WIR WISSEN WEITER Bildungswege in Österreich 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. SCHULPFLICHT 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. LEBENSJAHR SCHULSTUFE SONDERSCHULE VOLKSSCHULOBERSTUFE HAUPTSCHULE GRUNDSCHULE VOLKSSCHULE SONDERSCHULOBERSTUFE POLY- TECHN. SCHULE ALLGEMEINBILDENDE HÖHERE SCHULE BILDUNGSANSTALT FÜR KINDERGARTENBZW. SOZIALPÄDAGOGIK KOLLEG PÄDAGOG. AKADEMIE BERUFSPÄDAG. AKADEMIE AKAD. F. GESUNDHEITSDIENSTE FACHHOCHSCHULE UNIVERSITÄT REIFE-UND DIPLOM- PRÜFUNG BERUFS- REIFE- PRÜFUNG*) NACH BERUFS- PRAXIS BERUFSBILDENDE HÖHERE SCHULE BERUFS- BILDENDE MITTLERE SCHULE BERUFSLEHRE UND BERUFSSCHULE (Duales System) OBERSTUFENREALGYMNASIUM VORSCHULSTUFE Die meisten Schulabschlüsse sind auch über Schulen für Berufstätige und über Externistenprüfungen erreichbar. dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs REIFEPRÜFUNG *) Über eine Berufsreifeprüfung erwerben auch Absolvent/innen des dualen Systems und Absolvent/innen von mindestens Allgemeine Schulpflicht: Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Schuljahre. Die allgemeine Schulpflicht wird durch den Besuch der nachstehend angeführten Schularten erfüllt: In den ersten vier Schuljahren durch den Besuch der Grundschule (Volksschule) oder Sonder- schule; im 5. bis 8. Schuljahr durch den Besuch der Hauptschule, der allgemeinbildenden höheren Schule, der Volksschule oder einer Sonderschulstufe; im 9. Schuljahr durch den Besuch der Polytechnischen Schule, den Weiterbesuch einer Volks-, Haupt-, oder Sonderschule, oder durch den Besuch einer mittleren bzw. höheren Schule. Grundschule (6. bis 10. Lebensjahr): Alle schulpflichtigen Kinder sind von den Erziehungsberechtigten zur Einschreibung bei der zuständigen Grundschule anzumelden. Entsprechend den Begabungen bzw. den Bedürfnissen des Kindes, kann es zur Bewältigung der Lernziele der Grundstufe I bis zu 3 Jahren brauchen. Dazu sind folgende Organisationsformen möglich: Kinder, die nach der Einschätzung des Schulleiters bzw. der Schulleiterin oder des Klassenlehrers bzw. der Klassenlehrerin 3 Jahre für die Grundstufe I (1. und 2. Schulstufe, bei Bedarf Vorschulklasse) benötigen, lernen gemeinsam mit den Kindern der 1. Schulstufe bzw. der 1. und 2. Schulstufe oder werden bereits am Beginn bzw. im Verlauf des ersten Jahres in organisatorisch getrennt geführten Vorschulklassen zusammengefasst. Vorzeitige Aufnahme: Kinder, die das sechste Lebensjahr erst zwischen dem 1.September und dem 31. Dezember des laufenden Schuljahres vollenden und durch die Anforderungen der 1. Schulstufe nicht überfordert werden, können vorzeitig in die 1. Schulstufe aufgenommen werden, sofern die Eltern darum ansuchen. Seit dem Schuljahr 1998/99 ist im Grundschullehrplan ab der 1. Schulstufe eine lebende Fremdsprache als verbindliche Übung (d.h. ohne Benotung) vorgesehen. Nach einem fünfjährigen Übergangszeitraum ist ab dem Schuljahr 2003/04 die verbindliche Übung ,,Lebende Fremdsprache" ab der 1. Schulstufe in allen Volksschulklassen verpflichtend. Übertritt: Im Rahmen des Prognoseverfahrens werden in der 4. Schulstufe die Erziehungsberechtigten über den nach den Interessen und Leistungen empfehlenswerten weiteren Bildungsweg der Schüler/innen informiert und beraten. Voraussetzung für die Aufnahme in die Hauptschule ist der erfolgreiche Abschluss der 4. Schulstufe. Weitere Aufnahmevoraussetzungen bestehen nicht, da die Einstufung in Leistungsgruppen ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN 1 nach einem Beobachtungszeitraum in der Hauptschule erfolgt. Voraussetzung für die Aufnahme in die allgemeinbildende höhere Schule siehe Seite 3, ,,Eintritt in die 1. Klasse." (Informationen zum Prognoseverfahren findet man im Internet unter: http://www.schulpsychologie.at/hsoderahs) Hauptschule (10. bis 14. Lebensjahr): Die Hauptschule ist in die jeweilige Gemeinde integriert und kann auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler (je nach Region, nach individuellen Interessens- und Begabungsschwerpunkten etc.) relativ flexibel eingehen. In den Gegenständen Deutsch, Mathematik und lebende Fremdsprache gibt es Leistungsgruppen, die es ermöglichen, gezielt die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Dabei erfolgt der Unterricht vor allem in Kleingruppen. Die Anforderungen der höchsten Leistungsgruppe entsprechen jenen der allgemeinbildenden höheren Schule. In allen Pflichtgegenständen besteht die Möglichkeit für einen speziellen Förderunterricht, besonders in den Gegenständen mit Leistungsdifferenzierung wird davon häufig Gebrauch gemacht. Jede Schule hat die Möglichkeit, in einem bestimmten Rahmen ihr Angebot an Unterrichtsgegenständen speziell auf ihre Situation auszurichten. Dabei kann sie auch eigene schulautonome Lehrpläne erlassen. Auf diese Weise bilden sich Standorte mit einem eigenen Profil oder gar einem speziellen Schwerpunkt heraus (z.B.: fremdsprachlich, musisch-kreativ, sportlich, naturkundlich-technisch, ökologisch, Informatik etc.) Überdies gibt es Sonderformen von Hauptschulen im sportlichen und musischen Bereich. In der 3. und 4. Klasse wird der Frage nach dem weiteren Berufsund Ausbildungsweg der Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Dies geschieht in der verbindlichen Übung ,,Berufsorientierung", in berufspraktischen Tagen, Lehrausgängen und Exkursionen. Bei entsprechend gutem Lernerfolg in der Hauptschule besteht die Möglichkeit des direkten Übertritts in die allgemeinbildende höhere Schule bzw. in berufsbildende mittlere und höhere Schulen. Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Volksschule, Hauptschule und in der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule: Integrativer Unterricht und integrative Erziehung eröffnen behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen gemeinsame Lernerfahrung. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können integrativ in der Grundschule, Hauptschule und der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule unterrichtet werden. An der Polytechnischen Schule können Schulversuche zum integrativen Unterricht durchgeführt werden. Sonderschule (6. bis 15. Lebensjahr): Die Sonderschule umfasst acht, im Falle der Einbeziehung der Polytechnischen Schule oder eines Berufsvorbereitungsjahres neun Schulstufen. Das österreichische Sonderschulwesen umfasst zehn Sparten. Die Schüler/innen erhalten durch speziell geschulte Sonderschullehrer/innen und individuelle Unterrichtsmethoden eine grundlegende Allgemeinbildung, die eine Bewältigung der weiteren beruflichen Ausbildung oder den Besuch weiterführender Schulen ermöglichen soll. Sonderschulen mit eigenem Lehrplan: Allgemeine Sonderschule (für leistungsbehinderte und lernschwache Kinder), Sonderschule für blinde, gehörlose und schwerstbehinderte Kinder. Sonderschulen, die nach einem Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule, der Polytechnischen Schule oder nach dem Lehrplan einer Sonderschule anderer Art unterrichten: Sonderschulen für körperbehinderte, sprachgestörte, sehbehinderte, schwerhörige und erziehungsschwierige Kinder; Heilstät- tenschule. 1998 wurde der Unterrichtsgegenstand ,,Berufsorientierung in der 7. und 8. Schulstufe" als verbindliche Übung an den Sonderschulen verordnet. Diese verbindliche Übung soll dazu beitragen, dass sich die Jugendlichen gezielt mit ihrer Persönlichkeitsentwicklung, ihren Neigungen und Interessen und ihren Berufsvorstellungen auseinander setzen sowie Einblicke in den Berufsalltag erhalten und Möglichkeiten für ihren ganz persönlichen Berufsweg finden können. Eine weitere Maßnahme Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die Arbeits- und Berufswelt vorzubereiten ist das ,,Berufsvorbereitungsjahr" auf der 9. Schulstufe der Sonderschule. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen von allgemein bildenden und berufspraktischen Unterrichtsgegenständen befähigt werden, persönliche Lebens- und Berufsperspektiven zu entwickeln. Polytechnische Schule (14. bis 15. Lebensjahr): Die Polytechnische Schule schließt an die 8. Schulstufe an und umfasst eine Schulstufe. Die Schülerinnen und Schüler werden im 9. oder in einem freiwilligen 10. Schuljahr auf das weitere Leben insbesondere auf das Berufsleben - durch Vertiefung der Allgemeinbildung, Berufsorientierung und Berufsgrundbildung vorbereitet. Eine Orientierungsphase am Anfang des Schuljahres und Berufsorientierung als Unterrichtsprinzip aller Unterrichtsgegenstände bieten vielfältige Möglichkeiten zum Kennenlernen der Berufswelt. Durch Betriebs- und Berufserkundungen und berufspraktische Tage in Betrieben, außerschulischen Institutionen und Lehrwerkstätten wird die Berufswahl unterstützt. Weiters erwerben Schülerinnen und Schüler bei positivem Abschluss das Recht, in die 2. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule gleicher Fachrichtung oder ohne Aufnahmeprüfung in die 1. Klasse einer berufsbildenden höheren Schule überzutreten. Die Berufsgrundbildung wird in Fachbereichen (Wahlpflichtgegenständen) angeboten. Sie entsprechen großen Berufsfeldern der Wirtschaft, wobei grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (Schlüsselqualifikationen) erworben werden. Durch handlungs- und praxisorientiertes Lernen werden die individuellen Begabungen der Schülerinnen und Schüler und die Lernmotivation gefördert. Die Lehrinhalte in den Wahlpflichtfächern sind in Kern- und Erweiterungsbereiche gegliedert, wodurch leistungsfähige Schüler/innen zusätzliche Qualifikationen erlangen können. Je nach beruflichen Interessen und Neigungen wählt jeder Schüler/jede Schülerin einen von sieben Fachbereichen: METALL ELEKTRO HOLZ BAU HANDEL-BÜRO DIENSTLEISTUNGEN TOURISMUS Neben diesen oder anstatt dieser Fachbereiche können im Rahmen der Schulautonomie neue Fachbereiche (z.B. Informationstechnologie, Mechatronik,...) angeboten werden, wobei im Besonderen auf die Berufseinstiegschancen in der Region und auf Schülerinteressen Bedacht genommen wird. Im Unterricht in den allgemeinbildenden Pflichtgegenständen wird eine vertiefende Allgemeinbildung angeboten und in Deutsch, Mathematik und Englisch wird in Leistungsgruppen und/oder in beruflichen Interessensgruppen unterrichtet. Durch den Unterricht im Wahlpflichtbereich im Ausmaß von 14 Wochenstunden und durch den in den allgemeinbildenden Pflichtgegenständen im Ausmaß von 18 Wochenstunden werden grundlegende berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, um sich für den Übertritt in die Lehrausbildung sowie für den Übertritt in weiterführende Schulen bestmöglich