Unterrichtseinheit: Widerrufsrecht nach dem Haustürgeschäfte-Widerrufsgesetz Arbeitsblatt 1 1. Welches sind die Besonderheiten von „Haustürgeschäften“? 2. Lesen Sie bitte den folgenden Fall und fassen Sie die rechtserheblichen Elemente des Sachverhaltes kurz zusammen. Der 57-jährige P hat sich zu einer Kaffeefahrt überreden lassen. Bei der üblichen Warenvorführung am Zielort lässt der Veranstalter V deutlich durchblicken, dass es unanständig wäre, die preiswerte Busfahrt zu genießen, aber keine der Heizdecken zu kaufen. P kauft daraufhin eine Heizdecke für 240,- €. Den Kaufpreis entrichtet er sofort an Ort und Stelle, die Heizdecke nimmt er mit nach Hause. Drei Wochen später kommt der Sohn des P zu Besuch. Er stellt fest, dass die gleiche Decke im Fachgeschäft nur 80,- € kostet. Die Familie überredet P, den Vertrag anzufechten. rechtserhebliche Elemente: - - - 3. Im § 312 BGB sind die Anwendungsvoraussetzungen des Widerrufsrechts bei Haustürgeschäften geregelt. Lesen Sie bitte den Gesetzestext und ergänzen Sie die Sätze! § 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften. (1) ^1Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher 1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung, 2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder 3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. (. . .) (3) Das Widerrufsrecht (. . .) besteht unbeschadet anderer Vorschriften nicht bei Versicherungsverträgen oder wenn 1. im Fall von Absatz 1 Nr. 1 die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Abschluss des Vertrags beruht, auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden sind oder 2. die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das Entgelt vierzig Euro nicht übersteigt oder 3. die Willenserklärung des Verbrauchers von einem Notar beurkundet worden ist. Voraussetzungen des Widerrufrechts: a) Es muss ein Vertrag zwischen einem ……………… und einem ………………vorliegen. b) Der Vertrag muss eine ……………… Leistung zum Gegenstand haben. c) Der Verbraucher muss zum Abschluss des Vertrages …………………… worden sein o durch ………………………………………………………………………………………… o anlässlich ……………………………………………… oder o im Anschluss an …………………………………………………………………………………… Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn o ……………………………………………………………………………………………. o ……………………………………………………………………………………………. o ……………………………………………………………………………………………. 4. Prüfen Sie jetzt bitte, ob die Voraussetzungen des § 312 BGB im Fall des P erfüllt sind. Diskutieren Sie darüber in kleinen Gruppen und notieren Sie bitte die Ergebnisse. Voraussetzungen des Widerrufsrechts: Ausschluss des Widerrufsrechts: 5. Lesen Sie bitte § 355 BGB und beantworten Sie die nachstehenden Fragen. § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. (1) (. . .) ^2Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. (2) ^1Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. ^2Sie ist vom Verbraucher bei anderen als notariell beurkundeten Verträgen gesondert zu unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. (. . .) ^4Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer. (3) ^1Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. (. . .) a) In welcher Form muss der Widerruf erfolgen? b) Was ist für die Wahrung der Frist erheblich? c) Wie lang ist die Frist für die Widerrufserklärung? d) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Belehrung ordnungsgemäß ist? Was sind die Rechtsfolgen des Widerrufs? 7. Lesen Sie bitte die folgenden Vorschriften. Haben sich Ihre Vermutungen bestätigt? § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. (1) ^1Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. (. . .) § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe. (1) ^1Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendungen. (. . .) (2) ^1Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. ^2Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. (. . .) (3) ^1Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. ^2Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. 3§ 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat. (. . .) § 346 Wirkungen des Rücktritts. (1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Fall des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. (2) ^1Statt der Rückgewähr hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit (. . .) 2. er den empfangenen Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat, 3. der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht. (. . .) (3) ^1Die Pflicht zum Wertersatz entfällt, (. . .) 3. Wenn im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts die Verschlechterung oder der Untergang beim Berechtigten eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beobachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. (. . .) Arbeitsblatt 2 Sehen Sie sich das Schaubild an und beschreiben Sie nochmals kurz die wichtigsten Charakteristika des Haustürgeschäfts schriftlich. Benutzen Sie möglichst den juristischen Wortschatz, den Sie in diesem Kapitel gelernt haben. Arbeitsblatt 3 Lösen Sie bitte die folgenden Fälle: FALL 1 K möchte durch Schreibarbeiten einen Nebenverdienst erzielen. Auf eine entsprechende Zeitungsanzeige eines Schreibbüros bittet er um den Besuch eines Mitarbeiters des Büros. Dieser verkauft ihm im Laufe des Gespräches eine Schreibmaschine. Kann K widerrufen? FALL 2 A wird am 1. Februar in der Fußgängerzone von einer Werberin des Buchklubs V angesprochen und zum Erwerb einer 20bändigen Enzyklopädie überredet. Im nahegelegenen Ladenlokal unterschreibt sie das Auftragsformular, welches sieben vorgedruckte Absätze in gleicher Größe enthält; im fünften Absatz wird auf das Widerrufsrecht der A hingewiesen. Ist die am 25. Februar abgegebene Widerrufserklärung der A wirksam? FALL 3 Im Fall 2 wird der erste Buchband, den A in der Zwischenzeit erhalten hat, bereits am 10. Februar bei einem Brand in der Wohnung der A zerstört, ohne dass diese ein Verschulden am Brand trifft. Am 12. Februar weit ein Bekannten die A auf ihr Widerrufsrecht hin. Kann A den Vertrag wirksam widerrufen und den gezahlten Kaufpreis zurückverlangen? Muss sie das zerstörte Buch ersetzen?