Migration in Europa -Daten und Hintergründe Edda Currle unter Mitarbeit von Harald W. Lederer Matthias Neske Stefan Rühl Lucius & Lucius • Stuttgart • 2004 Deutschland 2. Deutschland 2.1 Migrationsgeschichte, Migrationspolitik und gesetzliche Grundlagen der Zuwanderung in Deutschland 2.1.1 Einführung Das Migrationsgeschehen in Deutschland in den neunziger Jahren ist gekennzeichnet durch die Folgen der Öffnung des „Eisernen Vorhangs". Die Möglichkeit der erleichterten Ausreise aus den ehemaligen Ostblockstaaten begünstigte ein Ansteigen sowohl der Aussiedler- als auch der Asylbewerberzahlen. Zum anderen führte die Bürgerkriegssituation in Jugoslawien zu Beginn der Dekade zur Zuwanderung von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen in nicht unerheblichem Ausmaß. Zudem zog die Nachbarschaft insbesondere zu Polen und der Tschechischen Republik eine vermehrte Arbeitsmigration nach sich. Insbesondere zu Polen hat sich eine starke „Kultur" der Pendelmigration herausgebildet, denn viele Polen reisen für einen kurzen Zeitraum zum Zweck der Arbeitsaufnahme in Deutschland ein. Nach der Osterweiterung der Europäischen Union wird für Deutschland eine Zunahme der Migrationsbewegungen aus dem osteuropäischen Raum erwartet. Trotz der Entwicklungen der stetig steigenden und zunehmend diversifizier-ten Zuwanderung hat Deutschland bis zum Regierungswechsel 1998 an der defensiven Selbstbeschreibung festgehalten, kein Einwanderungsland zu sein. Die rot-grüne Regierungskoalition hat indessen eine neue Definition der Zuwanderungssituation vorgenommen und damit eine neue Phase der Migrationspolitik eingeleitet. Begünstigt wurde dieser Schritt durch die demographische Entwicklung Deutschlands sowie durch den auf bestimmten Sektoren des Arbeitsmarkts festgestellten Fachkräftemangel. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Juli 1999 war der erste konkrete Ausdruck dieser Neudefinition. Als weitere Schritte sind die Einsetzung der „Unabhängigen Kommission Zuwanderung" im Sommer 2000 anzusehen, deren Aufgabe es war, praktische Lösungsvorschläge und Empfehlungen für eine neue Ausländer- und Zuwanderungspolitik zu erarbeiten sowie die Verabschiedung der so genannten Green-Card-Regelung im August 2000, die ausländischen IT-Fachkräften einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland ermöglichte. 2002 wurde schließlich vom Bundestag ein Zuwanderungsgesetz verabschiedet, dessen Zustandekommen aber vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungskonform beurteilt wurde. Zum Ende des Jahres 2003 wurde das erneut in den Bundestag eingebrachte Zuwanderungsgesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt. 17 ► Stefan Rühl /Edda Currle 2.1.2 Grund- und Strukturdaten1 Bevölkerung: Fläche: Landessprache: Religionen: Römisch-Katholische Kirche 26.656 (2003), Evangelische Kirche 26.340 (2003), Islam 3.200 (2001), Neuapostolische Kirche 383 (2003), Orthodoxe 935 (1999), Zeugen Jehovas 164 (2001), Juden 100 (2003), Hinduismus 98 (2001), Buddhismus 165 (2000), Angaben in Tausend Deutsch 82.440.000 (31.12.2001) 357.031 km2 (2001) Regierungsform: Demokratisch-parlamentarischer Bundesstaat mit zwei Kammern: Bundestag mit 666 Sitzen, Bundesrat (Länderkammer) 2.1.3 Das Migrationsgeschehen in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg Aufgrund der Teilung Deutschlands in zunächst vier Besatzungszonen nach dem Zweiten Weltkrieg, die im Jahr 1949 in der Gründung zweier deutscher Staaten resultierte, erfordert der Blick auf die Migrationssituation eine Differenzierung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. In die westlichen Besatzungszonen und die spätere Bundesrepublik