Unterrichtseinheit: Abgabe und Zugang der Willenserklärung Arbeitsblatt 1 Aufgabe 1 Entscheiden Sie, ob eine ausdrückliche (mündliche oder schriftliche) oder konkludente WE vorliegt. 1. Die A bietet ihrem Freund F am Telefon ihren Wagen für 5.000 Euro zum Kauf an. 2. Morgenmuffel M legt – wie jeden Morgen – stumm ein Euro auf den Kiosktresen (=Ladenkasse) und nimmt sich dafür eine Tageszeitung, die 1 Euro kostet. 3. Auf das schriftliche Angebot der Möbelfirma M schreibt Kundin K: „Hiermit bestelle ich den Schreibtisch Sekretär zu 4.000 Euro entsprechend dem mir unterbreiteten Angebot vom 1.10. 1996.“ 4. Der Bräutigam B schickt seiner Braut C den Verlobungsring ohne weitere Erklärung zurück. Aufgabe 2 Entscheiden Sie, ob eine WE, bzw. ein Rechtsgeschäft vorliegt. 1. A erklärt B, dass er jetzt spazieren gehen wolle. Liegt eine Willenserklärung vor? 2. A bietet B ein Auto zum Kauf an. B lehnt ab. Ist das Angebot des A ein Rechtsgeschäft? 3. A kündigt B. Der Kündigungsbrief geht bei der Post verloren. Liegt eine Kündigung vor? 4. A hat ein Testament errichtet, aber niemandem etwas davon gesagt. Liegt ein gültiges Rechtsgeschäft vor? Arbeitsblatt 2 Aufgabe 1 Was ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung? Aufgabe 2 Wann ist eine empfangsbedürftige und eine nicht empfangsbedürftige WE zugegangen? Aufgabe 3 Was ist die Voraussetzung für die Abgabe einer nicht empfangsbedürftigen Willenserklärung? Aufgabe 4 Wann ist eine schriftliche und eine mündliche Erklärung unter Abwesenden zugegangen? Aufgabe 5 Wann ist die mündliche Erklärung unter Anwesenden zugegangen? Aufgabe 6 In welchem Falle liegt keine schriftliche Erklärung unter Anwesenden vor? Arbeitsblatt 3 Aufgabe 1 Ergänzen Sie die Tabelle. Tragen Sie in die Tabelle den Zugang der Willenserklärung ein und entscheiden Sie, ob es sich um den Zugang gegenüber Abwesenden oder Anwesenden handelt. +--------------------------------------------------------------------------------------------+ | |Zugang der Willenserklärung|Zugang gegenüber Abwesenden/| | |(der Zeitpunkt) |Anwesenden | |-----------------------------------+---------------------------+----------------------------| |Brief im Briefkasten | | | | | | | | | | | |-----------------------------------+---------------------------+----------------------------| |Einschreibebrief durch einen | | | |Postboten | | | |-----------------------------------+---------------------------+----------------------------| |Telefax an eine Firma | | | | | | | | | | | |-----------------------------------+---------------------------+----------------------------| |der postlagernd gesandte Brief | | | |-----------------------------------+---------------------------+----------------------------| |telefonische Kündigungserklärung | | | |eines Mietverhältnisses (einer | | | |Maschine)auf den Anrufbeantworter | | | |nach Geschäftsschluss | | | +--------------------------------------------------------------------------------------------+ Fall: Martini – Eiskalt Adel, Best und Classe trafen sich an einem warmen Sommerabend zu einem Arbeitsessen im alten Gasthaus S. Dort bedient der Wirt Grau seine Gäste persönlich. Er brachte A, B und C die Speisekarten und nahm schon die Bestellung von Getränken entgegen. A und B wünschten ein Mineralwasser, während C erklärte: „Martini, dry (drei?!) aber bitte recht kühl!“ Als G darauf 3 Martini brachte, weigerten sich die Gäste, mehr als einen Martini abzunehmen. G bestand auf Bezahlung der 3 Martini. Zu Recht?