l ;~s ' K iPITEL 2 Hochmittelal: che des Frühmittelalters hatte jede Form von Kampfund Kriegfiihren als mit der christlichen Moral unvereinbar abgelehnt. Die Laienmoral mit der den Germanen eigenen Hochschätzung von Kampfgeist und Heldenmut und die von der Kirche vertretene Moral standen unverbun-den nebeneinander. Erst als sich mit der Bekämpfung der islamischen Araber in Spanien seit dem n. Jahrhundert die Vorstellung herauszubilden begann, dass der Kampf für Christentum und Kirche ein gottgefälliges Werk sei, war die Grundlage für eine christliche Kriegerethik gelegt. Sie stellte allen denen, deren Beruf das Kämpfen war, ein christliches Ritterideal vor Augen. Ein Ritter sollte das Streben nach Ruhm und weltlicher Ehre in den Dienst höherer Ziele-steilen, des Heidenkrieges vor allem. Höfischritterliche Lebensformen und die Beherrschung der ritterlichen Kampfesweise musste er auf den großen Turnieren unter Beweis stellen, bei denen die Dichter ihn durch das Vergegenwärtigen der Heldentaten beispielhafter Ritter wie der legendären Artus-Runde anspornten. Ritter war man nicht durch Geburt, sondern man wurde es durch harte, zuchtvolle Arbeit an sich selbst. Die Ritterromane führten das zu erstrebende Ideal von höfischer Sitte, ritterlichem Kampfesmut und dem Einsatz des eigenen Lebens für hohe Ziele vor Augen. So grenzten sich die Krieger durch eine eigene Standesethik und -kultur von der übrigen Gesellschaft ab, auch dergestalt, dass sie nur gegenüber Standesgenossen zur »Ritterlichkeit« verpflichtet waren. Die ritterliche Erziehung war die Vorstufe des Rittertums, und erst der gehörte zum Ritterstande, der durch die Schwertleite in ihn aufgenommen worden war. Die ritterlich-höfische Kultur wurde zuerst in Frankreich seit dem Beginn des 12. Jahrhunderts ausgebildet. Aber auch im staufischen Deutschland wurde die Ritterkultur zur beherrschenden Lebensform des Hofes. 2.20 Heinrich der Löwe Als Heinrich der Stolze aus dem schwäbischen Adelshaus der Weifen im Jahre 1139 starb, hinterließ er seinem kaum zehnjährigen einzigen Sohn Heinrich dem Löwen den Konflikt mit dem Stauferkönig Konrad III., der Heinrich kurz zuvor seine beiden Herzogtümer Bayern und Sachsen aberkannt hatte. In Sachsen war die weifische Position durch das ererbte Haus- gut unangreifbar, und Konrad trug dem duir die Übertragung der Herzogswürde an Hei-rich den Löwen im Jahre 1142 Rechnung. is; bald ging dieser daran, von der Ausgan^sbai. seiner ererbten Besitzungen um Braunschvvřj, Königslutter und um Lüneburg her eine ]_;-desherrschaft aufzubauen. Wo immer sich c Gelegenheit bot, brachte er Rechte und Gut anderer Adelsgeschlechter an sich, schob ■. konkurrierende Rechtstitel beiseite, schaffte, durch Gewalt vollendete Tatsachen. Brauschweig gestaltete er mit dem Ausbau der Bu-Dankwarderode und der Stiftskirche zu einimponierenden Residenzstadt um. 1166 ließ; im Burghof das Löwendenkmal aufstellen, d; zugleich Zeichen seiner hochrichterlichen Q; wait wie Verbildlichung seines Geschlcchte-namens und seines persönlichen Beiname;,-war. Heinrich der Löwe sei »der hochfahrends und rücksichtsloseste fast aller Menschen jjf wesen«, so urteilt ein zeitgenössischer Gc Schichtsschreiber. Volle Rückendeckung fr seine Macht- und Erwerbspolitik erhielt ;. durch Friedrich Barbarossa (►2.16), der bai. nach seiner Wahl zum König auch die Anspiü che seines Vetters Heinrich auf das Herzogtum Bayern befriedigte und damit sein eigenes Kč nigtum an die vertrauensvolle Zusammena: beit mit dem mächtigen Doppelherzog band Heinrich bemühte sich besonders intensiv u_~ den Ausbau seiner Herrschaft in Holstein ut Mecklenburg. Man hat ihm, der Städte wie U beck und Schwerin gründete und deutsche Ba: ern ansiedelte (► 2.24), als den Begründer ein; dem deutschen Nationalinteresse dienende Ostpolitik gepriesen, während Friedrich Barbarossa derweil die Kraft des Reiches in Italic verschwendet habe. In Wirklichkeit