Gruppenmitglieder: Miluše Krouželová, Iva Wallnerová, Petra Fuková Die Präsidenten Tschechiens, Österreichs und Deutschlands im Vergleich. Ihre Kompetenzen, ihre Pflichten, ihre Meinungen zu ausgewählten Themen (Analyse der Zeitungsberichte) EINFÜHRUNG Dieses Thema wählten wir, weil wir es interessant finden, drei Oberhäupter der benachbarten Länder, die gleichzeitig eine lange gemeinsame Geschichte haben, zu vergleichen. Die einzelnen Präsidenten teilten wir unter uns ziemlich leicht auf, und zwar nach unserer persönlichen Nähe zu dem jeweiligen Land. Miluše Krouželová arbeitet in Österreich, daher wird sie konkret den österreichischen Präsidenten bearbeiten. Iva Wallnerová sympathisiert mit dem tschechischen Präsidenten, deshalb wird sie den tschechischen Präsidenten bearbeiten. Petra Fuková hat durch ihre Familie eine nahe Beziehung zu Deutschland, deswegen wird sie den deutschen Präsidenten beschreiben. In unserem Projekt möchten wir drei Präsidenten dreier [DEL: nahe liegender :DEL] europäischer Länder näher [DEL: ansehen :DEL] [INS: beleuchten/darstellen :INS] und untereinander vergleichen. Besonders interessieren uns die Form ihrer Wahl, ihre Kompetenzen, ihre Persönlichkeit und ihre Meinungen, die sie vertreten. Weiterhin interessiert es uns, wie diese Präsidenten von den Medien präsentiert werden, oder auch wie oft und in welchen Zusammenhängen sie in den Medien auftreten. Theoretischer Teil: 1. Wir werden die Präsidentenwahl in allen drei Ländern, d.h. Tschechien, Deutschland und Österreich, vergleichen. Konkret werden uns folgende Punkte interessieren: · Das Dokument, in dem die Wahl des Präsidenten festgeschrieben ist · Wer kann zum Präsidenten gewählt werden? · Wer wählt den Präsidenten? · Wie wird der Präsident gewählt? · Wie lang ist die Amtszeit? · Besteht die Möglichkeit einer Wiederwahl? 2. [IH1] Wir beschreiben die vom Gesetz festgelegten Kompetenzen (Rechte und Pflichten) der Präsidenten. 3. Wir bringen eine Übersicht über die ehemaligen Präsidenten seit der Gründung der jeweiligen Republik. 4. Zum Schluss beschreiben wir den aktuellen Präsidenten des jeweiligen Landes. Diesen Punkt werden wir in folgende Punkte unterteilen: a) Seit wann und zum wievielten Mal ist er im Amt, mit welcher Mehrheit wurde er gewählt, von wem wurde er als Kandidat vorgeschlagen? b) Charakteristik, Lebenslauf der einzelnen Präsidenten (Grunddaten, Ausbildung, politische Orientation, frühere Aktivitäten und Funktionen, publizistische Tätigkeit, Vorlieben) 5. Zusammenfassung Praktischer Teil: Im praktischen Teil möchten wir mit einem Korpus von Zeitungsartikeln arbeiten. Diese sollten aus dem Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum 30.06.2011 stammen. Wir haben solche Zeitungen gewählt, die wir im jeweiligen Land für die bedeutendsten halten. Es handelt sich um folgende Zeitungen: · MF Dnes · Lidové noviny · Die Presse · Der Standard · Die Süddeutsche Zeitung · Frankfurter Allgemeine Im praktischen Teil unseres Projekts werden wir unsere Aufgaben anders aufteilen. Jede von uns wird die zwei Zeitungen des jeweiligen Landes, das sie sich ausgewählt hat, untersuchen. In diesen Zeitungen wird sie dann nach Erwähnungen aller drei Präsidenten suchen. Wir werden nach folgenden Informationen suchen: 1. Wie oft treten die einzelnen Präsidenten in den Zeitungen auf? 2. [DEL: Mit welchem Thema ist der jeweilige Präsident am häufigsten verbunden :DEL] [INS: In Verbindung mit welchen Themen werden sie in den Zeitungen genannt :INS] ? 