Lernschwierigkeiten treten auf, wenn schulische Leistungen (gleich in welcher Schulart) unterhalb tolerierbarer Abweichungen von Bezugsnormen liegen. Mehr als 50% der Schüler führen ihre Lernschwierigkeiten vor allem darauf zurück, dass ihnen Methoden und Techniken zur Planung und Steuerung ihres eigenen Lernens fehlen. Gelernt wird irgendwie, aber meist ohne Konzept. Das führt vor allem bei schwächeren Schülern zu Lernversagen. Die meisten Schüler lernen einkanalig d.h. entweder nur mit Hilfe von Texten oder Bildern oder nur über das Hören und monoton, wenn es um das Bearbeiten von Texten geht. Sie lesen sich den Text mehrere Male durch in der Hoffnung ihn sich so zu merken. Meist schweifen schon beim zweiten Mal die Gedanken stark ab. Ein anderes Symptom ist die Lernzeiteinteilung, um nicht vor Schularbeiten, Tests, Prüfungen unter Zeitdruck zu geraten. Der Mehrzahl der Schüler fällt es schwer: Den Lernstoff längere Zeit zu behalten Im Unterricht zielstrebig zu arbeiten Umfangreiche Materialien durchzuarbeiten und das Wesentliche sich herauszuholen Wichtigen Lernstoff zusammenzufassen und entsprechende Berichte übersichtlich zu gliedern und zu gestalten Schularbeiten frühzeitig vorzubereiten sowie den Lernstoff gezielt üben und wiederholen Vor der Klasse frei zu reden oder nach eigenen Stichworten einen Vortrag zu halten Bei Diskussionen auf die Mitschüler einzugehen und so zu reden, dass die anderen aufmerksam zuhören An der Tafel etwas zu erklären Einem längeren Lehrervortrag aufmerksam zuzuhören und längere Zeit ruhig zu sitzen Lernbeeinträchtigungen „sind deren spezielle Formen, wenn es um Lernanforderungen der Grund-und Hauptschule* […] geht.“ Während unter einer Lernstörung eine Beeinträchtigung der Lehr-/Lernprozesse in einem enger begrenzten Bereich verstanden wird (z.B. eine Lese-Rechtschreibschwäche), liegt bei einer Lernbehinderung eine umfängliche, langdauernde und schwerwiegende Beeinträchtigung des Lehr-/Lerngeschehens vor. Nach der gesetzlichen Definition des SGB III sind lernbeeinträchtigte Personen in ihrem Lernen umfänglich und lang andauernd beeinträchtigt und weisen deutlich von der Altersnorm abweichende Leistungs- und Verhaltensformen auf, wodurch ihre berufliche Integration wesentlich und auf Dauer erschwert wird. Als lernbeeinträchtigt gelten vor allem Hauptschulabgänger ohne Abschluss und Abgänger aus Schulen für Lernbehinderte. *Der Unterricht der Hauptschule zielt auf die Berufsreife der Schüler, er ist sehr stark praxisbezogen, handlungs- und methodenorientiert, ohne aber auf Wissenschaftsorientierung zu verzichten. Der Lehrplan entspricht grundsätzlich dem der anderen Schulformen. Ausnahme: Das Fach Arbeitslehre wird verstärkt unterrichtet und ist in einigen Bundesländern Hauptfach anstelle der ersten Fremdsprache (in der Regel Englisch). Neben der Vermittlung von schulfachlichen Inhalten soll den Jugendlichen insbesondere die Problematik der Berufsorientierung in ihrer inhaltlichen Spannbreite als lebenslanger Handlungs- und Entscheidungsprozess vermittelt werden. Im Mittelpunkt steht hierbei das Thema „Berufswahlvorbereitung“, das sich aufgrund seiner Komplexität nicht in die Fachstruktur nur eines Unterrichtsfaches einordnen lässt und daher in verschiedenen Fächern bearbeitet wird. Außerschulische berufsbezogene Erfahrungen sammeln die Schüler durch den Besuch regionaler Berufsmessen oder