Die mittelalterliche Gesellschaft Einer der Hauptbestandteile der mittelalterlichen Gesellschaftsordnung ist das Lehnswesen. Voraussetzung für das Aufkommen des Lehnswesens war die Schaffung einer Reiterei für den Kriegsfall, die Mitte des 8. Jh. stärker in den Vordergrund trat. Den Kriegern sollte eine wirtschaftliche Selbständigkeit durch Landleihe ermöglicht werden. Aus dieser Grundidee entwickelte sich das für das Mittelalter typische Lehnswesen. Die unterschiedlichen Gruppen in der mittelalterlichen Gesellschaft Die Bauern Ab dem 11. Jahrhundert kann man von einem Bauernstand sprechen, da erst die Herausbildung eines Bürgertums die Abgrenzung eines Bauernstandes ermöglichte. Dennoch ist es schwer die Bauern als gesellschaftliche Gruppe einheitlich zu charakterisieren. Zu groß waren die Unterschiede der Lebensbedingungen auf Grund der geographischen und klimatischen Gegebenheiten. Generell lässt sich folgendes sagen: Die ländliche Bevölkerung machte ca. 75 bis 80 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Die Masse von ihnen bestand aus Unfreien, die in einer Grundherrschaft lebten. Ihr Leben war gekennzeichnet durch harte Arbeit und ständige Existenzangst. Zu den wenigen Freizeitbeschäftigungen dieser Gruppe zählte vor allem Musik und Glücksspiel in Form von Kartenspielen wie oder Bridge. Die Frondienste für die Grundherren mussten unabhängig vom Erfolg der Ernte geleistet werden. So konnte eine schlechte Ernte, z.B. aufgrund eines Naturereignisses, die Einkünfte einer Bauernfamilie unter das Existenzminimum sinken lassen. Der Adel Der Adel stellte eine wesentliche Stütze der königlichen Macht dar. Er hatte das "gottgewollte" Vorrecht zur Herrschaft über niedrigere Gruppen. Der König konnte aufgrund des Lehnseides durch den Adel über das Volk herrschen. Diese Form des Herrschens war nötig, da es keine Verwaltungsorganisation im Reich gab. Der Adel dominiert seit dem 8. Jahrhundert in hohen kirchlichen und weltlichen Ämtern. Das Bürgertum Vom Bürger als eigenständigem Stand spricht man ab dem 11. Jahrhundert. Zeitgleich löste das Wort "stat" das ältere Wort "burg" ab. Als Bürger bezeichnete man einen Stadtbewohner. Man differenzierte zwischen den "burgaere", welcher alle politischen Rechte besaß, und dem "medewoner" (Einwohner), welcher keine politischen Rechte besaß. Alle Stadtbewohner waren aber im Gegensatz zur der Landbevölkerung frei. Löste sich eine Person aus der Landbevölkerung von seinem Grundherrn und wanderte ab in die Stadt, so konnte er das Bürgerrecht erlangen, vorausgesetzt sein Grundherr machte keine Ansprüche geltend. Um seine persönliche Freiheit zu erlangen musste er im allgemeinen ein Jahr und einen Tag in der Stadt leben. Das volle Bürgerrecht erlangte er jedoch erst, wenn er den Bürgereid leistete und sich verpflichtete seine bürgerlichen Pflichten zu beachten. __________________________________________________________________________ Das Lehnswesen Das heute bekannte Lehnswesen hat seinen Ursprung im fränkischen Staat. Im fränkischen Lehnswesen sind römische, gallische und germanische Elemente verbunden worden. So besteht das Lehnswesen aus einem persönlichen Element, der Vasallität und einem dinglichen Element, dem Benefizium. Das Benefizium ist entstanden aus den ersten Landschenkungen der merowingischen Könige an Adlige. Die Vasallität ist aus der gallorömischen Kommendation und der germanischen Gefolgschaft hervorgegangen. In der Kommendation stellte sich ein Schwacher unter den Schutz eines Herrn und konnte unfrei werden. Die Gefolgschaft war eine zweiseitige, die Freiheit nicht mindernde Rechtsbeziehung. Unter der Vasallität ist damit das auf gegenseitige Treue gegründete, beide