Hörübungen zum Thema: Rechtsanwälte Beantworten Sie die Fragen: 1. Mit welchen 3 Berufen dürfen Rechtsanwälte zusammenarbeiten? O/ O/ O/ 2. Rechtsanwälte dürfen Fachanwaltsbezeichnungen auf ihre Briefbögen schreiben. Welche 4 Fachanwaltsbezeichnungen gibt es bisher? O/ O/ O/ Voraussetzung: 3. Welche 3 Sachgebietsbezeichnungen dürfen aber zum Beispiel nicht auf den Briefbögen stehen? O/ O/ O/ 4. Gibt es Bezeichnung Fachanwalt für Wirtschaftsrecht? O/ 5. Bei welcher Organisation müssen alle Rechtsanwälte Mitglied sein? O/ Ziel: 6. Welche Organisation der Rechtsanwälte beruht auf freiwilliger Mitgliedschaft? O/ Ziel: Jetzt sind Sie dran! Wer gibt fachlichen Rat? 1. Ein Engländer hat eine Erfindung gemacht und möchte sie in Deutschland verkaufen. Zu wem geht er am besten? O/ 2. Sie leben seit einiger Zeit in Deutschland. Ein Bekannter bietet Ihnen ein Haus zum Kauf an – zu einem günstigen Preis. Wer kann Sie beraten? O/ 3. Seit Sie in Deutschland leben, sind Sie nur selbständig gewesen. Ihre Sorge vor dem Finanzamt wächst. Wer gibt fachmännischen Rat? O/ 4. Ihre deutsche Sekretärin hat geheiratet. Sie bietet Sie, ihren Arbeitsvertrag auf Teilzeit zu ändern. Wen ziehen Sie zu Hilfe? 1. Lesen Sie die einschlägigen §§ der österreichischen ZPO und ordnen Sie diese der absoluten und relativen Anwaltspflicht zu. Erklären Sie den Unterschied. 2. Von der absoluten Anwaltspflicht bestehen einige Ausnahmen. Finden Sie diese. 3. Welche Personen dürfen zur Vertretung in den Prozesshandlungen nicht bevollmächtigt werden? Österreichisches Recht: § 29 ZPO (1) Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, kann jede eigenberechtigte Person zum Bevollmächtigten bestellt werden, jedoch sind in Ehesachen (§ 49 Abs. 2 Z 2 b JN) und in Sachen, deren Streitwert an Geld oder Geldeswert 4. 000,- Euro übersteigt, an Orten, an denen wenigstens zwei Rechtsanwälte ihren Sitz haben, nur Rechtsanwälte als Bevollmächtigte zugelassen. (2) Der § 27 Abs. 3 gilt sinngemäß. (3) Personen, welche dem Richter als Winkelschreiber bekannt sind, dürfen weder zur Verhandlung, noch zu anderen Prozesshandlungen als Bevollmächtigte zugelassen werden. Gegen diese Verweigerung der Zulassung ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht statthaft. § 49 Abs. 2 Z 2 b JN Streitigkeiten über die Scheidung, die Aufhebung oder die Nichtigerklärung einer Ehe oder über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Ehe zwischen den Parteien. § 27 ZPO (1) Vor den Bezirksgerichten in Sachen, deren Streitwert an Geld oder Geldeswert 4. 000,- Euro übersteigt, und vor allen höheren Gerichten müssen sich die Parteien durch Rechtsanwälte vertreten lassen . (2) Der Abs. 1 findet – vorbehaltlich des § 29 Abs. 1 – keine Anwendung auf die Angelegenheiten, die von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes vor die Bezirksgerichte gehören, auf die erste Tagsatzung und, soweit dieses Gesetz nichts etwas anderes bestimmt, auch auf diejenigen Prozesshandlungen, welche vor einem ersuchten oder beauftragten Richter, vor dem Gerichtsvorsteher oder Vorsitzenden eines Senats vorgenommen werden; der Abs. 1 gilt auch nicht für die in der Gerichtskanzlei vorzunehmenden Erklärungen und Handlungen. (3) Der Abs. 1 findet ferner keine Anwendung auf eine Tagsatzung, in der ein Klagebegehren mit einem Streitwert bis 4. 000,- Euro auf einen solchen über 4. 000,- Euro erweitert wird, und schließlich auch nicht Vergleiche vor einem Bezirksgericht, selbst wenn deren Betrag oder Geldeswert 4. 000,- Euro übersteigt. (4) Die Vertretungsbefugnis der Finanzprokuratur bleibt auch in den Fällen, in welchen die Vertretung der Parteien durch Rechtsanwalt geboten ist, unberührt. Deutsches Recht: § 78 ZPO Anwaltsprozess (1) Vor den Landgerichten müssen sich die Parteien durch einen bei einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor den Oberlandesgerichten müssen sich die Parteien durch einen bei einem Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Ist in einem Land auf Grund des § 8 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz ein oberstes Landesgericht errichtet, so müssen sich die Parteien vor diesem Gericht durch einen bei einem Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend für die Beteiligten und beteiligte Dritte in Familiensachen. (2) Vor den Familiengerichten müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen, Lebenspartner in Lebenspartnerschaftssachen nach § 661 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Folgesachen und die Parteien und am Verfahren beteiligte Dritte in selbständigen Familiensachen des § 621 Abs. 1 Nr. 8 und des § 661 Abs. 1 Nr. 6 durch einen bei einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. (5) Diese Vorschriften sind auf das Verfahren vor einem beauftragten oder ersuchten Richter sowie auf Prozesshandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden können, nicht anzuwenden. +--------------------------------------------------------------------------------------------+ | |1. | Anwaltspflicht/Anwaltszwang |2. |Anwaltspflicht?/Anwaltszwang?| | |Instanz| in: |Instanz| | |----------------+-------+-----------------------------+-------+-----------------------------| |österreichisches| | | | | | Recht | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | |----------------+-------+-----------------------------+-------+-----------------------------| |deutsches Recht | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | +--------------------------------------------------------------------------------------------+ Definieren Sie folgende Ausdrücke: der ersuchte Richter der beauftragte Richter die beklagte Partei der erkennende Senat Verbinden Sie die Substantive mit den passenden Verbformen, achten Sie auf die notwendigen grammatischen Änderungen. Antrag erteilen Beschluss auftreten vor dem Gericht anordnen Vollmacht stellen Bevollmächtigte anberaumen Termin bestellen Materielles Recht sind die Rechtsnormen, die das Recht als solches ordnen (z. B. das BGB), Verfahrensrecht solche, die der Durchsetzung des materiellen Rechts dienen. Entscheiden Sie, ob die folgenden Regeln solche des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts sind. 1. Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzers beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen. 2. Die Erhebung der Klage erfolgt durch Zustellung eines Schriftsatzes (Klageschrift). 3. Verspätete Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen und auf die der Beklagte verzichten kann, sind nur zuzulassen, wenn der Beklagte die Verspätung genügend entschuldigt. 4. Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. 5. Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Freiheitsentziehung kann der Verletzte auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen. 6. Ein Verein, der nicht rechtsfähig ist, kann verklagt werden; in dem Rechtsstreit hat der Verein die Stellung eines rechtsfähigen Vereins.