mit fl -oi ' >i>J'/j if- : lemnrh Thüringen und nach dessen Tod im Jahre 1247 mit dem Grafen Wilhelm von Holland. Nach dem Tode Konrads IV. (1254) und Wilhelms {1256) gingen aas einer zwiespältigen Wahl im Jahre 1257 wieder zwei Könige hervor: Alfons X. A Die Zeit des Interregnums gilt in der deutschen Geschichte als Übergangsphase vom Hoch- zum Spätmittalter. Die Jahre zwischen 1254 und12/3 waren politisch zwar ausgesprochen unübersichtlich, das künstlerische Schaffen stand jedoch auf hohem Niveau, wie diese Glasmalerei im Dorn zu Naumburg belegt von Kastilien, ein Enkel Philipps von Schwaben, sowie Richard von Cornwall, ein Bruder des englischen Königs Heinrich III. und Vetter Ottos IV. Die Doppelwahi, die insofern verfassungsrechtlich bedeutsam war, als hier erstmals die sieben Kurfürsten allein - ohne die übrigen Fürsten-wählten, zeigte bald die Folgen, die eigentlich schon vorauszusehen waren. Während Alfons von Kastilien überhaupt nie ins Reich kam, um seine Königsherrschaft anzutreten, gelang es auch Richard nicht, während seiner kurzen Aufenthalte in Deutschland, die ihn nie östlich des Rheins führten, allgemeine Anerkennung zu erlangen. /^nltf-e- .• piir.i' l:i m:'n an Kon »gen, ;.<->ft"( es doch an einer allseitig anerkannten řorij... chen Autorität, die in der Lage gewesen «-" Frieden und Recht zu gewährleisten 1 .1"! r: hemmungslosen Interessenegoismu -Mächtigen und weniger Mächtigen in Schaken zu halten. Während die Fürsten dieser]:. wicklung in ihrer Mehrzahl eher gleichgr,;-gegenüberstanden, hatten die rheinisc'r Städte bereits im Jahre 1254 zur Selbsthilfe-griffen und zur Aufrechterhaltung des !.a-. friedens und zur Abwehr willkürlicher ?o!lf: derungen einen großen Städtebund (Rhep scher Bund) geschlossen, dem bereits nach z? Jahren über 70 Städte von Aachen bis Zürich a-gehörten. Die Erfolge des Bundes, der energi;-gegen die Friedensbrecher vorging, veraula, ten sogar die rheinischen Erzbischöfe, d; Pfalzgrafen sowie mehrere Bischöfe, Graf und Herren zum Anschluss. Als im Jahre i;; auch König Wilhelm den Bund reichsrechtt anerkannte, schien sich hier für das Königts eine Möglichkeit zu bieten, die selbstbewusst; Städte im Sinne der Reichspolitik zur Frieder Währung heranzuziehen. Wie sehr der Bund sich als Wahrer des Reich Interesses fühlte, wird nach dem Tone \\\ heims (1256) besonders deutlich, als die Städtvertreter beschlossen, während der Thronr kanz das Reichsgut zu schützen und nur eine. einhellig gewählten König die Tore zu öffet Dennoch konnte die Doppelwahi von 1:; nicht verhindert werden, was dann auch č Ende des Bundes bedeutete, da die meist; Städte aus handelspolitischen Gründen Rick von Cornwall anerkannten, ohne hierdurch: Lage im Reich ändern zu können. 1,2. Hausmachtkonigty-y* Das spätmittelalterliche Königtum wird m unter auch als Hausmachtkönigtum hezeic: net, womit regelmäßig die Vorstellung verbu: den wird, dass der König seine Königsher schalt in erster Linie zur Förderung seines eig: nen Hauses und erst sekundär zum Wohle 6 Reiches eingesetzt habe. Da der deutsche Kón des Spätmittelalters - im Gegensatz zu i-westeuropäischen Monarchen - nicht dm: Erbfolge, sondern durch die Wahl der Kurfif. ten (► 3.7) zur Herrschaft gelangte, wai für ii>: wenn er an die Nachfolge dachte, allenfalls: eher, dass seine Dynastie im Besitz der ererbe ..:,'li;"' - .;., <■■•■ r T—:; <'■ - ' ■ ..isTi-'ir /•: " !" " ;;,■'[ CK -. '^.i'uiilg -" ;..ulqc ..'<.• [, sidenCfir, .mil sich J-' -.-lullen >'-tc König .' Mfld 5lC<-!:- ; u-mrich \ ' mid die .". i ..-m die ivta . linu d.r.tl.c ■ŕ.'~. nie dci dťUtig Vi.-eiiiniunite i.veishar, d f iiUiUiiig 1.-" ■I-; romr-.c. Koi-.inr.ri ..r ;- í.:.j-i -i.e'ling. inen i;i> ľ. ■-c .rrschaft bleiben werde. Aus t_- - ergab sich, dass dynastisches - vnd Reichsiriteresse durchaus -„; a konnten und dass bei Inte-, ; - die Versuchung groß war, (,-- e den Vorrang einzuräumen. ... las Reichsgut, das noch im xr.i '.de eigentliche Machtbasis des _t hatte, im Spätmittelalter durch .., ;• n in der Zeit der Thron-iť-Cii eine hemmungslose königii--- r ad Verpfandungspolitik be-rez: niert war, dass es diese Auf---:_< -rahrnehmen konnte. Gerade ,--. 