Leseverstehen 10 Vorwissen aktivieren Weg - aber wohin? Arbeiten in deutschsprachigen Ländern Sie haben vor, in einem deutschsprachigen Land zu arbeiten. Besprechen Sie in Gruppen, zu welchen der folgenden Punkte Informationen wichtig, weniger wichtig bzw. gar nicht wichtig sind, um eine Entscheidung zu treffen. Sprachtest Arbeitserlaubnis Freizeitgestaltung Einkaufsmöglichkeiten Wohnungsmarkt Arbeitszeiten Aufenthaltsgenehmigung Sportclubs Internetverbindungen Branchen, die Arbeitskräfte suchen Kulturangebot wichtig weniger wichtig nicht wichtig Wortschatz b Tauschen Sie Ihre Ergebnisse im Kurs aus und ergänzen Sie ggf. Punkte, die Sie außerdem noch wichtig fänden. Administratives Deutsch Ordnen Sie den Verben bzw. Nomen-Verb-Verbindungen 1 bis 12 die passenden Erklärungen A bis L zu. Die Angaben in Klammern erleichtern Ihnen das Verständnis. 1. ausstellen (ein Dokument) A kontaktieren (ein Amt) 1. 2. etw. beantragen B erlauben 2. 3. berechtigen zu C jdn. ansprechen oder anschreiben 3. □ 4. es besteht D angewandt werden 4. 5. ermächtigen E betroffen sein (von einer Regelung) 5- 6. erteilen (eine Genehmigung) F offiziell ausgeben 6. 7. Anwendung finden G es gibt 7- 8. Anspruch haben auf H vorhanden sein 8. 9. sich melden (bei einer Behörde) I das Recht geben zu 9. 10. unterliegen (einem Gesetz) J berechtigt sein 10. C 11. vorliegen K um etw. formell bitten 11. □ 12. sich an jdn. wenden L geben 12. b Ergänzen Sie die folgenden Sätze mit den Verben bzw. Nomen-Verb-Verbindungen aus Aufgabenteil a. 1. Es bestehen keine Beschränkungen. 2. Man sich an ein Amt, um eine Sache zu klären. 3. Nach drei Tagen Aufenthalt muss sich ein EU-Bürger bei der örtlichen Polizei 4. Eine Aufenthaltsgenehmigung muss werden. 5. Die Genehmigung wird von der zuständigen Behörde __ 6. Vorher muss eine Einstellungserklärung von einem Arbeitgeber __ 7. Auf Nicht-EU-Bürger findet das sog. Ausländerbewilligungsgesetz 8. Die Beschäftigungsbewilligung zur Aufnahme einer Arbeit. 9. Bestimmte Ausländer dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. 10. Nach einer bestimmten Zeit hat man auf eine Arbeitserlaubnis. 11. Die Arbeitserlaubnis wird vom jeweiligen Bundesland __ 12. Der Befreiungsschein einen, frei eine Beschäftigung zu suchen. I -'*3 Wortschatz C Erklären Sie die folgenden Komposita anhand ihrer Bestandteile. 1. Aufenthaltsgenehmigung man sich aufhält Einstellungserklärung Beschäftigungsbewilligung 4. Ausländerbeschäftigungsgesetz 5. Arbeitserlaubnis 1 6. Befreiungsschein Lesestile reflektieren - Arbeiten in Österreich Informationen zu den Les.es.tik ■ finden Sic m Kapnein 1 un, a Teilen Sie sich in zwei Gruppen auf: Gruppe 1 beschäftigt sich mit den Informationen für Bürger der EU, Gruppe 2 mit denen für Nicht-EU-Bürger. Schauen Sie den folgenden Informationstext auf dieser und der nächsten Seite an und überlegen Sie, welchen Lesestil Sie wann verwenden. Welchen Lesestil verwenden Sie, wenn Sie 1. wissen wollen, wo die für Ihre Gruppe relevanten Informationen im Text stehen? a. kursorisches Lesen LI b. globales Lesen l_I 2. die Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme in Österreich herausfinden wollen? a. selektives Lesen : b. globales Lesen O 3. wissen wollen, welche Berufsgruppen besondere Beschäftigungschancen haben? a. globales Lesen b. detailliertes Lesen Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme in Österreich Österreich war