Reformation: Zwinglianer, Kalvinisten, Wiedertäufer Was ist freies Geleit? Auf Drängen des sächsischen Kurfürsten Friedrich den Weisen stimmte Kaiser Karl V. zu, dass Luther, auf dem Reichstag in Worms seine Lehre verteidigen kann. Er lehnte es aber ab mit dem Hinweis, dass der Papst und Konzile schon mehrmals geirrt haben und für ihn, für ihn seien nur die Schrift und rationale Argumente ausschlaggebend. Sein freies Geleit galt 21 Tage. Er kam nicht mehr zurück nach Wittenberg, das nach dem Aussterben des sächsisch-askanischen Hauses zum Zentrum des Kurfürstentums Sachsen, also der Ernestiner Linie der Wettiner, wurde, sondern lebte auf der Burg Wartburg unter dem Namen "Junker Jörg". Nach dem Reichstag wurde über ihn die Reichsacht verhängt. Die volkstümliche Fassung seiner Ablehnung lautet: Hier stehe ich! Ich kann nicht anders. Gott helfe mir! Amen. Sie ist zuerst in der Wittenberger Ausgabe seiner Werke belegt und davon in andere Darstellungen übergangen, obwohl sie vielelicht historische gar nicht so stimmt und nur auf Gott helfe mit! Amen. beschränt sein sollte. Was ist Zweireichelehre? Die Auffassung der politischen Ethik des Luthertums, dass ohne obrigkeitliche Ordnung als Setzung Gottes auch die Freiheit des Evangelium nicht möglich sei. Dem Staat fällt die Sorge für die äußere Anordnung der Kirche zu, die oberste Kirchengewalt (das oberste Kirchenregiment) liegt in den Händen des Landesherren und wird in seinem Namen von Konsistorien ausgeübt. Seit 1525 auch in Preußen, dem ehemaligen Ordensstaat, der in ein evangelisches Fürstentum verwandelt wurde, das als Lehen des polnischen Königs gallt. So wurde der ehemalige Hochmeister des Deutschen Ordens, Albrecht der Ältere, Markgraf von Brandenburg-Ansbach zum höchsten protestantischen Würdenträger im Herzogtum.1618 fiel das Herzogtum an die brandenburgische Linie der Hohenzollern. Was ist Bildersturm? Ikonoklasmus. 1522 . Bildersturm in Wittenberg Der extreme Reformator Karlstadt, der als erster am Christfest 1521 das Abendmahl in deutscher Sprache und in beiderlei Gestalt abhielt, ließ sich im Januar 1522 in Abwesenheit Luthers von Schwärmern aus Zwickau zum Zertrümmern der Altäre und Bilder hinreißen. In Zürich (Zwingli) wurden 1523 Bilder und Messe abschafft. Im Bereich der calvinistischen Reformation fielen die Bilder ebenfalls. Das Luthertum hat später Bilder wieder zugelassen, soweit kein Mißbrauch damit verbunden war. Was ist Presbyterialverfassung? Presbyter [kirchenlat., von grch. presbýteros <>] der, in einigen evangischen Kirchen Bezeichnung für die Mitglieder des Gemeindekirchenrats (Kirchenälteste). Presbyterialverfassung eine Form von Kirchenverfassung, bei der die Kirche durch ein Gremium von Ältesten geleitet wird. Die presbyterianische Kirchenverfassung ist besonders bei Kirchen in der reformierten Tradition gebräuchlich. Presbyterianismus steht zwischen dem hierarchischen Episkopalismus und dem Kongregationalismus, bei dem die Gemeinden völlig selbständig sind. Im Presbyterianismus gibt es Leitungsgremien auf drei oder vier Stufen, die jeweils Mitglieder an das nächsthöhere Gremium delegieren: ÿ die Sitzung, die Leitung der lokalen Gemeinde ÿ das Presbyterium, das eine Gruppe von Gemeinden in einem begrenzen lokalen Umkreis leitet ÿ in größeren Kirchen regionale Synoden ÿ eine Generalversammlung oder Generalsynode als oberstes Leitungsgremium der Kirche. Jedes Leitungsgremium setzt sich aus ordinierten Geistlichen und Laien zusammen. In der lokalen Gemeinde hat der ordinierte Gemeindepfarrer den Vorsitz, in höheren Gremien sind Geistliche und Laien gleichberechtigt. Die einzelne Gemeinde ist rechtlich und finanziell selbständig, aber der Kirchenverfassung und dem Bekenntnis der Kirche verpflichtet. Wie entstand die Bezeichnung "Protestanten"? Auf dem Reichstag in Speyer (1529) protestierten Kurfürstentum Sachsen, Brandenburg, Lüneburg, Hessen, Anhalt und 14 reichsfreie Städte, u. a. Straßburg, Nürnberg, Ulm und Constanz gegen das Wormser Edikt (1521) Was ist Katechismus? katechismos -- Unterricht, Lehre Lehrbuch für den christlichen Glaubensunterricht in Form von Frage und Antwort 1529: Luthers Kleiner und Großer Katechismus. Sechs Hauptstücke: Zehn Gebote, drei Artikel des christlichen Glaubens, das Vaterunser, die taufe, das Amt der Schlüssel, das Abendmahl, Anhang mit Haustafel und Fragstücken für die Kommunikanten. der Katechumene -- Konfirmand, besonders im ersten Jahr des Konfirmandenunterrichts 1537 . Calvin franz. geschrieb. Katechismus 1563 -- Heidelberger Katechismus (des Menschen Elend, Erlösung und Dankbarkeit; Grundzüge der reformeirten Lehre und Abgrenzung von der römisch-katholischen Theologie sowie von der lutherischen Christologie und Abendmahllehre; nur symbolische Deutung des Abendmahls) Was ist Landeskirche? Früher galt nämlich der Slogan "wes Brot ich ess, des Lied ich sing" (cuius regio, eius religio), das heißt, die Untertanen eines Volkes mussten der Religion angehören, welcher auch der Herrscher (Graf, Herzog etc.) angehörte. Trat also ein Markgraf zur Reformation über, so wurde sein ganzes Land protestantisch, so geschehen zum Beispiel in der Markgrafschaft Baden-Durlach. Der Markgraf war somit auch "Oberhaupt" der protestantischen Landeskirche in Baden. Erst später wurde diese Regelung gelockert, trat ein Herrscher wieder zum Katholizismus über, so wurde nicht automatisch das ganze Volk wieder katholisch (siehe August der Starke, Kurfürst von Sachsen). Die heutigen Grenzen der in Deutschland existierenden 23 evangelischen Landeskirchen sind vielerorts noch identisch mit den früheren Ländern des deutschen Kaiserreichs, wie es bis 1918 bestand. So umfasst beispielsweise das Gebiet der "Evangelischen Kirche im Rheinland" die frühere preußische Rheinprovinz, welche heute auf mehrere Bundesländer aufgeteilt ist. Das Gebiet der Kirche blieb jedoch nahezu unverändert. Die 23 Landeskirchen arbeiten in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), einem "Dachverband", der seinen Sitz in Hannover hat, zusammen. Folgende typischen Ämter und Institutionen der Landeskirche gibt es bis heute: Landesbischof oder Bischof, regional auch Präses oder Kirchenpräsident genannt, als Oberhaupt der Kirche; er ist quasi "Nachfolger" des jeweiligen Landesherrn bis 1918 (z.B. König, Fürst, Herzog)