verpflichtende Vertragsverhältnis vom Vasall (Lehnsmann), der ein Lehen, auch Feudum genannt (Feudum = fränk. Vieh, Geld, Vermögen) erhielt und dem Lehnsherren, der das Lehen vergab, zu verstehen. Das Benefizium ist im mittelalterlichen Recht die Form der Landleihe und beinhaltete das Leihen von Gütern, Burgen, Ländereien, Herrschaftsbereichen, aber auch von Ämtern, Rechten, Renten und öffentlichen Einkünften. Den Rechtsgrund für das Lehnswesen bildeten Dienst und Treue, die sowohl vom Vasall als auch von den Lehnsherren ausgeführt werden mussten. So hatten beide das Recht bei Treuebruch den Vertrag aufzukündigen. Die Lehnsverträge bekamen eine verfassungsrechtliche Bedeutung, da das Lehnsgut staatliches Vermögen war und die Dienste zum Teil für den Staat lebenswichtige Leistungen darstellten. Die Belehnung ging in einer bestimmten Zeremonie vor sich. Der Lehnsherr übergab dem Vasallen symbolisch das Lehen, indem er ihm eine Ähre oder einen Zweig (für Land) bzw. Fahne oder Zepter (für Amtsgewalt) überreichte. Der Vasall gelobte Treue, indem er ein Treueversprechen, einen Treueid (Fidelitas) abgab. Besiegelt wurde dieses mit dem Handgang. Der Vasall legte seine gefalteten Hände zum Zeichen der Hingabe in die des Lehnsherren. So bildeten die Vasallen eine Gefolgschaft der Lehnsherren, da sie in einer gewissen sozialen Abhängigkeit zu ihm lebten und an ihn durch den Treueid gebunden waren. Beim Tod des Lehnsherren (Herrenfall) oder des Lehnsmannes (Mannfall) fiel das Lehen heim d.h. es ging wieder an den König zurück oder an dessen Erben. Lehnsverträge konnten dann verändert und Lehen neu verteilt werden. Doch schon bald wurde das Lehen erblich (Leihezwang). Auch ein erbenloses, heimgefallenes Lehen musste innerhalb einer bestimmten Frist (binnen Jahr und Tag) wieder ausgegeben sein, konnte also dem Besitz des Lehnsherren nicht wieder dauerhaft zugeschlagen werden. Die Adligen betrachteten das Lehen als ein Besitzrecht und nicht mehr wie im ursprünglichen Sinn als ein Amt mit festgelegten Diensten und Pflichten. Neben den Lehen besaßen die Adligen auch eigene Ländereien (Allod). Der König verlieh Grundbesitz und Ämter an Herzöge, Grafen, Bischöfe und Äbte (Kronvasallen) und stand ihnen mit Rat und Hilfe, Schutz und Treue zur Seite. Dagegen leisteten die Kronvasallen dem König Hof-, Amts- und Kriegsdienste und Treue. Die Kronvasallen konnten Königsgüter, Ämter und Eigenbesitz an kleinere Vasallen (Untervasallen) Weiterverleihen. Diese Untervasallen schworen nur dem unmittelbaren Lehnsherren den Treueid, nicht aber dem König. Sie leisteten den Kronvasallen Amts- und Kriegsdienste und Treue. Die unterste Stufe bildeten die Abhängigen (leibeigene Bauern und Knechte), die von den Untervasallen Land, Schutz und Treue erhielten. Im Gegenzug leisteten sie diesen Frondienste, Naturalabgaben und Treue. Die so entstandene Rangordnung war vielfach abgestuft und ungenau bestimmt, sie wird meistens mit einer Lehnspyramide dargestellt. Ein Personenverband, mit vielfältigen Bindungen, an dessen Spitze der König stand, hatte sich gebildet. So war der fränkische Feudalstaat zu einem Lehnsstaat und zu einem Personenverbandsstaat geworden. Heerwesen und Verwaltung konnten fast nur noch über den Abschluss von Lehnsverträgen realisiert werden. Gleichzeitig beruhte der Staat nicht primär auf der Herrschaft über ein Gebiet sondern über einen Verband von Personen. 1. Lesen Sie den Text und suchen Sie 30 Substantive aus (mit entsprechendem Artikel), die für das Thema Mittelalter von grundlegender Bedeutung sind. 2. Welche Gruppe der Gesellschaft war die wesentliche Stütze der königlichen Macht und warum? 3. Worin hat das heute bekannte Lehnswesen seinen Ursprung?