für die Deutschen lange Zeit vor allem ein schönes Urlaubsland. Heute ist es außerdem zu einem beliebten Auswanderungsziel geworden. Denn der österreichische Arbeitsmarkt bietet vor allem im stark expandierenden Dienstleistungssektor sehr gute Beschäftigungsmöglichkeiten. Dies schließt natürlich die Informationstechnologie im Besonderen mit ein. Da Österreich zur deutschsprachigen Sphäre gehört, haben die deutschen Bewerber in Österreich einen Vorteil. Aber auch Fachkräfte und Saisonarbeiter aus anderen Ländern haben gute Möglichkeiten in den unterschiedlichsten Branchen, wie z. B. in der Auto-, der Holzindustrie oder in der Gastronomie. Bürger der EU, Schweiz, Lichtensteins 10 Für Bürger der alten EU-Staaten, sowie Zypern und Malta, der Schweiz bzw. Liechtensteins bestehen auf dem österreichischen Arbeitsmarkt keinerlei Beschränkungen. Das heißt, sie sind den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt und benötigen weder eine Beschäftigungsbewilligung noch eine Arbeitserlaubnis. Sie können sich direkt an den zuständigen Euroberater bzw. an das Arbeitsamt im eigenen Land wenden; von dort wird das Arbeitsgesuch schnell an die zuständigen Stellen in 15 Österreich weitergeleitet. Bürger aus den neuen EU-Staaten, außer aus Zypern und Malta, brauchen im Moment noch eine Beschäftigungsbewilligung. Nach drei Tagen Aufenthalt muss sich der EU-Bürger bei der örtlichen Polizei oder beim Gemeindeamt melden. Nach drei Monaten müssen eine Aufenthaltsgenehmigung und ein sogenannter EWR*-Lichtbildausweis beantragt werden. Der EWR-Lichtbildausweis gilt wie ein Befreiungsschein (siehe 20 unten). Zuständig ist die Fremdenpolizei, wenn man in einer österreichischen Stadt wohnt, oder die Bezirkshauptmannschaft, falls man in eine ländliche Region gezogen ist. Die Aufenthaltsgenehmigung wird für fünf Jahre erteilt. Dazu muss eine Einstellungserklärung durch einen österreichischen Arbeitgeber vorliegen. Hat man noch keinen Job, so erhält man eine Genehmigung für sechs Monate. Nicht-EU-Bürger 25 Bürger aller anderen Länder haben es etwas schwerer. Auf sie findet das sogenannte Ausländerbeschäftigungsgesetz Anwendung. Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und Verfahren, die zum Erhalt der zur Arbeit notwendigen Beschäftigungsbewilligung führen. weiter I A4 Leseverstehen 10 Beschäftigungsbewilligung Die Beschäftigungsbewilligung berechtigt zur Aufnahme einer Arbeit an einem genau bezeichneten 30 Arbeitsplatz. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers oder sogar innerhalb des Betriebes muss ein neuer Antrag auf eine Beschäftigungsbewilligung gestellt werden. Die Laufzeit der Beschäftigungsbewilligung beträgt maximal ein Jahr. Sie wird, je nach Bedarf, nach Ablauf jeweils um ein Jahr verlängert. Arbeitserlaubnis Sollte der Arbeitsaufenthalt die Dauer eines Jahres überschreiten, so ist es möglich, eine Arbeitser-35 laubnis zu erwirken, die die notwendigen Formalitäten in Österreich erleichtert. Ausländische Arbeitnehmer, die dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegen und die in 14 Monaten mindestens 52 Wochen legal einer Beschäftigung in Österreich nachgegangen sind, haben Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis. Diese bewirkt eine Gleichstellung des ausländischen Arbeitnehmers mit den inländischen Arbeitnehmern innerhalb des Arbeitsmarktes eines österreichischen 40 Bundeslandes. Damit ist der Arbeitnehmer