3. Stellungnahmen der einzelnen Präsidenten zu ausgewählten Themen, wie z.B. a) Umweltschutz (Klimaveränderung, Atomenergie) Gerade in diesem Punkt sind die drei Länder sehr unterschiedlich. Österreich ist absolut gegen die Atomenergie, Deutschland hat zwar viele Atomkraftwerke, möchte jedoch bis 2020 aus der Atomenergie aussteigen, Tschechien möchte das Atomkraftwerk Temelín ausbauen. Korreliert die Meinung des Präsidenten mit der Energiepolitik des Staates? Wie sehen die Präsidenten die Klimaveränderung und ihre Ursachen? b) Europäische Union Sind die einzelnen Präsidenten der EU gegenüber positiv oder negativ eingestellt? Was für eine Beziehung haben sie zu der EU? Entwickeln sich ihre Meinungen? Heutzutage gibt es in der EU eine große Krise. Bestärkt dies oder verändert dies die Einstellung der Präsidenten zur EU? Wir stellen folgende Hypothesen: 1. Nachdem die Wahlsysteme in allen drei Ländern sehr ähnlich sind, erwarten wir, dass auch die Kompetenzen und die Stellung der Präsidenten in den drei Ländern sehr ähnlich sein werden. Die historische und geographische Verbundenheit werden sich sicherlich darin zeigen. 2. Was die persönlichen Meinungen betrifft, erwarten wir, dass sich die Meinungen des tschechischen Präsidenten deutlich von den Meinungen der anderen zwei Präsidenten unterscheiden werden, sowohl auf dem Gebiet der Umweltpolitik, als auch in der Beziehung zur EU. 3. Was die Frequenz der Erscheinungen in den Tageszeitungen betrifft, erwarten wir, dass die Zeitungen jedes Land ihren eigenen Präsidenten am häufigsten erwähnen. In Berücksichtigung seiner umstrittenen Meinungen erwarten wir, dass der tschechische Präsident insgesamt gewinnt. A. THEORETISCHER TEIL I. Der Präsident der Tschechischen Republik 1. Die Wahl des Tschechischen Präsidenten[IH2] Der tschechische Präsident wurde bis 2012 vom Parlament [DEL: auf :DEL] [INS: in einer :INS] gemeinsame[INS: n :INS] [DEL: r :DEL] Sitzung beider Kammer[INS: n :INS] gewählt. Nachdem die Änderung des in der Verfassung verankerten Wahlsystems durchgesetzt und abgestimmt worden war, wurde eine neue Etappe eingeleitet: [INS: d :INS] [DEL: D :DEL] ie direkte Wahl des Präsidenten. Manche Artikel der Verfassung müssen geändert werden, woran derzeit emsig gearbeitet wird. Der genaue Ablauf wird erst der umgearbeiteten[DEL: , :DEL] [DEL: in Kraft getretenen Verfassung :DEL] [INS: Verfassung :INS] [DEL: :DEL] zu entnehmen[INS: sein :INS] . Zum Präsidenten kann jeder Bürger gewählt werden, d[INS: er :INS] [DEL: ie :DEL] in den Senat wählbar ist, d.h. der das Wahlrecht besitzt und sein 40. Lebensjahr vollendet hat. Die Bedingungen der Kandidatur werden derzeit bearbeitet. Wahlberechtigung Bis zu der letzten Präsidentenwahl im Jahre 2007 hat das ganze Geschehen im Parlament [DEL: erfolgt :DEL] [INS: stattgefunden :INS] . Nach der Änderung im Februar 2012 wird der Präsident direkt von den Bürgern gewählt. Wahlberechtigt ist dann jeder Staatsbürger der Tschechischen Republik, der [INS: das :INS] 18[INS: . :INS] [DEL: Jahre :DEL] [INS: Lebensjahr :INS] vollendet und seinen [DEL: Dauerwohnsitz :DEL] [INS: dauerhaften Wohnsitz :INS] in Tschechien hat, und dem kein Hindernis für die Ausübung seines Wahlrechtes entstanden ist (ausgeschlossen von der Wahl sind diejenigen, bei denen [INS: eine :INS] rechtmäßige Einschränkung der persönlichen Freiheit auferlegt oder denen die Rechtsfähigkeit entzogen wurde). Amtszeit Der Präsident tritt sein Amt durch seine Vereidigung an. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre und beginnt mit dem Tag der Verteidigung. Jeder Präsident darf sein Amt höchstens zweimal nacheinander ausüben. Vereidigung (nach Art.59 der Verfassung) (1) Der Präsident der Republik leistet den Eid vor dem Vorsitzenden des Abgeordnetenhauses auf einer gemeinsamen Sitzung beider Kammern. (2) Der Eid des Präsidenten der Republik lautet: "Ich gelobe der Tschechischen Republik Treue. Ich gelobe, ihre Verfassung und ihre Gesetze zu wahren. Ich gelobe bei meiner Ehre, dass ich mein Amt im Interesse des gesamten