Leasing -- Wortschatz Smlouva o koupi najaté vìci -- Vollamortisationsvertrag Grundmietzeit bei einem Leasingvertrag - doba pronájmu pøi leasingu Leasing, das, = eine besondere Vertragsform der Vermietung von Industrieanlagen, Investitions- und Konsumgütern. Vermieter kann der Produzent (direktes L.) oder eine zwischengeschaltete Leasinggesellschaft (indirektes L.) sein. Das Leasingobjekt bleibt juristisch Eigentum des Leasinggebers[1] und wird dem Leasingnehmer[2] gegen ein vereinbartes Entgelt (Leasingrate) zur Nutzung überlassen. Beim Financial L. wird eine mehrjährige feste Grundmietzeit vereinbart, während der eine Kündigung von beiden Seiten ausgeschlossen ist. Das Investitionsrisiko liegt beim Leasingnehmer. Nach Ablauf des Vertrags hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, das Leasingobjekt gegen geringere Zahlungen weiter zu benutzen (Mietoption) oder käuflich zu erwerben (Kaufoption, Form des Mietkaufs). Beim Operating L. handelt es sich um kurzfristige und meist jederzeit kündbare Mietverträge, wobei das Investitionsrisiko beim Leasinggeber liegt und dieser das Leasingobjekt auch zu bilanzieren hat. Eine Sonderform des L. ist das Sale-and-lease-back-Verfahren, bei dem ein Unternehmen ein ihm gehörendes Objekt an einen Leasinggeber verkauft, um es sofort wieder zu mieten. Z. B. im Fall, dasss die Gemeinde Kapital braucht, muss sie sich das Geld nicht für hohe Zinsen vom Kreditmarkt holen, sondern verkauft ihre Liegenschaften, die sie gleich wieder von der Leasingfirma mietet. Den vorausgesetzten Gewinn von etwa 3% kann sie investieren, die restlichen 97 Prozent des Erlöses werden in einem Fonds angelegt und sollten zur Deckung aller anfallenden Kosten wie Leasingraten und der bei der Rückübertragung fällig werdenden Gebühren reichen. Nach einem Zeitraum von 10 Jahren würden die Liegenschaften wieder der Gemeinde alleine gehören. Der Anreiz für den Investor besteht in der Nutzung steuerlicher Vorteile. Nach der Art des Leasingobjekts werden Mobilienleasing (Equipmentleasing), Immobilienleasing (Plantleasing) und als Sonderform Personalleasing (Arbeitnehmerüberlassung) unterschieden. Trotz relativ hoher Kosten ergeben sich für den Leasingnehmer gegenüber dem Kauf bestimmte Vorteile: geringere Liquiditätsanspannung zum Zeitpunkt der Anschaffung; Leasingraten sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar; Möglichkeit, ständig die modernsten Leasingobjekte zu mieten. (c) 1998 Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG VerbrKrG § 1 Anwendungsbereich http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/verbrkrg/ (1) Dieses Gesetz gilt für Kreditverträge und Kreditvermittlungsverträge zwischen einem Unternehmer, der einen Kredit gewährt (Kreditgeber) oder vermittelt oder nachweist (Kreditvermittler), und einem Verbraucher. Als Verbraucher gelten auch alle anderen natürlichen Personen, es sei denn, dass der Kredit nach dem Inhalt des Vertrags für ihre bereits ausgeübte gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bestimmt ist. (2) Kreditvertrag ist ein Vertrag, durch den ein Kreditgeber einem Verbraucher einen entgeltlichen Kredit in Form eines Darlehens, eines Zahlungsaufschubs oder einer sonstigen Finanzierungshilfe gewährt oder zu gewähren verspricht. (3) Kreditvermittlungsvertrag ist ein Vertrag, nach dem ein Kreditvermittler es unternimmt, einem Verbraucher gegen Entgelt einen Kredit zu vermitteln oder ihm die Gelegenheit zum Abschluss eines Kreditvertrages nachzuweisen. VerbrKrG § 2 Lieferung in Teilleistungen oder wiederkehrenden Leistungen Die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, des § 7 Abs. 1 und 2 und des § 8 gelten entsprechend, wenn die Willenserklärung des Verbrauchers auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet ist, der 1. die Lieferung mehrerer als zusammengehörend verkaufter Sachen in Teilleistungen zum Gegenstand hat und bei dem das Entgelt für die Gesamtheit der Sachen in Teilleistungen zu entrichten ist; 2. die regelmäßige Lieferung von Sachen gleicher Art zum Gegenstand hat; 3. die Verpflichtung zum wiederkehrenden Erwerb oder Bezug von Sachen zum Gegenstand hat. ------------------------------- [1] pronajímatele -- prodávajícího, leasingový pronajímatel, poskytovatel leasingu [2] nájemce -- kupující, leasingový nájemce, u¾ivatele leasingu