Deutschland kamen zunächst vor allem Flüchtlinge und Vertriebene deutscher Staatsangehörigkeit. Die Volkszählung der Bundesrepublik aus dem Jahr 1950 zeigt die großen Anforderungen der damaligen Zeit: Bis 1950 waren über 9 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene vor allem aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten in das Gebiet der Bundesrepublik gekommen. In die sowjetische Besatzungszone wanderten zwischen 1945 und 1949 circa 3,6 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene (im Osten Deutschlands offiziell als „Umsiedler" bezeichnet). Im gleichen Zeitraum kehrten etwa 10 Millionen Fremd- und Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und ehemalige KZ-Häftlinge aus den alliierten Besatzungszonen in ihre Herkunftsländer zurück oder wanderten in andere Staaten weiter. Auch die DDR hat nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges eine große Anzahl von Flüchtlingen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten aufgenommen. Die Migrationsbewegungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik hingegen waren von Anfang an geprägt von Auswanderungen in Richtung Westen, die jedoch in der öffentlichen Diskussion der DDR verschwiegen wurden. 1 Quellen: Statistisches Bundesamt, Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst e.V. (REMID) 18 Deutschland ^JJ Auswanderungen, legal oder illegal, waren als „Republikflucht" geahndet und als Verrat am sozialistischen Vaterland gebrandmarkt. Die Binnenwanderung von Ost- nach Westdeutschland riss erst mit dem Bau der Mauer im August 1961 ab. Bis zu diesem Zeitpunkt waren durchschnittlich ca. 350.000 Übersiedler aus der DDR pro Jahr zu verzeichnen. Diese Zahl sank in der Folgezeit auf ca. 20.000 im Jahr. Gleichzeitig zogen während der 50er Jahre bis 1961 ca. 400.000 Bundesbürger von der Bundesrepublik in die DDR. Auch diese Zahl sank nach dem Bau der Mauer stark. Bereits 1955 schloss die Bundesrepublik mit Italien einen Anwerbevertrag. Da bis 1961 die Zahl der Übersiedler aus der DDR noch recht hoch war, wurde jedoch erst in den 60er Jahren von der Anwerbung verstärkt Gebrauch gemacht. Die Bundesrepublik Deutschland traf weitere Abkommen mit Spanien und Griechenland (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968). Die Nettozuwanderung stieg beständig an und erreichte 1970 mit einem Wanderungsüberschuss von über 540.000 ihren Höhepunkt. Nur im Rezessionsjahr 1967 hatte es einen negativen Wanderungssaldo von etwa 200.000 gegeben. Bis 1973 stieg die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte auf rund 2,6 Millionen. Der aufgrund der Ölkrise im November 1973 verhängte Anwerbestopp beendete diese Phase des so genannten „Gastarbeiterzuzugs". In der Folge dominierte der Familiennachzug. Vor allem aufgrund der anhaltenden Ausreisen von Ost nach West sah sich auch die DDR gezwungen, ausländische Arbeitskräfte zu rekrutieren. Im Rahmen der „Arbeitskräftekooperation" innerhalb des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) wurden auf Grundlage bilateraler Verträge zwischen der DDR und den Herkunftsländern (v.a. Vietnam, Mosambik und Kuba) Arbeitsmigranten ins Land geholt, die jedoch nach Beendigung ihrer Arbeitsverträge aufgrund des Rotationsprinzips in ihre Heimat zurückkehren mussten. Familienzuwanderung gab es nicht. Im Jahr 1989 betrug die Zahl der ausländischen Vertragsarbeitnehmer rund 93.000. Die Mehrheit dieser Arbeitskräfte stammte aus Vietnam (circa 59.000). Die Lockerung und schließlich der Fall des Eisernen Vorhangs führte im Laufe der 80er Jahre zu einer neuen Migrationsphase der Bundesrepublik: der Phase eines verstärkten Zuzugs