2foße eigene Landesherrschaf-r.ti?°ien daher versuchen, sich an-0 er sprechende Machtgrundlage H1', "zu bot sich vor allem dann -;t»i , wenn große Reichslehen isstc-ben einer Dynastie oder den de, Inhaber an das Reich fielen. -'• rechtlich durchaus die Möglicheren in unmittelbare Reichs ver-ehir en; in der Praxis haben es die ■egehnäßig vorgezogen, die anfal-ar- n e eigenen Söhne zu verleihen diese Weise eine »Hausmacht« zu erwrben z.B. die Habsburger undo.! die Herzogtümer Österreich trk ,"23z), die Luxemburger unter . = Herrschaftsanspruch auf deutschem Boden durchzusetzen. Der Papst, Gregor X., der sich zu dieser Zeit mit dem Gedanken eines allgemeinen Kreuzzuges unter der Autorität eines einhellig anerkannten römisch-deutschen Kaisers trug, schätzte also die Situation durchaus realistisch ein, als er die Kurfürsten zur Neuwahl drängte, mit der Drohung, Im Falle längerer Verzögerung mit den Kardinälen einen Kandidaten durch einseitige Verfügung zu bestimmen. Als am 1. Oktober 1273 die Kurfürsten in Frankfurt zur Wahlhandlung zusammentraten, fiel die Wahl auf den Grafen Rudolf von Habsburg, obwohl auch andere mächtige Kandidaten- unter ihnen der König von Frankreich und König Ottokar von Böhmen - ihr Interesse angemeldet hatten. Wenn auch die spätere böhmische Propaganda Rudolf als »armen Grafen«, dessen ;. j ,\, y>> ^'.*,i\ -"■ (\ % . '^y "TV, /- • . ľ ■ } > " Aiu 1 Ohober 12.J3 wurde Rudolf von Habsbwg m Frankfurt von den erstmals als geschlossener Wahlkörper auftretenden sieben Kurfürsten zum König gewählt Wahl nur den Machtinteressen der Kurfürsten gedient habe, verspottete, so sah die Wirklichkeit doch etwas anders aus. Obwohl nicht dem Reichsfurstenstande angehörend, galt Rudolf, der über umfangreichen Besitz und ausgedehnte Herrschaftsrechte im Aargau, im Zürichgau sowie am Oberrhein, im Eisass und Schwarzwaid verfügte, als der bedeutendste Territorialherr im Südwesten des Reiches. Wahrscheinlich schon vor seiner Wahl hatte sich der neue König den Kurfürsten gegenüber durch Eid verpflichtet, die Im Laufe des Interregnums entfremdeten Güter und Herrschaftsrechte des Reiches diesem wieder zuzuführen. 66 67 Kapitel 3 Spätmittelalter Bereits auf seinen ersten Hoftagen nahm sich Rudolf dieser Aufgabe an, die allerdings bald zu einer gefahrlichen Konfrontation mit dem mächtigen Böhmenkönig Ottokar I. führte, da dieser sich nach dem Tode Kaiser Friedrichs II. ohne ausreichende Legitimation in den Besitz der Herzogtümer Österreich und Steiermark gesetzt hatte. Da Ottokar, auf seine Machtposition vertrauend, es zudem abgelehnt hatte, Rudolf als König zu huldigen, konnte Rudolf im Wege eines förmlichen Rechtsverfahrens gegen seinen Widersacher vorgehen, das mit dessen Ächtung endete (1275). Nachdem Ottokar zunächst nachgegeben und die Forderungen Rudolfs auf Herausgabe der umstrittenen Länder und die Lehnshuldigung für Böhmen und Mähren erfüllt, dann sich aber erneut aufgelehnt hatte, mussten die Waffen endgültig entscheiden. Dabei gelang es König Rudolf, seinen Gegner in der Schlacht auf dem Marchfeld bei Dürnkrut (1278) vernichtend zu schlagen; Ottokar selbst kam auf der Flucht ums Leben. A Das Grabbild Rudolfs von Habsburg im Dom zu Speyer gilt als das erste lebensechte Porträt eines deutschen Königs Damit war der Weg für Rudolf frei, die í }er?/ tümer Österreich und Steiermark zunächs' -ter Reichs Verwaltung zu stellen, um sie ;!-. im Jahre 1282 mit Zustimmung der KuiJutc-als erbliche Reichslehen an seine Söhne zu ,. leihen. Nichts kennzeichnet den persönlicher! u.. schaftsstil Rudolfs besser als der Bericht tr Zeitgenossen über die Huldigung König Q-kars für die böhmischen Lehen im Jahre -,2-Während Ottokar mit aufwendigem Cef.-,. und im prächtigen Krönungsornat vor dem }■ nig erschien, nahm dieser Kniefall und Treu seines mächtigen Vasallen auf einem Holzsc'r mel sitzend, mit einem grauen, unscheinbar Lederwanis bekleidet, entgegen. Die hier ?_.