Volkes und nach bestem Wissen und Gewissen ausüben werde." [IH3] [INS: Hier endet meine genaue Korrektur. Die Anmerkung rechts gilt, wie gesagt, auch für die beiden anderen Präsidenten. :INS] [INS: Sprachlich und stilistisch ist Ihre Arbeit sehr gut und sicher. ABER ACHTUNG, ein groBes Problem: Sie müssen alle Quellen genau angeben und zitieren. Es reicht nicht, diese im Quellenverzeichnis hinten anzuführen. Für jeden Abschnitt und jedes Teilkapitel müssen Sie genau angeben, auf welche Quellen Sie sich konkret beziehen und woher Sie diese Informationen haben!!! :INS] [INS: Ergänzen Sie das bitte, sonst ist Ihre Arbeit sehr gut. :INS] Kompetenzen des Präsidenten Die Kompetenzen des Präsidenten sind in der Verfassung der Tschechischen Republik von 16. Dezember 1992 geregelt (Art. 62, 63 der Verfassung). Art. 62. Der Präsident der Republik a) ernennt den Ministerpräsidenten und weitere Regierungsmitglieder und beruft sie ab, nimmt ihre Demission entgegen, beruft die Regierung ab und nimmt ihre Demission entgegen, b) beruft die Tagungen des Abgeordnetenhauses ein, c) löst das Abgeordnetenhaus auf, d) beauftragt die Regierung, deren Demission er entgegengenommen oder die er abberufen hat, mit der vorläufigen Ausübung ihrer Funktionen bis zur Ernennung einer neuen Regierung, e) ernennt die Richter des Verfassungsgerichtes, den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, f) ernennt aus den Reihen der Richter den Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofes und dessen Stellvertreter, g) erlässt und mildert die vom Gericht verhängten Strafen, entscheidet über das Nichteinleiten eines Strafverfahrens, und falls dasselbe eingeleitet wurde, über sein Einstellen und die Tilgung des Urteilsspruchs, h) ist berechtigt, dem Parlament ein angenommenes Gesetz mit Ausnahme des Verfassungsgesetzes zurückzureichen, i) unterzeichnet die Gesetze, j) ernennt den Präsidenten und Vizepräsidenten des Obersten Kontrollamtes, k) ernennt die Mitglieder des Bankrates der Tschechischen Nationalbank. Art. 63. (1) Der Präsident der Republik a) vertritt ferner den Staat nach außen, b) vereinbart und ratifiziert internationale Abkommen. Deren Vereinbarung kann er auf die Regierung oder mit ihrer Zustimmung auf ihre einzelnen Mitglieder übertragen, c) ist der obersten Befehlshaber der Streitkräfte, d) empfängt die Leiter der Vertretungsmissionen, e) beauftragt und beruft die Leiter der Vertretungsmissionen ein, f) schreibt die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zum Senat aus, g) ernennt und befördert die Generäle, h) verleiht und erteilt staatliche Auszeichnungen, falls er dazu kein anderes Organ ermächtigt, i) ernennt die Richter, j) hat das Recht auf Amnestiegewährung (2) Dem Präsidenten der Republik obliegt auch die Ausübung der Rechtsbefugnisse, die im Verfassungsgesetz nicht ausdrücklich angeführt sind, falls dies das Gesetz festlegt. Liste von Präsidenten: Präsidenten der Tschechoslowakei 1918 – 1935 Tomáš Garrigue Masaryk 1935 – 1938 Eduard Beneš 1938 – 1939 Emil Hácha 1939 – 1945 Emil Hácha, Staatspräsident des Reichsprotektorats Böhmen und Mähren 1939 – 1945 Jozef Tiso, Präsident der Slowakischen Republik 1940 – 1945 Eduard Beneš, Exilpräsident der Tschechoslowakei in London 1945 – 1948 Eduard Beneš 1948 – 1953 Klement Gottwald 1953 – 1957 Antonín Zápotocký 1957 – 1968 Antonín Novotný 1968 – 1975 Ludvík Svoboda 1975 – 1989 Gustáv Husák 1898 – 1992 Václav Havel, zurückgetreten wegen der Auflösung der Tschechoslowakei Präsidenten von Tschechien 1993 – 2003 Václav Havel 2003 – 2012 Václav Klaus Václav Klaus, Präsident der Tschechischen Republik Václav Klaus Lebenslauf Vaclav Klaus wurde am 19. Juni 1941 in Prag in einer kleinbürgerlichen Familie geboren. Sein Großvater war Bauer, sein Vater zog