik erschöpfen sich also auf der reinen Reproduktion schon Erkenntnisse. Die Verwendung von Meinungen, Behauptungen bzw. Erwägun ihr geht nicht über die schlichte Wiedergabe hinaus. Über die Hermeneutik als rekonstruktive Denkweise kann man im Zusam mit der Wiedergabe der Frage, auf die der Text eine Antwort darstellen sol Geht es hingegen um die Antwort selbst auf eine zuvor festgelegte Frage, die der juristischen Hermeneutik eine Rechtsnorm ist, muss man festhalten, da wendungsvorgang dieser Norm schon keinen reproduktiven Charakter mehr Die Hermeneutik ist in diesem Sinne innovativ, im Prozess der Rechtsan konstituiert sich das Recht jedes Mal aufs Neue. Aber das Verstehen der Her ist nicht homogen. Die weiter unten dargelegte Unterscheidung soll die Spez juristischen Hermeneutik aufzeigen. Man unterscheidet also rekonstruktive neutik was betrifft die Rekonstruktion der Frage, auf die der Text die Antwort applikative Hermeneutik, Klärung der Fragen auf die der Text noch nicht die war und sein könnte, weil es diese Frage noch nicht gab, als der Text entsta juristische Hermeneutik wurde als Beteiligung an der Normbildung, also app Hermeneutik gesehen und deshalb nur im Zusammenhang mit dem Problem tischen Normenbegründung zu begreifen. Im Einzelfall muss eine Entscheidun rekonstruktive Hermeneutik treffen, aber auch diese Entscheidung ist nur im einer applikativen Hermeneutik denkbar.45 Die Applikation in genannten Ko deutet Abkehr von positivistischen Vorstellungen zugunsten der offenen un 43 Wieacker F., Ausgewählte Schriften. Band2. Theorie des Rechts und der Rechtsgewinn furt am Main, 1983, 92 44 Diese Unterscheidung wurde von Odo Marquard vorgeschlagen: Kriele M., Recht und Vernunft, Vandenhöck & Ruprecht, Göttingen 1979, S. 66ff., und auch Fuhrmann M., Tex kation. Theologie, Jurisprudenz und Literaturwissenschaft im hermeneutischem Gespräch Fink Verlag, 1981. 45 Kriele M., Recht..., 67 This content downloaded from 185.149.130.233 on Tue, 08 Nov 2022 19:08:37 UTC All use subject to https://about.jstor.org/terms 240 Justyna Holocher tematischen Charakters d Denken trotz der Verschie Auf einige Wesensverwa Gadamer selbst. Seiner M die Strukturmomente d dialektischen Einbildungs zu den Gebieten Gramma Denn eben im Sprachproz recht verstandene Topik Die Erfassung des juristis Kategorien wurde von d unterschiedlichen Zusamm diskussionswürdiger Prob Hermeneutik ihre Identit Charakter angetastet wur dass ihre Identitäten durc letztlich darauf an, ob es ihrer Identitäten oder um Aufsatz wurde dem letzte Anschrift der Autorin: Dr Jus jholocher@interia.pl 46 Müller F., Strukturierende.. This content downloaded from 185.149.130.233 on Tue, 08 Nov 2022 19:08:37 UTC All use subject to https://about.jstor.org/terms