-Ausdruck kommende persönliche Bescheid; heit wurde zudem von einer bemerkenswert Leutseligkeit begleitet, die sich in zahlreich Anekdoten niedergeschlagen hat. Bei aller Popularität, die Rudolf auf diese We: gerade bei den niederen Ständen genoss, ze;; sich die Kehrseite dieses Herrschaftsstiles do. darin, dass weite Bevölkenngskreise die;; nüchternen Mann nicht mit dem glanzvoll; Charisma des staufischen Kaisertums, wie Friedrich II. praktiziert hatte, identifizieitt-nur so wird es verständlich, dass ein Betrat mit der Behauptung, er sei der wahre- Kaš Friedrich, in Neuß und Wetzlar regelrecht H halten und Gesandte empfangen konnte,': König Rudolf mit Waffengewalt dem Spuk e Ende bereitete. Wenn auch Rudolf weder die Kaiserkrönung: Rom noch die unmittelbare Thronfolge ein: seiner Söhne erreicht hat, so hat er doch c dem Erwerb Österreichs und der Steiermark;1 entscheidende Grundlage für den Aufstieg i Hauses Habsburg gelegt, das Ende des 14. Jar. hunderts über den größten Länderkomplex : Reiche verfügte. Da es den Habsburgern trr dieser Erfolge nicht gelungen war, in den Kre der Kurfürsten (►3.7) aufzusteigen, versuch' der ehrgeizige Herzog Rudolf IV. (1358-6; durch eine Privilegienfälschung (privilegii:; maius) seinem Hause besondere Vorrechte, u den Titel eines Erzherzogs, zu verschaffen, w. allerdings erst im 15. Jahrhundert vom Rei: anerkannt wurde. Nachdem Ende des 14. Ja: hunderts Teilungen und die AuseinandersE zungen mit den Eidgenossen (►3.4) zu ein-gewissen Schwächung gerührt hatten, gelang: Herzog Friedrich V., der als Friedrich III. gleis jp, ,_•:'::-r ľ-iser v/ar, alle Län-.--net Hand zu vereinigen. Sein h' iger Maximilian I. brachte au- ;: rgund in die uabsburgiscne íossenschaft ;:, , kurz nach dem Tode König ' ; ..-.b jburg, schlossen im Westen '''.., , ,c, h ärrschafts-und Interessenge- f_ í. indsgemeinden Uri, Schwyz -. i , 4p,1 einen ewigen Landfriedens- '"" 1 . , jc>« ./enig später auch Obwalden :,.,,.. ' e-ipr Bund, der ein nicht näher da- ,;..,r-, ' res fJbkommen erneuerte, unter- . ,!...:. io anderen Landfriedenseinungen , ,[1 ;,- ufh die soziale Herkunft und -, '11 .m-ii ' i° -einer Mitglieder. Während ...-r j'ü.M - 1 und Reichsstädte derartige Bünd- ■,.,-• s.-Hi.T ?n b-indelteessichhierumLands- . ■•jui-inüC', ii* lr.weiis in einer gemeinsamen il';it->"ť 1 und Gerichtsorganisation zusam- »••„.'<;:.•. ii- sen -»raren. Die Abgeschlossenheit U-,-'Lile u, ."I die Gemeinsamkeit der Lebensbedingung""'' Kwjichte die sonst üblichen Stan-.Iomutcc-i -.c" i?'Je zwischen Freiheit und Unfrei-.iL-ii. wo:o''i lie ci ihrungsrolle gemeinsam von cni'/elneii 1 'lige '• Sippen und reichen Bauern-t.irnilipii u'"i: rnommen wurde. Aus dem Rah-iiicn de-; LS.Ucht-ji fiel der Bund ferner durch díTi uutCTi.'uťdíichen Rechtsstatus der drei l.ilpeme:oď ■"> lab 1309 »Waldstätte« genannt). Vv'ähinnd uJwvJden der habsburgischen Lan-Jeshert^li: : unterstand, galten Uri und Sc hwyz sei' 231 bzw. seit 1240 als relchsunmit-n:lbar. D--1 ', md von 1291 richtete sich zunächst nicht gene -A gegen Habsburg, sondern sollte wohl vorv,:u,Jig der Eindämmung der zahlrei-iiiei) Febciei'i in den Tälern dienen, was vor al-ic-in mit Rücksicht auf den seit der Erschließung lies Gotcharc-passes im Umfange stark angestie-w'iien Reis.". - und Transportverkehr geboten er-.chien. I.i^r seit rUr Intensivierung der habsburgischen I.jr)desherir..'.haft unter Albrecht I. und Leo-;iii!dl. gen--; der Bund in zunehmenden Gegen--i;.'- zu ha,,-;.3urg, was im Jahre 1315 zur ersten rrulitansche:. Konfrontation führte. In der '-■> lihäiL a: ■... .'Vorgarten gelang es den Eidgenos-'ľíi, utitei -■ .