hat Heil rieh der Löwe die Italienpolitik des Kaisers vo! unterstützt. Dass er ihm 1176 die Bitte na:: weiterer militärischer Unterstützung gegen de: Lombardenbund abschlug, hat nichts mit eis: grundsätzlichen Ablehnung der Politik Barb;. rossas zu tun, sondern war eine Folge de selbstherrlichen Anspruchsdenkens des Löwen, der eine Gegenleistung forderte, die sia der Kaiser nicht abpressen lassen wollte. Darr.: war das jahrzehntelange Vertrauensverhäta. zerstört. Barbarossa nahm sich nun der Klage der sächsischen Gegner des Löwen an, die ers-lange überhört hatte. Er lud den Herzog vor se;: Gericht, Heinrich erschien nicht und wura-1179/80 wegen Missachtung des königliche: ■ti * 'erfusi aller seiner Eigengüter : - ■ ■" ". ^ r-_eüt. Heinrich der Löwe hatte ' "" ■ . „..,-, <-. ,rtes Regiment so viele Feinde "'.',■, . •,..-, Barbarossa den Urteilsspruch ■ "'' 'i .. -_,_!. durchsetzen konnte. Heinrich ' ' ' "'. . ;» =""- seiner Eigengüter zurück. Sie .' '.".'. . G'i. ndlage des späteren Herzogin. . c .-. -tig-Lüneburg. 1 .-• j "" :-:: -lsfürstenstand ,,,,.._ . . i-~\- jb Friedrich Barbarossa in ei- .,.-,.- e.i 1 eremonie den Grafen Balduin ..'i\ 1^. .au '-tun Markgrafen von Namur. 1.. : .|jt. ; ,'iebuug in den Reichsfürstenstand ...,-,iC. li-ľ. Markgrafen eine kaiserliche Ur-;'.,-•'■' -lü-v-'Stflh- Die Belehnung machte den , y :,-,.,n /u7-, ,,Fursten des Reiches und königli- i,..o I čim-.own und brachte ihn in den Ge-.,.,..; re-;tiT jrsclicher Vorrechte«. Die Zugehö-. .cikcri /L- c- o P.uchsrüirsten wurde also durch ."i-u-ii ci&encfi Rechtsakt begründet. Das zeigt, ■ i.-.ss ei inn' ■hjlb der Schicht des hohen Adels, ,,,, [,,r Bald'.- >n auar. Die Erhebung Balduins zum Markeraff r \onl 'amur ist der erste überlieferte Rechtsakt cľese- Art; deshalb ist anzunehmen, Hass die Bi'-".ung des Reichsfürstenstandes wenig vorher =' un Abschluss gekommen ist, ver-iirutlich im Zusammenhang mit dem Sturz Heinrichs ó s lowen (►2.20) im Jahre 1180. Schon vorhe ľ hao e sich allerdings im Sprachgebrauch der srauf Ischen Kanzlei ein verfassungs-rcclitlichei Wendel angedeutet: Der Titel «prineepse (Fürst) wurde zunehmend denen vorbehalten, die in einem Gebiet »staatliche« Rechte wie die Wahrung des Landfriedens und die hohe Ctrichrsbarkeit innehatten. Das waren vor alk-: 1 die Herzöge, die zum Teil noch den Narner- rW alten Stammesherzogtümer (►2.2) in ih.em Titel führten, aber auch diejenigen, deic- ■ Heirschaftsgebiet zwar einem alten Stamm--.. herzogtum zugehörte, bei denen aber anerkf~/iL war, dass sie selbst und nicht mehr der Si. rminerzog die herzogliche Gewalt m diesem ü.re-i Gebiet ausübten. Das waren nicht nur y í e //eltliche Herren wie der Markgraf von Kr.-ndenburg und der Landgraf von Umringen, sondern auch alle Erzbischöfe und liiscnöfe des Reichs sowie die Äbte und Äbtissinnen der ileichsklöster. Außer der landes- herrlichen Gewalt hatten sie mit allen anderen fürstlichen Standesgenossen auch gemein, direkt vom König lehnsabhängig zu sein, was darin im Sachsenspiegel. (►2.23) und anderen Rechtsbüchern des 13. Jahrhunderts als wesentliches Kennzeichen der reichsfürstlichen Stellung erscheint. Die förmliche Erhebung in den Reichsfiirstenstand von 1188, der später andere folgten, zeigt einmal, dass es von nun an ein formloses Hineinwachsen in die landesherrliche Stellung nicht mehr geben sollte; sie zeigt zum anderen, dass es der König dann, wenn es um reichsfürstliche Rechte ging, nicht mehr nur mit dem einzelnen, gerade betroffenen Fürsten zu tun haben würde, sondern mit einem geschlossenen Stand, der zu Beginn des 13. Jahrhunderts in seiner Gesamtheit als Empfänger königlicher Privilegien erscheint. 