Strafprozess Gesetzlich geordnetes Verfahren, dass der Ermittlung und Sanktionierung von Straftaten dient. Er ist vor allem in der Strafprozessordung (StPO) geregelt. Sinn und Zweck des Strafprozesses ist es, Schuld oder Unschuld des Angeklagten festzustellen und gegebenenfalls den Verurteilten eine der Schwere der Tat entsprechende Strafe zuzuführen. Das Strafverfahren besteht aus Erkenntnisverfahren (Strafprozess) und Vollstreckungsverfahren. Das Erkenntnisverfahren wiederum gliedert sich in drei Abschnitte: * Ermittlungsverfahren (Vorverfahren) * Zwischenverfahren (Eröffnungsverfahren) * Hauptverfahren Herr des Ermittlungsverfahrens ist die Staatsanwaltschaft. Erhebt diese nach hinreichendem Tatverdacht Anklage, folgt in der Regel gerichtliches Strafverfahren im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Unter gewissen Voraussetzungen kann jedoch auch eine Bestrafung ohne Hautverhandlung erfolgen (Strafbefehlsverfahren). Der Strafprozess greift in die Rechte der Person, gegen die sich das Strafverfahren richtet, ein. Durch die gesetzlichen Regelungen (StPO und GVG) sollen die Rechte der betroffenen Person geschützt und die Eingriffsbefugnissen des Staates begrenzt werden. Jede Person hat ein Recht auf ein faires Verfahren. Wir das Hauptverfahren durch Verurteilung des Angeklagten beendet, ist dieses Urteil Grundlage der anschließenden Strafvollstreckung. Strafprozess, das rechtlich geordnete Verfahren, durch das das Strafrecht im Einzelfall angewendet wird. Gesetzliche Grundlage ist in Deutschland die Strafprozessordnung (StPO) vom 1. 2. 1877 in der Fassung vom 7. 4. 1987, daneben auch das Gerichtsverfassungsgesetz. Die wichtigsten Grundsätze des modernen Strafprozesses sind neben dem Anklageprinzip (Anklageprozess) das Legalitätsprinzip, die Prinzipien der Öffentlichkeit, Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung sowie der freien richterlichen Beweiswürdigung (Beweis). Eine strafbare Handlung wird aufgrund einer Strafanzeige, eines Strafantrags oder von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft oder der Polizei verfolgt. Der Strafprozess besteht in Deutschland aus drei Hauptabschnitten. In der staatsanwaltschaftlich geleiteten Vorbereitung der öffentlichen Klage (Ermittlungsverfahren) wird die Frage geklärt, ob öffentliche Anklage, die im Unterschied zur Privatklage steht, zu erheben oder das Verfahren einzustellen ist (Einstellung). Im Zwischenverfahren (Eröffnungsverfahren), das mit dem Einreichen der Anklageschrift beginnt, entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens, dessen wesentlicher Teil die Hauptverhandlung ist. Das Verfahren in höherer Instanz findet statt, wenn Rechtsmittel eingelegt werden (Berufung, Revision, Beschwerde). Nach Rechtskraft des Urteils wird die Strafe vollstreckt (Strafvollstreckung). Quellen: http://www.rechtslexikon-online.de/Strafprozess.html http://lexikon.meyers.de/wissen/Strafprozess+(Sachartikel)