in die Stadt und wurde Buchhalter. Fleiß und Ehrgeiz des Vaters prägten die Atmosphäre in der Familie. Nach Abschluss der Schule studierte Klaus bis 1936 an der Ökonomischen Hochschule Prag, Fachrichtung Außenhandel. Anschließend wurde er Mitarbeiter des Wirtschaftsinstituts der Tschechoslowakischen Akademie der Wissenschaften. Die liberalen Tendenzen, die in den 60er Jahren in der Tschechoslowakei spürbar waren, ermöglichten Klaus weiterführende Studien im Ausland in Italien und in den USA. Im Jahre 1968 promovierte er mit einer Arbeit über „Die Inflation im gegenwärtigen Kapitalismus“ zum Doktor der Philosophie und 1991 folgte an der Prager Karlsuniversität die Habilitation. Aus politischen Gründen musste er seine angefangene Laufbahn als Wissenschaftler verlassen und arbeitete dann jahrelang in der Tschechoslowakischen Staatsbank. 1987 kehrte er zur Tätigkeit beim Prognostischen Institut der Akademie der Wissenschaften zurück, wo er sich mit der Makroökonomie befasste. Nach der Wende 1989 wurde er Finanzminister der Tschechoslowakischen Republik in der Regierung der Nationalen Verständnis und später der Nationalen Opfer der Tschechischen Föderativen Republik. Von 1992 bis 1998 bekleidete er den Posten des Regierungsvorsitzenden und von Januar bis Februar übte er als Ministerpräsident manche Funktionen des Präsidenten der Republik aus. In den Jahren 1998-2002 war er als Vorsitzender der Abgeordnetenkammer der Tschechischen Republik tätig. Zum Präsidenten wurde 2003 gewählt, 2008 verteidigte er sein Mandat für die zweite Wahlperiode. Kontroverse Themen Sein Ruf als Politiker ist durch seine oft kontroversen Meinungen geprägt. Eines der Haupthemen, die die Welt und vor allem das Europa bewegen, ist die „um jeden Preis durchzusetzende“ wirtschaftliche Vereinigung Europas, die er sehr kritisch betrachtet. Er kritisiert offen die Fesseln, die mittels allgemein zu geltender, landspezifische Aspekten missachtender Regeln der Europa von Brüssel angesetzt wurden. Seine Vorlesungen zu diesem Thema, sowohl in Europa als auch in den USA sorgen immer für Aufregung und werden dann reichlich in den Medien diskutiert. Das zweite Thema ist der Anteil der Menschen an der Erwärmung des Planeten, die er offen ablehnt. Sein Buch zu diesem Thema Blauer Planet in grünen Fesseln erschien bis jetzt in 21 Sprachen und ernte einen großen Erfolg. Es brachte die Politiker und auch die Öffentlichkeit zum Nachdenken, wie weit dies tatsächlich der Realität entspricht oder ob es nicht eher als ein stark wirkendes politisches Mittel eingesetzt wird. Die beiden Themen werden in der Presse des angeführten Zeitraums verfolgt und anschließend ausführlicher beschrieben. II. Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland Im Grundgesetz wird der Abschnitt V. dem Bundespräsidenten gewidmet (Art. 54 bis 61). Der Bundespräsident steht als Staatsoberhaupt an der Spitze des Staates. Er soll den Bund im In- und Ausland repräsentieren. Außerdem hat er eine Integrationsaufgabe, eine rechts- und verfassungswahrende Funktion und eine politische Reservefunktion für den Fall einer Krise des parlamentarischen Regierungssystems. 1. Wahl des Präsidenten Die Wahl des Bundespräsidenten wird durch das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten geregelt (Grundgesetz Art. 54 Abs. 7). Zum Bundespräsidenten kann jeder Deutsche / jede Deutsche gewählt werden, der / die zum Bundestage wahlberechtigt ist und sein vierzigstes Lebensjahr vollendet hat. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Möglich ist nur eine anschließende Wiederwahl. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt. Die Bundesversammlung ist ein Organ, das nur zum Zweck der Präsidentenwahl zusammentritt. Sie besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und der gleichen Anzahl der Mitglieder, die von den Volksvertretern der einzelnen Bundesländer nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Der Kandidat muss die Mehrheit der Bundesversammlungsstimmen erhalten, um gewählt zu werden. Der Präsident darf kein Regierungsmitglied sein oder einer gesetzgebenden Bundes- oder Landeskörperschaft angehören. Er darf auch kein anderes besonderes Amt, kein Gewerbe oder keinen Beruf ausüben und auch kein Mitglied einer Unternehmensleitung oder eines Aufsichtsrates sein (Art. 55 Abs. 1 und 2 GG). Bei seinem Amtsantritt leistet der Bundespräsident vor den Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid (Art. 56 GG): „Ich schwöre, dass ich meine dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schade von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Dieser Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. 2. Kompetenzen des Bundespräsidenten Der Bundespräsident § repräsentiert die Bundesrepublik nach innen und nach draußen. Er tritt öffentlich bei verschiedenen staatlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen auf, hält Reden, besucht Länder und Gemeinden, empfängt ausländische Staatsgäste und besucht andere Staaten. § vertritt den Bund völkerrechtlich (Art. 59 Abs. 1 Satz 1 GG). Er schließt Verträge mit anderen Staaten (Art. 59, Abs. 1 Satz „ GG). Er beglaubigt die deutschen diplomatischen Vertreter und empfängt die ausländischen Gesandten (Art. 59 Abs. 1 Satz 3 GG). § schlägt den Bundeskanzler vor (Art. 63 GG). § ernennt und entlässt den Bundeskanzler (Art 63, 67 GG) und die Bundesminister (Art. 64 GG) § löst den Bundestag auf (Art. 63 Abs. 4 Satz 3, Art. 68 GG) § kann die Einberufung des Bundestages verlangen (Art. 39, Abs. 3 Satz 3 GG) § unterschreibt und verkündet Gesetze (Art. 82 GG) § ernennt und entlässt die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und Unteroffiziere (Art. 60 Abs. 1 GG) § begnadigt für den Bund (Art. 60 Abs. 2 GG) § verleiht Bundesorden Um gültig zu sein, brauchen alle Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten eine Gegenzeichnung des Bundeskanzlers, bzw. des zuständigen Bundesministers. Ausgenommen sind hier dabei die Ernennung oder Entlassung des Bundeskanzlers, die Auflösung des Bundestages gem. Art 63 und das Ersuchen gem. Art. 69 Abs. 3. Dadurch wird eine einheitliche Staatsführung garantiert. 3. Die Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland Theodor Heuss 1949 – 1959 Heinrich Lübke 1959 – 1969 Gustav Heinemann 1969 – 1974 Walter Scheel 1974 – 1979 Karl Carstens 1979 – 1984 Richard von Weizsäcker 1984 – 1994 Roman Herzog 1994 – 1999 Johannes Rau 1999 – 2004 Horst Köhler 2004 – 2010 Christian Wulff 2010 – 2012 Joachim Gauck ab 2012 4. Christian Wulf http://t2.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcS2Gb8EqOJLvmDKbCrbwxKZuUTp5D7MVDrx7fOE6JIV3hjLckvPBw Christian Wilhelm Walter Wulff wurde 1959 in Osnabrück (Niedersachsen) geboren. Nach dem Abitur am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium studierte er an der Universität Osnabrück Rechtswissenschaften mit dem wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt. Seit 1990 war er in der Anwaltskanzlei von Prof. Dr. Tenfelde und Partner in Osnabrück tätig. Schon früh engagierte er sich als Schülersprecher, Studentenvertreter, in den Jugendverbänden „Schüler Union“ und „Junge Union“. Der CDU ist er schon als Jugendlicher beigetreten und zählt seit Jahren zu den aktivsten CDU-Politikern. Seit 1984 war er Mitglied im niedersächsischen CDU-Landesvorstand. 1990 wurde er zum Bezirksvorsitzenden der CDU Osnabrück-Emsland. Seit 1991 arbeitete er in der CDU-Grundsatzprogrammkommission und im Bundesfachausschuss Frauenpolitik. 