-.snutzung des Geländevorteils das österreichische Ritterheer unter Führung Herzog Leopolds vernichtend zu schlagen. Das gestiegene Selbstbewusstsein des Bundes schlug sich zunächst in einer Erneuerung des Bundesbriefes - jetzt mit deutlicher Spitze gegen Habsburg -, aber auch in einer relativ früh einsetzenden Legendenbildung nieder; so sind bisher alle Versuche, Wilhelm Teil und den rücksichtslosen habsburgischen Landvogt Geß-ler sowie die berühmte »Apfelschussszene« historisch nachzuweisen, gescheitert. Entscheidend für die Weiterentwicklung des Bundes war in der Folgezeit, dass sich die Städte Luzern (1332), Zürich (1351), Glarus und Zug (1352) sowie Bern (1353) dem Bunde anschlossen, der damit die so genannten »Acht Orte« umfasste. Einigende Klammer war nach wie vor die Gegnerschaft zu Habsburg, wobei man Rückhalt beim römisch-deutschen Königtum fand, wenigstens solange es noch nicht im Besitze der Habsburger war. Gegenüber erneuten habsburgischen Unterwerfungsversuchen konnten sich die Eidgenossen militärisch in den Schlachten von Sempach (1386) und Näfels (1388) behaupten; Im 15. Jahrhundert gelang es ihnen sogar, in die Offensive zu gehen und 1415 den Aargau, 1460 den Thurgau zu erobern. Auch gegenüber den Expansionsbestrebungen des neuburgundischen Herzogtums unter Karl dem Kühnen blieben die Schweizer Eidgenossen - jetzt im Bunde mit Habsburg - am Ende siegreich. Ebenso scheiterte der Versuch König Maximilians I., die Schweizer im so genannten Schwabenkrieg zur Anerkennung der Beschlüsse des Wormser Reichstags von 1495 (► 3.26) zu zwingen. Mit dem Frieden von Basel (1499) schieden die Eidgenossen de facto bereits aus dem Verbund des Heiligen Römischen Reiches aus, was de jure allerdings erst im Westfälischen Friedensvertrag von 1648 bestätigt wurde. J, 5" Ludwig der B ay er Im Jahre 1282 als Sohn des Herzogs Ludwig des Strengen von Bayern und der Margarete von Habsburg geboren, trat Ludwig nach dem Tode des Vaters im Jahre 1301 zusammen mit seinem Bruder Rudolf die Herrschaft über das wittels-bachische Erbe in der Rheinpfalz und in Oberbayern an. Im Streit um die Vormundschaft über die niederbayerischen Vettern kam es im Jahre 1313 zu einer militärischen Kraftprobe mit 68 69 -PATMITTELAĽ dem Habsburger Friedrich dem Schönen, Herzog von Österreich, die Ludwig durch einen glänzenden Sieg für sich entscheiden konnte. Durch die gewonnene Schlacht empfahl Ludwig sich der luxemburgischen Partei im Reiche, die nach dem Tode Kaiser Heinrichs VII. versuchte, das luxemburgische Hausinteresse zu wahren, als Thronkandidat. Allerdings kam es zu einer Doppelwahl, in der ein Teil der Kurfürsten Ludwig, ein anderer Teil aber Friedrich den Schönen zum König wählte. Wenn auch Ludwig über die Mehrheit der Kurstimmen verfügte, war dies damals noch ohne rechtliche Bedeutung; über die Ansprüche der beiden Kandidaten mussten daher die Waffen entscheiden. Diese Entscheidung fiel im Jahre 1322, als es ■4 Zu Beginn des Spätmittelalters Wach die Bedeutung derStäö: als Zentren für den Regional-und Fernhandel. Blick auf den Marktplatz einer Stadt. um 1300 (Rekonstruktion nach archäoi-gischen und urkundlichen Zeugnissen) Ludwig gelang, seinen Rivalen in der Schlacj bei Mühldorf entscheidend zu schlagen undj>-fangen zu nehmen. Um die Habsburger a; seine Seite zu ziehen, verständigte er sich; Jahre 1325 mit Friedrich dem Schönen und f. stand diesem sogar die Mitregierung als Kör.: zu, die allerdings kaum mehr praktische At Wirkungen haben sollte, da Friedrich bereits:; Jahre 1330 starb. Nach seinem Sieg bei Mühldorf entschloss sk Ludwig, durch die Entsendung eines Reichst kars in Italien einzugreifen, wodurch er alle-dings einen für ihn verhängnisvollen Komi mit dem damals in Avignon residierende Papsttum auslöste. Papst Johannes XXII. hat bisher dem deutschen Thronstreit abwarter. •4 In der Schlacht von Mühldorf am Inn 1321 besiegte Ludwig der Bayer seinen Konkurrenten um den Königsthron, Friedrich den Schönen (Darstellung'-: einer 1334 entstandener Handschrift) ■ ',.-, ■ i-'íj-i.' d.-r beiden '"„ndiditen : , e '--rerkennung (Approbation) zu nach seiner Auffassung das Reich x vakant war, nahm er selbst für ir. lullen die Rechte als Reichsvi-Scsüvertretung für den künftigen ' '" ■. u ^ r uch. Als Ludwig sich nun an-'' ' , • coiitíschen Gegner der Kurie in , .terscützen, eröffnete der Papst ein .... ech «verfahren gegen ihn, mit der ;. . -,,- »ich ohne päpstliche Zustim-'önigswürde angemaßt zu haben ..'. . :.. adig; Ketzer zu unterstützen, und ,.,.1.: i Jahre 1324 auch den Kirchenbann ,.i""p - Gegner, von dem sich dieser nie -;•-..,- -.olle:. Ludwig wehrte sich mit Ap-'. •■■..:ľ. it.