Videofall: Autoknacker Arbeitsblatt 1 1. Sie sehen nun den Sachverhalt. Bitte bringen Sie nach dem Sehen die Sätze in die richtige Reihenfolge. +-------------------------------------------------------------------------+ | |Zu dem Bauern Heidacher kommt die Polizei und verlangt von ihm, das | | |ausgebrannte Autowrack abschleppen und das ausgelaufene Öl beseitigen | | |zu lassen. | |-+-----------------------------------------------------------------------| | |Zwei junge Männer steigen in das Auto ein und fahren weg. | |-+-----------------------------------------------------------------------| |1|Frau Wilbert stellt ihr Auto am Wegrand ab. | |-+-----------------------------------------------------------------------| | |Die Polizei benachrichtigt Frau Wilbert, dass ihr Auto gefunden wurde, | | |und in welchem Zustand es sich befindet. | |-+-----------------------------------------------------------------------| | |Sie fahren zu einer Wiese, demolieren das Auto und zünden es an. | +-------------------------------------------------------------------------+ 2. Fassen Sie nun bitte den Sachverhalt mit eigenen Worten zusammen. 3. Welchem Rechtsgebiet sind die folgenden Aspekte des im Video dargestellten Sachverhalts zuzuordnen? Polizeiliche Suche nach den Rowdies: _______________________________________________ Einsatz der Polizei wegen des ausgelaufenen Öls: _______________________________________ Umweltverschmutzung: __________________________________________________________ Ermittlung der Fahrzeughalterin: ____________________________________________________ Beschädigung der Sache: _________________________________________________________ Rückforderungsanspruch des Grundstückseigentümers: ___________________________________ Inanspruchnahme des Bauern für das Abschleppen des Autowracks und die Beseitigung des Erdreichs: Verwaltungsrecht/ Polizeirecht Diebstahl: Arbeitsblatt 2 4. Lesen Sie bitte die folgenden Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch und finden Sie heraus, welche für den Sachverhalt einschlägig sind. § 242 Diebstahl. (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 249 Raub. (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. § 303 Sachbeschädigung. (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 324 Gewässerverunreinigung. (1) Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. § 324a Bodenverunreinigung. (1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Stoffe in den Boden einbringt, eindringen lässt oder freisetzt und diesen dadurch 1. in einer Weise, die geeignet ist, die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert oder ein Gewässer zu schädigen, oder 2. in bedeutendem Umfang verunreinigt oder sonst nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 326 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen. (1) Wer unbefugt Abfälle, die (...) 4. nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, a) nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern (…) außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren behandelt, lagert, ablagert, ablässt oder sonst beseitigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Arbeitsblatt 3 5. Lesen Sie bitte den Auszug aus dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz und finden Sie heraus, auf Grund welcher Norm Bauer Heidacher von der Polizei beauftragt wurde, sich um die Beseitigung des Autowracks und des Öls zu kümmern. Polizei- und Ordnungsbehördengesetz des Landes Rheinland-Pfalz (POG) § 1. [Aufgaben der allgemeinen Ordnungsbehörden und der Polizei] (1) ^1Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Sie haben Vorbereitungen zu treffen, um künftige Gefahren abwehren zu können (Vorbereitung auf die Gefahrenabwehr). ^2Die Polizei hat im Rahmen der Gefahrenabwehr auch Straftaten zu verhüten und für die Verfolgung von Straftaten vorzusorgen (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten). (...) § 4. [Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen] (1) Verursacht eine Person eine Gefahr, so sind die Maßnahmen gegen sie zu richten. (...) § 5. [Verantwortlichkeit für Tiere und den Zustand von Sachen] (1) ^1Geht von einem Tier oder von einer Sache eine Gefahr aus, so sind die Maßnahmen gegen den Inhaber der tatsächlichen Gewalt zu richten. ^2Die für Sachen geltenden Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf Tiere entsprechend anzuwenden. (2) ^1Maßnahmen können auch gegen den Eigentümer oder einen anderen Berechtigten gerichtet werden. ^2Das gilt nicht, wenn der Inhaber der tatsächlichen Gewalt diese ohne den Willen des Eigentümers oder Berechtigten ausübt. (3) Geht die Gefahr von einer herrenlosen Sache aus, so können die Maßnahmen gegen denjenigen gerichtet werden, der das Eigentum an der Sache aufgegeben hat. § 6. [Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme] (1) ^1Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können eine Maßnahme selbst oder durch einen Beauftragten unmittelbar ausführen, wenn der Zweck der Maßnahme durch Inanspruchnahme der nach den §§ 4 oder 5 Verantwortlichen nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann. ^2Der von der Maßnahme Betroffene ist unverzüglich zu