BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 1 BBB-Merkblatt Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik M19 Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern Hinweise, Anwendungsmöglichkeiten und Beispiele BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 2 BBB-Merkblatt M19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 2. Auflage, 2002 Herausgeber: Bundesverwaltungsamt ­ Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik (BBB) 50728 Köln http://www.bundesverwaltungsamt.de http://www.Wissen-im-Inter.Net Bundesverwaltungsamt Alle Rechte vorbehalten. Das Merkblatt darf mit Genehmigung des Herausgebers und Quellenangabe vervielfältigt und verbreitet werden. Anregungen und Bemerkungen zum Merkblatt richten Sie bitte ­ möglichst per E-Mail ­ an die Redaktion: Bundesverwaltungsamt Referat VIII 1 50728 Köln Telefon: 01888 3581729 E-Mail: Astrid.Stein@bva.bund.de oder: win-redaktion@bva.bund.de Telefon: 01888 3583790 BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort ..........................................................................................4 2 Einführung .....................................................................................6 3 Paarformulierungen.....................................................................10 4 Geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen.............................................................17 5 Auf Personenbezeichnungen verzichten.....................................21 6 Beispiele aus der Praxis..............................................................26 7 Literaturverzeichnis .....................................................................27 7.1 Verzeichnis von Empfehlungsschriften und Erlassen zur sprachlichen Gleichbehandlung in Bund, Ländern und Kommunen...................................27 7.1.1 Bund............ .............................................................................................................27 7.1.2 Länder............ ..........................................................................................................27 7.1.3 Städte und Kreise .....................................................................................................29 7.2 Weiterführende Literatur ...............................................................................30 BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 4 1 Vorwort Die Sprache ist nicht nur unser wichtigstes Verständigungsmittel, sondern gleichzeitig auch Bewusstseinsträger: Sie ist Spiegel un- seres Denkens und Bewusstseins. In ihrem stetigen Wandel spie- gelt Sprache die Kommunikationsinteressen einer Sprachgemein- schaft wider. Sprache ändert sich ständig, sie ist anpassungsfähig und flexibel. Veränderungen der Sprache zeigen sich z.B. in der Schöpfung neuer Wörter oder Wortzusammensetzungen oder im Wandel von Bedeutungen sprachlicher Ausdrücke. Seit etwa fünfzehn Jahren ist ein Wandel des Sprachgebrauchs bei der Verwendung von Personenbezeichnungen zu beobachten. Zunehmend werden maskuline Personenbezeichnungen als Ober- begriff für Frauen und Männer (z.B. die Bürger, die Leser = so ge- nannte generische Maskulina) kritisiert. Da sich die gesellschaftli- che, politische und berufliche Rolle der Frauen geändert hat, wer- den Personenbezeichnungen gefordert, die Frauen in der Sprache stärker als bisher ,,sichtbar" machen. Ein Hauptkritikpunkt ist das ,,Mitgemeintsein" von Frauen bei der Verwendung maskuliner Per- sonenbezeichnungen. Die Diskussion um die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern wird seit einigen Jahren nicht mehr nur in Kreisen der Frauenbewegung und von Sprachwissenschaftlerinnen ge- führt, sondern in einer breiten Öffentlichkeit. Auch die öffentliche Verwaltung beschäftigt sich mit diesem The- ma: Fast alle Bundesländer haben Richtlinien und Empfehlungen zur sprachlichen Gleichbehandlung erlassen; viele Kommunalver- waltungen haben Leitfäden herausgegeben. Die Bundesregierung hat 1987 eine interministerielle Arbeitsgrup- pe ,,Rechtssprache" mit dem Auftrag eingesetzt, die Rechtssprache im Hinblick auf die Forderungen nach sprachlicher Gleichbehand- lung von Frauen und Männern zu untersuchen und sprachliche Al- ternativen zu erarbeiten. In dieser Arbeitsgruppe waren unter Fe- derführung des Bundesministeriums der Justiz die Bundesministe- rien des Innern, für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit sowie für Arbeit und Sozialordnung vertreten. Die Ergebnisse der Ar- beitsgruppe liegen in der Bundestagsdrucksache 12/1041 vom 7. August 1991 ,,Maskuline und feminine Personenbezeichnungen in der Rechtssprache" vor (Nachdruck als BBB - Sonderdruck Info 1311 1 ). In dem Bericht der Arbeitsgruppe, der vom Bundestag und 1 Siehe im Schriftenverzeichnis unter www.Wissen-im-Inter.Net BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 5 Bundesrat gebilligt wurde, werden anstelle des bisherigen generi- schen Maskulinums (als geschlechtsübergreifender Ausdruck) ,,geschlechtsindifferente Personenbezeichnungen" empfohlen. Ge- nerische Maskulina sollen nur dann gebraucht werden, wenn ge- bräuchliche und verständliche Formulierungen nicht gefunden werden können oder die inhaltlichen Aussagen der Vorschrift un- präzise und unverständlich würden" (Bundestagsdrucksache, S. 37). Zudem hat das Bundeskabinett auf Empfehlung der Arbeits- gruppe am 20. Januar 1993 beschlossen, die neutrale Bezeich- nungsform für die Bundesministerien einzuführen. In der Verwaltungssprache wird - wie auch in der Alltagssprache - mit unterschiedlichen sprachlichen Alternativen experimentiert, um die allgemeinen Grundsätze der sprachlichen Gleichbehandlung, wie sie in den Richtlinien, Erlassen und Empfehlungen vorliegen, umzusetzen. Viele dieser Versuche gehen zu Lasten der Verständ- lichkeit und Übersichtlichkeit, verletzen das natürliche Sprachge- fühl oder die Rechtschreibregeln der deutschen Sprache. Im vorliegenden Merkblatt wird dargestellt, welche Möglichkeiten der Personenbezeichnung die deutsche Sprache bietet, wenn maskuline Personenbezeichnungen als Oberbegriff für männliche und weibliche Personen vermieden werden sollen. Es werden An- regungen gegeben, wie mit vielen verschiedenen sprachüblichen Formen die sprachliche Gleichbehandlung umgesetzt werden kann, ohne dabei gegen die Anforderungen an eine verständliche und bürgerfreundliche 2 Verwaltungssprache zu verstoßen. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten und ihre Ver- wendung in unterschiedlichen Arten von Texten werden anhand konkreter Beispiele aus der Verwaltungspraxis aufgezeigt. Dabei sind die vorgeschlagenen Alternativen nicht als einzig mögliche zu verstehen. Die aufgeführten und erläuterten sprachlichen Mittel lassen sich flexibel und situationsangemessen einsetzen. Sie sol- len die Gesetzmäßigkeiten verschiedener Wort- und Satzbildun- gen aufzeigen, um die Bemühungen der Beschäftigten in der öf- fentlichen Verwaltung zu unterstützen, geschlechtergerecht formu- lierte und gleichzeitig gut lesbare und verständliche Texte zu schreiben. 