XI. Strafvollzug 1. Schauen Sie das Video an, ergänzen Sie die fehlenden Angaben und besprechen Sie diese in den Gruppen. Richter Weber Fall 1: a) Angeklagte: Frau K, ehemalige ………………………………… b) Beruf: …………………… c) Anklagegründe: …………………… d) Verbüßung der verhängten Strafen im Gefängnis: ……………………… Jahren e) Anzahl der Alias Namen: ……………………….. f) Grund für Verlängerung dieses Prozesses: ……………………………………… g) Grund für Belastung des Amtsgerichtes: …………………………………… h) Folgen der Belastung des Gerichtes: die Richter entscheiden nicht …….. Fälle, sondern …… oder ….. Fälle pro Monat Richterin Webers Fall 2: a) Richterin befasst sich mit Fällen, …………………………… zurücklegen b) Anklagegrund: …………………………. c) Verzögerungen beeinflussen ……………, weil …………………………………. d) gravierende Folgen der Überlastung des Gerichtes: ………………………………………………. oder …………………………………….. 2. Ordnen Sie die Begriffe dem deutschen und österreichischen Recht zu und machen Sie die richtige Reihenfolge im deutschen Recht. Angeklagter /Beschuldigter Österreichisches Recht: Der Begriff des _______________________________ wird von der Kriminalpolizei und von der Staatsanwaltschaft für jene Personen (Verdächtige) verwendet, sobald diese Personen auf Grund bestimmter Tatsachen konkret verdächtigt werden, eine strafbare Handlung begangen zu haben und zur Aufklärung dieses konkreten Verdachts Beweise aufgenommen oder Ermittlungsmaßnahmen angeordnet oder durchgeführt werden (z.B. Beschlagnahme von Gegenständen, körperliche Untersuchung, Festnahme, Verhängung der Untersuchungshaft). Sobald die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift oder den Strafantrag bei Gericht einbringt, beginnt das Hauptverfahren. Ab diesem Zeitpunkt werden Beschuldigte als _______________________________ bezeichnet. Strafprozessrecht: Österreich Vom Beschuldigten und seiner Verteidigung § 38. (1) Wen der Verdacht einer strafbaren Handlung trifft, der kann als Beschuldigter erst dann angesehen werden, wenn gegen ihn die Anklageschrift oder der Antrag auf Einleitung der Voruntersuchung eingebracht wurde. (2) Als Angeklagter ist der anzusehen, gegen den eine Hauptverhandlung angeordnet worden ist. Angeklagter /Beschuldigter/ Angeschuldigter Deutsches Recht: _______________________________ – i. S. der StPO ist der Angeschuldigte, gegen den das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen hat (§ 157 StPO). _______________________________ – i. S. der StPO ist der Beschuldigte, gegen den die öffentliche Klage erhoben worden ist (§ 157 StPO). _______________________________ – ist jemand, gegen den ein Strafverfahren betrieben wird. 3. Lesen Sie den Text Alle Angeklagten im Kaprun-Prozess freigesprochen und ergänzen Sie die richtigen Endungen. Alle Angeklagten im Kaprun-Prozess freigesprochen Dem Salzburger Landesgericht zufolge gibt es nicht genügend Beweismaterial, um den 16 Angeklagt___ Fehlverhalten vorzuwerfen. Angehörig___ der 155 Opfer vom 11. November 2000 brachen in Tränen aus oder quittierten das Urteil mit "Buh"-Rufen. Richter Manfred Seiss sagte in der Urteilsbegründung, die Belastungsmomente gegen die Beschuldigt__ hätten sich nicht erhärtet. Das Verfahren habe vielmehr zu ihrer "vollständigen Entlastung" geführt. Der Prozess sei für ihn "menschlich und fachlich fordernd" gewesen, betonte der Richter. Die Angehörig__ der Opfer verwies Seiss auf den Zivilrechtsweg. Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagt___ vorgeworfen, für die Brandkatastrophe am Kitzsteinhorn mitverantwortlich zu sein. Die Beschuldigt__ mussten sich seit 18. Juni 2002 wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst (bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren) und drei wegen fahrlässiger Gemeingefährdung (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren) vor Einzelrichter Seiss verantworten. Sie hätten die Möglichkeit eines Brandes im Zug nicht im ausreichenden Maße berücksichtigt. Vor der Urteilsverkündung hatten lediglich die drei Angeklagt__ der Gletscherbahnen Kaprun von ihrem Recht auf ein Schlusswort Gebrauch gemacht. Sie erklärten, dass es ihnen "unendlich Leid" tue, dass die Katastrophe geschehen sei, die auch ihr Leben verändert habe. Die Verteidigung aller Angeklagt__ hat auf Freispruch plädiert. Die Verteidiger sprachen hingegen von einer "Verkettung unglücklicher Umstände". Seit Juni 2002 war vor dem Salzburger Landesgericht verhandelt worden. Bei der Brandkatastrophe im Tunnel der österreichischen Gletscherbahn waren am 11. November 2000 155 Menschen ums Leben gekommen. Unter den Opfern befanden sich 37 Deutsch__, die meisten davon stammten aus Bayern. Die übrigen Opfer kamen aus Österreich, den USA, Japan, Slowenien, den Niederlanden und Tschechien. Als Ursache für das Inferno gilt nach Meinung der Gutachter ein überhitzter Heizstrahler in einem der Waggons, der eine undichte Hydraulikleitung entzündete. Die Angeklagt__ waren der Herbeiführung einer Feuersbrunst und Gemeingefährdung beschuldigt worden. Quelle: http://www.sueddeutsche.de Vokabular: das Fehlverhalten – chybné chování der Buh-Ruf (Buhruf) – zvolání - fuj, hanba in Tränen ausbrechen – propuknout v pláč die Entlastung - zproštění sich erhärten – potvrdit se die Herbeiführung - způsobení die Feuerbrunst – požár die Verkettung – řetězec, sled die Gemeingefährdung - obecné ohrožení der Heizstrahler – tepelný zářič undicht - netěsnící