2.22 Thronstreit Friedrich, der Sohn des Stauferkaisers Heinrich VI. und Konstanzes, der Erbin des normannischen Königreiches Sizilien, war noch nicht drei Jahre alt, als sein Vater völlig überraschend im September 1197 starb. Obwohl das Kind bereits zum deutschen König gewählt und damit die Nachfolge eigentlich entschieden war, brachte der frühe Tod des Kaisers diejenigen politischen Kräfte auf den Plan, die eine Vereinigung Süditaliens mit dem Reich und eine darauf begründete staufische Vorherrschaft ablehnten: Das waren die Kaiserwitwe Konstanze, die, wie man wusste, die Deutschen nie geliebt hatte und der es allein darum ging, ihrem Sohn ihr Erbkönigreich Sizilien zu erhalten; dann der Papst, der eine Umklammerung des Kirchenstaates fürchtete und deshalb zu verhindern suchte, dass der Erbe Siziliens zugleich deutscher König war; und schließlich eine Gruppe stauferfeindlicher Fürsten in Deutschland. Als sie hörten, dass Konstanze für ihren Sohn auf die deutsche Königswürde verzichtet hatte, bereiteten sie die Königswahl Ottos, eines Sohnes Heinrichs des Löwen (► 2.20), vor. Aber die Stauferpartei kam Ihnen zuvor: Sie wählte den Bruder des verstorbenen Kaisers, Herzog Philipp von Schwaben, zum König, ohne allerdings die Königswahl Ottos dadurch verhindern zu können. Seit dem Jahre 1198 hatte das deutsche Reich mit dem Weifen Otto IV. und dem Staufer Philipp von Schwaben zwei Könige, die sich gegenseitig bekämpf- 56 3/ ĺ. ,,-*... j% ..~. KAPITEL ?. ten Zehn Jahre dauerten die Auseinandersetzungen, in denen Philipp von Schwaben zunehmend an Unterstützung gewann. Da wurde Philipp am 21. Juni 1208 aus Privatrache ermordet. Otto IV. erreichte weitgehende Anerkennung als König, bis er dem »Kind von Apulien«, Friedrich IL, weichen musste, der 1212 nach Deutschland kam, um sein väterliches staufi-sches Erbe einzufordern, und bald allgemeine Anerkennung als König fand. Der Thronstreit von 1198 gilt als einer der Wendepunkte der deutschen Geschichte. Seit der Mitte des 12. Jahrhunderts hatten die Herrscher der westeuropäischen Königreiche begonnen, die unabhängige Stellung des Hochadels zu beschneiden und Zentralbehörden im Dienste des Königtums zu errichten, um die königliche Politik im Lande durchzusetzen. Der Thronstreit verhinderte, dass die von Friedrich Barbarossa (►2.16) geschaffenen Ansätze weiterverfolgt werden konnten. Jede der beiden Parteien versuchte, ihre Anhängerschaft im Hochadel durch die Verleihung von Privilegien zu vermehren. Dadurch wurde besonders die Stellung der Reichsfürsten (► 2.21) gestärkt. Der Thronstreit gilt als ein virhtiget Grund dafür, dass die í deutschen Könige der Folgezeit nicht <•% j Könige von Frankreich und England einc-n £;. heitsstaat aufbauen konnten. 2.2JJ Sachsenspiegel In der Germanenzeit war der übernofe,. Rechtsbrauch Norm für das Zusammenlebt der Menschen. Die Mündlichkeit des ger manschen Rechtslebens blieb zunächst auch im \i-;-telalter bestimmend. Um zu wissen, v.-ie ä>-Recht«, also richtig und rechtgemäß, zu '"erf;V ren sei, erfragte man bei Rechtskundigen, v,-;. früher und bislang verfahren worden war. Ot wohl das »gute alte Recht« als unverändert: galt, machte es doch Wandlungen durch, der, es war an das Gedächtnis und die Erinnerurt der Menschen gebunden und damit Teil ihr; Erfahrung. Jeder Personenverband bildete e; nen eigenen Rechtskreis, bewahrte sein eigen« Recht, das sich gemäß lokaler Bes .. - ~rheite: der Lebensbedingungen vom Recht • . -ldere Verbände unterschied. Als die weitgehend einheitlich-agr;. ' ■'ľ; Welder frühmittelalterlichen Grundl- ■ ■ .; harte mit der Aufbruchperiode des 11. J. ' > 1.1 rider;: . Der Thronstreit von ug8 war eines der einschneidendsten Ereignisse der mittelalterlichen deutschen Geschichte. Die Wachssiegel Philipps von Schwaben (das Heinere links) und Ottos IV. stammen aus diesem Jahr, in dem beide an unterschiedlichen Orten gekrönt wurden lAiiC"-- US8 Hochmittelal: '■■•'■ieer zu werden begann, wurde auch das ''"'.'.' -ielfäMger: In den Städten entwickelten '; '"-■ -dtrecht6' Rodungsbauern und Kolonis- '"' ".,'., ircten durch Zusage besseren Rechts an- ■ >-ben. 