STUDIENSYSTEM IN DEUTSCHLAND Hochschulzugang: · allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach 12 bis 13 Jahren – Zugang zu allen Studiengängen · fachgebundene Hochschulreife – Zugang zu bestimmten Fächern · Zugang zu Kunst- und Musikschulen – zusätzliche Voraussetzungen – Nachweis einer besonderen Eignung · ausländische Studenten a) ausländische Sekundarschulzeugnisse, die im Heimatland den Hochschulzugang ermöglichen b) Nachweis der Sprachkenntnisse - Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DHS) – wird von jeweiligen Hochschulen abgenommen (meistens DHS2) - C2 (C1) · Numerus-Clausus-Regelung Tertiäre Einrichtungen: Derzeit existieren in Deutschland 349 Hochschulen. Diese spalten sich in etliche verschiedene Hochschularten auf. Drei Hauptformen der tertiären Einrichtungen: 1. Universität · Wissenschaftliche Hochschulen, das breiteste Fächerangebot: Sprach- und Kulturwissenschaften, Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften, Medizin, Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften, Ingenieurwissenschaften · die theoretische Ausbildung überwiegt · wissenschaftlich-analytische Fähigkeiten gefordert · wesentlich weniger Praktika oder Praxisteile vorgeschrieben als an Fachhochschulen oder gar an den Berufsakademien · die Wahl und Kombination der (Neben-)Fächer ist relativ frei · der Studienalltag an einer Universität ist wenig verschult und bietet den Studierenden viel Freiraum und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht sind die Ausnahme Technische Universität · die technischen Universitäten bzw. Hochschulen sind den Universitäten gleichgestellt · Schwerpunkt jedoch bei den ingenieur- und naturwissenschaftlichen Studiengängen · Einige haben im Laufe der Zeit ihr Fächerangebot erweitert und mittlerweile auch geisteswissenschaftliche Studiengänge im Angebot 2. Fachhochschule · stark praxisorientiert · meistens ein einschlägiges Praktikum von einigen Monaten bis zu einem Jahr, meistens vor dem Studium erforderlich · in manchen Fächern muss auch eine Arbeitsmappe vorgelegt werden · Studium relativ straff organisiert, verschult, Anwesenheitspflicht in den meisten Seminaren · durchschnittliche Studiendauer: vier bis viereinhalb Jahre (d.h. kürzer als an der Universität oder Technischen Universität) · Fächerangebot: Ingenieurwesen, Wirtschaft, Sozialwesen, Land- und Forstwirtschaft, Gestaltung und Design, Architektur und Innenarchitektur, Übersetzen und Dolmetschen. 3. Kunst- und Musikhochschule · bereitet auf den Beruf des freischaffenden Künstlers bzw. Musikers vor, aber auch auf eine Tätigkeit im pädagogischen oder therapeutischen Bereich künstlerischer Disziplinen · Studium deutlich verschulter als an Universitäten, folgt einem festen Lehrplan, der wenig Raum für freie Fächerwahl lässt · Besondere Voraussetzungen für die Aufnahme Weitere Formen der tertiären Einrichtungen: Universität-Gesamthochschule · entstanden in den 70er Jahren · verbinden die verschiedenen Merkmale von Fachhochschule und Universität · "theoretischen" und "praktischen" Zweige der Hochschulen wurden zusammengeführt, die fächerübergreifende Forschung und Lehre vereinfacht. Hierdurch sollte eine zügigere und kostengünstigere Ausbildung gewährleistet werden, als dies bei einer rein universitären Ausbildung möglich ist. · existieren heute nur in Nordrhein-Westfalen und Hessen und bieten universitäre Studiengänge, Fachhochschulstudiengänge und so genannte integrierte Studiengänge mit gestuften Diplomabschlüssen nach drei oder vier Jahren an · Möglichkeit, auch während des Studiums noch zwischen verschiedenen Studiengängen und Abschlüssen zu wählen. Pädagogische Hochschule · ein Hochschultyp in Baden-Württemberg, den Universitäten gleichgestellt · Ausbildung der Lehrer für die Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen · allgemein die Lehrerausbildung jedoch in die Universitäten integriert Kirchliche und Theologische Hochschule · Neben den theologischen Fakultäten an den Universitäten unterhalten die Kirchen eigene Hochschulen, an denen Theologie, Kirchenmusik, Christliches Sozialwesen etc. unterrichtet wird · dennoch existieren noch einige Kirchliche Hochschulen in Deutschland, die den Universitäten gleichgestellt sind - ihre Studiengänge und Studienabschlüsse in der Regel staatlich anerkannt. Fachspezifische Hochschulen · spezielle Fachgebiete stehen im Mittelpunkt · z. B. die Medizinische Hochschule und die Tierärztliche Hochschule in Hannover, die Medizinische Universität Lübeck, die Deutsche Sporthochschule und die Kunsthochschule für Medien in Köln, die Filmhochschulen in München, Potsdam-Babelsberg und die Filmakademie Ludwigsburg, die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer Private Hochschulen · Motto: „Viel Bildung gegen Geld