1994 wurde er zum CDU-Landesvorsitzenden von Niedersachsen gewählt. Seit 1998 übte er im CDU-Präsidium die Position des stellvertretenden Bundesvorsitzenden aus und wurde so neben Angela Merkel die bedeutendste Führungspersönlichkeit der CDU. In der Jahren 2003 bis 2010 war er Ministerpräsident von Niedersachsen. Er sorgte schon 1984 dank seiner Kritik der Spendenmanipulation durch juristische Verfahrenstricks für Aussehen. Später wurde er zu großem Kritiker an Kohls Führungspolitik und an der Familienpolitik des Bundesfinanzministers Theo Waigel. Große Beliebtheit genoss er in Niedersachsen durch seine Landespolitik, besonders für sein Bemühen um die Sanierung des VW-Konzerns. Von 30.6.2010 bis 17.2.2012 übte er das Amt des Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland aus. Bei der Wahl zum Bundespräsidenten war er der Kandidat der Regierungskoalition CDU/CSU und FDP und wurde im dritten Wahlgang mit 625 Stimmen gewählt (sein Gegenkandidat Joachim Gauck erhielt 494 Stimmen). Nach einer Affäre wegen mehreren Verdachtsfällen von Vorteilsannahme, Falschaussage und Verhinderung der Pressefreiheit trat er zurück. Er war der jüngste Präsident in der deutschen Geschichte und gleichzeitig der Präsident mit der kürzesten Amtszeit. Er ist katholisch, zum zweiten Mal verheiratet. Aus der ersten Ehe hat er eine Tochter, aus der zweiten Ehe einen Sohn. Seit Jahren ist er der Schirmherr der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft. 1995 wurde er vom World Economic Forum in Davos zu einem der „100 Global Leaders for Tomorrow“ gewählt. 2011 wurde er gleich mit zwei Preisen ausgezeichnet und zwar durch den Zentralrat der Juden in Deutschland mit dem Leo-Baeck-Preis und durch den Deutschen Olympischen Sportbund mit der Ehrenmedaille. III. Der Präsident der Republik Österreich 1. Wahl des Präsidenten Das Wahlverfahren ist im Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, zuletzt geändert durch das Wahlrechtsänderungsgesetz 2011, geregelt. Zum Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer zum Nationalrat wahlberechtigt ist und spätestens am Wahltag das 35. Lebensjahr vollendet hat. Mitglieder regierender Häuser und solcher Familien, die ehemals regiert haben, sind seit Oktober 2011 von der Wählbarkeit nicht mehr ausgeschlossen. Die Funktionsperiode beträgt sechs Jahren. Eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal möglich. Der Bundespräsident wird in geheimer, freier und persönlicher Wahl unmittelbar vom Bundesvolk gewählt. Stimmberechtigt sind alle zum Nationalrat wahlberechtigte Staatsbürger. Seit 2004 besteht für die Wahl des Bundespräsidenten in keinem Bundesland Wahlpflicht. Die Wahl wird von der Bundesregierung ausgeschrieben. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 6.000 Wahlberechtigten unterschrieben sein. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Stellt sich nur ein Wahlwerber der Wahl, ist sie in Form einer Abstimmung durchzuführen. Die Amtszeit des Präsidenten beginnt mit der Angelobung und dem Amtsantritt. Der Bundespräsident leistet beim Antritt seines Amtes vor der Bundesversammlung das Gelöbnis: „Ich gelobe, dass ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde.“ 2. Kompetenzen des Bundespräsidenten Die Kompetenzen des Bundespräsidenten sind im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geregelt. Der Bundespräsident hat folgende Aufgaben und Rechte: • Vertretung der Republik nach außen (Art. 65 Abs. 1 B-VG) • Abschluss von Staatsverträgen, Anordnung zur Erfüllung von Staatsverträgen im Verordnungsweg (Art. 65 Abs. 1 B-VG) • Gesandtschafts- und Konsularrecht (Art. 65 Abs. 1 B-VG) • Ernennung und Angelobung, Entlassung, Enthebung der Mitglieder Bundesregierung und der Staatssekretäre, Ausfertigung der Bestallungsurkunden (Art. 70, 72,74, 78 B-VG) • Übertragung der sachlichen