unterrichten. (2) ^1Entstehen den allgemeinen Ordnungsbehörden oder der Polizei durch die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme Kosten, so sind die nach den §§ 4 oder 5 Verantwortlichen zum Ersatz verpflichtet. ^2Mehrere Verantwortliche haften als Gesamtschuldner. ^3Die Kosten können nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz beigetrieben werden. § 9. [Allgemeine Befugnisse] (1) ^1Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, soweit nicht die §§ 10 bis 25g ihre Befugnisse besonders regeln. ^2Die Beschränkung auf die im einzelnen Fall bestehende Gefahr gilt nicht für den Erlass von Gefahrenabwehrverordnungen. (...) Arbeitsblatt 4 6. Sie haben einen Auszug aus dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz des Landes Rheinland-Pfalz gelesen. In der Bundesrepublik Deutschland fällt das Polizeiwesen in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Klären Sie bitte mit Hilfe von Schema 1 und den Art. 70-75 GG a) auf Grund welcher Rechtsnorm das Polizeiwesen in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt. b) ob die folgenden Gebiete der ausschließlichen, konkurrierenden oder Rahmengesetzgebung des Bundes unterliegen. Kreuzen Sie bitte an: +-------------------------------------------------------------------------+ | |Ausschließliche|Konkurrierende|Rahmen-gesetzgebung| | |Gesetzgebung |Gesetzgebung | | |----------------------+---------------+--------------+-------------------| |Passwesen | | | | |----------------------+---------------+--------------+-------------------| |Melde- und | | | | |Ausweiswesen | | | | |----------------------+---------------+--------------+-------------------| |Aufenthalts- und | | | | |Niederlassungsrecht | | | | |der Ausländer | | | | |----------------------+---------------+--------------+-------------------| |Hochschulwesen | | | X | |----------------------+---------------+--------------+-------------------| |Förderung der | | | | |wissenschaftlichen | | | | |Forschung | | | | |----------------------+---------------+--------------+-------------------| |Verlagsrecht | | | | +-------------------------------------------------------------------------+ Arbeitsblatt 5 7.a) Erschließen Sie bitte die Bedeutung der folgenden Wörter aus dem Kontext. b) Finden Sie bitte im Text des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes weitere Beispiele und verfahren Sie mit ihnen ebenso. +-------------------------------------------------------------------------+ |Wort mit unbekannter Bedeutung |Kontext | |-----------------------------------------+-------------------------------| |vorbeugend |verhüten, vorzusorgen | |-----------------------------------------+-------------------------------| |entsprechend | | |-----------------------------------------+-------------------------------| |beigetrieben werden | | |-----------------------------------------+-------------------------------| | | | |-----------------------------------------+-------------------------------| | | | |-----------------------------------------+-------------------------------| | | | +-------------------------------------------------------------------------+ 8. a) Erschließen Sie bitte die Bedeutung der folgenden Wörter aus der Wortbildung. b) Finden Sie bitte im Text des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes weitere Beispiele und verfahren Sie mit ihnen ebenso. +-------------------------------------------------------------------------+ |Wort mit unbekannter Bedeutung |Bestandteile | |-------------------------------------------+-----------------------------| |Gefahrenabwehr |Gefahr, abwehren | |-------------------------------------------+-----------------------------| |herrenlos | | |-------------------------------------------+-----------------------------| |unverzüglich | | |-------------------------------------------+-----------------------------| | | | |-------------------------------------------+-----------------------------| | | | |-------------------------------------------+-----------------------------| | | | +-------------------------------------------------------------------------+ 9. a) Lesen Sie bitte die beiden folgenden Sätze aus dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz: "Die Polizei hat im Rahmen der Gefahrenabwehr auch Straftaten zu verhüten." "Der von der Maßnahme Betroffene ist unverzüglich zu unterrichten." Was drücken diese Sätze aus? Kreuzen Sie bitte an: +----------------------------+ | |eine Möglichkeit | |-----+----------------------| | |eine Notwendigkeit | +----------------------------+ Durch welches Modalverb können haben + Infinitiv mit zu und sein + Infinitiv mit zu ersetzt werden? – Durch das Modalverb ………….…. Bitte formen Sie die beiden Sätze entsprechend um. ……………………………………………………………………………………………………………… b) Welche Aussage ist richtig? Kreuzen Sie an. +----------------------------+ | |sein + Infinitiv mit zu | | |hat eine aktivische, | | |haben + Infinitiv mit zu| | |eine passive Bedeutung. | |---+------------------------| | |haben + Infinitiv mit zu| | |hat eine aktivische, | | |sein + Infinitiv mit zu | | |eine passive Bedeutung. | +----------------------------+ c) Bitte suchen Sie im Text weitere Beispiele für haben + Infinitiv mit zu und sein + Infinitiv mit zu und formen Sie auch diese Sätze um. Arbeitsblatt 6 10. Lesen Sie bitte den § 677 BGB. Welches Geschäft wurde im konkreten Fall besorgt, wer ist der Geschäftsführer, wer der Geschäftsherr? § 677 Pflichten des Geschäftsführers. Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert. 11. Formulieren Sie bitte Arbeitshypothesen für einen Anspruch aus § 683 BGB. Wer könnte was von wem verlangen? § 683 Ersatz von Aufwendungen. ^1Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. (...) Arbeitsblatt 7 12. Stellen Sie sich vor, Frau Wilbert weigert sich, Herrn Heidacher seine Aufwendungen zu ersetzen. Finden Sie bitte mit Hilfe von Schema 2 und den unten stehenden Rechtsnormen heraus, vor welchem Gericht Herr Heidacher klagen kann. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 23. [Zuständigkeit in Zivilsachen] Die Zuständigkeit der Amtsgerichte umfasst in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit sie nicht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes den Landgerichten zugewiesen sind: 1. Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von fünftausend Euro nicht übersteigt; (...) Zivilprozessordnung (ZPO) § 12. [Allgemeiner Gerichtsstand; Begriff] Das Gericht, bei dem eine Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, ist für alle gegen Sie zu erhebenden Klagen zuständig, sofern nicht für eine Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. § 13. [Allgemeiner Gerichtsstand des Wohnsitzes] Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt. Arbeitsblatt 8 13. Gliedern Sie bitte die folgenden Rechtsnormen in Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen. § 823. [Schadensersatzpflicht] (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. (...) § 1004. [Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch] (1) ^1Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. (…) § 823 Abs. 1 BGB: Tatbestandsmerkmale o o o o Rechtsfolge o § 1004 BGB: Tatbestandmerkmale o o o Rechtsfolge o Arbeitsblatt 9 14. Sehen Sie sich nun bitte den ersten Teil der Gerichtsverhandlung an und notieren Sie in drei verschiedenen Gruppen die Argumentation des Klägers, der Beklagten und des vorsitzenden Richters. Argumentation des Klägers (Gruppe 1) o o o o Argumentation der Beklagten (Gruppe 2) o o o o o Argumentation des vorsitzenden Richters (Gruppe3) o o o o Arbeitsblatt 10 15. Lesen Sie bitte den Auszug aus dem Transkript der Hauptverhandlung. Welches Tatbestandsmerkmal von § 823 BGB wird hier vom Richter betont? Vorsitzender Richter: „Einen Moment. Es könnte nämlich sein, dass wir in Wirklichkeit gar keine Störung, für die man auch haftet, ohne dass einen ein Verschulden trifft, insoweit vorliegt, sondern es könnte ein echter Schaden vorliegen. Und für einen Schaden haftet man nur dann, wenn einen ein Verschulden trifft. Und Verschulden trifft Sie ja nicht. Ein Schaden läge beispielsweise vor, wenn Sie einem anderen mit Ihrem Kaffee die Jacke beschmutzen; dann muss die Jacke in die Reinigung, weil der Fleck beseitigt werden muss. Das ist ein echter Schaden. Frage: Ist das Öl im Erdreich vergleichbar mit diesem Fleck auf der Jacke oder handelt es sich sozusagen um das Vorstadium, um eine Entwicklung zum Schaden?“ 16. Bitte tragen Sie die am Verfahren beteiligten Personen in das Schema ein. Arbeitsblatt 11 18. Setzen Sie bitte die folgenden Wörter in der richtigen grammatischen Form in den Lückentext ein: Anspruch – Beklagte – Eigentümerin – ermitteln – Ersatzanspruch – gegeben – Kläger – maßgebend – Rechtsstreit – Urteil – Verbleib – vorliegen Es ergeht folgendes …………….. im Namen des Volkes: Die …………….. Frau Wilbert wird verurteilt, an den …………….. Herrn Heidacher 7.000,- DM zu zahlen. Die Kosten des ………………… hat Frau Wilbert zu tragen. Bitte nehmen Sie Platz. Für die Entscheidung sind folgende Gründe ……………..: Herr Heidacher hat gegen Frau Wilbert nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag - §§ 677 ff. BGB - einen …………….. auf Erstattung der Kosten, die ihm für die Beauftragung des Bagger- und Abschleppunternehmens entstanden sind. Er hat dadurch nämlich eine Angelegenheit besorgt, die eigentlich Frau Wilbert hätte besorgen müssen, wenn sie früher über den …………….. Ihres Autos informiert gewesen wäre. Als …………….. des Autos war sie nach § 1004 BGB verpflichtet, die Störung, die von dem Autowrack ausging auf das Seegrundstück von Herrn Heidacher, durch Abschleppenlassen zu beseitigen. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an nach dem Gesetz. Dasselbe gilt für die Beseitigung der Ölschäden. Hier …………….. rechtlich auch eine Störung und kein Schaden, für den man ja nur im Falle des Verschuldens haftet, ………………. Eine Störung sieht das Gericht deshalb als …………….. an, weil durch die Gefahr, dass das Öl weiter in das Erdreich dringt und das Grundwasser verseucht, eine Entwicklung stattfindet, die erst noch zu einem Schaden führen kann. Vorerst handelt es sich nur um eine Störung. Natürlich hat Frau Wilbert einen …………….. gegen die Diebe, auch wegen der Kosten, die sie zu tragen hat in diesem Rechtsstreit. Wir hoffen, dass es der Polizei doch noch gelingt, die Diebe zu ……………...