Kapitel i Spatmittelali barm über ihr. verlangt hatte und cbivohl er 1412 auch Prag verlassen musste, blieb die Anziehungskraft seiner Lehren, die er mit großer Leidenschaft in. seinen. Predigten in tschechischer Sprache vortrug, bei weiten Kreisen seiner Landsleute ungebrochen. Nachdem König Sigmund ihm freies Geleit, gewährt hatte, entschloss sich Hus im Jahre 1414, seine Lehren vor dem Konstanzer Konzil (►3.23) persönlich zu verantworten. Seine Hoffnung auf eine gelehrte Disputation vor der Konzilsöffentlichkeit ging jedoch nicht in Erfüllung; gegen den bald nach seiner Ankunft in Konstanz Festgenommenen wurde vielmehr ein förmlicher Ketzerprozess eröffnet, der mit seiner Verurteilung und Hinrichtung auf dem. Scheiterhaufen endete (6. Juli 1415). Die Nachricht von seinem Tode löste in Böhmen eine ungeheure religiöse und nationale Erregung aus, die sich, als König Sigmund nach dem Tode Wenzels sein Erbe als König von Böhmen antreten wollte, zum offenen Krieg ausweitete. In mehreren Schlachten blieben die hussitischen Heere Sieger, bis dann, auf diplomatischem Wege ein Ausgleich gefunden wurde (Prager Kornpaktaten von 1433, Iglauer Kompaktaten von 1436), der gegen die Anerkennung Sigmunds als König von Böhmen den Hussiten einige religiöse Zugeständnisse (Gewährung des Laienkelches) einräumte. $ .25 Nikolaus von Kues t40i als Sohn eines Moselschiffers in Kues an der Mose! (heute Ortsteil von Bernkastei) geboren, gehört Nikolaus von Kues (auch Cusanus genannt) zu den bedeutendsten deutschen Gelehrten, die das Mittelalter hervorgebracht hat. Nach dem Studium der freien Künste in Heidelberg und des Kirchenrechts in Padua erwarb er im Jahre 1423 den Doktorgrad (doctor decreto-rum). Seit 1425 an der Universität Köln immatrikuliert, betrieb er neben der praktischen Arbeit als Rechtsbeistand und -gutachter ausgedehnte philosophische, theologische und rechtshistorische Forschungen, die nicht nur zu bedeutsamen Ergebnissen (z.B. Nachweis der so genannten »Konstantinischen Schenkung«, auf die sich das Papsttum in seinem Anspruch auf die Universalherrschaft stützte, als Fälschung), sondern auch zu aufsehenerregenden Handschriftenfunden (u.a. zwölf bisher nicht bekannte Komödien des Plautus) führten und dir ihm bi d bof"s ' meh.vi m du , - ■. Gelehrtenwelt einbrachten. Seit 1432 nahm er am Basler Kom n -e - , seiner berühmten Schrift »De €■* >■ ^ tholica« (1433/34) eine gemäß ~c_ ,-l, Theorie (grundsätzliche Überord t "i, ,- ,.. zils über den Papst, aber päpstmbe /Us, mungserfordemis für alle Grund •> >nf -r;, des Konzils) entwickelte und ~yc ^ ,i6t Reichsreform unterbreitete. In d° zenden Streit zwischen dem Basi. ľ v, . Papst Eugen IV. lehnte er jedoch d ie -ri;;.-. Beschlüsse des Konzils ab und ztA* - s:ct A Zeitgenössisches Bildnis des Nikoloy. von Kues aus der Kapelle des Sank-Nikolaus-Hospitals in Kues Jahre 1437 dem Papst zur Verfügung, in des? Auftrag er zunächst nach Konstantine oel reir um den oströmischen Kaiser und den Patri chen von Konstantinopel zum Unbnskor. nach Ferrara abzuholen. In der Folgezeit er Nikolaus in zahlreichen weiteren Missionen den einzelnen Reichsständen und König Fn: rieh III. für die Interessen des Papstes. Als Are kennung für seine Verdienste um den --. Schluss der Fürstenkonkordate und der. Wie". Konkordats (144.8), die den Sieg des Paps. über das Basler Konzil besiegelten, vurcie noch im Jahre 1448 zum Kardinal md u zum Bischof von Brixen erhoben. , . _ u/«.--'J? .eisre er im Díuiislo der "" , n quer durch das Deutsche Reich, ■öster, reformierte Kirchenvor- . .- Ute Missstände ab und entschied "". -••'■: ..e. Seine Bemühungen, im Bistum - , . ' ächöfliche Herrschaftsgewalt aus- -.: die Finanzen zu sanieren, führten " ' .... _ . schweren Spannungen mit dem fci ;.- n Landesherrn, Herzog Sigmund , .,--..- :h-Tirol, der ihn auf seiner Burg ' . ,-i; /■: ■■ ■fiel, gefangen setzte und ihn dazu '..„,-!':.-. .erzoglichen Forderungen anzuer- .'",„ .-i..-.-'.o). Enttäuscht zog sich Nikolaus ..- ,,., .