Info 1680 April 2002 Gleichstellung auch in der Sprache Einführung ..............................................................................................................................1 Was heißt Gender Mainstreaming? ......................................................................................2 Sprachliche Gleichbehandlung - kein neues Thema ..........................................................2 Das Problem mit dem generischen Maskulinum.................................................................3 Ziele und Inhalte des BBB-Merkblattes ,,Sprachliche Gleichbehandlung".......................4 Ansprechpartner ....................................................................................................................4 Einführung Am 5. Dezember 2001 trat das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungs- gesetz ­ BGleiG) in Kraft, siehe BGBl I, 2001, S. 3234. Der vollständige Gesetzestext steht auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Verfügung: http://www.bmfsfj.de. In § 1 Absatz 2 des Gesetzes heißt es :"Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch für den dienstlichen Schriftverkehr." In § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien ist festgeschrie- ben, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern durchgängiges Leitprinzip ist und bei ,,allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bun- desministerien in ihren Bereichen gefördert werden soll (Gender Mainstreaming)." Seite 1 von 4 Das Gleichstellungsgesetz und die Vorgabe der Gemeinsamen Geschäftsordnung sind Anlass für viele Verwaltungen, erneut der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern verstärkte Bedeutung beizumessen und sich um Umsetzungs- möglichkeiten zu bemühen. Das seit 1996 vom Bundesverwaltungsamt herausgege- bene Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Hin- weise, Anwendungsmöglichkeiten und Beispiele" wird vor diesem Hintergrund vermehrt nachgefragt. Um es allen Interessierten problemlos zugänglich zu machen, bieten wir Ihnen das Merkblatt nun unter Broschüren online als herunterladbare PDF- und Word-Datei an. Was heißt Gender Mainstreaming? Die Gemeinsame Geschäftsordnung weist im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Frauen und Männern auf das Prinzip des Gender Mainstreaming hin. Erstmals formuliert wurde Gender Mainstreaming auf der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking 1995. In der Folgezeit wurde dieses Prinzip durch die Politik der Europäischen Union für alle Mitgliedsstaaten verbindlich ratifiziert. Der für den Europarat erstellte Sach- verständigenbericht ,,Gender Mainstreaming. Konzeptioneller Rahmen, Methodologie und Beschreibung bewährter Praktiken" in der deutschen Fassung vom 26. März 1998 beschreibt den Begriff des Gender Mainstreaming wie folgt: ,,Gender Mainstreaming ist die (Re-)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung grundsätzlicher Prozesse, mit dem Ziel, eine geschlechterspezifische Sichtweise in alle politischen Konzepte auf allen Ebenen und in allen Phasen durch alle an politischen Entscheidungsprozessen beteiligte Akteure einzubringen". Aktivi- täten der Bundesregierung zur nationalen Umsetzung des Gender Mainstreaming als durchgängiges Prinzip finden sich z. B. unter http://www.bmfsfj.de. Sprachliche Gleichbehandlung - kein neues Thema Das Thema ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" ­ ein Teilas- pekt des Gender Mainstreaming ­ ist in der öffentlichen Verwaltung nicht neu. Seit über zwanzig Jahren ist ein Wandel des Sprachgebrauchs bei der Verwendung von Personenbezeichnungen zu beobachten. Zunehmend werden maskuline Personen- Seite 2 von 4 bezeichnungen als Oberbegriff für Frauen und Männer (z. B. die Bürger, die Leser) kritisiert. Die Bundesregierung hat 1987 vor dem Hintergrund dieser Kritik eine inter- ministerielle Arbeitsgruppe ,,Rechtssprache" mit dem Auftrag eingesetzt, die Rechts- sprache im Hinblick auf die Forderungen nach sprachlicher Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu untersuchen und sprachliche Alternativen zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe liegen in der Bundestagsdrucksache 12/1041 vom 7. August 1991 vor. ,,Generische Maskulina" sollen demnach nur dann gebraucht wer- den, wenn gebräuchliche und verständliche Formulierungen nicht gefunden werden können oder die inhaltlichen Aussagen der Vorschrift unpräzise und unverständlich würden. Das Problem mit dem generischen Maskulinum Mit der Forderung nach sprachlicher Gleichbehandlung von Frauen und Männern werden maskuline Personenbezeichnungen kritisiert, die gleichermaßen auf Frauen und Männer bezogen werden. Statt ,,verallgemeinernder" maskuliner Personenbe- zeichnungen sollen Frauen überall dort, wo sie gemeint sind oder gemeint sein könn- ten, auch sprachlich zum Ausdruck kommen. Das grammatische Geschlecht (Genus) der Substantive, mit denen Personen be- zeichnet werden, stimmt nicht immer mit dem natürlichen Geschlecht (Sexus) der bezeichneten Person überein. Während es sich beim Sexus um eine außersprachli- che Kategorie handelt, ist mit Genus eine sprachliche Kategorie gemeint. So können mit den Bezeichnungen ,,der Mensch", ,,die Person" oder ,,das Mitglied" männliche und weibliche Personen gemeint sein. Diese Bezeichnungen werden demnach be- züglich des natürlichen Geschlechts neutral verwendet. Auch maskuline Substantive können nach deutscher Grammatik zur verallgemei- nernden Bezeichnung von Frauen und Männern verwendet werden, z. B. die Bürger, die Leser. Die Grammatik bezeichnet diese maskulinen Bezeichnungen als generi- sche Maskulina. Der geschlechtsneutrale Gebrauch ist mit der Form des Maskuli- nums identisch, womit eine maskuline Personenbezeichnung zwei Verwendungsar- ten hat: Mit ihr können entweder nur Männer bezeichnet werden oder eine Gruppe von Frauen und Männern. Erst wenn der maskulinen Form die feminine gegenüber Seite 3 von 4 Seite 4 von 4 gestellt wird, ist eindeutig erkennbar, dass sich die maskuline Form ausschließlich auf Männer, die feminine ausschließlich auf Frauen bezieht, z. B. der Bürger, die Bürgerin. Ziele und Inhalte des BBB-Merkblattes ,,Sprachliche Gleichbehandlung" Wer einen Text geschlechtergerecht formulieren möchte, wird feststellen, dass der Text durch übermäßige Paarformulierungen wie ,,Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" oder ,,Teilnehmerinnen und Teilnehmer" schnell unübersichtlich oder umständlich wirkt. Die Verwendung des so genannten ,,Binnen-I" löst das Problem aber nicht, da es zum einen nicht gesprochen werden kann und zum anderen auch nicht den Re- geln der deutschen Rechtschreibung entspricht. Im Merkblatt ,,Sprachliche Gleichbe- handlung" wird deshalb dargestellt, welche Möglichkeiten der Personenbezeichnung die deutsche Sprache bietet, wenn maskuline Personenbezeichnungen als Oberbeg- riff für männliche und weibliche Personen (= so genanntes generisches Maskulinum) vermieden werden sollen. Es werden Anregungen gegeben, wie mit vielen verschie- denen sprachüblichen Formen die sprachliche Gleichbehandlung umgesetzt werden kann, ohne dabei gegen die Anforderungen an eine verständliche und bürgerfreund- liche Verwaltungssprache zu verstoßen. Ansprechpartner Bundesverwaltungsamt Referat VII A 1 50728 Köln Dr. Astrid Stein Telefon: 01888 3581729 E-Mail: Astrid.Stein@bva.bund.de