Finden Sie das Stichwort, um das es jeweils geht und erklären Sie, aus welchen Gründen der betreffende Grundsatz für den jeweiligen Fall einschlägig ist! 1. Die wegen Steuerhinterziehung angeklagte Tennisspielerin Fürst hat die Fernsehrechte an ihrem Fall an einen Fernsehsender verkauft und verlangt deshalb, dass die Gerichtsverhandlung gegen sie von diesem Sender live im Fernsehen übertragen werden darf. Der Richter lehnt das ab und gestattet Aufnahmen im Gerichtssaal nur für einen kurzen Zeitraum vor der Verhandlung. Stichwort: 2. A hat am 1. Januar 1997 gegen die Zeitung „Der Beobachter“ Klage auf Unterlassung ehrenrühriger Behauptungen erhoben. Wegen Überlastung des Gerichts wird Verhandlungstermin erst auf den 1. April 1999 bestimmt. A hält das für rechtswidrig. Stichwort: 3. Das Versandhaus Q in Hamburg hat gegen P, der in München wohnt, Klage auf Bezahlung gelieferter Waren beim Amtsgericht Hamburg erhoben. P erschien zur Verhandlung nicht und schickte auch keinen Vertreter; deshalb wurde gegen ihn entschieden. P fühlt sich in einem Justizgrundrecht verletzt. Stichwort: 4. Gegen Raser wurde wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit in einer Ortschaft ein Bußgeldbescheid über 250 Euro und einen Monat Fahrverbot erlassen. Als dieser zugestellt wurde, war Raser für drei Wochen in Urlaub gefahren. Als es zurückkam, legte er sofort Einspruch ein, weil nicht er, sondern seine Freundin Emma gefahren sei. Der Einspruch wurde als verspätet verworfen. Raser findet das unmöglich. Stichwort: 5. S klagte vor dem Sozialgericht auf Arbeitslosengeld gegen das Arbeitsamt. Seine Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, er habe keine Klagebegründung eingereicht. S hatte aber tatsächlich eine Klagebegründung eingereicht, die der Richter versehentlich in einen falschen Akt eingeheftet und deshalb bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt hatte. Stichwort: 6. K hatte gegen seine frühere Freundin F auf Herausgabe eines Paars Pantoffeln geklagt. Auf Antrag der F ordnete der Richter an, dass „wegen Geringfügigkeit im schriftlichen Verfahren“ entschieden werden solle und beide Seiten bis zu einem bestimmten Termin Schriftsätze einreichen sollen. K besteht auf einer mündlichen Verhandlung. Stichwort: 7. Im Fall 3 wurde nach Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Hamburg schließlich in München verhandelt. Wieder wurde P verurteilt, weil er zu dem Verhandlungstermin nicht erschienen war. Das lag allerdings daran, dass er versehentlich vom Gericht keine Ladung erhalten hatte. Von seiner Verurteilung erfuhr erst durch Übersendung des Urteils. P fühlt sich erneut in einem Justizgrundrecht verletzt. Stichwort: 8. In dem Strafverfahren gegen Rüpel wegen sexuellen Missbrauchs der Minderjährigen M wurden die Zuhörer vor der Beweisaufnahme aufgefordert, den Saal zu verlassen. Rüpel widersprach dem erfolglos und fühlt sich in einem Prozessgrundrecht verletzt. Stichwort: 9. K hatte beim Verwaltungsgericht Klage auf Entschädigung erhoben, weil durch eine Straßenbaumaßnahme der Wert seines Wohnhauses gemindert worden sei. Seine Klage wurde abgewiesen, weil keine Wertminderung erfolgt sei. K meint, dass das Verwaltungsgericht gar nicht hätte entscheiden dürfen. Stichwort: 10. L hat gegen seinen Nachbarn M Klage wegen Belästigung durch ständige nächtliche laute Musik im Garten des L zum Amtsgericht Tupfing erhoben. Dort sind die konservative Richterin R und der Richter S, dessen Hobby die Rockmusik ist, tätig. Die Klage des L wurde vom Richter S abgewiesen, weil die Belästigung ortsüblich seien. L meint, dass die Richterin R seiner Klage stattgegeben hätte und fragt beim Gericht an, warum S seinen Fall entschieden hat. Dort wird ihm mitgeteilt, der Fall sei dem Richter S übertragen worden, weil dieser bei der Dienstbesprechung sagte, er würde „gerne mal so einen Fall entschieden“. Stichwort: Zu welchen Gerichten (österreichischen und deutschen) gehören folgende Streitigkeiten? 