-■ -.;h seiner Freilassung aus seinem .„,-; /1... ' :k und verbrachte seine letzten Le- ' '„si-.hre ■'■' " allem in Rom und Orvieto. Am "' v'isust ■ --- ''4 starb er in Todi/Umbrien. - ;-.;-: ichsreform ,- i-,iir!"' ädert mehrten sich die Klagen der .•-.-.iiuenossf ■. über zahlreiche Missstände im ■-•■•ich (aüsw neine Rechtsunsicherheit durch »jifiocl in der Gerichtsverfassung und das [mrhand reimende Fehdewesen, Schutzlosig-l—it des Rc:-"'ies vor äußerer Bedrohung durch .-;;ie unz.üV-igliche Wehrverfassung). Wäh-«nd das Köi dgtum - zeitweise im Bündnis mit dem Niede. '.del und den Reichsstädten - auf ,.ine Stärk' :■ g der monarchischen Zentralge-,i alt best;:;-'.'., sahen Kurfürsten und Fürsten die Lösung ehe in der Entmachtung des Kaisers .-usunsteTi -:iner institutionalisierten reichs--.randische-. - Mitwirkung an der Reichsgewalt. Obwohl die Problematik in der zeitgenössi-íď.enPubL- .stik (►3.25) wie auch auf zahlreihen Reich; .agen des 15. Jahrhunderts erörtert v.'urde, v,'...en die Interessengegensätze zu ■Jioß, um ■-•. 1 einer gemeinsamen Lösung zu .-.ommerj. Det Dujchbmch erfolgte erst in der Regierungszeit König Maximilians I., der sich, um Unterstützung in seinen Kriegen gegen Frankreich zu erhalten, dazu verstand, den Forderungen der Reichsstände - vertreten vor allem durch den Mainzer Erzbischof Berthold von Henneberg-wenigstens teilweise entgegenzukommen. So beschloss der Wormser Reichstag vom Jahre 1495, das Fehderecht zugunsten eines »Ewigen Landfriedens« aufzuheben und das Gerichtswesen durch die Errichtung eines vom König weitgehend unabhängigen Reichskammergerichts neu zu ordnen. Zur Stärkung der Reichsfinanzen wurde eine allgemeine Reichssteuer (Gemeiner Pfennig) eingeführt, die an den König abzuführen war. Auf dem Augsburger Reichstag vom Jahre 1500 sah König Maximilian sich außerdem genötigt, der Errichtung des Reichsregiments, einer Art ständischer Reichsregierung, an deren Zustimmung die Regierungsmaßnahmen des Königs gebunden sein sollten, zuzustimmen. Zur Durchführung der Reichsexekution gegen Landfriedensbrecher wie auch zur Vollstreckung der Reichskammergerichtsurteile wurde ferner auf den Reichstagen von Augsburg (1500) und Trier/Köln (1512) eine Reichsexekutionsordnung beschlossen, die auf einer Einteilung des Reiches in überterritoriale Verwaltungseinheiten (Reichskreise) beruhte. Während weder das Reichsregiment noch die allgemeine Reichssteuer sich als dauerhafte Institutionen durchsetzten, wurden die übrigen Ergebnisse der Reichsreform, Ewiger Landfriede, Reichskammergericht und Reichsexekutionsordnung, auf dem Augsburger Reichstag vom Jahre 1555- wenn auch mit einigen Modifizierungen - bestätigt, wodurch die Reichsreform zu einem gewissen Abschluss gebracht wurde. 86 87 .APITEL 3 'aten 1247-1256 1254 1257 1268 1273-1291 1278 1291 1292-1298 1298-1308 1302 1303 1308-1313 1309-1376 '31- U15 '328 13:9^-53 -3^6-1370 1347-135' 1356 1370 „373-ij.oc 1378-1417 9 luhJ38C 1400-1410 u< 10/11-1437 1414-1418 6 juh 415 1419—«436 14J- 1431-14^9 i4j8-1/,39 1440-1493 144-8 1453 1455-1487 5 lan 1^.77 i-j88 »492 '-'93-'5 y 149s u 99 1500 Wilhelm von Holland (bis 1254 Gegenkönig) Gründung des Rheinischen Bundes/Tod Konrads IV. Doppelwahl: Richard von Cornwall- Alfons X. von Kastilien Hinrichtung Konradins/Ende der S taufer Rudolf I. von Habsburg Schlacht auf dem Marchfeld bei Dürnkrut Bund von Uri, Schwyz und Nidwaiden Adolf von Nassau Albrechti, von Habsburg Bulle »Unam sanctam« von Papst Bonifaz VIII. Gefangennahme des Papstes in Anagni Heinrich VII. von Luxemburg (1312 Kaiser) Residenz der Päpste in Avignon. Doppelwahl: Friedrich der Schöne - Ludwig IV., der Bayer Schlacht am Morgarten Sieg Ludwigs des Bayern bei Mühidorf am Inn Kaiserkrönung Ludwigs des Bayern Kurverein von Rhense Hundertjähriger Krieg in Frankreich Karl IV. (1355 Kaiser) Pest in Europa Goldene Bulle Friede von Stralsund Wenzel Abendländisches Schisma Schiacht bei Sempach Ruprecht von der Pfalz Sigmund (1433 Kaiser) Konzil von Konstanz Hinrichtung des Jan Hus Hussitenkriege Binger Kurverein Konzil von Basel - Ferrara- Florenz Albrechti!, von Habsburg • , ■ FriedrichIII. (1452 Kaiser) Wiener Konkordat Konstantinopel von den Türken erobert Rosenkriege in England Schlacht bei Nancy (Tod Karls des Kühnen von Burgund) Gründung des Schwäbischen Bundes Kolumbus entdeckt Amerika Maximilian I. Reichstag zu Worms (Reichsreform) Schweizerkrieg (Schwabenkrieg) Reichstag zu Augsburg (Reichsregiment) Ulfe'1' Rcfor -'.