Allgemeine Geschäftsbedingungen Übersetzer– u. Dolmetscherdienste des Fremdspracheninstitutes Dresden, Angelika Trautmann I Soweit zwischen den Parteien individualvertraglich schriftlich nichts anderes vereinbart ist, werden folgende allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenstand des Vertrages: 1. Der Dolmetscher– oder Übersetzervertrag kommt erst durch Erteilung eines schriftlichen Auftrages zustande, nachdem zuvor ein verbindlichen Angebot seitens des Instituts abgegeben wurde. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 2. Sämtliche Übersetzungen werden bestmöglich in der allgemein üblichen Fachterminologie gefertigt. Sofern kein besonderer schriftlicher Hinweis in Bezug auf spezielle stilistische Ausarbeitungen erteilt wird oder spezielle Unterlagen mitgegeben werden, übersetzen wir die Texte und Fachausdrücke in der allgemein üblichen Fassung. 3. Die Vergütung der Übersetzungen richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste des Instituts. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Je nach Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes sowie der gestalterischen Ausarbeitung der Übersetzung werden Zuschläge berechnet. Die Aufschläge sind in der durch das Institut vorgegebenen Preisliste festgelegt. Zuschläge für einzelne Aufträge müssen vorher schriftlich vereinbart werden. Die Übersetzungshonorare werden nach Zeilen berechnet. Die Zeilenzahl wird in der Zielsprache der Übersetzung ermittelt und kann erst verbindlich nach Fertigstellung der Übersetzung festgestellt werden. Eine Normzeile besteht aus 53 Anschlägen einschließlich Leerzeichen. Die Ermittlung der Zeilenzahl erfolgt mithilfe eines Zählprogramms. 4. Für Kleinaufträge unter 20 Zeilen wird ein Mindesthonorar lt. Preisliste berechnet. In Einzelfällen kann ein gesondertes Honorar vereinbart werden. 5. Die Übersetzung wird nach Fertigstellung auf dem vereinbarten Weg (Post, Kurier, e-Mail) an den Auftraggeber gesandt. Das Versandrisiko trägt der Auftraggeber. 6. Für erbrachte Leistungen wird dem Auftraggeber eine Rechnung gestellt. Die Zahlung wird binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Skontoabzüge sind unzulässig, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei Großaufträgen können Abschlagszahlungen vereinbart werden, die in vereinbarten Abständen nach Lieferung der erbrachten Leistungen fällig werden. Die weitere Bearbeitung des Auftrages ist von der Begleichung der Abschlagszahlung abhängig. 7. Der Schwierigkeitsgrad der zu übersetzenden Texte wird nach Vorlage des zu übersetzenden Textes vom Institut verbindlich festgelegt. Danach richtet sich die Zuordnung in die vom Institut festgelegten Preisgruppen. Mittelschwere Fachtexte sind Korrespondenz, Texte allgemeinen technischen und rechtlichen Inhalts, schwere Fachtexte sind insbesondere Patentschriften, medizinische Fachtexte, Werbe- u. Präsentationsschriften. II 8. Das Institut ist berechtigt, sich zur Erbringung der beauftragten Leistung sachkundiger Dritter (Erfüllungsgehilfen) zu bedienen. 9. Der Auftraggeber ist gehalten, die Übersetzung nach Erhalt zu überprüfen. Sollte eine Übersetzung einen offensichtlichen Mangel aufweisen, so ist dies innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei terminlich gebundenen Übersetzungen muss die Anzeige innerhalb von 24 Stunden beim Institut eingehen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb eines Jahres anzuzeigen. Ansonsten gilt die Übersetzung als mangelfrei. Ist eine spezielle Übersetzungsform (besondere Ausgestaltung) nicht vereinbart, so ist eine Übersetzung geschuldet, die dem allgemein üblichen Standard entspricht. Spezielle Leistungswünsche stellen dann keinen Mangel dar. Ist ein Mangel auf eine fehlerhafte oder unvollständige Information durch den Auftraggeber oder durch einen fehlerhaften