'Die Kirchenreformer (^2.9) berie- "" " :~ii bei ihrem Kampf gegen Eigenkirchen- ' ,-. und königliche Kirchenherrschaft í , 1 auf das Recht der alten Kirche und setz- -."■■ -mit den Ausbau des kanonischen Rechts ■",' ■ ,n<.' Von den Juristenschulen in Italien ging "■'. . verstärkte Beschäftigung mit dem spätro- "...'•i-Ľii Kaiserrecht aus und förderte bei den ■'.".rrtrhern das Verständnis für planmäßige ,sff2°ebung und Schriftlichkeit im Rechtsle-;.., 1 in dieser Situation setzten überall in West- ...rona Bemühungen ein, auch das bisher .-{■ndliche Gewohnheitsrecht aufzuschreiben. , i;-c (jje anderen Werke dieser Art war auch das i.'.-chtsbuch, das der aus Ostsachsen stam-■npnde Ritter Eike von Repgow in den Jahren 17-jo-so schrieb, eine Privatarbeit. Er nannte es ■j'lbst »Spiegel der Sachsen«, weil es wie ein ■■Spiegel von Frauen« das Gewohnheitsrecht sr-ines Erfahrungsbereiches wiedergeben, es abbilden - »spiegeln« - sollte. Nach den beiden grundlegenden Rechtsbeziehungen, in denen die Menschen damals standen, ist es in »Land-recht« und »Lehnrecht« unterteilt. Der Sachsenspiegel ist nicht in der Sprache der Gebilderen, Latein, sondern in deutscher Sprache abgefasst. Dies verstärkt den Eindruck, als handele es sich um unverfälschtes, altüberliefertes Volksrecht. Man wird Eike von Repgow glauben, dass er wirklich nur das alte Recht widerspiegeln wollte. Man kann aber erkennen, dass die Verschriftlichung allein den Charakter des Rechts veränderte, weil Eike die Vielzahl der Einzelrechte durch die Zuordnung zu allgemeinen Rechtsgrundsätzen systematisierte. So stellt der Sachsenspiegel eine wirklich rechts-schöpferische Leistung dar, die Vorbild für andere deutsche Rechtsbücher war (Deutschenspiegel, Schwabenspiegel). /.,'/.&. Landesausbau/ Ostsiedlung !JJs frühmittelalterliche Westeuropa war äußerst dünn besiedelt. Nur ein geringer Teil der Gesamtfläche wurde landwirtschaftlich genutzt, und auch dort fehlten oft die Menschen, um bereits kultiviertes Land weiter zu bewirt- schaften. Seit der Mitte des 11. Jahrhunderts aber setzte ein bemerkenswertes Bevölkerungswachstum ein, das bis in das 14. Jahrhundert hinein anhielt. In den bereits dichter besiedelten Gegenden Frankreichs und Englands stieg die Bevölkerung, so schätzt man, vom Ende des 11. bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts auf das Dreifache, im dünner besiedelten Sachsen sogar auf das Zehnfache. Die intensivere Bodennutzung und damit die Steigerung der Ernteerträge Im Altsiedeiland reichte nicht aus, um die stets wachsende Zahl von Men- . Eine Seir? cus de*' um ľ$s° entstandenen Dresdner Handschrift des Sachsenspiegels (Dresden, Sächsische Landesbibliothek) sehen zu ernähren. Es musste bislang unbe-wirtschaftetes Land durch Rodung dazuge-wonnen werden. Rodungsland waren zunächst die Waldgebiete und Gebirge in Westeuropa selbst; die Küstengebiete der Nordsee wurden eingedeicht, die Sümpfe trockengelegt. Erst allmählich zogen wagemutigere Bauern als Siedler weiter nach Osten. Heinrich der Löwe (►2.20) warb für die Erschließung Holsteins und Mecklenburgs flämische, holländische und niederdeutsche Bauern als Siedler an. Ein knap- 59 T^i~._ 1 Kapitel z í (OTHMITTELALTÍF Deutsche Ostsiediung im 12.-14. Jahrhundert ,ul ■«„J"' _>b"* ' «G.e.en '......} Ífl"k **-----uu— — „ - *'-_ lond^ Merseburg ^Dc-bniugk I c-f .erpzig u, »MeiSen Zeitz 5S. ration utsches Siedlungsgebiet um 1100 ™—™ Grenze des Heiligen Römischen Reiches um 1150 í Erweiterung der bäuerlichen deutschen Siedlung im !2Jh. - —■ -.