Grundzüge des österreichischen Privatrechts Bürgerliches Recht, Schuldrecht Ass.-Prof. Dr. Gerhard Saria Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht/Universität Wien Überblick ØKaufvertrag nLeistungsstörungen (Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung) nAuftrag/Werkvertrag nSchadenersatzrecht n n Kaufvertrag • •§§ 1053 ff ABGB •Eigentum an einer Sache gegen Geld •Titel und Modus •Leistungsbestimmung durch einen Dritten (§ 1056 ABGB) •Sonderregeln: §§ 373 ff UGB; UN-Kaufrecht n Überblick üKaufvertrag ØLeistungsstörungen (Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung) nAuftrag/Werkvertrag nSchadenersatzrecht n Leistungsstörungen nUnmöglichkeit/Nichterfüllung nVerzug nGewährleistung npositive Vertragsverletzung nInsuffizienz der gesetzlichen Regeln nAbgrenzung zu Wurzelmängeln/6 Voraussetzungen n Leistungsstörungen nUnmöglichkeit/Nichterfüllung nVerzug nGewährleistung npositive Vertragsverletzung nInsuffizienz der gesetzlichen Regeln nAbgrenzung zu Wurzelmängeln/6 Voraussetzungen (Geschäftsfähigkeit/Stv, Fehlen von Willensmängeln, Möglichkeit, Erlaubtheit, laesio enormis, Form) n Unmöglichkeit I • nnachträgliche/endgültige Nichterfüllung nentgeltliche Rechtsgeschäfte nStückschulden: genus non perit nnicht: Geldschulden Unmöglichkeit II nVom Schuldner zu vertretende Unmöglichkeit (§ 920 ABGB) •S. verschuldet oder Gefahrtragung •Erfüllungsinteresse, Wahlrecht des Gläubigers: •- am Vertrag festhalten, Austauschanspruch •- Rücktritt vom Vertrag, Differenzanspruch Unmöglichkeit III nDem Gläubiger zuzurechnende Unmöglichkeit •fehlt im ABGB, Analogie zum Gläubigerverzug •G. vereitelt die Leistung •Vertrag bleibt aufrecht •G. trägt Preisgefahr •bei Verschulden Schadenersatz Unmöglichkeit IV nWeder Schuldner noch Gläubiger zuzurechnende Unmöglichkeit (§ 1447 ABGB) •Schuldverhältnis erlischt •bereits Geleistetes zurückstellen •Anspruch auf das stellvertretende commodum •ausstehende Leistungen nicht mehr erbringen Verzug I nSchuldnerverzug (§ 918 ABGB) • •im Fälligkeitszeitpunkt nicht auf die gehörige Art und Weise, aber nicht endgültig unmöglich •objektiver Schuldnerverzug/kein Verschulden des Schuldners •subjektiver Schuldnerverzug/Verschulden des Schuldners • Verzug II nobjektiver Schuldnerverzug •Wahlrecht des G.: •- auf Erfüllung bestehen •- Rücktritt unter Setzung einer Nachfrist •während Verzug trägt Schuldner Preisgefahr •Verzugszinsen • nsubjektiver Schuldnerverzug •Verspätungsschaden/Erfüllungsinteresse • Verzug III nGläubigerverzug (§ 1419 ABGB) •Fälligkeit, reales Anbot, bloße Obliegenheits-verletzung •G. trägt Preisgefahr •Haftung/Sorgfalt des Schuldners reduziert auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit •schuldbefreiende gerichtliche Hinterlegung •Aufwandsersatzanspruch Gewährleistung I n§§ 922 ff ABGB nbedungen/gewöhnlich vorausgesetzt nAbgrenzung zum Verzug nKonkurrenz Schadenersatz, Irrtum nMangelkategorien •beachtlich/unbeachtlich •Sach-/Rechtsmangel •Qualitäts-/Quantitätsmangel •behebbar/unbehebbar •geringfügig/nicht geringfügig Gewährleistung II nRechtsbehelfe • •Verbesserung/Nachtrag des Fehlenden •Austausch der Sache •Preisminderung/relative Berechnungsmethode (Wmf : Wmh = Pmf : Pmh) •Wandlung Gewährleistung III n§ 932 ABGB • •Vorrang der Verbesserung/Nachtrag des Fehlenden/Austausch der Sache: primäre Rechtsbehelfe • •Sekundäre Rechtsbehelfe: Preisminderung/Wandlung Gewährleistung IV nVermutung der Mangelhaftigkeit § 924 ABGB nVerjährung § 933 ABGB nRüge? § 933 Abs 3 ABGB, § 31e Abs 3 KSchG, §§ 377 f UGB n§ 9 KSchG (zwingend), § 8 KSchG Überblick üKaufvertrag üLeistungsstörungen (Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung) ØAuftrag/Werkvertrag nSchadenersatzrecht n Auftrag n§§ 1002 ff ABGB nErmächtigung/Auftrag/Vollmacht nVoraussetzungen Stellvertretung? Auftrag n§§ 1002 ff ABGB nErmächtigung/Auftrag/Vollmacht nVoraussetzungen Stellvertretung •kein stellvertretungsfeindliches Geschäft •Geschäftsfähigkeit •Vertretungsmacht •Offenlegung •Formvorschriften Auftrag n§§ 1002 ff ABGB nErmächtigung/Auftrag/Vollmacht nAuftrag: nBesorgung von Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen für einen anderen auf dessen Rechnung nNicht: Durchführung rein tatsächlichen Verhaltens Werkvertrag n§§ 1151 f ABGB, §§ 1165 ff ABGB •Herstellung eines Werks (konkreter Erfolg, Zielschuldverhältnis) •gegen Entgelt (vgl § 1152 ABGB) •nach Vorstellungen des Bestellers •persönlich/unter persönlicher Verantwortung •Nicht: Rechtshandlungen •Nicht: Bemühen/sachverständige Sorgfalt •Nicht: gattungsmäßig umschrieben Überblick üKaufvertrag üLeistungsstörungen (Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung) üAuftrag/Werkvertrag ØSchadenersatzrecht Schadenersatzrecht I ngesetzliche Schuldverhältnisse nVerschuldenshaftung (§§ 1293 ff ABGB) nVier Voraussetzungen •Schaden •Kausalität •Rechtswidrigkeit •Verschulden Schadenersatzrecht II nDeliktsfähigkeit juristischer Personen Schadenersatzrecht II nDeliktsfähigkeit juristischer Personen •Statutarische Organe •Machthaber (§ 337 ABGB) •Gehilfen (§ 1313a ABGB, § 1315 ABGB) Schadenersatzrecht II nDeliktsfähigkeit juristischer Personen nGehilfenhaftung: •- Erfüllungsgehilfe (§ 1313a ABGB) •- Besorgungsgehilfe (§ 1315 ABGB) nErsatz ideeller Schäden •- § 1325 ABGB •- § 32e Abs 3 KSchG n n nAss.-Prof. Dr. Gerhard Saria n ngerhard.saria@univie.ac.at