aus Osteuropa und zwar zeitversetzt zu den jeweiligen Demokratisierungsentwicklungen der einzelnen Länder. Unter den Zuwanderern befanden sich sowohl deutschstämmige Aussiedler als auch Staatsangehörige dieser Länder, die zum Teil als Asylbewerber ins Land kamen. Die Aussiedlerzahlen begannen rapide zu steigen und erreichten 1990 mit fast 400.000 ihren Höhepunkt. Gleichzeitig nahmen die Asylbewerberzahlen kontinuierlich zu. 19 Stefan Rühl / Edda Currle 2.1.4 Migrationspolitik in Deutschland2 In der Nachkriegsphase hat Deutschland eine Vielzahl politischer Flüchtlinge, Vertriebener und Übersiedler aus der DDR aufgenommen. Eine dezidierte Migrationspolitik gab es nicht, die Aus- und Übersiedlerpolitik war jedoch von dem politischen Willen geprägt, diese Zuwanderer sehr schnell zu integrieren. Entsprechende Maßnahmen wurden mit hohem finanziellem Aufwand umgesetzt. Deutschstämmigen Aussiedlern wurde mit dem Aufnahmebescheid als Aussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit zunächst ohne große Formalien, ab Juli 1996 nach Ablegen eines nicht wiederholbaren Sprachtests im Herkunftsgebiet zuerkannt. Bis in die 90er Jahre hinein wurde die Migrations- und Integrationspolitik Deutschlands gegenüber den aus anderen Staaten zugezogenen Menschen stark vom Verständnis der amtierenden Regierungen, kein Einwanderungsland zu sein, geprägt. „(Dies) findet seinen Ausdruck auch in einer stärkeren institutionellen Fragmentierung. Bezeichnenderweise ist das Innenministerium für ,Ausländer- und Asylangelegenheiten' zuständig, während die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Ausländer' im Arbeitsministerium verankert ist, das insgesamt die Ausländerbeschäftigung steuert. Es fehlt ein verbindendes Steuerungskonzept und eine Transparenz schaffende Gesamtgesetzgebung." (Santel 1998: 3). Politik und Öffentlichkeit waren bis in die 70er Jahre von einem vorübergehenden Aufenthalt der „Gastarbeiter" genannten Zuwanderer ausgegangen. Trotz der Idee, die Arbeitnehmer hielten sich nur temporär auf, blieben in der Realität viele ausländische Arbeitnehmer längerfristig und gingen nach dem Anwerbestopp 1973 verstärkt dazu über, ihre Familien nachzuholen3. Noch in den 80er Jahren wurde versucht, die Rückkehrbereitschaft der Migranten, insbesondere durch das 1983 verabschiedete Rückkehrförderungsgesetz, zu verstärken. Ein Perspektivenwandel in Politik und Öffentlichkeit vollzog sich nur sehr langsam. Dem zunehmenden politischen Handlungsbedarf wurde jedoch 1976 mit einer Bund-Länder-Kommission, die Leitlinien zur Ausländerpolitik entwickeln sollte, Rechnung getragen. Diese Leitlinien bestimmten bis zum Ende der 90er Jahre die Migrations- und Integrationspolitik Deutschlands: die Integration lang ansässiger Migranten bei gleichzeitiger Begrenzung des Zuzugs von Drittstaatsangehörigen. Zum 1. Januar 1991 trat das nach einer umfassenden Reform neu gestaltete Ausländergesetz (AuslG) in Kraft. 2 In der Folge ist mit Deutschland die Bundesrepublik Deutschland gemeint. 3 Ermöglicht wurde der längerfristige Aufenthalt vor allem durch die 1971 eingeführte besondere Arbeitserlaubnis nach fünfjähriger durchgängiger Beschäftigung, welche nicht mehr die automatische Rückkehr nach einem Arbeitsplatzverlust bedeutete. 