- Grenze des Heiligen Römischen Reiches um IdOO 3.jh. •.....Sudgrenze des Deutschordensgebietes um 1400 gimWJh. J 8ř5flJEn ® Erzbistum * rdd-und Sumplgebief um 1400 s bedeutendes Kloster pes Jahrhundert später bemühte sich der Deutsche Orden (► 2.26) um deutsche Siedler für das Prusseniand (Ostpreußen) und Litauen, weil die einheimische Bevölkerung zahlenmäßig nicht ausreichte, um das Land weiter zu erschließen. Aber auch polnische Fürsten suchten Bauern aus dem volkreicheren Westen in ihr Land zu ziehen. Für die Neugründung von Dörfern setzten diese Landesherren meist Lokatoren ein, Männer, die mit einer ganzen Gruppe von Siedlern den Standort eines Dorfes festlegten, die Hofstätten und Felder vermaßen und die Anfangsschwierigkeiten durch ein Startkapital überbrückten. Der Lokator selbst erhielt dann in dem neuen Dorf einen größeren Bauernhof zu besonders günstigen Bedingungen und wurde meist der »Schulze« des Dorfes, der Beauftragte des Landesherrn. Auch die Zisterziensermönche waren an der Erschließung des Landes intensiv beteiligt. Unabhängig von der Nationalität ging es de: Landesherren bei der Erschließung des Lande um den Ausbau ihrer Herrschaft, zu der der A: beitseinsatz und die Steuern der Neusiedler be tragen sollten. Man kann deshalb die mittele terliche deutsche Ostsiedlung nicht mit der. Kolonialismus der Neuzeit vergleichen, denn ŕ ging nicht um die Beherrschung unterentirsi ckelter Völker. Die Ostsiedlung war Teil if ganz Europa im Hochmittelalter erfassender Landesausbaus, bei der Einheimische und Zs gereiste in den neuen Dörfern in gleicher Weis sesshaft wurden. 2.25 Elisabeth von Thüringen Am 11. September 1227 starb Landgraf Lue wig IV. von Thüringen auf dem KreuzzUf ij- ,rrli seine ;« -ngz*g;-hiig'. Ca r_- 1 he Königstochter Elisa-' Li, ~,-rpfiichtungen ledig, die í" - ' tngesehenstenReichsfürs-, ;. clanzvollen Fürstenhofes -j _ -n" 1 übernehmen müssen. ,•; .,.ren religiös-asketischen Vor-, z.r ein Leben in Keuschheit, - _ ŕ rmut und Dienst an den Ar-, :;.•_- führen. Sie wünschte ihr Le-... ,... m Tür zu Tür zu fristen. Das j K Conrad von Marburg, dessen .,...-.--; sie sich schon zu Lebzeiten ■jj.n g ihres Mannes unterstellt tun als Beauftragter des Papstes hu'.-herr in weltlichen Dingen .. ; . . - s;i.rem Einfluss gründete sie in , , . .,. "3. d gräflichem Familiengut ein -.;- : e.n ne selbst in tätiger Hingabe an .. -v,-jn - die niedrigsten Dienste verrich-,.\i-. 1 . ŕberh nur drei Jahre später, am Sfi-.-eti". "•"' '23 , starb, stand sie im Ruf der . :..;;;.!':■'. -id b?ld hörte man von Wundern -, ,:,rri!» ' 'b. Die offizielle Heiligsprechung -.■■A-. ,.•■ \z'~ ' 's uber ihren Gebeinen errichtete , i:..'.hr;,i ! re --urde zum Wallfahrtsort. Es • ; ,i|.-li-. i- aas Bild der sich in religiöser In-i:/,jPM in -.üngpnden jungen Königstochter .i.uc-i »err "Liflusj des harten, fanatischen Ket-■:■■. iCi Or-J^e Konrád von Marburg, das das In-:;■•<.-&•: ■ 1' is.iLeth von Thüringen über die s ■: 1 r 11111 iti01 w ď hgehalten hat. Obwohl ihr i eb-.'ii M^h'' außergewöhnliche Züge hat, verkörperte -■ sjbeth religiöse Ideale und Sehnen !iLe. , . Jenen damals so viele Frauen er-•i.-irfdi ",-t . n, djss man von einer religiösen i-uut-iib>../.-'s..ui:g spricht. Tausende von Frauen verließet. . . en hauslichen Umkreis, um sich ä HS it/ugjnser. V/andecpieJigern anzuschließen. Viele von ihnen fanden eine religiöse Heimstatt in neu gegründeten Frauenklöstern. Die ersehnte »Nachfolge des armen und nackten Christus« fand ihre Verwirklichung aber nicht nur im Ordensleben, sondern auch in einer einzeln unternommenen Absage an alle Güter und Annehmlichkeiten dieser Welt. futscher Orden. 1199 beauftragte Papst Innozenz III. die »Brüder des der heiligen Maria geweihten Hospitals der Deutschen zu Jerusalem«, die bislang im Heiligen Land kranke Pilger gepflegt hatten, zusätzlich mit dem Heidenkampf. Damit war der Deutsche Orden als Ritterorden entstanden, der wie Templer und Johanniter die traditionellen Mönchsgelübde Armut, Keuschheit und Gehorsam mit der Pflicht zu Heidenkampf und militärischem Pilgerschutz verband. Die Deutschordensritter trugen als Zeichen ihrer Ordenszugehörigkeit einen weißen Mantel mit schwarzem Kreuz. Ihr Aktionsfeld war zunächst das Heilige Land. Die Ritter kamen vor allem aus dem Deutschen Reich, wo dem Orden bald fromme Schenkungen zuflössen; die