. C:\Users\Moni\Desktop\2518152-vlajka-cr-pomucky-pro-fanousky.jpg }Aufentshalstrecht und Staatsbürgerschaft } }Prüfungen und Zertifizierungen } }Minderheiten und Migrantensprachen }Aufenthaltsrecht in der Tschechische Republik }Bürger der EU }Drittstaatsbürger }------------------------------------------------------------ }Vorübergehende Aufenthaltsbescheinigung }Daueraufenthaltsbescheinigung }Bürger aus Staaten der Europäischen Union und ihre Familienangehörige } } }Ohne Visum }Mit Visum (kuzrfristif, langfristig, diplomatisch, besonder) }Genehmigung: Zusammenleben (Familienangehörige) }Studium }Resident (diplomaten Delegierte) }Schutz auf dem Gebiet der Tsch. Rep. }Wissenschaftliche Forschung }Beschäftigung – Grüne Karte } }Nicht für alle Länder, nur für: }Australien }Montenegro }Kroatien }Japan }Kanada }Korea }Neuseeland }Bosnien und Herzegowina }Makedonien }USA }Serbien }Ukraine } }Aufenthalt nicht länger als 3 Monate •Man darf auf dem Gebiet der Tschechischen Republik ohne jegliche besondere Genehmigung aufhalten. (kein Visum, keine Aufentshaltsgenehmigung) }Aufenthalt länger als 3 Monate •Eine Ausstellung der Bestätigung des vorübergehenden Aufthaltes auf dem Gebiet der Tschechischen Republik zu beantragen } (sie sind befugt, aber nicht verplichtet) } } • •Beim Beantragen der Bescheinigung sind sie verplichtet vorzuweisen: •Ausgefülltes Formular •Gültiges Reisedokuments •Nachweis über den Zweck des Aufenhaltes (Unternerhmetätigkeit, Studium,..) •1 Passfoto •Krankenversicherungsnachweis •Nachweis über eine gesicherte Unterkunft in Tschechien •(Nachweis, dass Sie ein Familienangehöriger eines Bürgers der EU sind- falls Sie die bescheinigung im Namen eines Familienangehörigen beantragen) }Nach 5 Jahren ununterbrochenen vorübergehenden Aufenthalts auf dem Gebieten der Tschechischen Republik } }Im Namen eines Familienangehörigen eines Bürger der EU- man darf schon nach 2 Jahren ununtergebrochenen, vorübergehenden Aufenthalts beantragen } }Prüfung aus Tschechisch } } } } }Bis zu 3 Monate aufhalten } }Visumpflicht }Gültig vorübergehende– oder Daueraufenthaltsgenehmigung ausgestellt von einem anderen Staat der EU } }Länger als 3 Monate } }Besitzen ein gültiges Reisedokument und: }Vorübergehende Aufenthaltsbescheinigung eines Familienangehörigen eines Bürgers der EU } }Einen gültigen Daueraufenthaltsausweis ausgestellt durch die Tschechische Republik }Ausgefülltes Formular }Gültiges Reisedokument }Krankenversicherungnachweis }Dokument über gesicherte Unterkunft }Dokument, dass Sie ein Familienangehöriger eines Bürgers der EU sind } }Gültigkeit: 5 Jahre } }Geburt }Adoptieren(Adoptivvater oder Adoptivmutter muss tschechische Staatsbürgerschaft haben) }Vaterschaftfeststellung }Finden }Ausländer, der - mehr als 5 Jahre Daueraufentshaltgenehmigung hat } - verliert seine ehemalige Staatsbürgerschaft } -ausreichende Sprachkenntnisse } -Bürgerpflicht(Steuerpflicht, Krankenversicherung,...) } }Möglichkeit um Asyl nachsuchen } }Ministerium für Bildung zahlt die Kurse der tschichische Sprache für Migranten } }Kurs dauert 10 Monate } 100-150 Stunden } C:\Users\Moni\Desktop\76-0110.gif } } }Daueraufenthaltsgenehmigung }Niveau A1 } }http://cestina-pro-cizince.cz/?hl=cs_CZ } C:\Users\Moni\Desktop\china.56.nations.png New Picture.bmp C:\Users\Moni\Desktop\mapa1.jpg C:\Users\Moni\Desktop\mapa2.jpg Ungarische Deutsche Polnische Roma Russische Ukrainische Slovakische Vietnamesische C:\Users\Moni\Desktop\2920-dnm_2011.jpg }http://aplikace.mvcr.cz/archiv2008/azyl/azyl/21153_00.pdf } }http://cestina-pro-cizince.cz/?hl=cs_CZ } }http://www.multikulturazlin.cz/l.php?id=28 } }http://www.multikulturazlin.cz/l.php?id=3 } }http://www.mvcr.cz/clanek/sluzby-pro-verejnost-informace-pro-cizince-informace-pro-cizince.aspx } }http://www.michalhasek.cz/s1641/a2913.html }http://www.mpsv.cz/files/clanky/6597/integrace_cizincu.pdf