- in ein allgemeines Konzil, wobei '.. ■.ii-el- idei Setzung in der Folgezeit noch ■ ... ,T,-|, v . schärft wurde, dass radikale Gegner .. ".ur-.o. wie der Magister Marsilius von Pa-.■, : \Vi!h ;rn von Ockharn und Johann von 1 ,.i,-;im. Z.ľ-lacht am Münchner Hof fanden. Ih-,...-.! Fjiifi''''- «w es maßgeblich zuzuschreiben, .■ is< sich ' v-'lwig im. Jahre 1328 in Rom von ei-,.,..!-. l.jicu. 'lem Sciarra Colonna, in Vertretung .Hps prolniJc:.en Volkes« zum Kaiser krönen ließ míti unter "■ jrufung auf das Vorbild Ottos des i.riifcen die Absetzung Johannes' XXII. verkündete. i.'~r vom römischen Volk gewählte '"iceenpapsi' Nikolaus V., von dem sich Ludwig noihmals Z'-.m Kaiser krönen ließ, sah sich al-imiünas ba-1 nach dem Abzug Ludwigs aus ünm gcur»-t, Papst Johannes XXII. seine Un-if;; ivcrtuuř .aizubieten. Wenn aur.l Ludwig noch im Jahre 1338 die Kurii] r^teu. d; - durch die päpstlichen Ansprüche ijj; Vv'ahh-cht gefährdet sahen, zu einer beeindruckende!. Soiidaritätserklärung veranlassen iMjinte {}'.'■ -nser Kurfürstenweistum), so ge-l.LTig es deu"-. Papsttum doch bald danach, diese lünheicsno ..: jufzubrechen, wozu Ludwig -..dbsi duic:"! seine überzogene Hausmachtpoli-i ik entsene > end beitrug. Bereits irr. : .hre 1323 hatte er die Gelegenheit, čie sich tl....:'i:h das Aussterben des askanischen Herrscherhauses bot, dazu genutzt, die Mark-ünlbchjft L.- andenburg an seinen ältesten Sohn '■:'.: iibenrag.-1. Nachdem ihm im Jahre 1342 Nie-utibayernzugefallen war, erwarb er durch seine l-M nut Margarete von Holland im Jahre 1345 Holland, Seeland, Friesland und Hennegau. •4us er im Jahre 1342, um in den Besitz Tirols zu Spangen, die Ehe der Tiroler Erbin Margarete M.iüm^.h ii.irdi m Lu-en burger Johann Heinrich, dem Sohn König Johanns von Böhmen, kurzerhand für ungültig erklärte und die Prinzessin mit seinem eigenen Sohn verheiratete, ruckten die Luxemburger, seine bisherigen Parteigänger, von ihm ab, sodass nunmehr der Wahl, eines Gegenkönigs nichts mehr im Wege stand, die dann im Jahre 1346, nachdem man in Karl von Böhmen einen geeigneten Kandidaten gefunden hatte, auch vollzogen wurde. Es blieb Ludwig erspart, seinen Thronanspruch noch einmal mit Waffengewalt verteidigen zu müssen; bevor es zur Entscheidung kam, war er im Jahre 1347 bei Fürstenfeldbruck auf der Jagd einem Herzschlag erlegen. 3 - 6 Karl IV. und das Haas Luxemburg Als ältester Sohn König Johanns von Böhmen aus dem Hause Luxemburg im Jahre 1316 in Prag geboren, wurde Karl am Hofe des französischen Königs Karl IV. erzogen und vom Vater bereits seit dem 15. Lebensjahr mit zahlreichen politischen Aufgaben betraut. Als der Dreißigjährige Im Jahre 1346 zum König gewählt wurde, konnte er gegenüber seinem Gegner, Kaiser Ludwig dem Bayern (► 3.5), vor allem zwei Trümpfe ins Feld fuhren: die Unterstützung des Papstes Clemens VI., seines früheren Lehrers am französischen Königshofe, und der Mehrheit der Kurfürsten, dazu aber auch eine bemerkenswerte Fähigkeit zum politischdiplomatischen Ränkespiel. Dennoch war der Thronkampf damit noch keineswegs zugunsten Karls entschieden, da Kaiser Ludwig nach wie vor über zahlreiche Anhänger im Reiche verfügte und zudem seine militärischen Fähigkeiten in der Vergangenheit bereits deutlich unter Beweis gestellt hatte. Die Entscheidung fiel durch den Tod Ludwigs (1347); obwohl die Söhne des Kaisers den Widerstand fortsetzten und den thüringischen Grafen Günther von Schwarzburg als Gegenkönig gewinnen konnten, fiel es Karl nicht schwer, seine Gegner gegeneinander auszuspielen, wobei er auch keine Skrupel hatte, einen Hochstapier, der sich für den seit 1319 totgesagten askanischen Markgrafen Waldemar ausgab, gegen den ältesten Sohn des Kaisers, Markgraf Ludwig von Brandenburg, zu unterstützen. Erst als die Witteisbacher 1349 einlenkten und ge- 70 71 »ITEL ; SPATMITTELALl lie Bestrmging im?,: Besitzstandes otu-schließlich Tirols, Karl als König anerkannten, ließ dieser den »falschen Waldemar« fallen. Nachdem Karl im Jahre 1355 aus der Hand des päpstlichen Kardinallegaten in Rom die Kaiserkrone empfangen hatte, ließ er ein Jahr später auf den Reichstagen von Nürnberg und Metz ein umfassendes Reichsgesetz (Goldene