http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinn-_und_Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung (abgekürzt GuV) ist neben der Bilanz ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses, also der externen Rechnungslegung eines Unternehmens. Sie stellt Erträge und Aufwendungen eines bestimmten Zeitraumes, insbesondere eines Geschäftsjahres, dar und weist dadurch die Art, die Höhe und die Quellen des unternehmerischen Erfolges aus. Überwiegen die Erträge, ist der Erfolg ein Gewinn, andernfalls ein Verlust. Gesetzliche Grundlagen Nach § 242 des Handelsgesetzbuches (HGB) hat der Kaufmann am Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge aufzustellen. Das Handelsgesetzbuch und die Steuergesetze sowie die internationalen Rechnungslegungsstandards (die International Financial Reporting Standards (IFRS) und die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)) enthalten detaillierte Vorschriften über den formalen Aufbau und die aufzunehmenden Inhalte. Die Gewinn- und Verlustrechnung unterliegt den gesetzlichen Pflichten zur Prüfung und Offenlegung. Lediglich Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute können nach § 5 des Publizitätsgesetzes auf eine Veröffentlichung verzichten, wenn in einer Anlage zur Bilanz erläuternde Angaben zur Ertragslage beigefügt werden. GuV und Bilanz In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Erfolg durch eine ,,Zeitraumrechnung" ermittelt; sie berücksichtigt alle erfolgsrelevanten Daten einer Rechnungsperiode. Aus der ,,Zeitpunktrechnung" der Bilanz lässt sich der Periodenerfolg ebenfalls ablesen, indem der Stand des Betriebsvermögens an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen verglichen wird. Während im HGB-Jahresabschluss die Gewinngrößen in Bilanz und GuV üblicherweise gleich sind, unterscheiden sie sich in der internationalen Rechnungslegung. Hier hat die GuV als Instrument zur Darstellung der Ertragslage eine größere Bedeutung. http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinn-_und_Verlustrechnung Gliederung nach HGB Nach § 265 und § 275 HGB muss die Gewinn- und Verlustrechnung die unten aufgeführten nummerierten Positionen enthalten (Unterpunkte sind hier nicht aufgenommen). Hierbei handelt es sich um die Mindestgliederung. Umsatzkostenverfahren 1. Umsatzerlöse 2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 3. Bruttoergebnis vom Umsatz 4. Vertriebskosten 5. Allgemeine Verwaltungskosten 6. sonstige betriebliche Erträge 7. sonstige betrieblichen Aufwendungen = (Betriebsergebnis) 8. Erträge aus Beteiligungen (nur laufende Erträge) 9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Abschreibungen auf alle Wertpapiere des Umlaufvermögens 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen = (Finanzergebnis) 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Betriebs- und Finanzergebnis) 14. außerordentliche Erträge 15. außerordentliche Aufwendungen 16. außerordentliches Ergebnis 17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 18. sonstige Steuern (alle anderen erfolgswirksamen Steuern) 19. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (letzter Posten der GuV) Ergänzende Angaben für Aktiengesellschaften Gewinnvortrag / Verlustvortrag aus dem Vorjahr Entnahmen aus der Kapitalrücklage Entnahmen aus Gewinnrücklagen Einstellungen in Gewinnrücklagen Bilanzgewinn/Bilanzverlust http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinn-_und_Verlustrechnung