einzelnen Niederlassungen (Kommenden, denen ein Komtur vorstand) wurden gebietsweise zu Balleien zusammengefasst, die Ihrerseits dein »Deutschmeister« unterstanden. Dem Gesamtorden stand der »Hochmeister« vor. Prägenden Einfluss auf die weitere Entwicklung des Ordens hatte der Hochmeister Hermann von Salza (1210-39): Durch die Goldbulle von Rimini (1226) ließ er sich von Kaiser Friedrich II. das Gebiet der heidnischen Pruzzen an der unteren Weichsel zu Heidenkampf und Mission ■4 Die Marienburg an der Nogat in Westpreußen war seit 12.80 Sitz des Deutschen Ordens g} 60 61 T Kapitel 2 übe1 tragen und gleichzeitig die politischen Herrschaftsrechte in dem zu erobernden Land. Der Heidenkrieg, zu dem die Ordensritter verpflichtet waren, verlagerte sich bald danach vom Heiligen Land nach Osteuropa. Als Stützpunkte im Heidenland baute der Orden Burgen; die bekannteste Ordensburg wurde die Marienburg, die 1308-1456 Sitz des Hochmeisters war. Die »Goldbulle von Rimini« diente dem Orden als rechtliche Grundlage zur Errichtung des Ordensstaates; zur Erschließung des Landes warb der Orden deutsche Bauern als Siedler an und gründete Städte. Eine der frühesten Gründungen in Preußen war die Stadt Culm. Das ihr verliehene Stadtrecht, die »Cul-mer Handfeste«, geht auf eine Urkunde des Jahres 1233 zurück und ist zum Vorbild für die meisten preußischen Städte geworden. Vom östlich der Weichsel gelegenen Pruzzen-land, das ihm ursprünglich übertragen worden war, griff der Orden später nach Westen (Pom-merellen mit Danzig, 1308) und Nordosten aus. Durch die Expansion entstanden Konflikte mit Polen, die allerdings keine nationalen und schon gar keine rassischen Gegensätze jv sehen »Deutschtum und Slawen« waren 13 Ordensstaat gehörte zu einem System tortir rialer Machtstaaten, die durch konkurrk-ienr Expansionsbestrebungen aneinander geriet.-In diesem Sinne wurde auch der 2. Thor;-. Friede von 1466, in dem der Orden Westpr,. ßen und das Errnland an Polen abtreten rriusy als Erfolg der militärisch überlegenen Gegr. gewertet, die in diesem Fall die mit dem pol? schen König verbündeten preußischen Stir, waren. Erst die Geschichtsschreibung .;. 19. Jahrhunderts hat diese Abtretung unter:.;. tionalem Vorzeichen als Auslieferung v.-Deutschen unter polnische Fremdherrscha-gewertet, so wie umgekehrt für die nation? polnische Geschichtsschreibung die Ordens-;-ter nichts anderes als grausame Bösewicht; waren, die unschuldige Völker unter ihr Jo; gezwungen haben. Im Jahre 1525 wurde ci: größte Teil des säkularisierten Ordensstiate dessen Hochmeister sich im gleichen Jahr d; Reformation anschloss, zum Herzogtum Pre;; ßen unter polnischer Lehnshoheit. 62 HMITTELALTER ..•n-918 ,.i9-9ió 933 ,36-973 .-;...Jg-955 .-.; :--br. 962 968 .,;; 5-1002 ..-.■02-1024 ii-.:-.4-'°39 1033 ,039-1056 1046 iošŕ.-i'os/oö 1073-1085 7074-1075 ijn./ApdIl076 2.8. J:>ti. 1077 •,077-1080 1080 ,09-5-1099 1105 1103/06-1125 1119 13. Sept. 1122 .125-1137 1138-1152 1147-1149 1132-1190 1159 1167 1180 1109-1192 1190-1197 1198 1199 1202-1204 1208 1209 1212-1250 1214 12,.'0-!230 1226 1.? 28-1229 17. Nov. 1231 1233 25-Aug. 1235 u« 3-1254 i?.;o-i254 Konradi. í f einrieb, i. Sieg Heinrichs über die Ungarrran der Unstrut Ottol., der Große Italienzug Ottos und Krönung in Pavia zum »König der Langobarden« Schlacht auf dem Lechfeld Kaiserkrönung Ottos des Großen in Rom Gründung des Erzbistums Magdeburg Otto II. (967 Mitkaiser) Otto III. (996 Kaiser) Heinrichu. (1014 Kaiser) Konradll. (1027 Kaiser) Konrad II. wird König von Burgund Heinrich III. (1046 Kaiser) Synoden von Sutri und Rom Heinrich IV. (1084 Kaiser) Papst Gregor VII. sächsischer Fürstenaufstand gegen Heinrich IV. Heinrich IV. und GregorVII. erklären sich gegenseitig für abgesetzt Lossprechung Heinrichs IV. vom Bann in Canossa Gegenkönig Rudolf von Rheinfelden Heinrich IV. läßt als Gegenpapst Clemens III. wählen 1. Kreuzzug Heinrich IV. von seinem Sohn