Miluše Krouželová Postsekundäre und tertiäre Bildung in Österreich Zugang zum Studium —Abschluss einer allgemein bildender höherer Schulen (AHS) mit Reifeprüfung —Abschluss einer berufsbildende höhere Schule (BHS) oder eines Aufbaulehrgangs mit Reife- und Diplomprüfung —Ablegung der Berufsreifeprüfung: für Absolventen einer berufsbildenden mittleren Schule, Krankenpflegeschule oder eines Lehrbetriebs —Studienberechtigungsprüfung - qualifiziert allerdings nur für ein Studium eines bestimmten Fachbereichs. —Die meisten Studiengänge in Österreich sind ohne Aufnahmeverfahren zugänglich, aufgrund des großen Andrangs können jedoch zusätzliche Aufnahmeregelungen festgelegt werden. —Die Studien an Universitäten der Künste setzen jedenfalls die erfolgreiche Ablegung der Zulassungsprüfung voraus. — — Postsekundäre Einrichtungen —Akademien: —dreijährige Ausbildung für bestimmte Tätigkeiten in Sozial- und Gesundheitsbereich (z.B. Akademie für medizinische Berufe, Akademie für Sozialarbeit) —Kollegs: —zweijährige gehobene Berufsausbildung; geeignet für Absolventen AHS, die eine Berufsausbildung nachholen möchten; verschiedene Richtungen: Bautechnik, Chemie, Design, Elektrotechnik, Informatik, Holztechnik, Medientechnik, Optometrie, Tourismus und Freizeitwirtschaft… — — — Tertiäre Einrichtungen —Pädagogische Hochschulen: 3-jähriges Bachelorstudium; bilden Lehrer/innen für Volksschulen, Hauptschulen, Polytechnische Schulen oder Sonderschulen aus. Erst ab 2007. Akademischer Grad: „Bachelor of Education“ (BEd) —Fachhochschulen: praxisorientierte Ausbildung auf wissenschaftlicher Basis, rund 400 Studiengängen in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Tourismus, Medien und Soziales, seit 2007 auch im technisch-medizinischen Bereich. —Universitäten: staatliche x Privatuniversitäten; Aufgaben in der Lehre, Forschung und Entwicklung —Universitäten der Künste: die Aufnahme ab vollendetem 17. Lebensjahr, in Sonderfällen ab 15 Lebensjahr Studiensysteme an den Hochschulen und Universitäten —zwei- und dreistufig —in den meisten Studiengängen wurde das dreistufige europäische System eingeführt: nach dem Bachelorstudium (Studiendauer: in der Regel 6 bis 8 Semester, 180 Credits) kann ein Masterstudium (weitere 2 bis 4 Semester, 120 Credits) und ein Doktoratsstudium oder ein postgradualer Lehrgang angeschlossen werden —medizinische Studiengänge halten am zweistufigen System (Diplom- plus Doktoratsstudium) fest —das Studienjahr beginnt am 1. Oktober, endet am 30. September des Folgejahres und ist in Winter- und Sommersemester gegliedert. Zeitgleich mit dem Semesteranfang beginnen auch die Lehrveranstaltungen. Leistungsbewertung —die Prüfungen sind in mündlicher oder schriftlicher Form oder als Projektarbeiten abzulegen — — Akademische Grade —Bachelorgrade: —Bachelor of Arts BA —Bachelor of Science BSc —Master- bzw. Diplomgrade: — Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin DI oder Dipl.-Ing. — Doktor/Doktorin der gesamten Heilkunde Dr. med. univ. — Doktor/Doktorin der Zahnheilkunde Dr. med. dent. — Magister/Magistra … (auslaufend) Mag. … — Master of Arts MA — Master of Science MSc —Doktorgrade: — Doktor/Doktorin … Dr. … — Doctor of Philosophy …PhD Studiengebühren —Studierende aus Österreich und den EU-Mitgliedstaaten zahlen an den Universitäten keine Studiengebühren. Für Nicht-EU-Bürger gilt diese Regelung nicht, für sie bleiben die Studiengebühren erhalten. (363,36 EUR pro Semester) Auch Studierende, die die Regelstudienzeit um 2 Semester überschreiten, werden zur Kasse gebeten. —im Gegensatz zu den Universitäten erheben die Fachhochschulen Studiengebühren in Höhe von 363,36 EUR pro Semester. Manche FHs sind nicht gebührenpflichtig . —Privatuniversitäten verlangen Studiengebühren bis zu 44.000 EUR für ein gesamtes Bachelorstudium. —alle Studierenden an österreichischen Hochschulen zahlen pro Semester einen Studierendenbeitrag von derzeit 17,50 EUR. — Unterstützung der Studierenden — —Stipendium: monatliche Studienbeihilfe liegen zwischen 5-679 EUR bei folgenden Voraussetzungen: sozialen Förderungswürdigkeit, günstige Studienerfolg, vor 30. Lebensjahr begonnene Studium —Studentenwohnheime: günstiges Wohnen, Heimträger meistens private Vereine —Hochschul-Mensen: von einer nationalen Betriebsgesellschaft unterhalten —Krankenversicherung: Mitversicherung bei den Eltern, kostengünstige Selbstversicherung (1/2 übernimmt der Staat) —Möglichkeit des Fernstudiums: am Zentren für Fernstudium- nur bei manchen Studiengängen möglich, Lehrveranstaltungen finden vorwiegend an Wochenenden statt, Prüfungen auch durch Videokonferenzprüfungen angeboten Quellen: — —Institut für Bildungsforschung Wien http://www.bic.at/downloads/at/brftipps/0_1_bildungssystem_de.pdf —http://www.bmwf.gv.at —http://www.stipendium.at — — — — — — — Danke für Ihre Aufmerksamkeit!