20 Deutschland ZZJ Steigende Asylbewerberzahlen hatten die Asylpolitik im Verlauf der 80er Jahre und vor allem zu Beginn der 90er Jahre zu einem vorherrschenden Thema der politischen und gesellschaftlichen Diskussion werden lassen. Eine Verschärfung der Asylgesetzgebung wurde im Oktober 1992 mit der Änderung des Asylverfahrensgesetzes beschlossen. Der so genannte Asylkompromiss vom 6. Dezember 1992 führte zu einer Grundgesetzänderung zum 1. Juli 1993. Der in das Grundgesetz eingefügte Artikel 16a GG machte die Drittstaatenregelung, das Prinzip des sicheren Herkunftslandes sowie die Flughafenregelung möglich. Die Drittstaatenregelung besagt, dass sich Personen, die über einen „sicheren Drittstaat" einreisen, nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen können. Sichere Drittstaaten sind alle EU-Staaten und per Gesetz festgelegte Staaten, in denen die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention als sichergestellt gilt. Derzeit gelten alle Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland als sichere Drittstaaten. Damit können Personen, die über die deutschen Landesgrenzen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, nicht in das Asylverfahren aufgenommen und in den Drittstaat zurückgeschoben werden. Als „offensichtlich unbegründet" gilt ein Asylantrag zudem, wenn der Antragsteller aus einem sicheren Herkunftsstaat stammt. Dies sind Staaten, in denen keine politische Verfolgung stattfindet. Der Gesetzgeber bestimmt, welches Land als sicherer Herkunftsstaat zu gelten hat. Der Asylantrag wird in einem solchen Fall in einem verkürzten Verfahren geprüft und abgelehnt, es sei denn, der Asylsuchende kann im Einzelfall dezidiert nachweisen, dass er doch politisch verfolgt wird. Das Flughafenverfahren wird bei Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten sowie bei Antragstellern ohne Ausweise, die über einen Flughafen einreisen wollen und bei der Grenzbehörde um Asyl nachsuchen, angewandt. Das Asylverfahren wird dabei vor der eigentlichen Einreise im Transitbereich des Flughafens beschleunigt durchgeführt. Es muss innerhalb einer Frist von 19 Tagen abgeschlossen sein. Ist dies nicht der Fall, muss dem Antragsteller die Einreise gewährt werden. Mit dem Regierungswechsel im Jahr 1998 begann eine neue Phase der Migrationspolitik, da erstmals eine Regierungskoalition in ihrer Koalitionsvereinbarung uneingeschränkt den in der Vergangenheit stattgefundenen Zuwanderungsprozess anerkannte. Das am 1. Januar 2000 in Kraft getretene neue Staatsangehörigkeitsrecht sieht erstmals in der Geschichte Deutschlands Elemente des ius soli für in Deutschland geborene Kinder von Migranten vor. Das Verständnis von Nation erfuhr somit eine Bedeutungserweiterung. Eine neue Debatte um die Zuwanderung und ihre Steuerung wurde durch den Bundeskanzler angestoßen, der auf der Computermesse CEBIT im Frühjahr 2000 eine so genannte „Green Card" für IT-Fachkräfte aus Drittstaaten forderte. Eine entsprechende Regelung zur Zulassung ausländischer Experten trat dann am 1. August 2000 in Kraft. Noch im selben Jahr wurde auf Bundesebene eine 21 ► Stefan Rühl / Edda Currle Zuwanderungskommission ins Leben gerufen mit dem Auftrag, eine umfassende Zuwanderungspolitik noch vor dem Ende der Legislaturperiode 2002 zu entwickeln. Ihre Vorschläge flössen ein in das im Bundestag stark kontrovers diskutierte „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)". Es wurde im März 2002 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Im Oktober 2002 nahm das Bundesverfassungsgericht seine Verhandlungen über die Normenkontrollklage auf, die sechs unions-geführte Bundesländer im Juli 2002 eingereicht hatten. Die verfassungsrechtliche Überprüfung ergab, dass die gesplittete Stimmabgabe des Landes Brandenburg bei der abschließenden Abstimmung im Bundesrat zu Unrecht als einheitliche Zustimmung gewertet worden war. Das Gesetz konnte daher nicht wie vorgesehen am 1. Januar 2003 in Kraft treten. Im Mai 2003 wurde das Gesetz erneut in den Bundestag eingebracht, vom Bundesrat jedoch abgelehnt