zu qualifizieren. Schulautonom kann auch das Wochenstundenausmaß im Wahlpflichtbereich und in den allgemeinen Pflichtgegenständen den regionalen Gegebenheiten und Schülerinteressen angepasst werden. Zusätzlich ermöglicht der Lehrplan der Polytechnischen Schule ein breites, interessens- und leistungsorientiertes Angebot an Freigegenständen, Neigungsgruppen und Förderkursen. Die Polytechnische Schule ist österreichweit flächendeckend organisiert und wird je nach örtlichen Gegebenheiten entweder als selbständige Schule oder in organisatorischem Zusammenhang mit einer allgemeinbildenden Pflichtschule geführt. Allgemeinbildende höhere Schule: Die allgemeinbildende höhere Schule umfasst eine vierjährige Unterstufe und eine vierjährige Oberstufe und schließt mit der Reifeprüfung ab. Durch das Reifeprüfungszeugnis werden die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Akademien (für einzelne Studienrichtungen sind unter Umständen Zusatzprüfungen abzulegen) sowie Berechtigungen für den öffentlichen Dienst erworben. ALLGEMEINBILDENDE HÖHERE SCHULEN 2 Eintritt in die 1. Klasse: Erfolgreicher Abschluss der 4. Klasse der Volksschule; in Deutsch, Lesen und Mathematik ,,Sehr gut" oder ,,Gut", oder Feststellung der Schulkonferenz der Volksschule, dass trotz ,,Befriedigend" in diesen Pflichtgegenständen der Schüler (die Schülerin) aufgrund seiner (ihrer) sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemeinbildenden höheren Schule genügen wird; oder Aufnahmsprüfung. Eintritt in höhere Klassen: Von der Hauptschule: Jahreszeugnis mit ,,ausgezeichnetem Erfolg" oder Vermerk, dass im nächsten Schuljahr der Hauptschule in Deutsch, lebender Fremdsprache und Mathematik die erste Leistungsgruppe zu besuchen ist. Mindestnote ,,Befriedigend" in den anderen Pflichtgegenständen; oder Aufnahmsprüfung. Nach der 4. Klasse: Jahreszeugnis der ersten Leistungsgruppe (oder ,,Sehr gut" oder ,,Gut" oder ,,Befriedigend" mit Konferenzbeschluss der zweiten Leistungsgruppe) mit Mindestnote ,,Befriedigend" in den anderen Pflichtgegenständen; anderenfalls Aufnahmsprüfung. Von anderen Schulformen: Gegebenenfalls mit Einstufungs- bzw. Aufnahmsprüfung in einzelnen Unterrichtsgegenständen. Formen der allgemeinbildenden höheren Schulen: (Im Folgenden sind nur die wesentlichsten Lehrplanunterschiede dargestellt.) Unterstufe (1. bis 4. Klasse): 1. und 2. Klasse: Lehrplan aller Formen gleich; eine lebende Fremdsprache (1. bis 8. Klasse). 3. und 4. Klasse: Gymnasium: Latein; Realgymnasium: Geometrisches Zeichnen, mehr Mathematik, Physik; Technisches oder Textiles Werken; Wirtschaftskundliches Realgymnasium: mehr Chemie; Technisches oder Textiles Werken. Oberstufe (5. bis 8. Klasse) Gymnasium: Latein (Fortsetzung); dazu ab 5. Klasse Griechisch oder eine zweite lebende Fremdsprache. Realgymnasium: Mehr Mathematik; dazu ab 5. Klasse Latein (auch Fortsetzung des in der Unterstufe des Gymnasiums begonnenen Latein ist möglich) oder eine zweite lebende Fremdsprache; außerdem Darstellende Geometrie oder mehr Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik. Wirtschaftskundliches Realgymnasium: Ab der 5. Klasse eine zweite lebende Fremdsprache oder Latein. Außerdem: Haushaltsökonomie und Ernährung; mehr Geographie und Wirtschaftskunde, Psychologie und Philosophie (einschl. Praktikum). Oberstufenrealgymnasium: Neben den achtjährigen Formen der allgemeinbildenden höheren Schule gibt es das Oberstufenrealgymnasium (zum Teil mit Über- gangsstufe); Eintritt nach der 8. Schulstufe (5. bis 8. Klasse). Ab der 5. Klasse eine zweite lebende Fremdsprache oder Latein. Außerdem Instrumentalunterricht oder Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung oder Darstellende Geometrie und mehr Mathematik oder mehr Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik (und Mathematik). Für alle: In der 6. (7.) bis 8. Klasse sind Wahlpflichtgegenstände im Gesamtausmaß von sechs (Gymnasium, Oberstufenrealgymnasium), acht (Realgymnasium) bzw. zehn (Wirtschaftskundliches Realgymnasium) Wochenstunden zu wählen. Dieses Ausmaß kann aber schulautonom verändert werden (Minimum 4 Stunden, Maximum 10 Stunden). Sonderformen: (Gymnasium, Realgymnasium) Allgemeinbildende höhere Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder sportlichen Ausbildung (Ab 1. Klasse; Oberstufenrealgymnasium ab 5. Klasse, für Studierende der Musik: 5. bis 9. Klasse); Eignungsprüfung. Aufbaugymnasium und Aufbaurealgymnasium (z.T. mit Übergangsstufe; 5. bis 8. Klasse): Eintritt ohne Altersgrenze möglich. Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige: Abendunterricht oder Fernstudium, Dauer: 8 oder 9 Semester je nach Standort. Eintritt: 17. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme Bundesgymnasium für Slowenen (slowenische Unterrichtssprache), Standort: Klagenfurt (Gymnasium und Realgymnasium) Zweisprachiges Bundesgymnasium / Bundesrealgymnasium (auch kroatische und ungarische Unterrichtssprache); Standort: Oberwart Werkschulheim: Allgemeinbildende höhere Schule mit handwerklicher Ausbildung, derzeit für Tischlerei, Mechatronik und Elektronik (1. bis 9. Klasse); Standort Ebenau/Salzburg. Gymnasien und Realgymnasien mit verstärktem Fremdsprachenunterricht (teilw. Schulversuche), z.B.: Theresianische Akademie, Europagymnasien, 2. lebende Fremdsprache ab der 3. Klasse, 4 obligatorische Fremdsprachen (nähere Auskünfte bei den Landesschulräten). Über schulversuchsweise geführte weitere Sonderformen (z.B. Schwerpunkt Informatik, Naturwissenschaft; für Leistungssportler) und allgemeinbildende höhere Schulen mit Internat (öffentliche und private) erteilen die Landesschulräte Auskunft. (Informationen über das allgemeinbildende Schulwesen im Internet unter: http://www.bmbwk.gv.at/schulen/bw) (Außer: Lehrer/innenbildung an Pädagogischen Instituten und an Universitäten) An Pädagogischen Akademien werden Volks-, Haupt- und Sonderschullehrer/innen und Lehrer/innen für die Polytechnische Schule ausgebildet. Lehrer/innen für den ernährungswirtschaftlichen und haushaltsökonomischen Fachunterricht sowie Lehrer/innen für den technischen und gewerblichen Fachunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie Lehrer/innen für Textverarbeitung für alle Schularten und Lehrer/innen an Berufsschulen erlernen ihren Beruf an Berufspädagogischen Akademien. Die Ausbildung zum/zur Kindergärtner/in bzw. zum/zur Horterzieher/in erfolgt an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und zum/zur Sozialpädagog/in (Erzieher/in) an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik. Weiters gibt es gesonderte Ausbildungsmöglichkeiten für Lehrer/innen an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, für Religionslehrer/innen und für Sportlehrer/innen. Aufnahmevoraussetzungen und Studiendauer: Die Reifeprüfung als Aufnahmevoraussetzung kann durch eine Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung ersetzt werden. Volksschul-, Hauptschul-, Sonderschullehrer/innen und Lehrer/innen für die Polytechnische Schule: Reifeprüfung einer höheren Schule oder Berufsreifeprüfung und Nachweis der körperlichen Eignung; Ausbildungsdauer: 6 Semester. Lehrer/innen für den ernährungswirtschaftlichen und haushaltsökonomischen Fachunterricht: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung; Ausbildungsdauer: 6 Semester (1. bis 2. Semester studienbegleitetes Berufspraktikum, 3. bis 6. Semester Vollzeitstudium). Lehrer/innen für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (theoretischer Unterricht) an berufsbildenden mittleren Schulen und Lehrer/innen für Berufsschulen (theoretischer Unterricht): Facheinschlägige Reifeprüfung oder Reifeprüfung in Verbindung mit Berufsabschluss sowie Berufspraxis; Ausbildungsdauer sechs Semester (1. bis 4. Semester seminarbegleitetes Unterrichtspraktikum, 5. bis 6. Semester Vollzeitstudium). Lehrer/innen für den technischen und gewerblichen Fachunterricht (fachlich praktischer Unterricht) an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und Lehrer/innen für Berufsschulen (fachlich praktischer Unterricht): Meisterprüfung oder gleichwertige Ausbildung sowie Berufspraxis; Ausbildungsdauer: sechs Semester (1. bis 4. Semester seminarbegleitetes Unterrichtspraktikum, 5. bis 6. Semester Vollzeitstudium). Lehrer/innen für Textverarbeitung: Reifeprüfung; Ausbildungsdauer: sechs Semester (1. bis 2. Semester studienbegleitetes Berufspraktikum, 3. bis 6. Semester Vollzeitstudium). LEHRER/INNEN und ERZIEHER/INNENBILDUNG 3 Lehrer/innen an land- und forstwirtschaftlichen Schulen werden an der Agrarpädagogischen Akademie ausgebildet: Reifeprüfung an einer höheren land- oder forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder Berufsreifeprüfung mit landwirtschaftlichem Fachbereich: Ausbildungsdauer vier Semester; Abschluss der Universität für Bodenkultur: Ausbildungsdauer ein Semester. Religionslehrer/innen werden an Religionspädagogischen Akademien ausgebildet: Reifeprüfung oder einjähriger Vorbereitungslehrgang, Ausbildungdauer: 6 Semester Vollzeitstudium oder 10 Semester berufsbegleitend. Kindergärtner/in mit der Möglichkeit der zusätzlichen Ausbildung zum/zur Erzieher/in an Horten bzw. vertiefende Ausbildung in Früherziehung: positiver Abschluss der 8. Schulstufe, Eignungsprüfung, Studiendauer: fünf Jahre; Abschluss: Reife- und Diplomprüfung mit Berechtigung zum Studium an Universitäten und Akademien. Für Maturant/innen und Absolvent/innen der Studienberechtigungs- und Berufsreifeprüfung werden zweijährige (für Berufstätige bis zu sechs Semester) Kollegs geführt. Für ausgebildete Kindergärtner/innen werden 4-semestrige (für Berufstätige bis zu 6-semestrige) Lehrgänge für Sonderkindergartenpädagogik angeboten. Erzieher/in (Sozialpädagog/in an Horten und Heimen für Kinder und Jugendliche und in der außerschulischen Jugendarbeit: positiver Abschluss der 8. Schulstufe, Eignungsprüfung; Studiendauer: fünf Jahre; Abschluss: Reife- und Diplomprüfung mit Berechtigung zum Studium an Universitäten und Akademien. Für Maturant/innen und Absolvent/innen der Studienberechtigungsund Berufsreifeprüfung werden zweijährige (für Berufstätige bis zu sechs Semester) Kollegs geführt. Für ausgebildete Sozialpädagog/innen (Erzieher/innen) werden 4semestrige (für Berufstätige bis zu 6-semestrige) Lehrgänge zur Ausbildung von Erzieher/innen zu Sondererzieher/innen angebo- ten. Hochschule für pädagogische Berufe: Lt. Akademien-Studiengesetz 1999 (BGBl. I Nr. 94/1999) sollen innerhalb von acht Jahren hochschulische Einrichtungen (,,Hochschule für pädagogische Berufe") geschaffen werden, zu