-irr ,mslcriege ' ' (r. : ;-VU'- .. yt.|; s;, d die Entdeckung Amerikas 1492 ' '"."i.^iieß^nGei Reformation 1517 als Anfang " "- \ii*uzi.':* bct nchtet worden. Der Begriff '."".-/■-ir wi.'-te iedoch schon von den Huma- .....jes -,:; J-ihrhunderts verwendet, denen fjepcnv. 3tt ils neues Zeitalter erschien. . ..c-.Jilich r.icl wichtige Grundzüge der Neu-■' '.(-hon ver den genannten Zeitpunkten zu '.■i.>nnen. z<~i frühesten in Italien, dem Ur-•o"inesbnü von Humanismus und Renais-. ,,,,-ľ Der ■''. itch diese Bewegungen In Gang o-.«-Ľ'.te geistige Wandlungsprozess, den der ■::i)& Histor-ker Jacob Burckhardt als »Entde-■:. üna der W-: lt und des Menschen« bezeichnet I1.1i beeinPussce die europäische Geschichte .:,.r Neuzeit 1 achiialtig. Eine entscheidende Voraussetzung ür die schnelle Verbreitung der neuen Ideen .irer die Erfindung des Buchdrucks uai 1450. De" fur die Neuzeit kennzeichnende /.ho der »Zwcckradonalität«, d.h. der Ausrich-ning des H.n-.delns am vernunftgemäßen Abwägen von fielen, Mitteln und Folgen des Tiuis, kam ir einer Fülle von zukunftsträchti-iii'ii Entwichungen zum Ausdruck, die sich allerdings p'st im 17. und 18. Jahrhundert voll aufarteten. Dazu gehörte die beginnende Be-freiung des Denkens von den Bindungen der Theologie ebenso wie die Anfange moderner VVirtschaftsiechniken (Frühkapitalismus), die l-Jiistehung '.es neuzeitlichen Staates und die ii'.L.vicklung neuer Staats- und Rechtstheorien. typisch für jbergangszeiten sind jedoch nicht -ir die in die- Zukunft weisenden Neuansätze, sondern auch die fortwirkenden Traditionen (!i-r Vergangenheit. So Ist z.B. darauf hingewiesen worden, dass die Reformation, eine derbe-'■ii-uRndsten von Deutschland ausgegangenen »éwegungeri, wesentlich vom mittelalterlichen 1 '"Ilsen geprägt war. Dennoch ist sie Ihrem Ge- samtzusammenhang und Ihren geschichtlichen Wirkungen nach der Neuzeit zuzurechnen. Freilich beabsichtigte Luther mit den 95 Thesen von 1517 und noch in den folgenden Jahren keineswegs die Gründung einer neuen Kirche, sondern erst die Zurückweisung seiner Reformforderungen durch die kirchlichen Instanzen drängte ihn Schritt für Schritt dazu, die katholische Sakramentenlehre, das Messopfer, das Mönchtum, ja sogar das Papsttum abzulehnen. Damit erschütterte er die Grundpfeiler der alten Kirche, veranlasste diese aber zugleich dazu, 1545-63 in Trient das seit langem anstehende Reformkonzil durchzuführen, das die bislang so brisante Streitfrage des Vorrangs von Papst oder Konzil ausklammerte und mit seinen Lehrentscheidungen und innerkirchlichen Reformen die Grundlagen des neuzeitlichen Katholizismus schuf. Die mittelalterliche Einheit der lateinischen Christenheit, durch Kirchenspaltungen, Ketzerbewegungen und kirchlich geduldete Sonderentwicklungen längst in-frage gestellt, war allerdings endgültig zerbrochen, um so mehr, als auch Innerhalb der refor-matorischen Bewegung keine Glaubenseinheit erreicht werden konnte. Nicht nur fiir die Kirchengeschichte, sondern auch für die deutsche Geschichte bedeutete die Reformation einen tiefen Einschnitt, da sie wegen der engen Verknüpfung der weltlichen und kirchlichen Institutionen im Heiligen Römischen Reich unmittelbare politische Auswirkungen hatte: Allein drei der sieben (faktisch sechs) Kurfürsten waren geistliche Reichsförs-ten, nämlich die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, und darüber hinaus gab es zahlreiche Fürstbistümer und Reichsabteien, die im Reichstag vertreten waren. Die Einführung der Reformation hatte zur Folge, dass geistliche 89