für wenige Studenten“ · sie werben mit Praxisnähe, Internationalität und Rund-um-Betreuung um die besten Abiturienten des Landes mit finanzkräftigem Elternhaus · Fächerangebot - wenige Bereiche: Wirtschaftswissenschaften, Informatik, Technik und Naturwissenschaften · Studiengebühren von 500 Euro und mehr pro Monat Verwaltungsfachhochschule · Der Bund und die einzelnen Länder haben eigene Fachhochschulen für Öffentliche Verwaltung · eine drei- bis vierjährige Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt · so genannte gehobene Laufbahn, auch Inspektorenlaufbahn genannt – ein eineinhalbjähriges fachbezogenes Studium · während der gesamten Zeit eine Ausbildungsvergütung für die Studierenden Duale Hochschulen · nur in einigen Ländern · Verbindung von Studium und Ausbildung - das duale Ausbildungsprinzip der Lehre wird hier auf den so genannten tertiären Bildungsbereich der Hochschulen übertragen · Während des Studiums haben die Studierenden ein Ausbildungsverhältnis mit einem Unternehmen · Die Absolventen verfügen nach drei Jahren über beides: über fundierte Fachkenntnisse und berufspraktische Erfahrungen aus einer unternehmensbezogenen Ausbildung · Während des Studiums erhalten die Studierenden eine Ausbildungsvergütung ihres Betriebs Fernuniversität · z. B. Fernuniversität Hagen, Virtuelle Hochschule Bayern · man studiert zu Hause und bekommt alle Studienunterlagen per Post zugeschickt bekommt · man kann einzelne Kurse oder ein komplettes Studium anstreben · je nach Umfang der Kurse - semesterweise Studiengebühren Studiensysteme an den Hochschulen und Universitäten · ursprünglich alle einstufig - „lange“ Studiengänge Universitäten: Diplom & Magister Artium (M.A.) Grad (4-5 Jahre) oder Staatsprüfung (3-6,5 Jahre) Fachhochschulen: Diplom (FH) Grad (4 Jahre) Kunst- und Musikhochschulen: Diplom & M.A. Grad, Zertifikate, zertifizierte Prüfungen (4,5 Jahre) · im Rahmen des Bologna-Prozesses – sukzessive durch ein zweistufiges System in allen Hochschultypen ersetzt: Bachelor (3-4 Jahre), Master (1-2 Jahre) · dritte Stufe: Promotion – Zulassung mit folgenden Hochschulabschlüssen: Master-, Magisterabschluss, Diplom, Staatsprüfung, ausnahmsweise nach Bachelorabschluss – Zulassung durch ein Eignungsfeststellungsverfahren Organisation des Studiums · an Universitäten: meistens Wintersemester vom 1.10. bis 31.03. und Sommersemester vom 01.04 – 30.09. · an Fachhochschulen meistens Anfang jedes Semesters um einen Monat früher · Vorlesungen (im Wintersemester 15 Wochen, im Sommersemester 14 Wochen) fangen in der Mitte des ersten Monats an · die Semesterferien = vorlesungsfreie Zeit Leistungsbewertung 5 Grade (es können auch Zwischennoten vergeben werden): „Sehr gut“ 1 „Gut“ 2 „Befriedigend“ 3 „Ausreichend“ 4 „Nicht ausreichend“ 5 Zum Teil verwenden Hochschulen bereits die ECTS-Benotungsskala (European Credit Transfer System): die besten 10% A die nächsten 25% B die nächsten 30% C die nächsten 25% D die nächsten 10% E Studiengebühren · Studiengebühren – unterschiedlich nach Ländern (Stand zum Januar 2012): • keine (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg.-Vorpommern, Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen) • Allgemeine Studiengebühren: 100-500 EUR • Langzeit-Studiengebühren: 500-800 EUR • Seniorenstudium-Gebühren:650 EUR (Rheinland-Pfalz) • Zweitstudium-Gebühren: 30-450 EUR Bundesland Art der Studiengebühren Höhe Baden-Württemberg keine (Abschaffung zum Sommersemester 2012) - Bayern Allgemeine Studiengebühren bis EUR 500 (An FHs mind. EUR 100, an Unis mind. EUR 300) Berlin Keine - Brandenburg Keine - Bremen Langzeit-Studiengebühren EUR 500 Hamburg Allgemeine Studiengebühren (nachgelagert) EUR 375 Hessen Keine - Mecklenburg-Vorpommern Keine - Niedersachsen Allgemeine- und Langzeit Studiengebühren Allgemeine: EUR 500 Langzeit: EUR 600 - 800 Nordrhein-Westfalen Allgemeine Studiengebühren (Abschaffung zum Wintersemester 2011/2012) bis EUR 500 Rheinland-Pfalz 1. Studienkonten/ Seniorenstudium 2. Zweitstudium EUR 650 Saarland Studiengebühren seit dem Sommersemester 2010 abgeschafft Sachsen-Anhalt Langzeit-Studiengebühren EUR 500 Sachsen Gebühren für Zweitstudium EUR 30-450 Schleswig-Holstein Keine - Thüringen Langzeit-Studiengebühren EUR 500 · Semesterbeitrag (50 bis 150 EUR) wird an allen Hochschulen verlangt – umfasst einen Sozialbetrag für das Studentenwerk (Mensa, Cafeteria, psychologische Beratung, …), einen Beitrag für die Studierendenvertretung und Semesterticket (öffentliche Verkehrsmittel) Hilfe für Studierende · BAföG · Stipendien · Studienkredit · Eltern · Jobben Quellen: Bundesministerium für Bildung und Forschung www.bmbf.de www.studieren.de www.studies-online.de www.efors.eu www.no-abilities.de www.anabin.de www.ausländerstudium.de www.fh-bonn-rhein-sieg.de