2 In den Empfehlungsschriften (siehe Literaturverzeichnis) besteht weit- gehend Einigkeit darüber, dass das generische Maskulinum in Ableitungen und Zusammensetzungen beibehalten werden kann, wenn sich keine ge- eignete Umformulierung anbietet. Adjektive mit maskuliner Basis werden allgemein als geschlechtsneutral empfunden. Ziel des Merkblattes BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 6 2 Einführung Mit der Forderung nach sprachlicher Gleichbehandlung kritisieren Frauen maskuline Personenbezeichnungen, die gleichermaßen auf Männer und Frauen bezogen werden (z.B. die Bürger, die Mit- arbeiter). Es wird gefordert, die politische und gesellschaftliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen auch in der Sprache sichtbar zu machen. Dies wird in den Bereichen als um so drin- gender empfunden, wo hinter den maskulinen Personen- bezeichnungen in der Realität bisher vorwiegend oder ausschließ- lich Männer zu finden waren. Statt verallgemeinernder maskuliner Personenbezeichnungen sollen Frauen überall dort, wo sie ge- meint sind oder gemeint sein könnten, auch sprachlich zum Aus- druck kommen. Das grammatische Geschlecht (Genus) der Substantive, mit de- nen Personen bezeichnet werden, stimmt nicht immer mit dem na- türlichen Geschlecht (Sexus) der bezeichneten Person überein. Während es sich beim Sexus um eine außersprachliche Kategorie handelt, ist mit Genus eine sprachliche Kategorie gemeint. So können mit den Bezeichnungen der Mensch, die Person oder das Mitglied männliche und weibliche Personen gemeint sein. Diese Bezeichnungen werden demnach bezüglich des natürlichen Ge- schlechts neutral verwendet. Auch maskuline Substantive können zur verallgemeinernden Be- zeichnung von Frauen und Männern verwendet werden (die Bür- ger, die Leser). Die Grammatik bezeichnet diese maskulinen Be- zeichnungen als generische Maskulina. Der geschlechtsneutrale Gebrauch ist mit der Form des Maskulinums identisch, womit eine maskuline Personenbezeichnung zwei Verwendungsarten hat: Mit ihr können entweder nur Männer bezeichnet werden oder eine Gruppe von Frauen und Männern. Diese maskulinen Substantive haben demnach zwei Lesarten: der Bürger alle Bürgerinnen und Bürger (als Typbezeichnung) der Bürger ein Mann der Arzt die Ärztinnen und Ärzte (im Allgemeinen) der Arzt ein Mann In beiden Anwendungsfällen verlangt das maskuline Substantiv auch maskuline Fürwörter (Pronomen: der Bürger, der seinen An- trag ...), denen daher bei generischem Gebrauch auch eine ge- schlechtsneutrale Bedeutung zugeschrieben werden muss. Was heißt sprachliche Gleichbehandlung? Unterscheidung von grammatischem und natürlichem Geschlecht Bespiele Die deutsche Grammatik bezeichnet maskuline Personenbezeichnungen in verallgemeinernder Bedeutung als generische Maskulina BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 7 Das generische Maskulinum wird besonders dort verwendet, wo das Geschlecht der bezeichneten Person nebensächlich oder nicht bekannt ist oder wo es sich um eine gemischtgeschlechtliche Gruppe handelt. Obwohl durch den jeweiligen Zusammenhang theoretisch kaum Zweifel aufkommen, ob nur Männer oder auch Frauen gemeint sind, werden maskuline Personenbezeichnungen, die sich auf Männer und Frauen beziehen, nicht mehr so selbstverständlich als neutralisierend empfunden wie noch vor einigen Jahren. Der ver- allgemeinernde Gebrauch von maskulinen Substantiven wird von Frauen kritisiert, weil sie darin lediglich mitgemeint sind und dieses Mitgemeintsein von der Wortform her nicht erkennbar ist. Erst wenn der maskulinen Form die feminine gegenübergestellt wird, ist eindeutig erkennbar, dass sich die maskuline Wortform ausschließlich auf Männer, die feminine ausschließlich auf Frauen bezieht: der Mitarbeiter ­ die Mitarbeiterin der Angestellte ­ die Angestellte Wenn mit einer Personenbezeichnung Männer und Frauen be- zeichnet werden sollen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: es können entweder beide Formen des Wortes (die maskuline und die feminine) nebeneinander stehen (so genannte Paar- formulierung), es können Personenbezeichnungen verwendet werden, die geschlechtsneutral verwendet und verstanden werden (z.B. Personen, Leute, Mitglied, die Angestellten), oder es wird durch andere Formulierungen und Satzgestaltungen (z.B. durch die Verwendung von Sachbezeichnungen oder Sätze im Passiv) die Nennung von Personen vermieden. Generische Verwendung von Maskulina Generische Maskulina und sprachliche Gleichbehandlung Umsetzung der sprachlichen Gleichbehandlung Der Bürger Die Bürgerin Der Bürger BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 8 Die folgenden Vorschläge zur Änderung der bisherigen Formulie- rungen enthalten keine durchgängig zu verwendenden Formulie- rungsanweisungen. Da die sprachlichen Probleme, die sich stel- len, höchst vielfältig sind, lassen sie ,,Patentlösungen" nicht zu. Welche Formulierung nach fachlichen und sprachlichen Gesichts- punkten zu wählen ist, lässt sich jeweils nur für den einzelnen Zu- sammenhang beurteilen. Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern darf nicht auf Kosten der Verständlichkeit von Verwaltungstexten um- gesetzt werden. Damit würden die Bemühungen um eine verständ- liche und bürgerfreundliche Verwaltungssprache zunichte ge- macht. Die Empfehlungen zur bürgernahen Verwaltungssprache 3 gelten auch für die sprachliche Gleichbehandlung; Klarheit und Eindeutigkeit der Formulierung dürfen darunter nicht leiden. Dar- aus lassen sich folgende Grundsätze für die Umsetzung ableiten: · Die Personenbezeichnung und ihre Verbindung muss eindeutig sein, also nicht: Der Käufer und/oder die Käuferin. · Die Formulierung muss sprechbar bleiben, also nicht: Alle BürgerInnen und ArbeitnehmerInnen Die Beamt(en)/innen. · Die Formulierung muss verständlich und übersichtlich bleiben. Die semantische (inhaltliche) Stimmigkeit im Sinne der sprach- lichen Gleichbehandlung soll nicht mit unübersichtlichen und schwer verständlichen Satzkonstruktionen erkauft werden, also nicht: Erklärung des/der Antragsteller(s)/in oder sein(es)/er bzw. ihr(es)/er gesetzlichen Vertreter(s)/in ... · Die Formulierung soll sich so wenig wie möglich vom allgemei- nen Sprachempfinden und vom bisherigen Sprachgebrauch entfernen, weil sich sonst Lesewiderstände aufbauen. Beson- ders ungewohnte Formulierungen werden oft nicht akzeptiert. 