berechtigt, seinen Arbeitsplatz und sein Arbeitsverhältnis innerhalb des ausstellenden Bundeslandes frei zu wählen. Die Arbeitserlaubnis gilt zwei Jahre und ist verlängerbar. Befreiungsschein Dauert der Arbeitsaufenthalt mehrere Jahre, so ergibt sich die Möglichkeit, einen Befreiungsschein 45 zu erhalten, was eine Gleichstellung mit den österreichischen Arbeitnehmern auf dem nationalen Arbeitsmarkt bedeutet. Ist man Ausländer, der dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegt und in Österreich innerhalb von acht Jahren fünf Jahre legal beschäftigt gewesen ist, sind die Voraussetzungen für einen Befreiungsschein erfüllt. Er ermächtigt zu einer frei wählbaren Beschäftigung in ganz Österreich. Der Be-50 freiungsschein gilt für fünf Jahre. * EWR = Europäischer Wirtschaftsraum Lesen selektiv b Lesen Sie jetzt den Text in Aufgabenteil a und notieren Sie in Stichworten, was für Ihre Gruppe zu den folgenden Dokumenten gesagt wird. Es kann auch sein, dass Sie zu einem der Dokumente keine Informationen im Text finden. 1. Beschäftigungsbewilligung: ... 2. Arbeitserlaubnis: 3. Befreiungsschein: 4. Aufenthaltsgenehmigung: C Tauschen Sie Ihre Informationen mit denen der anderen Gruppe aus. Welche Unterschiede gibt es zwischen den Voraussetzungen für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger? Wortschatz Administratives Deutsch 2 a Welche Definition der markierten Begriffe auf dieser und der nächsten Seite ist jeweils richtig: a oder b? Kreuzen Sie an. 1. Zulassung zum Arbeitsmarkt a. Erlaubnis zu arbeiten QD b. Einführung auf dem Arbeitsmarkt I—I 2. Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU I—I a. Die Schweiz erlaubt EU-Bürgern, frei ins Land zu ziehen und umgekehrt. ; J b. Die Schweizer dürfen freizügig leben. □ 3. Für manche EU-Bürger gelten während einer Übergangsfrist nicht die gleichen Rechte. a. Manche EU-Bürger haben auch in Zukunft nicht die gleichen Rechte. b. Manche EU-Bürger haben nur in einem bestimmten Zeitraum nicht die gleichen Rechte. 4. unterjährige Arbeitsverträge a. Arbeitsverträge, die für weniger als ein Jahr gültig sind. D b. Arbeitsverträge, die länger als ein Jahr gültig sind. I I 45 5. Schweizer genießen Vorrang. a. Schweizer haben das Vorrecht. 1_I b. Schweizer sind immer die ersten. 6. Die Kontingente sind ausgeschöpft. a. Die Zahl (der Ausländer) ist überschritten. I_I b. Der zugeteilte Anteil (an Ausländern) ist schon erreicht. EU 7. Personen ohne Erwerbstätigkeit a. Personen, die nicht arbeiten. I—I b. Personen, die nichts erwerben. C3 8. Gesuch für eine Arbeitsbewilligung a. Man erlaubt jemandem zu arbeiten. LJ b. Man beantragt eine Erlaubnis, arbeiten zu dürfen. EU b Vergleichen Sie Ihre Lösungen im Kurs. Falls Sie allein lernen, schauen Sie im Lösungsschlüssel nach. selektiv Arbeiten in der Schweiz Bleiben Sie in der Gruppenaufteilung von Aufgabe 3. Gruppe 1 beschäftigt sich jedoch diesmal mit den Informationen für Bürger von Drittstaaten, Gruppe 2 mit denen für Bürger der EU- und EFTA-Staaten. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor. 1. Überfliegen Sie zunächst den Text und unterstreichen Sie alle Textstellen, die mir Ihrer Gruppe zu tun haben. 