HeinrichV. gefangengenommen Heinrich V. (im Kaiser) Zisterzienserorden vom Papst anerkannt Wormser Konkordat Lothar III. von Supplinburg (1133 Kaiser) Konrad III. 2. Kreuzzug Friedrich I. Barbarossa (1155 Kaiser) Beginn des Schismas (Papst Alexander III. - Viktor IV.) Lombardenbund Sturz Heinrichs des Löwen 3. Kreuzzug Heinrich VI. (1191 Kaiser) Doppelwahl; Philipp von Schwaben- Otto IV. Gründung des Deutschen Ordens 4. Kreuzzug (Kreuzfahrer erobern Konstantinopel) Ermordung Philipps von Schwaben Kaiserkrönung Ottos IV. Friedrichu. (1220 Kaiser) Schlacht bei Bouvines: Entscheidung des Thronstreits Sachsenspiegel Goldbulle von Rimini 5. Kreuzzug Tod Elisabeths von Thüringen Culmer Handfeste Mainzer Reichslandfriede 6. Kreuzzug Konrad IV. t>3 Spätmiiteiaítei (12^ i^oo} Einführung Aus der Rückschau des 20. Jahrhunderts gesehen, erscheint das Spätmittelalter als eine Zeit des Umbruchs, der Übergänge - aber auch des Neubeginns. Noch bestand die alte Ordnung der mittelalterlichen Welt, verkörpert durch ihre höchsten Repräsentanten, Papst und Kaiser, weiter; aber der letzte schwere Konflikt zwischen diesen beiden Gewalten in der Stauferzeit hatte nicht nur zu einer Umgestaltung der machtpolitischen Verhältnisse, sondern auch zu bedeutsamen Wandlungen im Bereich der Kirche wie auch im Herrschaftsgefiige des Reiches geführt. In der Auseinandersetzung mit dem staufischen Herrscherhaus hatte das Papsttum am Ende mithilfe der französischen Anjoudynastie triumphiert und schickte sich nun an, neben der geistlichen auch die höchste weltliche Herrschaftsgewalt über die abendländische Christenheit in Anspruch zu nehmen. Entscheidende Unterstützung erhielt dieser päpstliche »Weltherrschaftsanspruch« durch die Bettelorden, die durch ihre Missionsarbeit in den Städten eine bisher nicht gekannte religiöse Breitenwirkung bei der Masse der Bevölkerung erreichten und aus deren Reihen die bedeutendsten Gelehrten der Zeit (Bonaventura, Albertus Magnus, Thomas von Aquin) hervorgegangen sind. Der Konflikt Papst Bonifaz' VIII. mit dem französischen Königtum, geprägt durch die Übersteigerung des päpstlichen Weltherrschaftsgedankens in der Bulle »Unam sanctam« (1302), und die daraufhin erfolgte Gefangennahme des Papstes in Anagni (1303) machten jedoch deutlich, dass das Papsttum ebenso wenig wie das Kaisertum in der Lage war, seinen universalen Herrschaftsanspruch gegenüber den aufstrebenden Nationalstaaten auf Dauer zu behaup- ten. Auf die Demütigung von Anagni fo; vielmehr unter Papst Clemens V. die Übers;i lung der Kurie nach Avignon in den Einfluss; reich der französischen Krone. Als nach ü'r siebzigjähriger Dauer Papst Gregor XI. v; suchte, diese »babylonische Gefangenschaft^ Kirche« durch die Rückkehr nach Rom zu bee den, führte diese Maßnahme nicht zum erhc ten Wiederaufstieg des Papsttums, sondernd Katastrophe der Kirchenspaltung im groi;-Abendländischen Schisma (1378-1415). Wenn auch das Papsttum selbst nach dem Er des Schismas aus dem Konflikt mit den kor.; liaren Strömungen der Zeit als Sieger hervor; gangen ist, so wurde hierdurch die allgemei-Krise, in die die spätmittelalterliche Kirc: durch die überzogene Abgabenpolitik des ä gnonenser Papsttums und die zunehme;-Verweltlichung des Klerus geraten war, ei noch verschärft; denn den Zeitgenossen v-klar; dass Abhilfe nur von einer grundlegend; Reform der Kirche »an Haupt und Gliedern-. erwarten war, die aber gegen den Widersia. des erstarkten Papsttums und der Kardinäle1 dieser Zeitepoche nicht mehr durchzusete war. Gegenüber der Zeit des Hochmittelalters ha: sich auch die Stellung des Kaisers im Reich? auch zu den Nachbarmächten entscheidend í wandelt. Nach dem Untergang des staufisct-Hauses war der kaiserliche Universalhe; Schaftsanspruch in der Realität nicht mehr av. rechtzuerhalten; die anderen Königreiche E: ropas, vor allem Frankreich und England, tra: als ebenbürtige Mächte an die Seite des ReicK Lebendig geblieben war jedoch die Kaiserid; die dem Träger der Kaiserkrone immer noch e schwer fassbares »Mehr« an Autorität venu telte, das es z.B. König Sigmund gestattete,' 64 Spatmittelalter r - -viaVeibufdus Konscao- '• , 1,. 