3 Siehe BBB ­ Arbeitshandbuch ,,Bürgernahe Verwaltungssprache" im Schrif- tenverzeichnis unter www.Wissen-im-Inter.Net. keine ,,Patentlösungen" Grundsätze eindeutig sprechbar übersichtlich Gewohnheiten beachten! BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 9 Die Forderungen nach sprachlicher Gleichbehandlung einerseits und nach einer klaren, verständlichen und lesbaren Verwaltungs- sprache andererseits müssen in Übereinstimmung gebracht wer- den. Verwaltungssprache bürgerfreundlich verständlich Freundlich persönlich Zusammenarbeit fördern Frauen und Männer ansprechend (sprachliche Gleichbehandlung) BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 10 3 Paarformulierungen Im Deutschen gibt es für viele Personenbezeichnungen die femini- ne und die maskuline Wortform. Mit Paarformulierungen sind mas- kuline und feminine Personenbezeichnungen gemeint, die entwe- der voll ausgeschrieben nebeneinander stehen oder durch Schrägstrich und Klammer ineinandergeschoben sind. Durch aus- geschriebene Paarformulierungen wird das Geschlecht der be- zeichneten Person stets hervorgehoben: Die Bürgerinnen und Bürger ... Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen ... Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin ... Die Bewerberin oder der Bewerber ... Der oder die Angestellte ... Die oder der Vorsitzende ... Es gibt allerdings nicht für alle Personenbezeichnungen feminine und maskuline Wortformen. Bei Pluralformen substantivierter Par- tizipien (z.B. die Angestellten) sind das Maskulinum und Femini- num gleich (vgl. Abschnitt 4). In voll ausgeschriebenen Paarformulierungen werden Frauen aus- drücklich genannt, was der Forderung, Frauen in der Sprache sichtbar zu machen, entspricht. Besonders in Bereichen, wo über lange Zeit die maskulinen Personenbezeichnungen in der Realität nur auf Männer zutrafen, kann die Sprache die veränderte gesell- schaftliche Rolle der Frauen abbilden und das allgemeine Be- wusstsein fördern, dass auch Frauen gemeint sind. Dies ist z.B. in Stellenausschreibungen der Fall. Beim Amt für Wohnungswesen ist im Sachgebiet 121 ,,Fehlbele- gungsabgabe" die Stelle einer Arbeitsgruppenleiterin oder eines Arbeitsgruppenleiters zu besetzen. Anreden dienen der persönlichen Ansprache, und jede Person möchte in ihrer geschlechtlichen Identität angesprochen werden. Dies gilt sowohl für die mündliche als auch für die schriftliche An- rede. Die Anredeform ,,Sehr geehrte Damen und Herren" ist heute selbstverständlich geworden. Sie wird in der mündlichen Anrede einer gemischtgeschlechtlichen Gruppe verwendet oder in schriftli- chen Mitteilungen mit direktem Adressatenbezug (z.B. in einem Brief), wenn das Geschlecht der angeschriebenen Person bekannt ist. Besonders in der schriftlichen Kommunikation ist es wichtig, dass die Anrede höflich und freundlich ist. So kann auch die Moti- vation der angeschriebenen Person erhöht werden, ein Schreiben zu lesen und sich mit dem Inhalt auseinanderzusetzen. Was heißt Paarformulierung? Beispiele Wann sind Paar- formulierungen sinnvoll? Beispiel persönliche Anrede Rollenbezeichnungen Stellenanzeigen BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 11 In vielen Schreiben an Bürgerinnen und Bürger werden als Anrede maskuline Rollenbezeichnungen verwendet, z.B. ,,Sehr geehrter Antragsteller" oder ,,Sehr geehrter Darlehensnehmer". Die Ver- wendung einer maskulinen Personenbezeichnung stellvertretend für die feminine wirkt in der Anrede besonders unpassend, weil hier konkrete Personen - Männer und Frauen - angesprochen werden. Darüber hinaus wirken Rollenbezeichnungen unpersön- lich und distanziert. Für maschinell gefertigte Schreiben, wo es aus technischen Gründen nicht möglich ist, den Namen der jeweils an- geschriebenen Person einzufügen, empfiehlt sich deshalb die An- redeform ,,Sehr geehrte Damen und Herren". Diese Möglichkeit sollte aber nur in Ausnahmefällen genutzt werden, da die heutige Technik es in der Regel erlaubt, den Namen der angeschriebenen Person automatisch einzusetzen. Wenn sich ein Schreiben an mehr als eine Person richtet, z.B. an ein Ehepaar, sollte dies auch aus der Anschrift deutlich hervorge- hen. statt so besser so Eheleute Gerhard M. Hofmann Frau Gisela Hofmann Herrn Gerhard M. Hofmann bei Doppelnamen: Frau Gisela Sanders-Hofmann Herrn Gerhard M. Hofmann Manfred u. Ida Müller Frau Ida Müller-Mahlke Herrn Manfred Müller In den im Bundesgesetzblatt verkündeten Ausbildungsver- ordnungen und in der offiziellen Liste der anerkannten Ausbil- dungsberufe wird seit etwa 1980 außer der maskulinen Form auch die feminine Form der Berufsbezeichnung genannt. Die Berufsbe- zeichnungen werden hier vorwiegend mit einem Schrägstrich ver- bunden: Verordnung über die Berufsausbildung zum Schmucktextilien- hersteller/zur Schmucktextilienherstellerin Inzwischen sind die femininen Formen von vielen Amts-, Berufs- und Funktionsbezeichnungen bereits geläufig: Ärztin, Schaffnerin, Staatssekretärin, Amtsgerichtsrätin, Fernseh- ansagerin, Ministerin, Reporterin, Kauffrau. Auch wenn zu einigen maskulinen Formen von Personen- bezeichnungen bisher keine weiblichen Ableitungen im allgemei- nen Sprachgebrauch verwendet wurden, setzen sie sich häufig schnell durch. In vielen Fällen lässt sich die feminine Form nach Anschriften Berufs-, Amts- und Funktionsbezeichnungen Beispiele BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 12 der allgemeinen grammatischen Regel mit der Endung -in prob- lemlos bilden: Ingenieur ­ Ingenieurin Kanzler ­ Kanzlerin Handwerker ­ Handwerkerin Auch Personenbezeichnungen in Vordrucken, die von Frauen und Männern ausgefüllt werden, müssen auf Frauen und Männer zu- treffen. Sobald Vordrucke ausgefüllt und unterschrieben sind, be- ziehen sie sich auf eine einzelne Person (siehe auch S. 12). Paarformulierungen und generische Maskulina sollten nicht ne- beneinander verwendet werden. Letztere verlieren damit ihre ver- allgemeinernde, neutralisierende Bedeutung. Treten in einem Zu- sammenhang gleichzeitig Paarformulierungen und generisch ver- wendete Maskulina auf, können die maskulinen Formen als Be- zeichnung für Männer verstanden werden. Soweit geschlechts- spezifische, d.h. maskuline und feminine Formen der Personen- bezeichnung verwendet werden, bezieht sich die maskuline nur auf Männer, sodass für die Bezeichnung von Männern und Frauen stets beide Formen gebraucht werden. Eine konsequente Anwendung der Paarformulierung würde zu äu- ßerst schwerfälligen und weitschweifigen Formulierungen führen, die einen Text schwer verständlich machen. Vor allem in längeren Texten wirkt die ständige Wiederholung der Paarformulierung stö- rend. In mehrteiligen Satzgefügen führt die grammatisch korrekte Verwendung der Fürwörter (Pronomen) und die Anknüpfung der Relativsätze zu einer Ausweitung und Komplizierung der Texte, die dadurch in der Regel unverständlicher werden. Auch die Adjektive, Pronomen und Artikel müssen dabei in die Doppelform gebracht werden. Werden Paarformulierungen in einem Satz schematisch an die Stelle von