deren Aufgabe die Ausbildung der Pflichtschullehrer sowie der Lehrer in der Erwachsenenbildung und Angebote für die Ausbildung in anderen pädagogischen Aufgabenbereichen zählen soll. Diese Hochschulen werden dann die bisherigen lehrer/innen/bildenden Akademien ersetzen. (Informationen über die Lehrer/innen- und Erzieher/innenbildung im Internet unter: http://www.bmbwk.gv.at/schulen/bw) Berufsbildende Pflichtschulen (Berufsschulen) vermitteln in einem berufsbegleitenden, fachlich einschlägigen Unterricht den Lehrlingen während ihrer Ausbildung in einem Lehrberuf die grundlegenden theoretischen Kenntnisse; sie fördern und ergänzen die betriebliche Ausbildung sowie die BERUFSBILDENDE PFLICHTSCHULEN BERUFSBILDENDE MITTLERE SCHULEN 4 Allgemeinbildung. Die Berufsschulen umfassen so viele Schuljahre, wie es der Dauer des Lehrverhältnisses entspricht. Je nach Lehrberuf beträgt die Zeit der Ausbildung 2 bis 4 Jahre, in der Regel jedoch 3 Jahre. Der Unterricht in der Berufsschule kann in folgenden Organisationsformen geführt werden: ganzjährig d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche; lehrgangsmäßig d.h. mindestens 8 Wochen hindurch oder saisonmäßig d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt. Die Vielfalt der Organisationsformen geht auf die Abstimmung zwischen Wirtschaft und Schulverantwortlichen zurück und berücksichtigt den Bedarf der einzelnen Branchen bzw. Regionen. Die lernortübergreifende und partnerschaftliche Zusammenarbeit aller an der Berufsausbildung Beteiligten ist einer der wesentlichen Faktoren für den Erfolg des dualen Systems. Eine moderne Berufsausbildung erfordert eine enge Verbindung von Theorie und Praxis, von Berufsschulunterricht und betrieblicher Praxis. Hat der/die Berufsschüler/in das Unterrichtsziel der letzten Klasse der Berufsschule erreicht, so besteht die Lehrabschlussprüfung nur mehr aus dem Praxisteil. Lehrlinge, die nach der Lehrabschlussprüfung Zugang beispielsweise zu einem Universitätsstudium haben möchten, können diesen über die Ablegung der Berufsreifeprüfung, die aus 4 Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache, Fachbereich) besteht, erreichen, wobei in der Regel bereits eine Teilprüfung während der Lehrzeit (nach Vollendung des 17. Lebensjahres) abgelegt werden darf und die letzte Teilprüfung nach Vollendung des 19. Lebensjahres. Berufsbildende mittlere Schulen dauern 1 bis 4 Jahre. Berufsbildende mittlere Schulen mit einer Ausbildungsdauer von 1 oder 2 Jahren vermitteln eine teilweise, solche mit einer Ausbildungsdauer von 3 oder 4 Jahren eine abgeschlossene Berufsausbildung. Aufnahme: Um sie besuchen zu können, muss man die 8. Schulstufe an einer Volks-, Hauptschule oder allgemeinbildenden höheren Schule erfolgreich absolviert haben (ausgenommen Latein, Geometrisches Zeichnen und Schwerpunktpflichtgegenstände). Für die Aufnahme in eine mindestens dreijährige berufsbildende mittlere Schule gilt ferner, dass ein/e Schüler/in aus der 4. Klasse einer Hauptschule eine Aufnahmsprüfung in Deutsch, Englisch oder Mathematik abzulegen hat, wenn er (sie) in dem betreffenden Gegenstand in der niedrigsten Leistungsgruppe war. Nach erfolgreichem Besuch einer Polytechnischen Schule entfällt die Aufnahmsprüfung. An einer berufsbildenden mittleren Schule mit besonderen Anforderungen in künstlerischer und sportlicher Hinsicht ist in jedem Fall eine Eignungsprüfung abzulegen. Ein Eintritt in höhere Klassen ist nach Ablegung einer Einstufungsbzw. Aufnahmsprüfung möglich, der Übertritt von der 1. Klasse in den II. Jahrgang der entsprechenden höheren Schule in der Regel ohne Prüfung. Berechtigungen: Durch die Gewerbeordnung und diese ergänzende Verordnungen ist festgelegt, welche allgemeinen und speziellen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung geregelter Gewerbe (Handwerke und gebundene Gewerbe) vorliegen müssen. Absolvent/innen der BMS können facheinschlägige Kenntnisse und Fähigkeiten und bereits nachgewiesenes Wissen auf vorgeschriebene Prüfungen in Form von Ersätzen (z.B. Unternehmerprüfung, Befähigungsnachweisprüfung, fachliche Teile der Meisterprüfung) angerechnet werden. Nach Absolvierung von vielen, mindestens dreijährigen, mittleren berufsbildenden Schulen führen Aufbaulehrgänge (in vier bis sechs Semestern) zur Reife- und Diplomprüfung. Für Absolvent/innen einiger vierjähriger Schulen gibt es auch spezielle Formen von facheinschlägigen Kollegs. Die wichtigsten berufsbildenden mittleren Schulen: Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen (meist vierjährig). Fachrichtungen: Maschinenbau, Elektrotechnik, Elektronik, Computertechnik, Feinwerktechnik, Bautechnik, Chemie, Textil, Holz, Glas, Drucktechnik, grafisches Gewerbe; kunstgewerbliche und künstlerische Fachrichtungen. Handelsschule (dreijährig): Ausbildung zu Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung. Fachbereiche: Informationstechnologie, Office Management; Sales Management, schulautonome Fachbereiche. Vierjährige Sonderformen für Sportler/innen. Sonstige kaufmännische Schulen: Zwei- bis dreijährige Büround Datenverarbeitungsschule, Schule für Informatikkaufleute (dreijährig). Fachschule für wirtschaftliche Berufe (dreijährig): Ausbildung in wirtschaftlichen und touristischen Berufen, Ausbildungsschwerpunkte u.a.: Zweite lebende Fremdsprache, IT-Support, Gesundheit und Soziales Fremdsprachenschwerpunkt, ITSchwerpunkt, Fachtheoretischer Schwerpunkt Wirtschaftsfachschule (ein- oder zweijährig): Ausbildung in Haushaltsführung. Küchen- und Servicedienst im Hotel- und Gastgewerbe, Vorbereitung auf die Krankenpflegeausbildung. Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik (dreijährig): Ausbildung zur Fachkraft im Bekleidungsgewerbe und in der Bekleidungsindustrie (Ausbildungsschwerpunkte: Bekleidungstechnik, Modeatelier, Modedesign, Modemarketing, Design und Informationsmanagement). Hotelfachschule, Tourismusfachschule (dreijährig): Ausbildung zur Fachkraft im Hotel- und Gastgewerbe bzw. in der Kurverwaltung sowie im Tourismus (Ausbildungsschwerpunkte u.a.: Gastronomie, Sport, Fremdsprachen). Fachschulen für Sozialberufe: dreijährige Fachschule für Sozialberufe, Schule für Sozialdienste (zweijährig). Weitere sozialberufliche Schulen (Aufnahme erst mit höherem Alter): Fachschule für Altendienste und Pflegehilfe, Fachschule für Familienhilfe und Pflegehilfe, Fachschule für soziale Betreuung, Lehranstalt für heilpädagogische Berufe. Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen (Ausbildungsdauer von zwei bis zu vier Schuljahren): Ausbildung in den Fachbereichen Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, einschließlich Kellerwirtschaft, Obstbau, ländliche Hauswirtschaft, Molkerei- und Käsereiwirtschaft, Land- und Forsttechnik u.a. Nähere Auskünfte erteilen die landwirtschaftlichen Schulreferate bei den Landesregierungen. Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege (Eintrittsalter mit 16 bzw. 17 Jahren): Die Schulen und Lehrgänge in diesem Bereich sind mit Bewilligung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen, Generationen und Konsumentenschutz an oder in Zusammenarbeit mit Krankenanstalten eingerichtet. Nähere Informationen siehe Broschüre ,,Bildungswege im helfenden Bereich" (Internet: http://www.schulpsychologie.at/download/bwhelf.pdf) Berufsbildende höhere Schulen vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung; schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab, mit der die Berechtigung zum Studium an Universitäten (für einzelne Studienrichtungen sind unter Umständen Zusatzprüfungen abzulegen), Fachhochschulstudiengängen, (wobei für Absolvent/innen einschlägiger berufsbildender höherer Schulen Anrechnungen nachgewiesener Kenntnisse vorgesehen werden können, die zu einer Studienverkürzung von bis zu zwei Semestern führen können) und Akademien erworben werden. Aufgrund der schulischen beruflichen Ausbildung ist auch der Zugang zu verschiedenen Gewerben (für die selbstständige Ausübung von reglementierten Berufen) gegeben, der in der Gewerbeordnung geregelt ist (siehe Berechtigungen BMS). Etwaige Befähigungsnachweisprüfungen und Dauer von nachzuweisenden fachlichen Tätigkeiten werden durch die jeweilige Befähigungsnachweisverordnung geregelt. Absolvent/innen vieler höherer technischer und gewerblicher sowie land- und forstwirtschaftlicher Lehranstalten haben nach zweijähriger fachlicher Tätigkeit die Möglichkeit, ein einschlägiges Handwerk ohne Ablegung der Meisterprüfung auszuüben. Ferner besteht für Absolvent/innen der meisten höheren technischen oder höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten die Möglichkeit, über Antrag an das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten bzw. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nach drei Jahren Berufspraxis, die Standesbezeichnung ,,Ingenieur" zu führen. Aufnahme: Die berufsbildenden höheren Schulen können von Schüler/inne/n besucht werden, die die 4. Klasse der Hauptschule, die 4. oder eine höhere Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule oder die Polytechnische Schule auf der 9. Schulstufe erfolgreich absolviert haben (ausgenommen Latein, Geometrisches Zeichnen und Schwerpunktpflichtgegenstände). Ein/e Schüler/in aus der 4. Klasse einer Hauptschule muss eine Aufnahmsprüfung in Deutsch, Englisch oder Mathematik ablegen, wenn er (sie) in dem betreffenden Gegenstand in der niedrigsten Leistungsgruppe war BERUFSBILDENDE HÖHERE SCHULEN 5 oder in der mittleren Leistungsgruppe mit ,,Genügend" beurteilt wurde; mit einem ,,Befriedigend" aus der mittleren Leistungsgruppe ist die Aufnahme über den Beschluss der Klassenkonferenz möglich. An einer berufsbildenden höheren Schule mit künstlerischer Richtung ist eine Eignungsprüfung abzulegen. Die wichtigsten berufsbildenden höheren Schulen: Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten: Ausbildung in technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufen. Fachrichtungen: Bautechnik, Innenraumgestaltung und Holztechnik, Elektrotechnik, Elektronik, Maschineningenieurwesen, Mechatronik, Werkstoffingenieurwesen, Medientechnik und Medienmanagement, Chemie, Chemieingenieurwesen, Lebensmitteltechnologie, Elektronische Datenverarbeitung und Organisation, Wirtschaftsingenieurwesen, Betriebsmanagement, Kunst und Design, Informationstechnologie Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik, Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung bzw. für Produktmanagement und Präsentation, Modedesign und Produktgestaltung: Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft des Bekleidungsgewerbes und der Bekleidungsindustrie. Ausbildungsschwerpunkte u.a.: Modedesign, Modemarketing, Bekleidungstechnik Höhere Lehranstalt für Tourismus: Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft der Tourismuswirtschaft. (Ausbildungsschwerpunkte: Fremdsprachen, Hotelmanagement, Touristisches Management, Kulturelle Animation, Kulturtourismus, Städtetourismus und Eventmanagement.) Handelsakademie: Ausbildung zur Ausübung von gehobenen Berufen in allen Zweigen der Wirtschaft und Verwaltung, Ausbildungsschwerpunkte: Internationale Geschäftstätigkeit und Marketing, Controlling und Jahresabschluss, Entrepreneurship und Management, Multimedia und Webdesign, Netzwerkmanagement, Softwareentwicklung, Digital Business, Transportmanagement. Fachrichtungen: Controlling und Accounting, Internationale Wirtschaft mit Fremdsprache(n) und Kultur, Entrepreneurship und Management; Informationsmanagement und Informationstechnologie, Logistikmanagement und Speditionswirtschaft, Schulautonome Ausbildungsschwerpunkte / Fachrichtungen. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe: Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in wirtschaftlichen und touristischen Berufen; Ausbildungsschwerpunkte/zweige u.a.: Internationale Kommunikation in der Wirtschaft, Medieninformatik, Kulturtouristik, Fremdsprachenschwerpunkt, IT-Schwerpunkt, Fachtheoretischer Schwerpunkt, Künstlerisch-Kreativer Schwerpunkt, Kultur- und Kongressmanagement, Umwelt und Wirtschaft, Medieninformatik, Kommunikations- und Mediendesign, Sozialverwaltung, Sozialmanagement, Umweltökonomie. Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft bzw. Landund Ernährungswirtschaft: Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft in der Land- und Forstwirtschaft. Fachrichtungen: Allgemeine Landwirtschaft, alpenländische Landwirtschaft, Landtechnik, Gartenbau, Wein- und Obstbau, Forstwirtschaft, Milchwirtschaft und Lebensmitteltechnologie, Land- und Ernährungswirtschaft. Ausbildungsschwerpunkte: Projekt- und Regionalmanagement, Umwelttechnik, Unternehmensmanagement, Landwirtschaftliches Qualitätsmanagement, Ernährungsökologie, Agrarmarketing, Agrarmanagement. (Informationen über das berufsbildende Schulwesen im Internet: http://www.berufsbildendeschulen.at) Voraussetzung für die Aufnahme ist jeweils eine Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung. Für manche Kollegs und Fachhochschulen gibt es aber auch spezielle Formen bzw. Aufnahmemöglichkeiten für Absolvent/innen facheinschlägiger vierjähriger Fachschulen. Allgemeine Hilfestellungen zur Studienwahl findet man im Internet unter der Adresse http://key2success.schulpsychologie.at. Kollegs Zweijährige (für Berufstätige dreijährige) gehobene Berufsausbildung entsprechend den berufsbildenden höheren Schulen bzw. Bildungsanstalten. Fachrichtungen: Bautechnik, Chemie, Chemieingenieurwesen, Design, Elektronik, Elektrotechnik, Elektronische Datenverarbeitung und Organisation, Informatik, Informationstechnologie, Innenraumgestaltung und Holztechnik, Kindergartenpädagogik, Kunststoff- und Umwelttechnik, Maschineningenieurwesen, Medientechnik und Medienmanagement, Mode und Bekleidungstechnik, Multimedia, Optometrie, Sozialpädagogik, Tourismus und Freizeitwirtschaft, Wirtschaftsingenieurwesen; Kollegs an Handelsakademien, Kollegs für wirtschaftliche Berufe, (teilweise jeweils mit Ausbildungsschwerpunkten). Akademien Dreijährige gehobene Berufsausbildung im Bereich des Lehrberufs, der Sozialarbeit bzw. des Gesundheitswesens. Akademie für Sozialarbeit: Ausbildung zum Diplom-Sozialarbeiter/zur DiplomSozialarbeiterin. Die meisten Akademien für Sozialarbeit wurden allerdings in vierjährige Fachhochschulstudiengänge übergeführt. Akademien für Gesundheitsdienste: Diese Akademien sind mit Bewilligung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz an Krankenanstalten eingerichtet. Fachrichtungen: Medizinisch-technischer Laboratoriumsdienst, Physiotherapeutischer Dienst, Radiologisch-technischer Dienst, Diätdienst und ernährungsmedizinischer Beratungsdienst, Ergotherapeutischer Dienst, Logopädisch-phoniatrisch-audiologischer Dienst, Orthoptischer Dienst, Hebammenakademie. Pädagogische Akademie, Berufspädagogische Akademie und Religionspädagogische Akademie siehe (3) Lehrer/innenbildung. Fachhochschulstudiengänge Wissenschaftlich fundierte Berufsausbildung mit stark berufsbezogener Ausrichtung (meist 1 Praxissemester). Dauer: In der Regel 8 Semester (4 Jahre). KOLLEGS-AKADEMIEN FACHHOCHSCHULEN-UNIVERSITÄTEN 6 Derzeit werden in Österreich Fachhochschulstudiengänge in den Sektoren Technik, Wirtschaft, Tourismus, Medien, Design, Landesverteidigung, Sozialarbeit und Gesundheitsmanagement geführt. Abschluss: Akademischer Grad ,,Magister (FH)" oder ,,Dipl.-Ing.