Bulle, ► 3.8) verkünden, das die Königswahl und die Rechtsstellung der Kurfürsten regelte, wobei sich die diplomatische Meisterschaft Karls darin zeigte, dass - trotz der Zusagen, die er dem Papst gegenüber vor seiner Wahl abgegeben hatte - die päpstlichen Ansprüche mit Stillschweigen übergangen und damit de facto zurückgewiesen wurden. Während Karl die kaiserliche Herrschaft in Italien und Burgund nur nominell zur Geltung A Im 13. und 14. Jh. entwickelten sich die Burgen zu oft komplexen Befestigungsanlagen und prägten vielerorts das Bild der Landschaft. Ab dem 15. Jh. verloren sie durch die Entwicklung der Waffentechnik ihre militärische Bedeutung. Das Bild zeigt die Marksburg über Braubach am Mittelrhein brachte, galt sein besonderes Augenmerk der Förderung seiner luxemburgischen Hausmacht durch eine gezielte Erwerbs- und Wirtschaftspolitik wie auch durch sorgfältige Verwaltungsmaßnahmen. So gelang es ihm, über seine dritte Ehe (1353) das Herzogtum Schweidnitz-lauer und in den Jahren 1366/67 von den Wetti- 7Í ncru die ľJiedeil.iasicz zu erwerben. Diese-der Krone Böhmen vereinigte Länderm.;, wurde durch eine systematisch betriebene -allem nach Westen in Richtung Obi_ipj\ Frankfurt und Nürnberg weisende Erwc-rbs-litik durch Kauf, Tausch und Pfandnahme ,v-kleinster Güter und Einzelrechte ergänz;. Q-. kam die planmäßige wirtschaftliche und ku}. relle Förderung Böhmens und der Reside;-Stadt Prag, die, seit 1346 Erzbischofssitz und;: 1348 Universitätsstadt, geradezu zum geistig. Mittelpunkt des Reiches wurde. Gekrönt wurde die kaiserliche Hausmachtpr. tik im Jahre 1373 durch den Erwerb der M5-. grafschaft Brandenburg von den Wicleisb ehern; zuvor hatte Karl bereits durch die V-heiratung seines Sohnes Sigmund mit j ungarischen Königstochter die Grundlage ŕ den späteren Anfall des Königreiches Ungj-(1387) geschaffen. Nachdem Karl im Jahre 1376 noch die Wahl se nes Sohnes Wenzel zum römisch-deutsche König durchgesetzt hatte, schien die Zukut. des Hauses Luxemburg gesichert, als der Kais im Jahre 1378 starb. Doch so wenig Karl in se nen letzten Lebensmonaten in der Lage war. d-große Abendländische Schisma (► 3.22), das č Kirche für Jahrzehnte spalten sollte, zu Verladern, so wenig vermochte er durch sein Vorbi. auf die Politik seiner Söhne und Neffen einz: wirken, die die von ihm beschworene Eintiac: des Hauses Luxemburg durch ihren Interesse: egoismus schnell zunichte machten. 5j ,J Kurfürsten Während im Hochmittelalter noch Fürste: Adel und Volk gemeinsam den König wählte; wurde der Wählerkreis mit der Ausbildung d; Reichsfürstenstandes (►2.21) in der zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts auf die Reichsfiii; ten eingegrenzt. Im Zuge der Doppelwahl vo: Jahre 1198 (►2.22) erhoben dann erstmals e nige Fürsten den Anspruch, dass ihnen vor ľ. deren die Wahl des Königs zukomme und da: daher ihre Mitwirkung für die Gültigkeit (fc Wahl erforderlich sei. Der Sachsens^ (► 2.23) ging zwar grundsätzlich noch von d.-gemeinsamen Wahl aller Fürsten aus, wies ab: den drei rheinischen Erzbischöfen (Mair,: Köln, Trier) sowie den weltlichen Fürsten, 6-bestimmte Erzärnter innehatten, nämlich de: Pfalzgrafen bei Rhein (Truchsessenarnt), de: - v-i-,_ > 'L'-ha!hmc) und dem r,~ *;,.i. danburg (Kämmereramt) "■• ' ; " erme J ľ'olle im Wahlverfahren ,- - 1 '.men- obwohl auch In- ~[-:z.i:..i (Schenkenamt) - sollte r ,{--'(, jrzugten Wähler ausge- , i :r ' n Deutscher sei. ,t.' - e.i'ifials nachweisbar in der ■■'"•," ,.;u>'.i- konnten die genannten ■ ' .„ . vc-" "'5; .ellung zu einem Allein- ;st>^-- ~' wodurch die übrigen •1, r i] 1 d ausgeschlossen wurden. '''..., ; ,-hr undert die siebte Kur- ....... ,_\,i>_ in'!, zwischen Böhmen und ,., ., , o -A'z, --.tzte sich gegen Ende des i.iiitii '.;rs ^ *" böhmische Stimmrecht ..-:, ij.. ;, ~,lde--.c -:,./'evom Jahre 1356 (►j.S) „.lír. d ■"■ endgu'Tg die Berechtigung zur ,.V",'> a^ and l'gte i m Einzelnen die Rechts-, .'.'i^u.k. "xr.b f 5ť c sowie das Verfahren bei '.. K;.iV.,'- ahife-t //enn die Kurfürsten von : ,, [■,],:,,;,,-gern k m.glicher Privilegien auch ■'• liiub.'-'lcmellsZ Stimmung in der Form so .,,..,mutcr .