1 e~ t-weltliche Autorität der - -s " ,l ľ " >-n und den Gang der Ver- '".'.". ,,j> ' nd zu beeinflussen. ■ '." ., . - ij ks Spätmittelalters stand _,__ 11 ) "1 unie dieser Kaisertradi- ' '_'. ,. - , -1 i nicht nur in seinen Ur- :.'" __2 • ' 'hlte sich auch ganz als '■' ' ' ' ,. .._;,,» - Kr nicht nur einen An- ' V-.. -. • ' n Empfang der Kaiserkrone hatte, ■" '-',. , . i ,c*e.'< 5 nach seiner Krönung in Aa- ... ,- : vj; kaiserliche Herrschaft im gan- ......,,.,:, vht nur in Deutschland, auszu- "• ,;, -i -.;'; i e~ fllerdings auf konkurrierende ','.'. .,,.,, i-,- es Papsttums, das u.a. aus dem ."' ,'.. ,,-,,- ;.- nsirl-TÖnung ein päpstliches Zu-'...,,-hui >!•-■> cht bei der deutschen Königswahl - \ „i.rolioi..' 'Stecht) ableitete und das außer- :-..'-! ni-, /-'.r • r folg ten Kaiserkrönung die kaiser-■■ '„-rlii" -baftsrechte in Reichsitalien bean-__-1,-hlc ! •pslliches Reichsvikariat). Unter- ,,-.iyi von <'.: 1 Ku Goldenen Bulle (1356) da-,lurch zun1 Ausdruck gebracht wurde, dass die iupsrlicheri Ansprüche mit Stillschweigen Übergänge-:- " nirdcn. Gegenüber ■' err Hochmittelalter hatten sich ,111ch die Hc-'-schiftsgrundlagen des Königs im Reich entscheidend gewandelt. Während die westeuropäischen Königreiche seit dem Ende íle;. 12. JahtrMnderts zu reinen Erbmonarchien ■;■:. worden ■ ,-aren, hatte sich im Reich spätestens nach den- Zusammenbruch der Stauferherr-sdiaft dei Cedanke der freien Königswahl -ohne Riicocht auf die Verwandtschaft zum königlichen ,-Iaus ± - durchgesetzt, wobei es bis /um Jahre .;-$j einer Gruppe von Fürsten, den Kurfürste-- gelungen war, das Wahlrecht als ein ihnen aľ.rin zustehendes Recht durchzusetzen und die anderen Fürsten von der Königswahl auszuschließen. Die Folge war, dass líeichsinteiľ-se und dynastisches Hausinte-'esäe für de--- spätmittelalterlichen König nicht iiiehi ider..--,;h waren und daher die Versuchung grofs ,vnr, in diesem Interessenkonflikt ''inseitig zj„-sten des Reiches und zugunsten «t-s eigen . H=uses Stellung zu beziehen iHausmair, önigeum). Nachdem der Versuch der -.alisch-staufischen Könige, aus den Reichs- ministerialen die personelle Basis einer künftigen Reichsbeamtenschaft zu formen, gescheitert war, besaß der spätmittelalterliche König praktisch kaum mehr eine Möglichkeit, die alten lehensrechtlichen Organisationsformen durch eine leistungsfähige Reichsverwaltung zu ersetzen, die in der Lage gewesen wäre, Reichseinkünfte einzuziehen sowie die Ausführung der Reichsgesetze und Urteile des königlichen Hofgerichts zu überwachen und notfalls auch mit Gewalt durchzusetzen. Die hierdurch bedingten Missstände, die sich in allgemeiner Rechtsunsicherheit, einem zügellosen Fehdewesen und Raubrittertum sowie In weit gehender Schutzlosigkeit gegenüber äußeren Bedrohungen (Türken, Hussiten) äußerten, traten seit dem Ende des 14. Jahrhunderts immer offener zutage, sodass auch Im Reich der Ruf nach einer umfassenden Reform der Reichsverfassung (Reichsreform) laut wurde. Im Gegensatz zum König sahen Kurfürsten und Fürsten die Lösung des Problems jedoch nicht in einer Stärkung der königlichen Zentralgewalt, sondern yieimehr in einer Art ständischer Mitwirkung an der Königsherrschaft, was natürlich auf eine Entmachtung des Königs hinauslief. Obwohl die Reichsstände auf den Reichstagen des 15. Jahrhunderts immer mehr dazu übergingen, die Gewährung von Reichshilfen von Zugeständnissen des Königs in der Frage der Reichsreform abhängig zu machen, hielt das Königtum des 15. Jahrhunderts zunächst noch zäh an seinen Herrschaftsrechten fest, bis der Wormser Reichstag vom Jahre 1495 mit der Errichtung eines vom König weitgehend unabhängigen Reichskammergerichts auch hier eine neue Entwicklung einleitete.