Was sind Fachhochschulen? www.bmbwk.gv.at 20.10.05 Die Einrichtung von Fachhochschul-Studiengängen Im Mai 1993 verabschiedete der österreichische Nationalrat das „Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge“ (FHStG) mit dem Ziel, die Hochschulbildung in Österreich auf eine breitere Basis zu stellen und eine Harmonisierung des österreichischen Bildungssystems mit jenen der EU-Staaten zu erreichen. Es war ein Novum der österreichischen Hochschullandschaft, dass dieses Bildungsangebot, nämlich Studiengänge im Hochschulbereich, weder vom zuständigen Ministerium entwickelt noch vom österreichischen Nationalrat per Gesetz beschlossen wurden. Fachhochschul-Studiengänge werden von juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts beantragt und, nach Genehmigung durch den Fachhochschulrat (FHR) 1) , von diesen Rechtspersonen („Erhalter“) geführt. Die Anerkennungsdauer für Fachhochschul-Studiengänge beträgt maximal fünf Jahre. Danach durchlaufen die Fachhochschul-Studiengänge ein internes und externes Evaluierungsverfahren und müssen beim FHR um Verlängerung ihrer Genehmigung ansuchen. Dabei kann es zu inhaltlichen und methodischen Veränderungen im Studienprogramm kommen. Ein weiteres Charakteristikum dieses Sektors ist das System der gemischten Finanzierung. Der Bund übernimmt die Kosten pro Studienplatz unter der Voraussetzung, dass einem festgesetzten Kriterienkatalog entsprochen wird. Die Kosten für Gebäude, Investitionen und ein Teil der laufenden Kosten werden vom Erhalter des Fachhochschul-Studienganges getragen (üblicherweise übernehmen Länder und Gemeinden oder andere öffentliche und private Institutionen einen Teil der Kosten). Zur Zeit (im Studienjahr 2003/2004) werden 136 Fachhochschul-Studiengänge, davon 17 neue Studiengänge angeboten (diese Zahl berücksichtigt jene Studiengänge, die 2 Organisationsformen, Vollzeit und berufsbegleitend, aufweisen als jeweils einen Studiengang). Ab diesem Studienjahr gibt es auch sechs neue Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengänge. Vier davon resultieren aus der Überführung bestehender Fachhochschul-Diplomstudiengänge. Diese vier Fachhochschul-Diplomstudiengänge nehmen keine neuen Studierenden mehr auf und werden mit Ende des Studienjahres 2003/04 bzw. 2005/06 auslaufen. Folgende Fachrichtungen stehen zur Auswahl:Wirtschaftswissenschaften, Tourismus, technische Wissenschaften, Informationswesen und -technologien, Medien und Design sowie interdisziplinäre Studiengänge. Überdies gibt es Studiengänge aus dem Bereich Gesundheit und Soziales: hierzu zählen auch Sozialakademien, die in Fachhochschul-Studiengänge umgewandelt wurden. Seit die ersten Studiengänge im Jahr 1994 den Betrieb aufgenommen haben, ist die Anzahl der Studierenden auf 17.500 in 124 Studiengängen im Studienjahr 2002/2003 angestiegen. Einige Anbieter haben bereits den Status Fachhochschule verliehen bekommen 2) . Die Verleihung geschieht gesondert nach Erfüllung bestimmter organisatorischer Voraussetzungen. Die Kennzeichen eines Fachhochschul-Studiums Im Unterschied zu den Universitäten haben Fachhochschul-Studiengänge einen praxisorientierten Schwerpunkt und beinhalten deshalb im Curriculum ein in die Studiendauer einzurechnendes verpflichtendes Berufspraktikum. Die Anzahl der Studierenden pro Jahr und Studiengang ist beschränkt, aus diesem Grund ist ein Aufnahmeverfahren vorgesehen (lesen Sie bitte dazu „Informationen über den Studienbetrieb“ in dieser Broschüre). Beim Studium besteht Anwesenheitspflicht. Die Studienzeit beträgt für Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengänge 6 Semester, für Fachhochschul-Magisterstudiengänge 2 bis 4 Semester und in Fachhochschul-Diplomstudiengängen 8 bis 10 Semester. Die meisten Fachhochschul-Studiengänge sind in Vollzeitform organisiert. Seit dem Studienjahr 1996/97 werden aber auch Studiengänge für Berufstätige angeboten. Diese berufsbegleitenden Fachhochschul-Studiengänge berücksichtigen die spezifischen Bedürfnisse berufstätiger Studierender: Lehrveranstaltungen finden in den Abendstunden und an den Wochenenden statt, Fernstudienelemente werden eingesetzt, bei einschlägiger Berufstätigkeit kann das Berufspraktikum entfallen. Die einen Fachhochschul-Magisterstudiengang oder einen Fachhochschul-Diplomstudiengang abschließende Diplomprüfung setzt sich aus der Abfassung einer Diplomarbeit und einer kommissionellen Prüfung zusammen. Im technischen Bereich wird der akademische Grad „Diplom-Ingenieurin (FH)“/ „Diplom-Ingenieur (FH)“, abgekürzt „Dipl.-Ing. (FH)“, im nicht-technischen Bereich der akademische Grad „Magistra (FH)“/ „Magister (FH)“, abgekürzt „Mag. (FH)“, jeweils mit einem die Berufsfelder kennzeichnenden Zusatz, verliehen. An Fachhochschul-Bakkalaureatsstudiengängen sind im Rahmen von Lehrveranstaltungen eigenständige schriftliche Arbeiten (Bakkalaureatsarbeiten) abzufassen, die abschließende Bakkalaureatsprüfung wird in kommissioneller Form abgehalten. In diesem Bereich wird der akademische Grad „Bakkalaurea (FH)“ / „Bakkalaureus (FH)“, abgekürzt „Bakk. (FH)“, ebenfalls mit einem die Berufsfelder kennzeichnenden Zusatz, verliehen. Der erfolgreiche Abschluss eines Fachhochschul-Magister- oder Diplomstudienganges berechtigt zu einem facheinschlägigen Doktoratsstudium an einer Universität, welches im Falle einer im Vergleich mit den facheinschlägigen Magister- oder Diplomstudiengängen an den Universitäten kürzeren Studiendauer um die Differenz verlängert wird.