Leitung von Agenden des Bundeskanzleramtes an eigene Bundesminister (Art. 77 Abs. 3 B-VG) • Betrauung eines Bundesministers oder höheren Beamten mit der Vertretung eines zeitweilig verhinderten Bundesministers (Art. 73 B-VG) • Bestellung der einstweiligen Bundesregierung, Bestellung eines einstweiligen Bundesministers (Art. 71 B-VG) • Angelobung der Landeshauptmänner (Art. 101 Abs. 4 B-VG) • Verlegung des Sitzes der obersten Bundesorgane und Berufung des Nationalrates von Wien an einen anderen Ort des Bundesgebietes für die Dauer außergewöhnlicher Verhältnisse (Art. 5, Art.25 Abs. 2 B-VG) • Auflösung des Nationalrates (Art. 29 Abs. 1 B-VG) und eines Landtages (Art. 100 Abs. 1 B-VG) • Notverordnungsrecht (Art. 18 Abs. 3 bis 5 B-VG) • Oberbefehl und Verfügungsrecht über das Bundesheer (Art. 80 Abs. 1,2 B-VG) • Ernennung der Bundesbeamten einschließlich der Offiziere und der sonstigen Bundesfunktionäre; Verleihung von Amtstiteln an solche (Art. 65 Abs. 2 lit. a B-VG) • Schaffung und Verleihung von Berufstiteln (Art. 65 Abs. 2 lit. b B-VG) • Gewährung von Ehrenrechten, Zuwendungen, Zulagen und Versorgungsgenüssen, Ernennungs- und Bestätigungsrechte, sonstige Befugnisse in Personalangelegenheiten (Art. 65 Abs. 3 und die auf Grund dieser Bestimmung erlassenen Gesetze) • Ernennung der Richter (Art. 86 Abs. 1 B-VG) • Angelobung des Präsidenten des Rechnungshofes, Ernennung der Beamten des Rechnungshofes; Verleihung von Amtstiteln an solche (Art. 122 Abs. 4 B-VG, Art. 125 Abs. 1 B-VG) • Angelobung des Präsidenten und des Vizepräsidenten und Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes (Art. 147 Abs. 2 B-VG, § 2 VwGG) • Angelobung der Mitglieder der Volksanwaltschaft, Ernennung der Beamten der Volksanwaltschaft; Verleihung von Amtstiteln an solche Art. 148g Abs. 1,2 B-VG) • Einberufung des Nationalrates und Erklärung der Tagungen des Nationalrates für beendet (Art. 27 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1, 2, 3 Art. 70 Abs. 3 B-VG) • Festsetzung der Zahl der von jedem Bundesland in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder (Art. 34 Abs. 3 B-VG) • Einberufung der Bundesversammlung (Art. 39 Abs. 1 B-VG) • Anordnung von Volksabstimmungen über Gesetzesbeschlüsse (Art. 46 Abs. 3, Art. 43, 44 B-VG) • Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze (Art. 47 Abs. 1 B-VG) • Exekution von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes (Art. 146 Abs. 2 B-VG) • Begnadigungsrechte (Art. 65 Abs. 2 lit. c B-VG, § 25 Abs. 3 ÜG 1920, § 10 HDG) • Niederschlagungsrecht (Abolitionsrecht) (Art. 65 Abs. 2 lit. c B-VG) • Ehelicherklärung (Legitimation) unehelicher Kinder (Art. 65 Abs. 2 lit. d B-VG) 3. Die Präsidenten der Republik Österreich •Karl SEITZ (1918–1920) •Dr. h.c. Dr. iur. Michael HAINISCH (1920–1928) •Wilhelm MIKLAS (1928–1938) •Dr. h.c. Dr. iur. Karl RENNER (1945–1950) •General a.D. Dr. h.c. Theodor KÖRNER (1951–1957) •Dr. h.c. Dr. iur. Adolf SCHÄRF (1957–1965) •Dr. h.c. Franz JONAS (1965–1974) •Dr. iur. Rudolf KIRCHSCHLÄGER (1974–1986) •Dr. iur. Kurt WALDHEIM (1986–1992) •Dr. Thomas KLESTIL (1992–2004) •ab 2004 Dr. Heinz Fischer (am 25. April 2004 mit 52,39 Prozent der Stimmen und am 25. April 2010 mit 79,33 Prozent der Stimmen wiederholt zum achten Bundespräsidenten gewählt) 4. Dr. Heinz Fischer http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/02/Heinz_Fischer_Vienna_Oct._2006_001-cropped .jpg/200px-Heinz_Fischer_Vienna_Oct._2006_001-cropped.jpg Heinz Fischer wurde am 9. Oktober 1938 in Graz geboren. Er studierte die Rechtswissenschaften an der Universität Wien, im 1961 wurde er zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert. Heinz Fischer hatte immer ein starkes Interesse für die Politik (sein Vater war Staatssekretär in der Regierung