Originaltext zurückzuführen, so haftet das Institut hierfür nicht. Eine Haftung für weitere Schäden ist ausgeschlossen, soweit dem Institut bzw. dessen Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das Institut hat grundsätzlich das Recht, den Mangel zu beseitigen (Nacherfüllung). Der Auftraggeber hat Anspruch auf mangelfreie Neuübersetzung. Scheitert die Mängelbeseitigung, so kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Wird dem Institut die Möglichkeit der Mängelbeseitigung, insbesondere infolge Nichtbeachtens der Anzeigepflichten nicht gewährt, so kann der Auftragnehmer weitere Ansprüche nicht geltend machen. Die Gewährleistungsansprüche gem. § 634 BGB verjähren innerhalb eines Jahres, nachdem der Mangel bekannt geworden ist. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, so werden ihm die tatsächlich bereits entstandenen Kosten vom Institut in Rechnung gestellt. Nachträgliche Änderungswünsche, die nicht auf einen Fehler des Instituts zurückzuführen sind, werden gesondert abgerechnet. Hierzu wird der gemäß Preisliste festgesetzte Stundensatz oder Zeilenpreis zugrunde gelegt. III 9. Korrekturlesungen von durch Dritte angefertigten Übersetzungen werden nach Zeitaufwand (Stundensatz) abgerechnet. Für Eilaufträge werden entsprechende Zuschläge berechnet. Wochenend- u. Feiertagsaufträge, deren Bearbeitung ausschließlich über das Wochenende bzw. über Feiertage erfolgt, werden entsprechend gegen angemessenen Aufschlag ausgeführt. Zu veröffentlichende Übersetzungen bedürfen der Korrekturlesung der Druckfahne durch das Institut. Korrekturlesungen durch Dritte, entbinden das Institut von der Gewährleistung. 10. Schadensersatzansprüche sind für den Fall, dass das Institut eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, auf den Betrag begrenzt, den die Versicherung im konkreten Fall ersetzt. 11. Dolmetscherleistungen werden nach Stundensatz abgerechnet, der sich aus der vom Institut festgelegten Preisliste ergibt. Für Einsätze von Simultan- / Konferenzdolmetschern werden Tagessätze vereinbart. Die An- u. Rückreise gilt als Arbeitszeit und wird mit dem Dolmetscherhonorar abgerechnet. Fahrtkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Übernachtungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 12. Bei Dolmetscherterminen gilt die Wahrnehmung eines Termins als eingehalten, wenn der Dolmetscher in einem angemessenen Zeitraum vor Terminbeginn abgereist ist. Für Stornierungen werden Gebühren je nach Art und Dauer des Einsatzes erhoben. Für bilaterales Dolmetschen mit der Dauer bis zu einem Tag ist eine kostenfreie Stornierung möglich, wenn der Auftraggeber mindestens drei Tage vor dem Termin den Auftrag storniert. Für Stornierungen innerhalb von 72 Stunden bis 24 Stunden vor dem Termin berechnet das Institut eine Stornogebühr i.H.v. 50 % des vereinbarten Honorars. Innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin wird das volle vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt. Für Simultandolmetschen sowie für mehrtätige Einsätze (bilaterales Dolmetschen) ist eine kostenfreie Stornierung möglich, wenn der Auftraggeber mindestens 10 Tage vorher den Auftrag storniert. Erfolgt die Stornierung bis zum fünften Tag vor dem Termin, werden 50% des vereinbarten Honorars fällig. Erfolgt die Stornierung vier Tage oder kürzer vor dem Termin, werden 100% des Honorars fällig. Dem Auftraggeber wird gestattet, nachzuweisen, dass der im konkreten Einzelfall entstandene Schaden wesentlich niedriger als die pauschalierte Stornogebühr ist. 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Instituts. 14. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. http://www.fremdspracheninstitut-dresden.de/downloads/AGB-%DCbersetzungen.pdf (Tipp: vgl. http://www.zelenka-uebersetzungen.de/bedingungen/ und http://www.zelenka.cz/podminky/)