2. Notieren Sie dann in Stichworten die wichtigsten Informationen zu folgenden Aspekten: a. Aufenthaltsbewilligung: _ b. Arbeitsbewilligung: _ 3. nur Gruppe 2: Vergleichen Sie jetzt die Bedingungen für die Arbeitsaufnahme von Bürgern der EU-Staaten in der Schweiz und in Österreich. Machen Sie Stichpunkte. Arbeiten in der Schweiz In der Schweiz zu arbeiten, ist wegen der guten Bezahlung und der quasi Vollbeschäftigung eine attraktive Sache, denn die Schweiz ist ein moderner Industriestaat mit stabiler Wirtschaft Feste Standbeine sind die Nahrungsmittelindustrie, das Banken- und Versicherungsgewerbe sowie der Tourismus. Aber auch für Präzisionsfertigungen ist die Schweiz bekannt - berühmtestes Beispiel sind die Schweizer Uhren, ebenso erfolgreich ist der Maschinen- und Anlagenbau. Die wirtschaftliche Landschaft ist geprägt durch eine Vielzahl kleiner und mittlerer Betriebe. Es werden Fachkräfte aller Qualifikationsstufen gesucht. So haben IT-Spezialisten und Finanzfachleute gute Aussichten auf dem Stellenmarkt. Darüber hinaus ist Personal für die medizinische Betreuung und Forschung gefragt, aber auch Fachkräfte im gastronomischen Bereich, wie z. B. Köche, oder Hilfskräfte in der Landwirtschaft, im Gastgewerbe oder in der Hotellehe. Zugang zum Arbeitsmarkt/Arbeitsbewilligung Die Schweiz kennt bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt ausländischer Arbeitskräfte ein duales System. Erwerbstätige aller Qualifikationsstufen aus den EU-17/ EFTA-Staaten erhalten durch das 15 Personenfreizügigkeitsabkommen einfachen Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Bürgerinnen und Bürger der EU-17/ EFTA haben die Nationalität einer der folgenden Staaten: Frankreich, Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Portugal, Vereinigtes Königreich, Irland, Dänemark, Schweden, Finnland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Griechenland, Zypern, Malta/Norwegen, Island und Liechtenstein. Für Bürger aus allen anderen EU-Staaten gelten zurzeit noch spezielle Übergangsfristen. Aus allen 20 anderen Staaten - sogenannte Drittstaaten - werden gemäß Auftrag des Bundesrates in beschränktem Ausmaß lediglich gut qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen, da diese erfahrungsgemäß bessere langfristige berufliche und soziale Integrationschancen haben als Personen mit geringeren Qualifikationen. ! 4S Leseverstehen 10 Sprechen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen EU / EFTA 25 Staatsangehörige aus der EU-17/ EFTA profitieren seit dem 1. Juni 2007 von der vollen Personenfreizügigkeit. Die Aufenthaltsbewilligung für Angehörige dieser Staaten hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren; sie wird erteilt, wenn der EU / EFTA-Bürger oder die EU / EFTA-Bürgerin den Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbringt. Bei unterjährigen Arbeitsverträgen wird eine Kurzaufenthaltsbewilligung EG/EFTA ausgestellt. Arbeitsverhältnisse 30 unter drei Monaten im Kalenderjahr bedürfen keiner Bewilligung, diese sind über das sogenannte Meldeverfahren zu regeln. Bei Bürgerinnen und Bürgern der neuen EU Staaten (außer Zypern und Malta) kommen noch der Inländervorrang (also ob es eine Schweizer Arbeitskraft für diesen Arbeitsplatz gibt) und die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen zur Anwendung. Ferner wird geprüft, ob die zur Verfügung stehenden Kontingente (die Höchstzahl von Arbeitnehmern aus diesen Staaten) 35 nicht ausgeschöpft sind. Die Aufenthaltsbewilligung schließt das Recht zur Arbeitsaufnahme ein, eine gesonderte Arbeitserlaubnis ist nicht nötig. Personen ohne Erwerbstätigkeit aus allen EU/EFTA-Staaten haben Anspruch auf die Bewilligung B EG / EFTA ohne Erwerbstätigkeit, wenn sie genügend finanzielle Mittel und eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen können. Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für Arbeitnehmende aus Drittstaaten 40 Die Zulassung von Drittstaatsangehörigen ist erst möglich, wenn auf dem inländischen Arbeitsmarkt und auf den Arbeitsmärkten der EU / EFTA-Länder keine Personen mit Vorrang zur Verfügung stehen. Vorrang genießen Schweizerinnen und Schweizer, Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung, die zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt, sowie alle Personen aus Staaten, mit denen ein Freizügigkeitsabkommen geschlossen 45 wurde (derzeit EU und EFTA). Die Arbeitgeber müssen den Nachweis erbringen, dass trotz umfassender Suchbemühungen keine geeigneten Arbeitskräfte mit Vorrang rekrutiert werden konnten. Zugelassen werden nur Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten sowie andere qualifizierte Arbeitskräfte. Als qualifizierte Arbeitskräfte gelten in erster Linie Personen mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss sowie mehrjähriger Berufserfahrung. Je nach Beruf oder Spezialisierung werden so auch Personen mit besonderer fachlicher Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung zugelassen. Für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind neben den beruflichen Qualifikationen auch Integrationskriterien zu berücksichtigen: berufliche und soziale Anpassungsfähigkeit, die Sprachkenntnisse und das Alter müssen eine nachhaltige Integration in den schweizerischen Arbeitsmarkt und das gesellschaftliche Umfeld erwarten lassen. 55 Grundsätzlich muss der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer aus einem Drittstaat ein Gesuch für eine Arbeitsbewilligung bei der zuständigen kantonalen Behörde einreichen. Die Arbeitsbewilligung muss vorliegen, bevor dieser seine Stelle in der Schweiz antritt. Die Arbeitsbewilligung berechtigt zum Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung. Dabei unterscheidet man zwischen einer Kurzaufenthaltsbewilligung, diese wird für einen Aufenthalt von höchstens einem Jahr erteilt, und einer längerfristigen Aufenthalts- 60 bewilligung, wobei in der Regel deren Gültigkeitsdauer beim ersten Mal auch auf ein Jahr befristet ist. Lesen selektiv b Tauschen Sie jetzt Ihre Informationen mit denen der anderen Gruppe aus. Welche Unterschiede gibt es zwischen den Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme für EU / EFTA-Bürger und für Bürger aus Drittstaaten? C Erläutern Sie im Kurs, welche Unterschiede es zu den Voraussetzungen in Österreich gibt. d Recherchieren Sie ggf. im Internet, ob die Regelungen für Österreich und die Schweiz noch aktuell sind. Sprechen Wie war das mit dem Textverständnis? Besprechen Sie in der Gruppe, ob und welche Schwierigkeiten Sie mit dem Verständnis dieser Texte hatten, und wie Sie vorgegangen sind bzw. werden? - Was war eher leicht, was schwerer zu verstehen? - Wie sind Sie vorgegangen, um schwierige Textteile zu entschlüsseln? - Welche Lesestile haben Sie beim Text „Arbeiten in der Schweiz" verwendet? - Haben Sie ein Wörterbuch benutzt? Wenn ja, in welchen Fällen? Hat es Ihnen geholfen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? - Werden Sie sich mit Verwaltungswortschatz weiter beschäftigen? Wenn ja, wie werden Sie ihn ausbauen? 47