Raab/Schärf) und schloss sich gegen Mitte der fünfziger Jahre der Sozialdemokratischen Mittelschüler-Bewegung an. Er arbeitete als juristischer Berater in der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion, wo er später auch zum geschäftsführenden Klubobmann wurde. In 1979 begann er, die Funktion des stellvertretenden Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Österreichs und in 1993 auch der Sozialdemokratischen Partei Europas auszuüben. Alle diese Funktionen vertrat er bis 2004, wo er am 25. April zum achten Bundespräsidenten gewählt wurde. Bei den Nationalratswahlen im Jahr 1971 wurde er mit 33 Jahren zum Mitglied des Österreichischen Nationalrates gewählt, in 1990 - 2002 dann als sein Präsident tätig. In Jahren 1983 - 1987 war er Bundesminister für Wissenschaft und Forschung. Heinz Fischer wurde im 1978 als Universitätsdozent für Politikwissenschaften an der Universität Innsbruck habilitiert und im 1994 zum Universitätsprofessor ernannt. Er treibt eine intensive publizistische Tätigkeit, sein Buch "Das politische System Österreichs" wurde zu einem der Standardwerke im Bereich der Politikwissenschaft. Heinz Fischer ist als Kämpfer für die Demokratie bekannt (übernahm auch die Funktion des Vorsitzenden des Europäischen Forums für Demokratie und Solidarität) und engagiert sich ebenfalls in Umweltschutzorganisation Naturfreunde Österreich. Er hat Vorliebe für Jazzmusik, Bücher und Bergsteigen. Heinz Fischer ist Agnostiker. Seit 1968 ist er mit seiner Frau Margit verheiratet, sie haben zwei Kinder: Sohn Philip (geb. 1972, Betriebsberater) und Tochter Lisa (geb. 1975, Ärztin). B. PRAKTISCHER TEIL C. ZUSAMMENFASSUNG D. QUELLEN a) Für den theoretischen Teil: · Hofmann, Hans / Schlief, Ludger (2009): Grundgesetz und Begleitgesetz. Die Föderalismusreform II mit neuen Gesetztexten, Gesetzesbegründungen und einer Einführung. Heidelberg, C. F. Müller Verlag · Der Bundespräsident. http://www.bundespraesident.de/DE/Home/home_node.html (18.11.2011) · Who´s Who. http://www.whoswho.de/templ/te_bio.php?PID=1790&RID=1 (18.11.2011) · Bundeskanzleramt Österreich. http://www.bka.gv.at (18.11.2011) · Bundespräsident. http://www.bundespraesident.at (12.12.2011) · Parlament České republiky. Poslanecká sněmovna. http://www.psp.cz/docs/laws/constitution.html (18.11.2011) · Hrad. www.hrad.cz (18.11.2011) · Žantovský, Petr (1998): Tak pravil Václav Klaus. Praha, Votobia. b) Für den praktischen Teil: · Sueddeutsche.de. http://www.sueddeutsche.de/ (18.11.2011) · Frankfurter Allgemeine. http://www.faz.net/ (18.11.2011) · die Presse.com. http://diepresse.com (18.11.2011) · der Standard.at. http://derstandard.at/ (18.11.2011) · iDNES.cz. http://www.idnes.cz/ (18.11.2011) · lidovky. http://www.lidovky.cz/ (18.11.2011) · Václav Klaus. www.klaus.cz (18.11.2011) · Žantovský, Petr (1998): Tak pravil Václav Klaus. Praha, Votobia. ________________________________ [IH1]Versuchen Sie, entweder alle Punkte als Fragen oder nicht als Fragen zu formulieren, keine strukturellen Mischungen in Aufzählungen! [IH2]Bitte einheitliche Nummerierung der Kapitel und Unterkapitel, ist z.B. Wahlberechtigung ein Unterkapitel zu diesem oder gleichwertig? [IH3]Bei direkten Zitaten / Übersetzungen von Gesetzestexten müssen Sie angeben, woher Sie den Verfassungstext haben, von einer Internetquelle, aus einem Juristischen Buch etc.!!! Aufgrund der komplexen Gesetzestexte können Sie ruhig auch längere Zitate (wie dieses) zitieren, aber Sie müssen anschlieBend auf jeden Fall das Ganze auch mit eigenen Worten kommentieren und dürfen es nicht einfach so im Raum stehen lassen. BITTE BEACHTEN SIE DIES AUCH FüR ALLE WEITEREN VERFASSUNGSPASSAGEN und ZITATE. Geben Sie auch an, ob Sie die Quelle bereits übersetzt gefunden haben oder selbst übersetzt haben!