IX. Strafverfahren 1. Schauen Sie das Video "Ich sag jetzt nichts mehr!" - Der ganz normale Wahnsinn am Amtsgericht an, ergänzen Sie die fehlenden Angaben und besprechen Sie die Fälle in den Gruppen. Fall 1: a) Angeklagte: Alexander G. und sein Kumpel b) Anklagegrund: c) Verletzte: d) Vorbestrafte Person e) Grund für die Vorbestrafung: f) Spruchkörper: g) Geständnis des Angeklagten: h) Grund für die Vertagung: i) Vertagung verlangt von: j) Mitleid des Angeklagten: ja x nein k) Stellung einer der Schöffinnen zum Fall: Erklären Sie diese Redewendungen: der Fall lässt mich nicht kalt etwas hautnah empfinden Fall 2: a) Angeklagter: Stefan D. b) Anklagegrund: c) Angeklagte befindet sich in: d) nicht anwesende Person: e) Spruchkörper: f) Grund für die Unterbrechung des Prozesses: g) Droge Christel hergestellt in schmuddeligen = schmutzigen Labors in ______________ , Topthema: in den Bundesländern: ______________ und ________________, nach zweijährigem Konsum sind die Menschen ______________ h) Zeugen: drogensüchtig - ja x nein i) Grund für die Abhängigkeit der Zeugin: j) Zeuge hat Angst, weil ______________ k) Urteil: ______________ Art des begangenen Deliktes: ______________ l) Grund für den Freispruch: ______________, aber nächstes Mal wird er erwischt. J 2. Nachfolgend finden Sie konstruierte Rechtsfälle. Entscheiden Sie, welches (österreichisches und deutsches) Gericht für den jeweiligen Fall zuständig ist. Begründen Sie Ihre Entscheidung. 1) Die Polizei verhaftet gegen Mitternacht im Stadtpark eine Frau und entdeckt bei ihr eine gestohlene Perlenkette. Diese Perlenkette war am Tage zuvor in einem Juwelierladen entwendet worden. Die Diebin soll bestraft werden. BRD: § 242 StGB: Diebstahl. (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Österreich: § 127 StGB: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Gericht: Begründung: 2) Dem A wird vorgeworfen, am 22. August 1999 gegen 4.00 Uhr in E. in der Nähe des Festplatzes gemeinschaftlich mit anderen durch eine Handlung versucht zu haben, aus dem niederen Beweggrund "Ausländerhass" die vietnamesischen Staatsangehörigen N. und T. zu töten, und diese vorsätzlich körperlich misshandelt und an der Gesundheit beschädigt zu haben, wobei die Körperverletzungen mittels gefährlicher Werkzeuge und mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen worden sein sollen. BRD: § 224 StGB: Gefährliche Körperverletzung Wer die Körperverletzung ..... durch eine Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs ........... begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren,............ bestraft. § 226 Schwere Körperverletzung: (1).. (2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Österreich: § 87 StGB: Absichtliche schwere Körperverletzung Wer einem anderen eine schwere Körperverletzung……. absichtlich zufügt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Gericht: Begründung: 3) Die lebensfrohe F will ihren langweiligen Lebensgefährten L töten, um seine Lebensversicherung zu kassieren. Sie schüttelt eine ausreichende Menge Gift in seinen Kaffee; L stirbt. BRD:§ 211Mord (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Österreich:§ 75 StGB Mord Wer einen anderen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen. Gericht: Begründung: 3. Ergänzen Sie die Wörter aus der Liste. Achten Sie auf die notwendigen grammatischen Änderungen. Klage, Antragsteller, Beklagter (2x), Beschuldigter, Anklage, Antragsschrift, Angeklagter (2x), Kläger, Antragsgegner, Angeschuldigter Im Zivilprozess steht der ______________ der die Klage erhebt, gegen den ______________, gegen den sich die Klage richtet. Mit ______________ wird im gerichtlichen Streitverfahren, z.B. Zivil-, Arbeits- oder Verwaltungsprozess, die Partei bezeichnet, gegen die vom Kläger ______________ erhoben wurde. Typische Klagen sind z.B. Schadensersatzklagen. Im einstweiligen Rechtsschutz heißen die Beteiligten hingegen ______________ und ______________, da zur Aufnahme eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ein Antrag nötig ist. Bei Scheidungssachen, Familiensachen, Vormundschaftssachen, spricht man formal korrekt über ______________. Davon ist zu unterscheiden die Bezeichnung ______________im Strafprozess. Im Strafverfahren wird der ______________ je nach Verfahrensstation als Angeschuldigter oder Angeklagter bezeichnet. ………………….. heißt er, sobald gegen ihn die öffentliche Klage (______________) durch die Staatsanwaltschaft erhoben worden ist. Nachdem der Richter über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden hat, wird er ______________ genannt.