1. Der Arbeitnehmer A hat seinen Arbeitgeber B wegen einer Urlaubsgeldforderung über 500,- Euro vor dem Amtsgericht (bzw. vor dem Bezirksgericht) verklagt. Ist das Gericht zuständig? Gericht in Österreich: Gericht in Deutschland: 2. B hat einen neuen feurigen Liebhaber und will sich von ihrem langweiligen Ehemann scheiden lassen. Gericht in Österreich: Gericht in Deutschland: 3. E´s Wagen wurde von F, der gerade seinen Führerschein bestanden hat, angefahren und beschädigt. F weigert sich, den Schaden in Höhe von 6. 000 Euro zu bezahlen, da er ihn ja nicht absichtlich, sondern versehentlich verursacht habe. Gericht in Österreich: Gericht in Deutschland: 4. Hehler H ist von der Polizei erwischt worden, als er gerade gestohlene Ware weiterverkaufte. Gericht in Österreich: Gericht in Deutschland: 5. Juristin J lebt mit ihrem ständig nörgelnden Nachbarn A seit vielen Jahren in andauerndem ständigen Streit. Sie möchte, dass er die Gartenzwerge aus seinem Garten entfernt, deren Anblick täglich ihre ästhetische Empfindung stört. Gericht in Österreich: Gericht in Deutschland: 6. Gegen K wurde wegen Vorbereitung eines Hochverrats ein Strafverfahren eingeleitet. Gericht in Österreich: Gericht in Deutschland: 7. Die Eheleute Müller leben schon seit Jahren getrennt. Sie vereinbaren, die Scheidung vor dem Landgericht (bzw. Landesgericht) durchzuführen. Ist das möglich? Gericht in Österreich: Gericht in Deutschland: Wählen Sie das entsprechende Wort aus der Liste. die Verbesserung, die Dispositionsmaxime, die Ausfertigung, der Beklagte, die Schlüssigkeitsprüfung, ihre Zulässigkeit, die Klagebeantwortung, die Frist, die Beweisaufnahme, die Verkündung, die Höchstfrist, die Einbringung, die Einlaufstelle, die Tagsatzung Überblick über den Verfahrensablauf Das Zivilprozess beginnt mit ........................... der Klage. Damit entsteht Gerichtsanhängigkeit. .................................................. des Gerichts versieht die Klage mit einem Eingangsvermerk und leitet sie an die nach der Geschäftsverteilung zuständige Geschäftsstelle weiter. Mit einer Klage bestimmt der Kläger sowohl den Beginn als auch den Umfang des Verfahrens. Es gilt .......................................... : das Gericht kann sich daher nur innerhalb des Antragsumfangs bewegen, mithin nichts anderes oder nicht mehr zusprechen, als der Kläger begehrt. Der zuständige Richter hat die Klage auf ....................................... hin zu prüfen. Fehlt eine Form- oder Inhaltsvoraussetzung, so hat das Gericht den Parteien Gelegenheit zu .............................. der Klage zu geben und dem Kläger dazu ...................... zu setzen. Neben der Zulässigkeitsprüfung unternimmt das Gericht ...................................... der Klage. Hat die Klage die Zulässigkeits- und Schlüssigkeitsprüfung bestanden, so ist sie ....................................... zu eigenen Händen zuzustellen. Ist im Gerichtshofverfahren nicht ohnehin ein bedingter Zahlungsbefehl zu erlassen, so erteilt das Gericht der beklagten Partei mit schriftlichem Beschluss sogleich den Auftrag zur ........................................... Dafür ist dem Beklagten ................................. von 4 Wochen gesetzlich eingeräumt. Nach rechtzeitiger Überreichung der Klagebeantwortung oder Erhebung des Einspruchs hat das Gericht die vorbereitende ............................. anzuberaumen. In einem oder mehreren weiteren Verhandlungsterminen ist dann ................................... durchzuführen bzw. abzuschließen. Mit dem Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz tritt das Verfahren ins Urteilsstadium. Das Gesetz sieht als Regel mündliche ......................... des Urteils vor, in der Praxis behält sich der Richter allerdings dessen schriftliche .................................. vor.