maskulinen Formen der Personenbezeichnungen gesetzt, ergeben sich oft ungenießbare Satzungeheuer. Der Antragsteller oder die Antragstellerin, der oder die seinen oder ihren Antrag bei der zuständigen Bearbeiterin oder dem zuständi- gen Bearbeiter vorgelegt hat, .... Der Kraftfahrzeughalter oder die Kraftfahrzeughalterin, der oder die sein oder ihr Kraftfahrzeug an einen Bekannten oder eine Be- kannte ausleiht, ... Solche Konstruktionen sind umständlich und schwerfällig und müssen mühselig erschlossen werden. Sie lenken damit von der eigentliche Aussage ab. Für solche Sätze eignen sich deshalb e- her andere Alternativen (siehe Abschnitte 4 ff). Beispiele Welche sprachlichen Probleme ergeben sich? keine Paarformulierungen und generischen Maskulina nebeneinander Gefahr weitschweifiger und umständlicher Texte Beispiele: So geht es nicht! BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 13 Die Verbindung der maskulinen und femininen Personen- bezeichnungen darf nicht missverständlich sein. Die Konjunktion und darf nur verwendet werden, wenn mindestens zwei Personen, und zwar ein Mann und eine Frau, angesprochen sind: Liebe Kolleginnen und Kollegen ... Sehr geehrte Damen und Herren ... An die Lehrer und Lehrerinnen der Gesamtschule ... In allgemeinen Informationen, die sich an Einzelpersonen wenden, deren jeweiliges Geschlecht nicht bekannt ist, werden die Perso- nenbezeichnungen mit der Konjunktion oder verbunden: Die Ärztin oder der Arzt im Praktikum ... Der Käufer oder die Käuferin verpflichtet sich ... Es ist nicht erforderlich, maskuline und feminine Personen- bezeichnungen stets in gleicher Reihenfolge zu nennen. Gerade der Wechsel verdeutlicht, dass die Nennung an erster Stelle keine Wertung beinhaltet. Bei den Paarformulierungen werden die maskulinen und femininen Personenbezeichnungen nicht immer voll ausgeschrieben, son- dern durch einen Schrägstrich, mehrere Schrägstriche oder durch eine Klammer ineinandergeschoben. Hierbei handelt es sich um eine grafisch unterbrochene Schreibweise, die auch als Spar- schreibung bezeichnet wird, z.B. Schüler/innen oder Stu- dent(inn)en aus Studenten und Studentinnen. Schwierigkeiten bereiten bei der Sparschreibung die verschiede- nen Arten der Wortbildung. Da der Schrägstrich nicht gesprochen werden kann, wird mündlich auf die Verbindung mit und oder oder ausgewichen. Sprachliche Probleme treten auf, wenn sich der Wortstamm durch die Ableitung der femininen Form verändert. So löst die Endung auf -in in vielen Fällen einen Umlaut im Wort- stamm aus, z.B.: Arzt ­ Ärztin, Bauer ­ Bäuerin. Endet eine mas- kuline Form einer Personenbezeichnung auf ­e, fällt diese Endung in der femininen Form weg, z.B. der Beamte ­ die Beamtin, der Pate ­ die Patin. Werden diese Wörter in Sparschreibung ge- schrieben, ergeben sich falsche Wörter: der/die Arzt/in; der/die Beamt(e)in. Dem Anspruch auf sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern wird diese Lösung allenfalls teilweise gerecht, da von der femininen Form der Personenbezeichnung lediglich die unselbst- ständige Wortbildungsnachsilbe an die maskuline Form angehängt wird. Wie werden die Personenbezeichnungen miteinander verbunden? Verbindung mit ,,und" Verbindung mit ,,oder" Beispiele Reihenfolge? Schrägstriche und Klammern Sprachliche Schwierigkeiten Ableitung der femininen Form Sparschreibung und sprachliche Gleichbehandlung BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 14 In zusammenhängenden Texten wird durch die grafische Unter- brechung der Lesefluss gehemmt. Mehrgliedrige Sätze werden dadurch unübersichtlich und schwer verständlich. Schrägstrich und Klammer sollten deshalb nicht in Fließtexten verwendet werden. Gesucht wird ein(e) bewegliche(r) für die Sachgebiete aufge- schlossene(r) Mitarbeiter(in), der/die zur ... In Überschriften oder in Leitwörtern, z.B. auf Schildern, in Vordru- cken und Stellenanzeigen sowie in Listen wirken Schrägstriche und Klammern nicht so störend wie in Fließtexten, da sie nicht in einem Satzzusammenhang stehen. Oft reicht hier der Platz nicht aus, um ausgeschriebene maskuline und feminine Personenbe- zeichnungen nebeneinander zu stellen. Erfordern die hier verwen- deten Personenbezeichnungen nur einen Schrägstrich (z.B. An- tragsteller/in, Teilnehmer/innenliste), können diese Hilfsmittel spar- sam eingesetzt werden. Es sollen aber nur dann Schrägstriche verwendet werden, wenn durch die Zusammensetzung keine fal- schen Wörter entstehen. Soweit der zur Verfügung stehende Platz es erlaubt, soll der Schrägstrich nur zwischen ganzen Wörtern stehen, z.B. der Beam- te/die Beamtin. Wer keine Schrägstriche oder Klammern verwenden möchte, kann auf andere Formulierungen ausweichen: so ... ... oder so Antragsteller/Antragstellerin Antragsteller/in Bearbeiter/Bearbeiterin Bearbeiter/in Den Antrag stellt: Der Antrag wird gestellt von ... Auskunft gibt/erteilt Name bearbeitet von: den Namen einsetzen (mit Vorna- men oder mit dem Zusatz Frau oder Herr) Auch mit der Ich-Form im Vordruck können maskuline Personen- bezeichnungen vermieden werden: Einkommen des Ich verfüge über folgendes Antragstellers Einkommen keine Sparschreibung in zusammenhängenden Texten Beispiel: So geht es nicht! Sparschreibung in Überschriften und Vordrucken Sparsamer Einsatz Achtung! Alternativen für Vordrucke Beispiele Ich-Form Beispiel BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 15 In einfachen Hauptsätzen oder kurzen Satzgefügen wirken Paar- formulierungen weniger störend und schwerfällig als in längeren, verschachtelten Sätzen. Die Texte werden dadurch nur unwe- sentlich länger: alt: neu: Der Wagen muss auf den An- tragsteller zugelassen sein oder aber von ihm dauernd genutzt werden. Der Wagen muss auf die An- tragstellerin oder den Antragstel- ler zugelassen sein oder aber von dieser Person dauernd ge- nutzt werden. Besonders Relativsätze, die als Bezugswort eine Personenbe- zeichnung haben, werden durch die Paarformulierung umständ- lich: Der Lehrer oder die Lehrerin, der oder die den Vertretungsunter- richt übernimmt, ... Um einen zu häufigen Gebrauch von Paarformulierungen in einem Text zu vermeiden, der oft störend wirkt, können im gleichen Zu- sammenhang auch geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen verwendet werden. Mit dieser Mischung kann sowohl der aus- drücklichen Nennung von Frauen Rechnung getragen werden als auch der lesefreundlichen Textgestaltung. Geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen werden dabei im Text immer wieder in maskuline und feminine Personenbezeichnungen aufgelöst. die Lehrenden die Lehrerinnen und Lehrer die Mitglieder die Damen und Herren des Vorstandes Um die Doppelung der rückbezüglichen Fürwörter (Reflexiv- pronomen) zu vermeiden, können oftmals Personen- bezeichnungen auch im Plural stehen. Dies ist vor allem da der