Hörübungen zum Thema: Rechtsanwälte Beantworten Sie die Fragen: 1. Mit welchen 3 Berufen dürfen Rechtsanwälte zusammenarbeiten? Ø Ø Ø 2. Rechtsanwälte dürfen Fachanwaltsbezeichnungen auf ihre Briefbögen schreiben. Welche 4 Fachanwaltsbezeichnungen gibt es bisher? Ø Ø Ø Voraussetzung: 3. Werbeverbot bezieht sich auf: Ø Ø 4. Welche 3 Sachgebietsbezeichnungen dürfen aber zum Beispiel nicht auf den Briefbögen stehen? Ø Ø Ø 5. Gibt es Bezeichnung Fachanwalt für Wirtschaftsrecht? Ø 6. Bei welcher Organisation müssen alle Rechtsanwälte Mitglied sein? Ø Ziel: 7. Welche Organisation der Rechtsanwälte beruht auf freiwilliger Mitgliedschaft? Ø Ziel: Jetzt sind Sie dran! Wer gibt fachlichen Rat? 1. Ein Engländer hat eine Erfindung gemacht und möchte sie in Deutschland verkaufen. Zu wem geht er am besten? Ø 2. Sie leben seit einiger Zeit in Deutschland. Ein Bekannter bietet Ihnen ein Haus zum Kauf an – zu einem günstigen Preis. Wer kann Sie beraten? Ø 3. Seit Sie in Deutschland leben, sind Sie nur selbständig gewesen. Ihre Sorge vor dem Finanzamt wächst. Wer gibt fachmännischen Rat? Ø 4. Ihre deutsche Sekretärin hat geheiratet. Sie bietet Sie, ihren Arbeitsvertrag auf Teilzeit zu ändern. Wen ziehen Sie zu Hilfe? Wahre Geschichte Eigentlich kein Witz, aber witzig: Anwaltsgeschichte des Jahres 2003 Das ist die beste Anwaltsgeschichte des Jahres und wohl auch des Jahrzehnts. Sie ist wahr und hat den 1. Platz im amerikanischen "Wettbewerb der Strafverteidiger" (Criminal Lawyer Award Contest) gewonnen: In Charlotte, NC, kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste mit sehr seltenen und sehr teueren Zigarren und versicherte diese dann, unter anderem, gegen Feuerschaden. Über die nächsten Monate rauchte er die Zigarren vollständig auf und forderte die Versicherung auf (die erste Prämienzahlung war noch nicht einmal erbracht), den Schaden zu ersetzen. In seinem Anspruchsschreiben führte der Anwalt aus, dass die Zigarren "durch eine Serie kleiner Feuerschäden" vernichtet worden seien. Die Versicherung weigerte sich zu bezahlen mit der einleuchtenden Argumentation, dass er die Zigarren bestimmungsgemäß verbraucht habe. Der Rechtsanwalt klagte und gewann! Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, dass der Anspruch unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice, dass die Zigarren gegen jede Art von Feuer versichert seien und Haftungsausschlüsse nicht bestünden. Folglich müsse die Versicherung bezahlen, was sie selbst vereinbart und unterschrieben habe. Statt ein langes und teueres Berufungsverfahren anzustrengen akzeptierte die Versicherung das Urteil und bezahlte 15.000$ an den Rechtsanwalt, der seine Zigarren in den zahlreichen "Feuerschäden" verloren hatte. Nachdem der Anwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, wurde er auf deren Antrag wegen 24facher Brandstiftung verhaftet. Unter Hinweis auf seine zivilrechtliche Klage und seine Angaben vor Gericht wurde er wegen "vorsätzlicher Inbrandsetzung seines versichertem Eigentums" zu 24 Monaten Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) und 24.000$ Geldstrafe verurteilt. Fassen Sie den Sachverhalt kurz und bündig zusammen. Definieren Sie folgende Ausdrücke: der ersuchte Richter der beauftragte Richter die beklagte Partei der erkennende Senat Verbinden Sie die Substantive mit den passenden Verbformen, achten Sie auf die notwendigen grammatischen Änderungen. Antrag erteilen Beschluss auftreten vor dem Gericht anordnen Vollmacht stellen Bevollmächtigte anberaumen Termin bestellen Materielles Recht sind die Rechtsnormen, die das Recht als solches ordnen (z. B. das BGB), Verfahrensrecht solche, die der Durchsetzung des materiellen Rechts dienen. Entscheiden Sie, ob die folgenden Regeln solche des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts sind. 1. Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzers beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen. 2. Die Erhebung der Klage erfolgt durch Zustellung eines Schriftsatzes (Klageschrift). 3. Verspätete Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen und auf die der Beklagte verzichten kann, sind nur zuzulassen, wenn der Beklagte die Verspätung genügend entschuldigt. 4. Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. 5. Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Freiheitsentziehung kann der Verletzte auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen. 6. Ein Verein, der nicht rechtsfähig ist, kann verklagt werden; in dem Rechtsstreit hat der Verein die Stellung eines rechtsfähigen Vereins.