und wird nun im Vermittlungsausschuss verhandelt. Die bereits von der Zuwanderungskommission vorgeschlagene Idee einer Oberbehörde für die Themenbereiche Migration und Integration soll mit der Umstrukturierung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Nürnberg in ein Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwirklicht werden. Das Amt erfährt dadurch eine erhebliche Ausweitung seiner Kompetenzen und soll neben der Durchführung der Asylverfahren zuständig werden für die Entwicklung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler sowie für die Entwicklung eines bundesweiten Integrationsprogrammes. In den Verantwortungsbereich des Amtes soll zudem die Führung des Ausländerzentralregisters fallen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der freiwilligen Rückkehr. Ferner soll die Koordinierung der Informationen über die Arbeitsmigration zwischen den Ausländerbehörden, der Arbeitsverwaltung und den deutschen Auslandsvertretungen dort angesiedelt werden. Seit Oktober 2002 ist das Amt der Ausländerbeauftragten, deren offizieller Titel nun „Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration" lautet, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angegliedert. Im Mai 2003 traf sich der vom Innenminister berufene Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration (Zuwanderungsrat) zu seiner konstituierenden Sitzung. Das aus sechs Mitgliedern bestehende Gremium hat die Aufgabe, einen jährlichen Bericht über die Entwicklung der Zuwanderung nach Deutschland und die innerstaatlichen Aufnahme- und Integrationskapazitäten vorzulegen. 22 Deutschland ZZJ -'- 2.1.5 Maßgebliche gesetzliche Regelungen in Deutschland für Migration und Integration von Migranten „In den 90er Jahren gab es, verglichen mit den 80er Jahren, einen Rekord an migrationspolitisch relevanten Gesetzen und Verordnungen, aber ein weiteres Mal keine konsistente, integrierte Migrationspolitik, sondern einen Flickenteppich unterschiedlicher Maßnahmen für bzw. gegen unterschiedliche Migrantengruppen" (Treibel 2001: 117). Die Inhalte der in den 90er Jahren verabschiedeten Maßnahmen für die Bereiche Einreise und Aufenthalt, Asyl und Flucht, Staatsangehörigkeit und Zugang zum Arbeitsmarkt werden im folgenden beschrieben. 2.1.5.1 Einreise und Aufenthalt Ausländergesetz, 1. Januar 1991 Einreise, Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern in Deutschland werden im Ausländergesetz geregelt. Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne von § 116 Abs. 1 GG ist4. Gemäß §3 Abs.l AuslG bedürfen Ausländer für Einreise und Aufenthalt grundsätzlich einer Aufenthaltsgenehmigung. Das Aufenthaltsrecht enthält dazu zahlreiche Differenzierungen zum einen hinsichtlich des Zwecks des Aufenthalts (z.B. Arbeitsaufnahme, Familiennachzug), zum anderen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit des Ausländers. Aufenthaltsgenehmigungen können erteilt werden als befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis, als Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsbefugnis. Für Aufenthalte ohne besondere Einschränkungen (ohne Bindung an einen bestimmten Aufenthaltszweck, §15 AuslG), wie z.B. für Fachkräfte oder für nachgezogene Familienangehörige wird eine Aufenthaltserlaubnis zunächst befristet erteilt. Ab einem Aufenthalt von in der Regel fünf Jahren kann sie unbefristet erteilt werden. Eine Aufenthaltsberechtigung erlangen langjährig ansässige Ausländer, sofern sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis waren. Eine Aufenthaltsbewilligung wird für einen von vornherein zeitlich befristeten und auf einen bestimmten Zweck begrenzten Aufenthalt erteilt (z.B. für