Grundlagen der deutschen Rechtskultur

Erstes Seminar

Thema: 

Begriffsbestimmung: Kultur, Recht, Rechtskultur

Inhalt:

Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Definition grundlegender Begriffe und ihrer Zusammenhänge. In diesem Kontext werden verschiedene Ansätze zum Phänomen der Kultur, einschließlich ihrer Beziehung zu Natur und Zivilisation, diskutiert. Anschließend wird der Begriff des Rechts, der unterschiedliche Konnotationen haben kann, näher erläutert. Danach wird auf die Definition des Begriffs der Rechtskultur und seine Beziehung zu den konkurrierenden Begriffen Rechtssystem und Rechtsordnung eingegangen.

Präsentation:

Pflichtlektüre:

Das erste Kapitel des Lehrbuches

Empfohlene Lektüre:

Siehe Liste der Quellen in der Präsentation

Fragen zur Wiederholung


Was ist die Etymologie des Kulturbegriffs?

Wie lässt sich der Kulturbegriff definieren?

Was ist der Unterschied zwischen geistiger und materieller Kultur?

Wie lässt sich Kultur im Verhältnis zur Natur definieren?

Was ist Zivilisation und was hat sie mit Kultur zu tun?

Was ist Rechtskultur und wie kann sie untersucht werden?

Wie ist der Zusammenhang zwischen den Begriffen Rechtskultur, Rechtssystem und Rechtsordnung zu verstehen?