Kreuzen Sie die jeweils richtige Antwort an. Es gibt stets nur eine richtige Antwort. I. 1. Die Urteile in Österreich und in der BRD werden im Namen der Republik verkündet. 2. Die Urteile in der BRD werden im Namen des Volkes verkündet. 3. Die Urteile in Österreich werden nicht im Namen der Republik verkündet. II. Der Unabhängigkeit der Richter dienen folgende Einrichtungen: 1. Weisungsgebundenheit. 2. Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit. 3. Verhältnismäßigkeit. III. 1. Zur Ausübung der ordentlichen Gerichtsbarkeit der ersten Instanz sind in Österreich nur Bezirksgerichte berufen. 2. Zur Ausübung der ordentlichen Gerichtsbarkeit der ersten Instanz sind in Österreich Bezirksgerichte und Handelsgerichte berufen. 3. Zur Ausübung der ordentlichen Gerichtsbarkeit der ersten Instanz sind in Österreich Bezirksgerichte, Landesgerichte und Handelsgerichte berufen. IV. 1. Die deutsche und österreichische Gerichtsorganisation sieht einen zweigliedrigen Instanzenzug vor. 2. Sowohl die deutsche und als auch die österreichische Gerichtsorganisation sieht einen dreigliedrigen Instanzenzug vor. 3. Die deutsche Gerichtsorganisation sieht einen zweigliedrigen Instanzenzug und die österreichische Gerichtsorganisation einen dreigliedrigen Instanzenzug vor. V. 1. Bei den österreichischen Landesgerichten entscheiden in Zivilsachen Kammern. 2. Bei den österreichischen Landesgerichten und bei den deutschen Landgerichten entscheiden in Zivilsachen Senate. 3. Bei den österreichischen Landesgerichten entscheiden in Zivilsachen Senate, bei den deutschen Landgerichten Kammern. VI. 1. Geschworene entscheiden nur über das Strafausmaß. 2. Geschworene entscheiden sowohl über Schuld als auch über das Strafausmaß. 3. Geschworene entscheiden nur über Schuld. Ordnen Sie die Adjektive den passenden Substantiven zu: zuständig, ordentlich, beweglich, streiterheblich, hoheitlich, ehelich, örtlich, unbeweglich, erstinstanzlich Gerichtsbarkeit Entscheidung Gewalt Gut Tatsachenstoff Zuständigkeit Sache Vaterschaft Gericht Welches ist der jeweilige Gegen- oder Ergänzungsbegriff? öffentliches Recht Kläger wirksam die obsiegende Partei verpflichtet sein untersagen Zivilgerichtsbarkeit das Gesetz annehmen Regel freiwillige Gerichtsbarkeit Ordnen Sie den Substantiven die passenden Verben zu: einlegen, erheben, verurteilen, einbringen, versäumen, erheben, erlangen, gewährleisten, einleiten, ergehen, die Befähigung ein Urteil Rechtsmittel Anklage Rechte den Beklagten das Verfahren Klage den Einspruch die Frist Ergänzen sie die richtigen Präpositionen: 1. Das Gericht entscheidet ................... alle Verbrechen und politische Delikte. 2. Das Delikt ist .................... einem Strafrahmen von fünf Jahren bedroht. 3. Die Laienrichter werden auch .............. zivilrechtlichen Verfahren eingesetzt. 4. Gerichtsbeamte sind zuständig ........................ den Schriftverkehr der Gerichte. 5. Die Justiz ist ................. der Verwaltung in allen Instanzen getrennt. 6. Im Strafverfahren wegen anderer strafbaren Handlungen nehmen Schöffen ........... der Rechtsprechung teil. 7. Der Streitgegenstand besteht ............... einem Geldbetrag. 8. Diese Vereinbarung muss sich ................. einen bestimmten Rechtsstreit beziehen. Ersetzen Sie die Nominalphrase durch eine Verbform im Präsens. Einige Sätze erfordern Verbformen im Passiv, andere im Aktiv: die Benennung von Zeugen – Zeugen werden benannt das Geständnis des Angeklagten – der Angeklagte gesteht 1. die Entlastung der Richter – 2. die Ausbildung der Juristen 3. die Beweiserhebung des Richters 4. die Besetzung der Richterstellen 5. die Entscheidung der Geschworenen 6. die Ablegung der Richteramtsprüfung 7. die Verkündung des Urteils 8. das Nichterscheinen einer Partei 9. die Entziehung des Richters 10. die Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit 11. die Tatsachenermittlung des Staatsanwalts 12. die Abschaffung der Todesstrafe 13. die Ernennung des Bundespräsidenten 14. die Anfechtung der Entscheidung 15. die Aussage des Zeugen