Vergleichen Sie die beiden Rechtsordnungen, indem Sie die Unterschiede bzw. Gemeinsamkeiten herausfinden. Deutsches Recht: § 12 StGB Verbrechen und Vergehen (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind. (3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht. Österreichisches Recht: § 17 StGB (1) Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind. (2) Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen. Ergänzen Sie die Tabelle laut des Textes zum deutschen Recht: +--------------------------------------------------------------------------------------------+ | |Strafricher |Schöffen-gericht | Landgericht |Schwurgericht| | | | | | | | | | |Große Strafkammer | | |----------------------------+------------+-----------------+------------------+-------------| | Besetzung | | | | | | | | | | | | | | | | | |----------------------------+------------+-----------------+------------------+-------------| |Strafdrohung Freiheitsstrafe| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | |----------------------------+------------+-----------------+------------------+-------------| |Art des begangenen Deliktes | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | +--------------------------------------------------------------------------------------------+ Nachfolgend finden Sie konstruierte Rechtsfälle. Entscheiden Sie, welches (österreichisches und deutsches) Gericht für den jeweiligen Fall zuständig ist. Begründen Sie Ihre Entscheidung. a) Die Polizei verhaftet gegen Mitternacht im Stadtpark eine Frau und entdeckt bei ihr eine gestohlene Perlenkette. Diese Perlenkette war am Tage zuvor in einem Juwelierladen entwendet worden. Die Diebin soll bestraft werden. BRD: § 242 StGB: Diebstahl. (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Österreich: § 127 StGB: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Gericht: Begründung: b) Dem A wird vorgeworfen, am 22. August 1999 gegen 4.00 Uhr in E. in der Nähe des Festplatzes gemeinschaftlich mit anderen durch eine Handlung versucht zu haben, aus dem niederen Beweggrund "Ausländerhass" die vietnamesischen Staatsangehörigen N. und T. zu töten, und diese vorsätzlich körperlich misshandelt und an der Gesundheit beschädigt zu haben, wobei die Körperverletzungen mittels gefährlicher Werkzeuge und mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen worden sein sollen. BRD: § 224 StGB: Gefährliche Körperverletzung Wer die Körperverletzung ..... durch eine Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs ........... begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren,............ bestraft. § 226 Schwere Körperverletzung: (1).. (2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Österreich: § 87 StGB: Absichtliche schwere Körperverletzung Wer einem anderen eine schwere Körperverletzung .... absichtlich zufügt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Gericht: Begründung: c) Die lebensfrohe F will ihren langweiligen Lebensgefährten L töten, um seine Lebensversicherung zu kassieren. Sie schüttelt eine ausreichende Menge Gift in seinen Kaffee; L stirbt. Gericht: Begründung: Schildern Sie den folgenden Text neu, indem Sie alle passiven Verbformen in aktive Verbformen umwandeln. Gegen den Beklagten wird vom Kläger Klage erhoben. Dafür wird vom Kläger ein Schriftsatz bei Gericht eingereicht. In diesem Schriftsatz wird vom Kläger der Sachverhalt aus seiner Sicht geschildert. Die ihm zur Verfügung stehenden Beweismittel werden darin ebenfalls genannt, und es wird ein bestimmter Antrag von ihm gestellt. Zum Beispiel kann vom Kläger die Zahlung einer Geldsumme oder eine andere Leistung verlangt werden, zu der der Beklagte durch das Gericht verurteilt werden soll. Über diesen Antrag darf vom Gericht nicht hinausgegangen werden. Die Klage wird vom Gericht an den Beklagten übersandt. Vom Gericht muss gleichzeitig die Entscheidung für eine der beiden Verfahrensmöglichkeiten getroffen werden. Entweder wird vom Gericht ein „früher erster Termin“ gewählt, zu dem die Beteiligten geladen werden, oder ein „schriftliches Vorverfahren“. Wird vom Gericht das schriftliche Vorverfahren gewählt, dann wird dem Beklagten eine Frist zur schriftlichen Erwiderung auf die Klage gesetzt. Hierauf kann vom Kläger wieder ein Schriftsatz eingereicht werden. Im Falle eines erfoderlich erscheinenden Sachverständigengutachtens kann es vom Gericht bereits zu diesem Zeitpunkt eingeholt werden. Dann wird vom Gericht ein so genannter „Haupttermin“ bestimmt. In diesem Termin werden die Anträge der Parteien gestellt und die Zeugen vom Richter vernommen. Vom Gericht werden auch Hinweise darauf gegeben, wie der Fall von ihm beurteilt wird. In diesem Termin soll vom Gericht ebenfalls der Versuch unternommen werden, eine gütliche Einigung zu erreichen. Werden in diesem Termin nicht alle Fragen geklärt, dann kann vom Gericht ein neuer Termin bestimmt werden. Ergänzen Sie das entsprechende Relativpronomen. 1. Die Kosten, …….. in einem Prozess anfallen, müssen von der Partei bezahlt werden. 2. Eine wirtschaftlich schwache Partei, ……. die Kosten für den Prozess nicht aufbringen kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen. 3. Prozesskostenhilfe wird nur bei einem Prozess gezahlt, ….. Aussicht auf Erfolg hat. 4. Im Zivilprozess dürfen die Tatsachen, …… beide Parteien als richtig anerkennen, vom Richter nicht in Zweifel gezogen werden. 5. Ein Beweis, ……. von einer Partei angeboten werden kann, kann z. B. die Vorlage einer Urkunde sein. 6. Das Gericht, …….. es obliegt, die rechtliche Seite des Falles zu erklären, darf keine Überraschungsentscheidung treffen. 7. Im Strafprozess muss der Richter alle Tatsachen ermitteln und Beweise erheben, ….. er für erforderlich hält. 8. Der Staatsanwalt hat die Pflicht, sowohl den Indizien nachzugehen, ….. für die Schuld des Angeklagten sprechen, als auch jenen, …… für seine Unschuld sprechen. 9. Auch der Angeklagte kann Beweismittel anbieten, …….. das Gericht nachgehen muss, wenn es sich für entscheidungserheblich hält. 10. Der Richter, …. nicht an die vom Staatsanwalt oder vom Angeklagten angebotenen Beweismittel gebunden ist, kann von sich aus weitere Zeugen laden.