des Berufsinformationszentrums (BIZ) der Bundesagentur für Arbeit sowie durch Betriebserkundungen und mehrwöchige Betriebspraktika. In der Regel wird nach erfolgreichem Besuch der 9. Klasse der Hauptschulabschluss vergeben. Dieser berechtigt zum Beginn einer beruflichen Ausbildung im Rahmen des dualen Ausbildungssystems. Um der vielstimmigen Forderung nach der Vergleichbarkeit von Abschlüssen Rechnung zu tragen, verlangen einige Bundesländer (zum Beispiel Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen) mittlerweile verpflichtend eine an den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz (KMK) orientierte schriftliche Hauptschulabschlussprüfung in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache sowie eine (teils verpflichtende, teils auf Freiwilligkeit basierende) ergänzende Projektprüfung. Lernstörungen als die „geringere“ Form der Lernbehinderung, bezogen auf die drei Dimensionen Schwere, Umfang und Dauer. Als Lernstörung bezeichnet man eine Störung der Lernfähigkeit. Lernfähigkeit meint das Vermögen eines Kindes oder Jugendlichen, die innere Organisation von Wissen und informationsverarbeitenden Strategien effektiv auf Problemsituationen anzuwenden. Hierin deutet sich an, dass zwischen intellektueller Leistungsfähigkeit und den informationsverarbeitenden Prozessen unterschieden werden kann, und Kinder mit Einschränkungen solcher Verarbeitungsprozesse ihre intellektuellen Fähigkeiten möglicherweise nicht ausschöpfen. Zu den verbreiteten Lernstörungen gehören Dyslexie bzw. Legasthenie, Dyskalkulie und Dysgraphie bzw. Dyspraxie, nonverbale Lernstörung oder Hyperlexie werden auch dem Spektrum an neurologisch bedingten Lernstörungen zugeschrieben. Besonderheiten beim schulischen Lernen: große Schwierigkeiten bei sich zufällig bzw. beiläufig ergebenden Lernsituationen Schaffung eigener Lernumwelt kaum möglich gegliederter und geplanter Unterrichtszugang nötig Lernbehinderung (und zwar wieder nur im Sinne der „Schule für Lernbehinderte“) als schwerwiegende, umfängliche und dauerhafte Lernbeeinträchtigung. Charakteristisch für Lernbehinderungen ist ihre Vielfalt. Es gibt nicht „die eine“ Lernbehinderung – hinter diesem Begriff stehen vielfältige Ursachen mit vielfältigen Komponenten, vielfältige Erscheinungsformen, verschiedene Ausprägungen und Abstufungen mit großen inter- und intra-individuellen Unterschieden. Infolgedessen ist eine Lernbehinderung nicht immer leicht von einer geistigen Behinderung auf der einen und einer (partiellen, zeitlich begrenzten) Lernschwäche auf der anderen Seite abzugrenzen. Die Übergänge sind vielmehr fließend. Lernbehinderung ist ein offenes und komplexes System, eine Behinderung, die allzu oft nicht offensichtlich ist und dadurch erst sehr spät erkannt wird. Zum Beispiel dann, wenn Kinder im Vergleich mit anderen unterliegen oder gar bereits „versagt“ haben. Aus diesem Grund spricht man bei Lernbehinderungen auch von einer nicht offensichtlichen Behinderung oder einer „Behinderung auf den zweiten Blick“. Ursachen von Lernbehinderungen Eine Lernbehinderung kann durch verschiedene Faktoren aus unterschiedlichen Bereichen verursacht werden. Sie betrifft in der Regel mehrere Funktionsebenen (geistig, seelisch und körperlich), die sich in der Lebensentwicklung gegenseitig individuell und nicht kontinuierlich verstärken. Insbesondere spielen bio-psychosoziale Grundlagen eine Rolle.