■ -ViHebucfe« gebeten wurden und «1 ■!,.: sie n '. unter ;-u.-li durch spektakuläre Ak-i'.'uicji in er Reicbsnolitik eingegriffen haben , • ii. du.ch ..lie Absetzung König Wenzels im [■hre 1400: so rufree dies alles nicht zu einer ÍTi-,ilr.i]úofi3\5Íerce..!"/ twirkunganderReichs-lii-rrscliaft ' tw1 id ctí Form eines ständigen kekhsrate- Srst im ahre 1489 schlossen sich .lie Kurfürsten tví d-r. Reichstagen (►3.9) zu Htipr eigenen Kum - unter Ausschluss der anderen Fürste-i - zri'itmen. Im Jahre 1623 fiel ihe pfälzische Kursem me an Bayern; zum Austrieb wiace im Westfälischen Frieden von i(..|8 für die ^ft'z eine neue achte Kur geschaf-icii. Bis zur.. Errdf des Alten Reiches kamen iinch folgende Kursammen hinzu: Braun- ■ .-1 uveig-Lünebur; 1 Kurhannover), Regens-luirg. Tbshiiia, Salzburg (1805 an Würzburg übertragen) Württemberg, Baden und Hessen-Kassel. 3 * „ 1 *s iJie Golden' Buhe, benannt nach dem auch '■•)ii>i in der Königlichen Kanzlei verwendeten r'iildeuen S-egel, gilt als das bedeutendste Koicnsgesetz des Heiligen Römischen Reiches. 1 > nosteht insgesamt aus 31 Kapiteln, von denen ■J»1 ersten 21 auf dem Nürnberger Reichstag am ■ <■> nnuar 1336, die restlichen am 25. Dezember 133'j ir .«letz i'č&^,v.ac, -studen. Das Gesetz regelte erstmals und endgültig die Modalitäten der Königswahl und die Rechtsstellung der Kurfürsten (►3.7), wobei die Festlegung des Mehrheitsprinzips künftige Doppelwahlen verhindern sollte. Um Rechtsunsicherheiten in ). A Seit 1356 regelte die Goldene Bulle als »Reichsgrundgesetz« die Einsetzung des römisch-deutschen Königs. Der Name leitet sich ab von dem goldenen Siegel der königlichen Kanzlei, das allen Ausfertigungen der Urkunde angeheftet war Zukunft auszuschalten, wurde endgültig über bisher zwischen einzelnen Linien strittige Kurstimmen entschieden (zwischen Pfalz und Bayern zugunsten der Pfalz und zwischen Sachsen-Wittenberg und Sachsen-Lauenberg zugunsten Wittenbergs); außerdem wurden die Unteilbarkeit der Kurlande und das Prinzip der Erstgeburt (Primogenitur) bei der Nachfolge in den Kurfürstentümern festgelegt sowie Regelungen über die Vormundschaftsführung getroffen. Den Kurfürsten wurden zudem besondere Vorrechte (unbeschränkte Gerichtsbarkeit, Berg-, Salz-, Münz- und Zollregal, Judenschutz u.a.) zuerkannt. Im Sinne der Kurfürsten und anderen Landesherren war auch, dass alle Einungen und Bündnisse innerhalb und zwischen Städten untersagt wurden und dass das an die Städte gerichtete Verbot, so genannte Pfahlbürger, d.h. Personen, die sich der Stadtherrschaft unterwarfen, ohne tatsächlich in die Stadt zu ziehen, aufzunehmen, erneuert wurde. Weitere Bestimmungen befassen sich mit der Thronvakanz, dem Fehdewesen, der Ausübung der Erzämter sowie dem Hofzeremoniell bei Wahl, Krönung und auf Hof tagen. Die Ansprü- 7„ Li-, PITEJ '', .J. des F dm- -mgswahl (Approbation) und Ausübung der kaiserlichen Rechte während der Thronvakanz wurden mit Stillschweigen übergangen. 3-9 Reichstage Schon seit den ältesten Zeiten hielt der König mit den Großen des Reiches Versammlungen am Königshofe ab (Hoftage), in denen er sich Rat und Zustimmung in wichtigen Reichsangelegenheiten holte. Da es dem König grundsätzlich freistand, wen er zu diesen Versammlungen einladen wollte, war der Teilnehmerkreis zunächst noch weitgehend offen. Erst seit dem 15. Jahrhundert wurde die Reichsstandschaft, d.h. die Anerkennung als unmittelbarer Reichsstand, gefordert. Die Versammlungen, die jetzt erstmalig als »Reichstage« bezeichnet werden, erscheinen von nun an immer deutlicher als verfassungsrechtliche Repräsentation der Reichsstände, die hier, unter dem Vorsitz des Königs tagend, gemeinsam mit diesem über wichtige Reichsangelegenheiten, wie Reichsaufgebote und den Erlass von Reichsgesetzen, entschieden. Seit 1489 traten die Stände dabei in drei getrennten Kollegien (Kurien) auf, die auch getrennt berieten und abstimmten. Dabei handelte es sich um den Kurfürstenrat, den Fürstenrat - umfassend Fürsten, Prälaten, Grafen und Herren - sowie das Kollegium der Frei- und Reichsstädte (►3.11). Seit 1497 wurde es