Fall, wo der Singular ohnehin als generalisierender Gattungsbeg- riff, d.h. für die Bezeichnung mehrerer Personen in einer bestimm- ten Funktion oder Rolle, verwendet wird. Rückbezügliche Fürwör- ter sind: Singular Plural der, die, das derjenige, diejenige, dasjenige welcher, welche, welches die diejenigen welche Durch Paarformulierungen schwerfällige Texte? Beispiel Vorsicht bei Relativsätzen Wechsel von Paarformulierung und geschlechtsneutraler Personenbezeichnung Beispiel Plural statt Singular Beispiele BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 16 Da die rückbezüglichen Fürwörter im Plural für die feminine und maskuline Form gleich sind, trägt ihr Gebrauch zu ,,schlanken" Paarformulierungen bei. Singular Plural Für den Bürger oder die Bürge- rin, dem oder der die juristische Fachsprache nicht geläufig ist ... Für Bürgerinnen und Bürger, denen die juristische Fach- sprache nicht geläufig ist ... Auf parallele besitzanzeigende Fürwörter (Possesivpronomen) kann man oft ersatzlos verzichten, wenn sich der Bezug zweifels- frei aus dem Sinnzusammenhang ergibt: statt so besser mit Fürwörtern ohne Fürwörter Kein Bediensteter und keine Bedienstete darf in der Aus- übung seines oder ihres Wahl- rechts oder in seiner oder ihrer Wählbarkeit beschränkt werden. Kein Bediensteter und keine Bedienstete darf in der Aus- übung des Wahlrechts oder in der Wählbarkeit beschränkt werden. Beispiel auf parallele Possesiv- pronomen verzichten Beispiel BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 17 4 Geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen Personenbezeichnungen, bei denen das natürliche Geschlecht ei- ner oder mehrerer Personen nicht erkennbar ist, bezeichnet man als geschlechtsneutral. Die Geschlechtsneutralität solcher Formu- lierungen bezieht sich auf das natürliche Geschlecht (Sexus). In diesem Sinne sind Substantive wie z.B. der Mensch oder der Prüf- ling geschlechtsneutral; durch den Artikel wird das grammatische Geschlecht (Genus) des Substantivs angezeigt. Auch Adjektive oder bestimmte Fürwörter zu einem Substantiv werden je nach dem Genus des Substantivs als Maskulinum, Femininum oder Neutrum gebraucht. Durch diese formale Abstimmung im Genus werden Teile eines Satzes als zusammengehörend gekennzeich- net. Das Vorstandsmitglied, das erst im letzten Jahr gewählt worden war, legte sein Amt als Kassenprüfer nieder. Geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen stellen eine vermit- telnde Lösung dar, da das Geschlecht der bezeichneten Person weiter in den Hintergrund tritt als bei der Verwendung generischer Maskulina. In allgemeinen Texten, die sich an eine unbestimmte Gruppe von Lesern und Leserinnen richten, das Geschlecht der jeweils ange- sprochenen Person also nicht bekannt oder nicht von Bedeutung ist, sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen nützlich. Wenn geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen vorhanden sind (z.B. Beschäftigte, Studierende), sollten diese verwendet wer- den. Die deutsche Sprache bietet vielfältige Möglichkeiten, ge- schlechtsneutral zu formulieren. Andererseits gibt es aber nicht zu allen geschlechtsspezifischen Personenbezeichnungen, die bisher generisch verwendet wurden, eine geschlechtsneutrale Bezeich- nung. Zu Fachmann kann z.B. problemlos Fachfrau gebildet wer- den, im Plural sind Fachleute durchaus geläufig. Im Singular kann man z.B. mit Fachperson oder Fachkraft eine geschlechtsneutrale Personenbezeichnung in den Sprachgebrauch aufnehmen. Man- che Wörter brauchen gar keine Ableitung mit -in: das Mitglied ist z.B. im Genus ein Neutrum, in Bezug auf das natürliche Ge- schlecht der bezeichneten Person ist der Begriff geschlechtsneut- ral. Andere Wörter werden erst durch den Artikel feminin (die An- gestellte) oder maskulin (der Angestellte). Die Geschlechtsmarkie- rung liegt hier nicht in dem Substantiv, mit dem eine Person be- zeichnet wird, sondern wird erst durch den Artikel erkennbar. Was sind geschlechts- neutrale Personen- bezeichnungen? Beispiel Eine gute Lösung? Wann sind geschlechts- neutrale Formulierungen sinnvoll? Möglichkeiten zur Bildung geschlechtsneutraler Personenbezeichnungen BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 18 Die Pluralformen von substantivierten Partizipien (z.B. die Ange- stellten) und Adjektiven (z.B. die Angehörigen) haben den Vorteil, dass die Formen für das Maskulinum und das Femininum gleich sind: die Angestellten, die Steuerpflichtigen. Im Singular ist bei Verwendung des bestimmten Artikels die Form für beide Ge- schlechter gleich, sodass nur der Artikel parallel gesetzt werden muss: Die oder der Vorsitzende Der oder die Abgeordnete Die oder der Beauftragte jeder Student - alle Studierenden jeder Mitarbeiter - alle Beschäftigten Pluralformen von substantivierten Adjektiven und Partizipien eig- nen sich besonders gut für die geschlechtsneutrale Bezeichnung von Personen. Die Vorteile der Pluralformen treffen auch für Texte mit anderen Wörtern zur Personenbezeichnung zu, da sowohl der Pluralartikel als auch das Pluralpronomen im Deutschen nicht ge- schlechtsspezifisch ist. Pluralartikel Pluralpronomen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Lohnsteuerkarte ... Dagegen im Singular: Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter, die oder der ihre oder seine Lohnsteuerkarte ... Soweit es ohne Verlust an Eindeutigkeit möglich ist, sollten des- halb solche Personenbezeichnungen im Plural gebraucht werden. Personenbezeichnungen in Form von substantivierten Adjektiven und Partizipien lassen sich leicht bilden, da sie von Adjektiven bzw. Verben abstammen: Substantiv Adjektiv: jugendlich die Jugendlichen Verb: beisitzen die Beisitzenden (für Beisitzer Partizip: beisitzend und Beisitzerinnen) Pluralformen von substantivierten Partizipien und Adjektiven Beispiele gut geeignet! Beispiele Wortbildung Beispiele BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 19 Substantivierte Partizipien Substantivierte Adjektive die Berechtigten die Beschäftigten die Beteiligten Die Erwerbslosen die Steuerpflichtigen die Minderjährigen die Lehrenden die Vorsitzenden die Sachverständigen die Angehörigen die Berufstätigen Weitere Möglichkeiten dieser Art ergeben sich durch Wortzusam- mensetzungen: der Wähler/die Wählerin die Wahlberechtigten Vor allem im Bereich der Arbeitswelt haben sich geschlechtsneut- rale Berufsbezeichnungen mit der Endung ­kraft durchgesetzt: der Lehrer - die Lehrerin der Helfer - die Helferin der Kassierer - die Kassiererin die Lehrkraft die Hilfskraft die Kassenkraft Führungskraft Vertretungskraft Arbeitskraft Fachkraft Reinigungskraft Vollzeitkraft Teilzeitkraft Schreibkraft Eine Reihe von Substantiven wird nur geschlechtsneutral verwen- det, eine Ableitung der femininen Form durch ­in ist hier nicht möglich. der Vormund der