(FH)". Der Zugang zu einem FH-Studium ist auch für Personen mit studienrelevanter beruflicher Qualifikation aber ohne Reifeprüfung (meist mit Zusatzprüfung) möglich. (Informationen im Internet unter: http://www.bmbwk.gv.at/fach- hochschulen) Universitätsstudien Diplomstudien: dienen in erster Linie einer vertieften wissenschaftlichen und künstlerischen Berufsausbildung und dauern in der Regel acht bis elf Semester. Der Abschluss berechtigt zum Erwerb eines Diplomgrades (z.B. Mag., Dipl.Ing.) (Ausnahme: Das Studium der Medizin kann nur mit dem Doktorat abgeschlossen werden). Ein Diplomstudium besteht aus zwei oder drei Studienabschnitten, die jeweils mit einer Diplomprüfung abgeschlossen werden. Es gibt Geistes- und Kulturwissenschaftliche Studien, Ingenieurwissenschaftliche Studien, Künstlerische Studien, das Lehramtsstudium für das Lehramt an höheren Schulen (für jeweils zwei Unterrichtsfächer), Medizinische Studien, Naturwissenschaftliche Studien, Rechts-, sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien, Theologische Studien. Bakkalaureats- und Magisterstudien: Universitäten können Bakkalaureatsstudien mit einer Studiendauer von 3 bis 4 Jahren und darauf aufbauende Magisterstudien mit einer Studiendauer von 1 bis 2 Jahren einrichten. Das Bakkalaureatsstudium für sich dient einer wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Berufsausbildung und Qualifizierung. Es wird als europäisches Hochschuldiplom (lt. 89/98 EWG ­ mindestens dreijährige postsekundäre Berufsausbildung) anerkannt. Doktoratsstudien: bauen auf Diplomstudien, Magisterstudien bzw. Fachhochschulstudiengängen auf und dienen hauptsächlich der Weiterentwicklung der Befähigung zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Der Abschluss berechtigt zum Erwerb des einschlägigen Doktorgrades. Die Dauer beträgt 2 Jahre, für Fachhochschulabsolventen können zusätzliche Semester vorgeschrieben werden. (Informationen im Internet: http://www.bmbwk.gv.at/universitae- ten) Schulen für Berufstätige und tertiäre Weiterbildung Personen, die bereits in das Berufsleben eingetreten sind oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, haben die Möglichkeit, neben einer Berufstätigkeit in Form eines Abendunterrichtes entsprechende Bildungsabschlüsse zu erwerben. Es gibt allgemein bildende und berufsbildende höhere Schulen für Berufstätige, Aufbaulehrgänge, Kollegs und Akademien. Außerdem bestehen Weiterbildungsangebote an ERWACHSENENBILDUNG7 Universitäten und Fachhochschulen; an letzteren gibt es zusätzlich auch FH-Studiengänge für Berufstätige. Erwachsenenbildung Vom Bildungsministerium geförderte Einrichtungen der Erwachsenenbildung, wie Volkshochschulen, Berufsförderungsinstitute, Wirtschaftsförderungsinstitute, konfessionelle und eine Reihe von sonstigen regionalen gemeinnützigen Erwachsenenbildungs-Institutionen, bieten sowohl allgemeinbildende als auch berufsbildende Kurse und Programme an. Eine wichtige Aufgabe der Erwachsenenbildung ist auch das Nachholen von Bildungsabschlüssen im Rahmen des ,,zweiten Bildungsweges" zu ermöglichen. Interessierte können Vorbereitungslehrgänge für den Hauptschulabschluss, die Externisten(Reife)prüfung, die Studienberechtigungsprüfung und die Berufsreifeprüfung (dazu können teilweise auch einzelne Teilprüfungen abgelegt werden) an Einrichtungen der Erwachsenenbildung besuchen. Nähere Auskünfte erteilt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Abteilung Erwachsenenbildung (V/8), Tel. 01/531 20-4631. (Informationen im Internet: http://www.erwachsenenbildung.at) Institutionen bzw. Personen, die bei Bildungsentscheidungen helfen: Schulpsychologie-Bildungsberatung: 77 Beratungsstellen in Österreich (Landeszentralen siehe unten). Schüler- und Bildungsberater/innen: Entsprechend ausgebildete/r Lehrer/in in jeder Schule ab der 5. Schulstufe. Schulservicestellen bei allen Landesschulräten. Berufsinformationszentren: Vom Arbeitsmarktservice bzw. der Wirtschaftskammer eingerichtet, in allen Bundesländern. Bildungsberatung für Erwachsene: Adressen von Bildungsberatungsstellen findet man in Internet unter den Adressen www.erwachsenenbildung.at - Bildungsberatung & Info, www.bib- infonet.at. Weitere Bildungsberatungsinformationen der SchulpsychologieBildungsberatung mit zahlreichen Links zu Schulen und Institutionen findet man im Internet unter der Adresse: http://www.schulpsychologie.at BILDUNGSBERATUNG8 Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Abteilung V/4 (Schulpsychologie-Bildungsberatung, Psychologische Studentenberatung, Allgemeine Schulinformation) 1014 Wien, Freyung 1, Tel.: 01/531 20 MinRat Mag. DDr. Franz Sedlak, DW 2580 MinRat Dr. Gerhard Krötzl, DW 2582 MinRat Dr. Harald Aigner, DW 2581 ADir. Susanna Herdin, DW 2583 Schulinfo-Hotline: 081020/5220 (zum Ortstarif aus ganz Österreich) e-mail: schulpsychologie@bmbwk.gv.at, schulinfo@bmbwk.gv.at Internet: http://www.schulpsychologie.at, http://www.bmbwk.gv.at/schulinfo Bestellungen bei: Sandra Schreier, DW 2584 Schulpsychologie-Bildungsberatung in den Landesschulräten (Stadtschulrat) Burgenland 7001 EISENSTADT, Kernausteig 3, Tel.: 02682/710-131 Kärnten 9020 KLAGENFURT, Kaufmanngasse 8, Tel.: 0463/566 59 Niederösterreich 3109 ST. PÖLTEN, Rennbahnstraße 29, Tel.: 02742/280-4702 Oberösterreich 4041 LINZ, Sonnensteinstraße 20, Tel.: 0732/7071-2321 Salzburg 5010 SALZBURG, Rudolfskai 48, Tel.: 0662/84 27 88 Steiermark 8015 GRAZ, Körblergasse 23, Tel.: 0316/345/199 Tirol 6020 INNSBRUCK, Müllerstraße 7, Tel.: 0512/57 65 61 Vorarlberg 6900 BREGENZ, Bahnhofstraße 10, Tel.: 05574/4960-210 Wien 1013 WIEN, Wipplingerstraße 28, Tel.: 01/52-525/77505 Herausgeber und Medieninhaber: Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, 1014 Wien 30. Auflage, 2005