üblich, die auf einem Reichstag gefassten Beschlüsse in einem förmlichen Erlass (Reichsabschied) zusammenzufassen und am Ende des Reichstages zu verkünden. *|,10 Landesherrschaft und Landstände Das Bestreben der geistlichen und weltlichen Großen, innerhalb der von ihnen besessenen Herrschaftsgebiete ihre Herrschaftsgewalt zu intensivieren und konkurrierende Herrschaftsrechte anderer auszuschalten, führte im Laufe des Hochmittelalters zur Ausbildung der Landesherrschaft. Zum Wesen der Landesherrschaft gehörte, dass sie sich nicht mehr nur mit Herrschaft über Personen begnügte, sondern dass sie darüber hinaus auf die Beherrschung eines bestimmten geographischen Raumes abzielte (Flächenherrschaft). Da mittelalterliche »__i~ ni . ,?] 'fSi'b 1J1I im f 1 lei ■_mlit-i|-]ir:,_ Staatsgewalt, sondern in einer Vielzahl ■.-.,,-. zelnen Herrschaftsrechten äußerte, musst-. das Bestreben des Landesherrn sein, m;'.«)•.■ viele Herrschaftsrechte in seiner Hand .'u i... zentrieren und andere Herrschaftsbei minder eigenen (Ober-)Herrschaft zu untei .verf. Zu den wichtigsten dieser Rechte gehe rter, Grafenrechte mit dem Recht zur Ausübung -Hochgerichtsbarkeit sowie polizeilicher ^ militärischer Befugnisse. Daneben spijj.. meist aber auch noch andere Herrschafl '.rech wie z.B. die Rechte als Grundherr über abh; gige Bauern, Vogteirechte (Schutz- und Ht schaltsrechte über Kirchengut), das Gerecht, das Befestigungsrecht, das Forsir..-und andere nutzbare Herrschaftsrechto (RK lien), eine bedeutsame Rolle. Wenn auch das Königtum in den Fürstenges zen von 1220 und 1231/32 die entstehende Lr desherrschaft der Fürsten legalisiert und zur ren Gunsten auf wichtige, bisher vom Reich Anspruch genommene Regalien verzichtet š: so wurde die Landesherrschaft dennoch kein; wegs ausschließlich auf Kosten der Reichs? wait erreicht. Die Landesherren konnten si auch auf eigene, nicht vom König abhängige [. lodiale) Herrschaftsgewalt (z.B. durch R dung) stützen; dazu kam oft eine langfristig.-gelegte, systematisch betriebene Erweibspc tik durch Heirat, Kauf, Tausch, Pfandnahr oder auch im Wege der Gewalt, die ebenfalls der Regel nicht zulasten des Reiches, sonde: der Herrschaftskonkurrenten im eigenen Ter: tórium ging. Gegenüber den Bestrebungen des Landesher zur Ausbreitung und Intensivierung seit-Herrschaftsgewalt formierten sich die Unter nen - meist der Landesadel und die Landstac (Landsassen) - zur »Landschaft« oder zlí Las. ständen, die auf Landtagen gemeinsam mit de" Landesherrn über 'wichtige Landesangelege: heiten, wie Gesetzgebung und Steuern, i-schlossen. Wenn auch die Herrschaftsgew der meisten Landesherren bereits im Spant telalter ein hohes Maß an Eigenständigkeit i reicht hatte, so galt sie verfassungsic-chtll: doch als ein vom König dem Landesherrn n<-Lehnsrecht verliehenes Recht zur Herrsch;: das bei schwerer Pflichtverletzung auch enc: gen werden konnte. Neben den Kurfürsten v. ren es im spätmittelalterlichen Reich vor alle die Habsburger in Österreich und der Stef . 1 - n,?. 1,1. e,- '-•u_sse- ,' i__L-il.HU.Jel ui hu "-I) .s städte - .sstädten versteht man die ,i 1 elbar der Herrschaft des Kö- -,--' - im Gegensatz zu den Land- Landesherrschaft unterwor- c .sstädte sind aus ehemaligen ,: ■: v1 en, errichtet auf Reichsgut "... - -;ut der einzelnen Herrsc -. , , F 1 ikfurt, Nürnberg, KaisersLu ;... - G slar, Mühlhausen u.a.) so 1 ,.:, ■- z.B. Wetzlar, Colmar, Wci„ _..,,, ,p-°a. Lindau, Zürich) hervo:-'- ....... __ .0 _ - gab es aber auch so genan < ...,■;,. he denen es sich um Bischu .... ;-, hc 'r.B. Köln, Mainz [bis 14' 1 ' .-.iiiv. ' '/°- Straßburg, Regensburg), s .„ c, ft ä', war, die bischöfliche Stad ,. rr.,.-h.M .jivs'hütteln. Da sie den Kb p -, .i,j _.i. , aďberrn, sondern lediglich .;. ich,.)!. ' <-«P anerkannten, beanspruchten ,.,,(. s;-- . dfi Reich gegenüber von Lasten ... £>/.. rip ir ^j iL jLí ri í G; ' .'/i-.'.-'« weist bis heute den für das Mii'.-hter charakteristischen <-"■! 'd^is, auf. Die im 14. Jh. •'n-. änderte Stadtmauer umschließt iisde Im Interesse der fürstlichen Landesherren hatte die Goldene Bulle (1356; >■$.&) das bereits im 74 75