Flüchtling der Gast (der Fahrgast) der Mensch das Mitglied das Mündel die Person der Prüfling Geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen können auch der Umschreibung von geschlechtsspezifischen Personen- bezeichnungen dienen: Beispiel Bildungen auf ­kraft Beispiele übliche Bildungen auf -kraft Geschlechtsneutral verwendete Substantive Beispiele Umschreibung BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 20 Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss seine oder ihre Geburtsurkunde ... Die Person, die den Antrag stellt, muss ihre Geburtsurkunde ... oder Die antragstellende Person muss ihre Geburtsurkunde ... Ratsherren und Ratsfrauen Ratsmitglieder Vertrauensmänner und Vertrauensleute Vertrauensfrauen der oder die Vorsitzende das vorsitzende Mitglied das Mitglied, das den Vorsitz führt Diese Möglichkeiten sollten jedoch nur in Ausnahmefällen verwen- det werden, da der sprachliche Ausdruck oft schwerfällig wirkt und an Prägnanz verliert. In Vordrucken, allgemeinen Informationen oder Merkblättern, die sich ausschließlich an Frauen wenden, sollten nur geschlechts- spezifische Personenbezeichnungen verwendet werden. Dies gilt auch für unbestimmte Fürwörter wie z.B. jede, diejenige. ,,Besonders sorgfältig muss formuliert werden, wenn es z.B. um geschlechtsspezifische Regelungen im Zusammenhang mit Schwangerschaften oder Schwangerschaftsabbrüchen geht. Ge- nerische Maskulina können hier nicht ausschließlich auf Frauen bezogen verwendet werden! ... Personenbezeichnungen in Vorschriften, die ausschließlich Frauen betreffen, müssen geschlechtsspezifisch sein. ... Im Falle der Schwangerschaft einer Entwicklungshelferin sind Unterhaltsleistungen weiter zu gewähren ... ... die Gefangene hat während der Schwangerschaft ... Anspruch auf ärztliche Betreuung." Beispiele: umständlich! Achtung! Wenn nur Frauen angesprochen werden zitiert aus: Bericht der inter- ministeriellen Arbeitsgruppe Rechtssprache. Maskuline und feminine Personenbezeichnungen in der Rechtssprache, Bundestags- drucksache 12/1041,S.27 Beispiele besser! BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 21 5 Auf Personenbezeichnungen verzichten In den vorangegangenen Kapiteln wurden verschiedene sprachli- che Alternativen vorgestellt, wenn das generische Maskulinum als Oberbegriff für männliche und weibliche Personen vermieden wer- den soll. Keine der beschriebenen Möglichkeiten kann wie eine ,,Formulierungsanweisung" schematisiert angewendet werden. Vielmehr muss im jeweiligen fachlichen und sprachlichen Zusam- menhang die beste und verständlichste Formulierung gefunden werden. Oft bereitet es noch unüberwindbare Schwierigkeiten, in- nerhalb einer vorgegebenen Satzstruktur die sprachliche Gleich- behandlung zu verwirklichen. In solchen Fällen bietet es sich an, den gesamten Satz umzuformulieren und dabei die verschiedenen sprachlichen Alternativen zu berücksichtigen. Die deutsche Sprache bietet mehrere Möglichkeiten, ohne Perso- nenbezeichnung zu formulieren. Dadurch besteht aber die Gefahr, dass die ohnehin schon unpersönliche Verwaltungssprache noch anonymer wird. Deshalb sollten diese Möglichkeiten nur sparsam eingesetzt werden. In manchen Fällen können Personenbezeichnungen ganz wegge- lassen werden, indem passivisch formuliert wird. Dabei wird aber nicht deutlich ausgesprochen, wer handelt. Hier muss besonders darauf geachtet werden, dass die Zuordnung zu den Personen durch den Zusammenhang eindeutig bleibt. Häufige Passivierung wirkt gestelzt und unpersönlich. alt: Aktiv neu: Passiv In der Rechtsverordnung kann vorgesehen werden, dass die Schülerin und der Schüler bei der Zulassung zur staatlichen Prüfung eine außerhalb der Aus- bildung erworbene ... Aus- bildung in Erster Hilfe nach- zuweisen haben. In der Rechtsverordnung kann vorgesehen werden, dass bei der Zulassung zur staatlichen Prüfung eine außerhalb der Ausbildung erworbene ... Aus- bildung in Erster Hilfe nach- zuweisen ist. Besteht der Schüler die jeweils vorgeschriebene Prüfung nicht, so verlängert sich das Ausbil- dungsverhältnis auf seinen An- Wird die jeweils vorgeschriebe- ne Prüfung nicht bestanden, so verlängert sich das Ausbil- dungsverhältnis auf schriftlichen 4 Beispiele aus: Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe Rechtssprache, a.a.0.S.35 f. Passiv Sparsamer Einsatz! Beispiele 4 BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 22 trag bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung. Antrag bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung. Der Träger der Ausbildung hat dem Schüler eine angemessene Ausbildungsvergütung zu ge- währen. Während der Ausbildung wird eine angemessene Ausbildungs- vergütung gewährt. In vielen Fällen kann durch eine neue Formulierung auf generische Maskulina auch verzichtet werden: alt: neu: Als Zeuge oder Beteiligter eines Unfalls müssen Sie so lange an der Unfallstelle bleiben, bis ... Sind Sie Zeugin bzw. Zeuge ei- nes Unfalls oder daran beteiligt, müssen Sie so lange an der Un- fallstelle bleiben, bis ... Die Liebhaber von ernster Musik kommen hier genau so auf ihre Kosten wie die Freunde von Operette und Musical. Wer ernste Musik liebt, kann hier genau so genießen wie die Freundinnen und Freunde von Operette und Musical. Wir wünschen allen Freunden, Förderern und Mitgliedern unse- rer Betriebsgruppen alles Gute ... im neuen Jahr. Wir wünschen allen, die uns freundlich gesonnen sind und uns fördern sowie allen Mitglie- dern unserer Betriebsgruppen alles Gute ... im neuen Jahr. Eine gute Möglichkeit, auf Personenbezeichnungen zu verzichten, ist die direkte Anrede. Mit der direkten Anrede, z.B. in Briefen, Merkblättern, allgemeinen Hinweisen usw., können Sie Personen- bezeichnungen vermeiden. Ihr Text wird außerdem persönlicher. 5 Beispiele aus: Sigrid Müller, Claudia Fuchs, im Auftrag der Stadt Frank- furt/Main, Handbuch zur nichtsexistischen Sprachverwendung in öffentlichen Texten, S. 198 ff. Beispiele 5 direkte Anrede Tätigkeitswort anstelle einer Personenbezeichnung unbestimmtes Fürwort ,, wer" und Paarformulierung unbestimmtes Fürwort ,,alle" und Nebensatz BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 23 alt: neu: An die Bibliotheksbenutzer und ­benutzerinnen An die Bibliotheksbenutzer und ­benutzerinnen Die Bibliothek steht den Benut- zern und Benutzerinnen in der Zeit von ... bis ... zur Verfügung. Die Bibliothek steht Ihnen in der Zeit von ... bis ... zur Verfügung. In einigen Fällen lassen sich maskuline und feminine Personen- bezeichnungen vermeiden, indem z.B. anstelle einer Person eine Sache beschrieben wird: ein Professor oder eine Professorin eine Professur Einige Personenbezeichnungen lassen sich als Abstrakta in sub- stantivierte Verben mit der Endung -ung verwandeln, z.B. Leitung, Vertretung, Bedienung für leitende, vertretende oder bedienende