3. Garantie 1. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber eine Garantie auf die Qualität des Auftragsgegenstandes, die … Monate beträgt, wobei diese Garantie mit dem Tag der Übergabe und Übernahme des Auftragsgegenstandes beginnt. Im Rahmen dieser Garantie erklärt und garantiert der Auftragnehmer zusätzlich, dass die im Vertrag vereinbarten Arbeiten und Dienstleistungen von qualifiziertem Personal fachkundig, vollständig, in Übereinstimmung mit den allgemeinverbindlichen Vorschriften und technischen Normen in der jeweils gültigen Fassung und nach Maßgabe der guten Ingenieurpraxis ausgeführt werden, und dass die gelieferte Anlage vertragsgemäß neu und bisher unbenutzt ist, und dass der Auftragsgegenstand vertragsgemäß fehlerfrei funktioniert und frei von Rechtsmängeln ist. Die Garantiefrist verlängert sich um die Zeit, in der der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber aufgrund von Mängeln nicht zur Verfügung steht. 2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ordnungsgemäß reklamierten Mängel kostenlos zu beseitigen, auf die sich die Mängelhaftung oder die Garantiehaftung beziehen, spätestens bis … nach Meldung der Mängel. Die Mängel werden folgendermaßen gemeldet: 3. Alle offenen Punkte bezüglich der Mängelhaftung werden durch die aktuellen Allgemeinen Bestellbedingungen der Gesellschaft XYZ s.r.o., die in Anlage 3 enthalten sind, geregelt. 4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die Mängel zu beseitigen, für die er nicht verantwortlich ist und die er nicht verursacht hat, bis spätestens … nach ihrer Meldung. Für solche Leistungen steht dem Auftragnehmer eine Vergütung zu, deren Höhe anhand Anlage 4 des Vertrages festgelegt wird. Die Verpflichtung des Auftragnehmers, den Außergarantie-Service gemäß diesem Abschnitt zu gewähren, beginnt ab der Übergabe und Übernahme des Auftragsgegenstandes und endet mit dem Ablauf von … Jahren nach Ablauf der Garantiefrist.