Midtermtest 110330 Widt poskytovat ge|währ|leis|ten : dafür sorgen, eine Gewähr dafür sein, dass etw. sichergestellt, nicht gefährdet ist: alles tun, um die Einbringung der Ernte, die Sicherheit des Lebens, einen reibungslosen Übergang zu g.; das Gesetz gewährleistet den Gemeinden dieses Recht. um die Sicherheit zu gewährleisten "der technische Stand" 51.700 Ergebnisse "der technische Zustand" 247.000 Ergebnisse haften – bürgen – garantieren ha|va|rie|ren bes. österr.) einen Autounfall haben: ein Lastwagen havarierte auf der Landstraße. havarierte Autos vs. (unfall)beschädigte Autos ernst – ernsthaft sehr gefahrvoll, bedrohlich, Besorgnis erregend: eine -e Krankheit; -e Verletzungen; ihr Zustand ist sehr e.; die Lage sieht e. aus; ist es was Ernstes? sehr [stark], gefährlich: -e Verletzungen; sie ist e. krank, erkrankt. Die Rechtsauslegung ist eine Aufgabe der Judikative, die Rechtsfestsetzung ist eine Aufgabe der Legislative. Hudeček: Auch die Inzidentkontrolle scheidet aus, … Inzidentkontrolle: die in bestimmten Fällen gegebene Befugnis der Zivilgerichte, die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten als Vorfrage für die Entscheidung eines Zivilprozesses zu prüfen. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/verwaltungsgerichtsbarkeit.html die Eckpunkte für ein Modell der Studienplatzfinanzierung für Österreich vorlegen. FESTSTELLEN – FESTLEGEN/BESTIMMEN/festsetzen Ist-Kosten: Allgemein: Alle während einer bestimmten Abrechnungsperiode tatsächlich angefallenen Kosten. wahre/ reale Kosten Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige: Aufwendungen für den Unterhalt sowie eine etwaige Berufsausbildung einer Person, für die kein Kinderfreibetrag gewährt wird, können bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden (§ 33a I EStG). 2. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Unterhaltspflicht): können beim Geber mit Zustimmung des Empfängers auf Antrag (bis zu 13.805 Euro im Kalenderjahr) als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden (§ 10 I Nr. 1 EStG). Unterhaltungskosten bezeichnen diejenigen Aufwendungen, die durch die Nutzung einer Immobilie von deren Besitzer zu tragen sind. Im Einzelnen zählen zu den Unterhaltungskosten Heizungs- und Warmwasserkosten, Frischwasserkosten, Strom- und Wartungskosten, die Bezüge des Schornsteinfegers sowie der Aufbau notwendiger Rücklagen für unvorhergesehene Reparaturmaßnahmen, für Instandhaltung und Modernisierung. Der Steuerabzug[Neznámý a1] ist die steuertechnische Durchsetzung des Quellenprinzips. Die Einkommensteuer ist grundsätzlich eine Veranlagungssteuer. In gewissen Fällen wird statt der Veranlagung jedoch ein Steuerabzug an der Quelle durchgeführt und zwar bei der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber, bei der Kapitalertragsteuer durch den Schuldner, bei der Bauabzugssteuer durch den Auftraggeber sowie in bestimmten Fällen der beschränkten Steuerpflicht. Veranlagung: Veranlagung ist dort vorzunehmen, wo es nach Art der Steuer einer eingehenden Erforschung des Sachverhalts bedarf, z.B. bei den Steuern vom Einkommen und Vermögen. Die Veranlagung erfolgt jeweils für den Veranlagungszeitraum. I. Einkommensteuer: 1. Begriff: Veranlagung nach Ablauf des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) mit dem Einkommen, das der Steuerpflichtige in diesem Zeitraum bezogen hat. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, an einer Veranlagung mitzuwirken (§ 90 AO) durch Abgabe einer Steuererklärung (§ 25 III EStG, ausführlich §§ 56 und 60 EStDV). Das Finanzamt ist verpflichtet, die Steuererklärung zu überprüfen und über die durchgeführte Veranlagung einen Steuerbescheid zu erteilen (§§ 155, 157 AO). Ent|gelt, das; -[e]s, -e [zu entgelten]: Bezahlung, Vergütung als Gegenleistung für geleistete Arbeit, Hilfe o.ÿÄ.: ein E. fordern; er arbeitete gegen/(seltener:) für [ein] geringes E., ohne E.; Hat mit der Einkommensteuererklärung nur sehr entfernt etwas zu tun. Vorauszahlungsfinanzierung Finanzierungsmaßnahme, bei der der Kunde vor Lieferung von Ware oder Dienstleistung eine Vorauszahlung leistet. Zweck: (1) Sicherheit für den Lieferanten bei Bestellung Eine Lohnsteuer-Vorauszahlung gibt es für Angestellte (also Nichtselbständige) nicht. Da kann nur ein Missverständnis vorliegen. Selbst Mieteinnahmen aus nicht selbstgenutzten Eigentumswohnungen würden nicht zu einer Vorauszahlung führen. Ich würde - schon, weil der Sachbearbeiter angeblich keine Erklärung dafür geben konnte - eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Leiter des Finanzamtes erheben. Juristische Personen des Privatrechts sind u.a.: eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen, die Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), eingetragene Genossenschaften und die Partnerschaftsgesellschaften (PartG). Teilnahme am Wirtschaftsleben durch gewählte oder mittels Satzung bestimmte Organe, durch die sie handelt. Grundsätzlich keine persönliche Haftung der Gesellschafter oder Mitglieder. Anmeldung zum Handelsregister erfolgt ggf. durch sämtliche vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer. Juristische Personen sind nicht deliktsfähig, also auch strafrechtlich nicht verantwortlich. An ihrer Stelle können ihre Organträger (Vorstand, Geschäftsführer etc.) bestraft werden (§ 14 I Nr. 1 StGB). Sonderregelung im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) (§§ 29, 30 OwiG). natürliche Personen: Die Lohnsteuer ist, was viele Berufseinsteiger gar nicht wissen, eine "grobe" Anzahlung auf die Einkommensteuer. In vielen Fällen ist die tatsächliche Abgabe niedriger, so dass das Finanzamt einen Teil der Lohnsteuer herausrücken muss. Freiwillig gibt die Behörde aber nichts, so dass die Steuerzahler für den Lohnsteuer-Jahresausgleich selbst sorgen müssen. besteuern : mit Steuern belegen: Einkommen und Vermögen b.; auch Zinserträge werden besteuert. versteuern (für etw.) Steuern zahlen: sein Einkommen v.; das Urlaubsgeld muss versteuert werden. ________________________________ [Neznámý a1]Jitka Procházková