Personen beiderlei Geschlechts. Hier tritt an die Stelle einer Per- sonenbezeichnung die Sachbezeichnung. Will man dennoch die handelnde Person erkennbar machen, können solche Ableitungen mit geschlechtsneutralen Personenbezeichnungen zusammenge- setzt werden: so ... ... oder so Unsere Berater und Beraterin- nen werden Sie umfassend in- formieren. Unser Beratungsteam/ Bera- tungspersonal wird Sie umfas- send informieren. Personenbezeichnungen lassen sich auch vermeiden, indem For- mulierungen mit Adjektiven oder Verben gewählt werden. alt: neu: Rat eines Arztes ärztlicher Rat Hinzuziehung eines Psycholo- gen Hinzuziehung von psychologi- scher Seite Aus Sicht des Psychologen Aus psychologischer Sicht Empfänger Darlehensnehmer Teilnehmer Wer erhält die Leistung? Das Darlehen erhält: Name Name hat teilgenommen Beispiel Sachbezeichnungen anstelle von Personenbezeichnungen Beispiel Ableitung auf -ung Beispiel Adjektive anstelle von Personenbezeichnungen Beispiele Verwendung von Kollektiva BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 24 Für Lehrer und Lehrerinnen lässt sich in vielen Fällen Lehrerschaft (gelegentlich auch Lehrkörper) verwenden, für Bürger und Bürge- rinnen der Ausdruck Bürgerschaft. Unbestimmte Fürwörter wie jemand, niemand, alle, man, können als Stellvertreter von Substantiven stehen, die Personen bezeich- nen. Sie haben eine allgemeine und unbestimmte Bedeutung, so- dass sie geschlechtsneutral verstanden werden. Niemand sollte den Eindruck bekommen, das Objekt eines seelen- losen Verwaltungsapparates zu sein. Viele Frauen lehnen die unbestimmten Fürwörter ,,man" und je- dermann ab, da sie sie nicht mehr geschlechtsneutral verstehen. Dies wird auch deutlich, indem diesen Fürwörtern als feminine Entsprechungen ,,frau" und ,,jedefrau" gegenübergestellt werden. Durch die Gegenüberstellung verliert die maskuline Form ihre ver- allgemeinernde Bedeutung. Für die Verwaltungssprache ist die Verwendung von ,,frau" und ,,jedefrau" allerdings nicht zu empfeh- len, da sie sich im allgemeinen Sprachgebrauch (noch) nicht durchgesetzt hat und auch in der deutschen Grammatik nicht vor- gesehen ist. Auch das Wörtchen wer, das in einem Relativsatz, einem Frage- satz oder in einem Aussagesatz als Bezeichnung für unbestimmte oder unbekannte Personen verwendet wird, ist geschlechtsneutral. Wenn man sich allerdings auf dieses Wort rückbezieht, erfolgt die- ser Rückbezug mit maskulinen Wortformen: Wer seinen Parkausweis, den er für die Benutzung der Tiefgarage erhalten hat, ... Der Rückbezug geschieht auch dann mit maskulinen Formen, wenn mit wer eine unbestimmte Gruppe von Frauen gemeint ist. Hier wirkt der maskuline Rückbezug unangemessen: Wer während seiner Schwangerschaft ... Besonders in längeren Satzzusammenhängen ergeben sich in Wer-Sätzen Häufungen von maskulinen Fürwörtern. Sie können aber oft auch weggelassen werden, wenn der Zusammenhang eindeutig ist oder durch ,,eigen" ersetzt werden. unbestimmte Fürwörter Beispiel Das Fürwort ,,man" ist der zum unbestimmten Fürwort der 3. Person gewordene Nominativ Singular des Substantivs Mann, bedeutet also ursprünglich: irgendein Mensch Beispiel Beispiel BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 25 alt: neu: Wer aus dem städtischen Dienst ausscheidet, hat sein Job-Ticket zurückzugeben. Wer aus dem städtischen Dienst ausscheidet, hat das Job-Ticket zurückzugeben. Wer seinen Apparat nicht ab- schließt, ist für während seiner Abwesenheit geführte Gesprä- che genau so zahlungspflichtig, als wenn er sie selbst geführt hätte. Es bleibt ihm unbenom- men, den ,,Täter" zu ermitteln und zur Zahlung zu veranlas- sen. Wer den eigenen Apparat nicht abschließt, ist für die während der eigenen Abwesenheit ge- führten Gespräche genau so zahlungspflichtig, als wenn sie selbst geführt worden wären. Es bleibt der Benutzerin, dem Benutzer unbenommen, dieje- nigen zu ermitteln, die unbe- rechtigt Telefongespräche ge- führt haben, und sie zur Zah- lung zu veranlassen. 6 Beispiele aus: Sigrid Müller, Claudia Fuchs, im Auftrag der Stadt Frankfurt /Main, a.a.0., S. 209 Beispiele 6 Hier kann das Fürwort ,,sein" weggelassen werden, da der Zusammenhang eindeutig ist. Hier wurde das Fürwort ,,sein" durch ,,der eigene" ersetzt. Statt des Fürwortes ,,ihm" wird hier die Paarform ,,Benutzerin, Benutzer" verwendet. BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 26 6 Beispiele aus der Praxis Ursprünglicher Text Umformulierung Wichtig ist, dass diese Ordnungskriterien auch für den Rückgriff durch den Bearbeiter bei der Ablage erhalten bleiben. Wichtig ist, dass diese Ordnungskriterien auch für den Rückgriff durch die bearbeiten- de Stelle erhalten bleiben. Diese Abgaben helfen dem Schriftgutverwal- ter und dem Bearbeiter, nicht nur rasch die Inhaltsangabe zu erkennen, sondern sie auch auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Diese Angaben helfen den Beschäftigten in der Schriftgutverwaltung und in der Sachbe- arbeitung, nicht nur rasch die Inhaltsangabe zu erkennen, sondern sie auch auf Vollstän- digkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Der Leser merkt, ... Wer dieses Buch liest, merkt ... Der Betrachter erkennt an der Art ... Wer das Bild betrachtet, erkennt an der Art ... Der Präsident und sein Stellvertreter werden auf zwei Jahre gewählt. Die Präsidentin oder der Präsident wird auf zwei Jahre gewählt. Das gleiche gilt für die Stellvertreterin oder den Stellvertreter. Die Mitarbeiter müssen deshalb jedermann aufgeschlossen und freundlich begegnen und versuchen, sich in die Lage dessen zu versetzen, der sich an sie wendet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen deshalb allen Personen aufgeschlossen und freundlich begegnen und versuchen, sich in die Lage derer zu versetzen, die sich an sie wenden. Wenn der Betroffene reagiert, kann der Erst- helfer durch gezieltes Befragen nach Unfall- hergang, ... usw. weitere wichtige Informatio- nen erhalten. Wenn die betroffene Person reagiert, können Sie als Ersthelferin oder Ersthelfer durch ge- zieltes Befragen nach Unfallhergang, ... usw. weitere wichtige Informationen erhalten. Jedes ordentliche Mitglied im Prüfungsaus- schuss hat einen oder mehrere Stellvertreter. Für alle ordentlichen Mitglieder im Prüfungs- ausschuss werden stellvertretende Mitglieder gewählt. Die Einigungsstelle kann Zeugen und Sach- verständige anhören, die freiwillig vor ihr er- scheinen. Die Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen ist nicht zulässig. Die Einigungsstelle kann Zeuginnen, Zeugen und Sachverständige anhören, die freiwillig vor ihr erscheinen. Die Beeidigung dieser Personen ist nicht zulässig.(Ihre Beeidigung ist nicht zulässig). BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 27 7 Literaturverzeichnis 7.1 Verzeichnis von Empfehlungsschriften und Erlassen zur sprachli- chen Gleichbehandlung in Bund, Ländern und Kommunen 7.1.1 Bund Bundesministerium der Jus- tiz Handbuch der Rechtsförmlichkeit. Köln 1999 Bundesregierung Maskuline und feminine Personenbezeichnungen in der Rechtssprache. Bericht der Arbeitsgruppe Rechtssprache vom 17. Januar 1990. In: Bundestagsdrucksache 12/1041, Bonn 1991 Bundesverwaltungsamt BBB-Arbeitshandbuch ,,Bürgernahe Verwaltungssprache". Köln ­ 2002 7.1.2 Länder Baden-Württemberg Bekanntmachung des Innenministeriums über den Erlass von Vorschriften vom 10. März 1988. In: Gemeinsames Amtsblatt ... des Landes Baden-Württemberg, Stuttgart 1988. (Zur sprachlichen Gleichbehandlung Punkt 2.1.6.5, S. 390). Bekanntmachung des Innenministeriums über die Änderung von Vorschriftenrichtlinien vom 7. Juli 1993. In: Gemeinsames Amtsblatt ... des Landes Baden-Württemberg, Stuttgart 1993, (Nr. 14, S. 864 f.). Bayern Änderung der Organisationsrichtlinien. Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 21. Januar 1992. In: Allge- meines Ministerialblatt Bayern, München 1992. Berlin Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Sprach- gebrauch der Berliner Verwaltung. In: Dienstblatt des Senats von Berlin, Teil 1, Nr. 5 vom 6. Juli 1989, S. 48. Rundschreiben über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Sprachgebrauch der Berliner Verwaltung. In: Dienstblatt des Senats in Berlin, Teil I vom 1. April 1987, S. 63, 81. BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 28 Brandenburg Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffent- lichen Dienst im Land Brandenburg (Landesgleichstellungsge- setz). Gesetzentwurf der Landesregierung. In: Drucksache 1/3069, Potsdam 1994. (Zur sprachlichen Gleichbehandlung: § 13, S. 16. Das Gesetz wurde vom Landtag am 17.06.1994 beschlossen). Empfehlungen zur einheitlichen rechtsförmlichen Gestaltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen. Hrsg.: Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg, Potsdam 1993. (Zur sprachlichen Gleichbehandlung Rn. 27-30, S. 10-13). Hessen Richtlinien zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Vorschriftensprache. In: Staatsanzeiger für das Land Hes- sen, Wiesbaden 1992. (Nr. 9, S. 538). Niedersachsen Beschluss des Landesministeriums über Grundsätze für Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechts- sprache. In: Niedersächsisches Ministerialblatt, Hannover 1991. (Nr. 25, S. 911 ­ 912) Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechts- sprache. Bericht einer interministeriellen Arbeitsgruppe des Landes Niedersachsen, Hannover 1991. Nordrhein-Westfalen Frauen in Rechts- und Amtssprache. Ein Leitfaden für ge- schlechtergerechte Formulierungen. Hrsg.: Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Gleichstellung von Frau und Mann, Düsseldorf 1990. Gleichstellung von Frau und Mann in der Rechts- und Amts- sprache. Runderlass des Justizministeriums ... des Minister- präsidenten und aller Landesministerien vom 24.03.1993. In: Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen, 1993, S. 780. Rheinland-Pfalz Vorschläge und Anregungen für eine geschlechtsgerechte Amts- und Rechtssprache. Hrsg.: Interministerielle Arbeits- gruppe ,,Geschlechtsgerechte Sprache" des Landes Rhein- land-Pfalz, Mainz 1993. BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 29 Saarland Drechsler, Sabine/Schaub, Hildegard: Amtssprache. Zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Amtsspra- che. Hrsg.: Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales, Saarbrücken 1992, 3. Aufl. Erlass der Regierung des Saarlandes über die Gleich- behandlung von Frauen und Männern in amtlichen Verlautba- rungen vom 20. Mai 1986. In: Gemeinsamen Ministerialblatt Saarland, Saarbrücken 1986, S. 338. Schleswig-Holstein Braun, Frederike: Mehr Frauen in die Sprache. Leitfaden zur geschlechtergerechten Formulierung. Hrsg.: Die Frauenminis- terin des Landes Schleswig-Holstein, Kiel 1991. 7.1.3 Städte und Kreise Braunschweig Frauen in der Rechts- und Verwaltungssprache. Vorschläge für die Praxis. Frauenbericht 2. Hrsg.: Stadt Braunschweig, Gleichstellungsreferat, Die Frauenbeauftragte. Braunschweig, nach 1989. (überarbeitete Fassung der Broschüre der Stadt Köln: ,,Für eine Verwaltungssprache ...") Duisburg Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Verwaltungs- sprache. Hinweise und Empfehlungen der Gleichstellungsstel- le für Frauenfragen der Stadt Duisburg. Hrsg.: Stadt Duisburg, Der Oberstadtdirektor, Gleichstellungsstelle für Frauenfragen, Duisburg o.J. Düsseldorf Spieß, Gesine: Leitfaden für ein geschlechtergerechtes Spre- chen. Hrsg.: Landeshauptstadt Düsseldorf, Oberstadtdirektor, Frauenbüro, Düsseldorf 1991. Frankfurt am Main Müller, Sigrid/Fuchs, Claudia: Handbuch zur nichtsexistischen Sprachverwendung in öffentlichen Texten. Im Auftrag des Ma- gistrats der Stadt Frankfurt am Main, Dezernat Frauen und Gesundheit, Frauenreferat, Frankfurt am Main 1993. Hannover Empfehlungen für eine zeitgemäße, Frauen und Männer an- gemessen berücksichtigende Verwaltungssprache der Lan- deshauptstadt Hannover. Hrsg.: Landeshauptstadt Hannover, Referat für Gleichstellungsfragen, Frauenbüro, Hannover 1988. BBB-Merkblatt M 19 ,,Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern" 30 Köln Für eine Verwaltungssprache, die Frauen nicht mehr zu ,,Män- nern" macht. Hrsg.: Stadt Köln, Der Oberstadtdirektor, Fraue- namt. Köln o.J. Ludwigshafen am Rhein Gleichberechtigung in der Sprache. Richtlinien für eine zeit- gemäße Verwaltungssprache der Stadt Ludwigshafen am Rhein. Hrsg.: Stadtverwaltung Ludwigshafen, Gleichstellungs- stelle für Frauen, Ludwigshafen 1990. Saarbrücken Drechsler, Sabine: Frauen und Männer sind gleichberechtigt ... auch in der Sprache. Hrsg.: Gleichstellungsstelle für Frauen der Landeshauptstadt Saarbrücken. Saarbrücken 1991. 7.2 Weiterführende Literatur Bickes, Hans Brunner, Margot (Hrsg.) Muttersprache frauenlos? Männersprache Frauenlos? Politike- rInnen ratlos? Wiesbaden 1992 Grabrucker, Marianne Der allgemeine Mensch ist immer männlich. Frauen wehren sich gegen ihr Dasein als Außenseiterinnen in der Sprache. In: Der Sprachdienst 1990, Heft 5, S. 141 ­ 148. Grabrucker, Marianne Die Ungleichbehandlung der Frau in der Rechtssprache. In: Battis/Schultz (Hrsg): Frauen im Recht, Heidelberg 1990. Hellinger, Marlis Vater Staat hat keine Muttersprache, Frankfurt am Main 1992. Hellinger, Marlis und Schrä- pel, Beate Sprachwandel und feministische Sprachpolitik, Wiesbaden 1985. Klein, Josef Über die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Män- nern. In: Jahrbuch für internationale Germanistik, 1983, Heft 1, S. 40 ­ 69. Müller, Ursula Benachteiligung der Frau im generischen Maskulinum ­ eine feministische Schimäre oder psycholinguistische Realität? In: Akten des Germanistentages 1987, Teil 1, Tübingen 1988, S. 310 ­ 319.