Studenten, Werkvertragsarbeitnehmer, Saisonarbeitnehmer, Besucher). Die Aufenthaltsbefugnis wird gewährt, wenn aus völkerrechtlichen, dringenden humanitären oder politischen Gründen der Aufenthalt im Bundesgebiet erlaubt werden soll. So erhalten beispielsweise Asylbewerber, bei denen die Voraussetzungen des §51 Abs.l AuslG vorliegen sowie Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge nach §32a 4 Dort heißt es: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist..., wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat." 23 JZJ Stefan Rühl / Edda Currle AuslG eine Aufenthaltsbefugnis. Die Aufenthaltsbefugnis wird für längstens zwei Jahre erteilt, jedoch verlängert, solange die Gründe der Aufenthaltsgewährung nicht entfallen sind. Der Nachzug von ausländischen Ehegatten und Kindern zu in Deutschland lebenden Personen ist auf der Basis von Art. 6 Abs.l des Grundgesetzes (Schutz von Ehe und Familie) und von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Schutz von Privat- und Familienleben) geregelt, soweit nicht EU-Recht bzw. das daraufhin geschaffene nationale Recht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger vorgeht. Das Ausländergesetz sieht grundsätzlich als nachzugsberechtigt nur die Kernfamilie an. Nachzugsberechtigt sind daher im wesentlichen Kinder und Ehegatten von in Deutschland lebenden Deutschen und Ausländern. Der Nachzug sonstiger Angehöriger ist auf außergewöhnliche Härtefälle beschränkt. Das System ist dabei nach Rechtsstellung des in Deutschland lebenden Angehörigen stark in unterschiedliche Ansprüche und Ermessensnormen ausdifferenziert, wobei grundsätzlich zwischen dem Nachzug zu Deutschen, Asylberechtigten und anderen Ausländern unterschieden wird. So ist beispielsweise der Familiennachzug von ausländischen Kindern zu Deutschen bis zur Volljährigkeit möglich, während der Nachzug zu Ausländern - mit Ausnahmen -nur zugelassen wird, wenn die Kinder das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im allgemeinen gelten folgende Voraussetzungen für den Familiennachzug zu Ausländern: der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung des in Deutschland lebenden Familienangehörigen, ausreichender Wohnraum sowie die Sicherung des Lebensunterhalts. Für Ausländer, die lediglich eine Aufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsbefugnis besitzen, gelten teilweise einschränkende Regelungen. 2.1.5.2 Asyl und Flucht Artikel 16 GG, Artikel 16a GG: Asylrechtsreform, 1. Juli 1993 Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens, 1. April 1993 Gesetz zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften, 1. Juli 1993 Ausländergesetz, 1. Januar 1991 Die politische Situation nach dem Zweiten Weltkrieg und die Erfahrungen Deutschlands in der Zeit des Nationalsozialismus führten zur Aufnahme des Artikels 16 in das Grundgesetz: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Der Asylanspruch ist somit ein einklagbarer Rechtsanspruch mit Verfassungsrang, ein Individualgrundrecht. Asylrecht genießen Personen aufgrund von Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, Religion, Nationa- 24 Deutschland ZwZ lität, sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung. Aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung gilt in Deutschland nur Verfolgung durch den Heimatstaat als politische Verfolgung. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch in einem Urteil im August 2000 die zu enge Auslegung des Begriffs „Staatlichkeit der Verfolgung" durch das Bundesverwaltungsgericht kritisiert, die „letztlich politische mit staatlicher oder quasi-staatlicher Verfolgung vollkommen gleich setzt", und hat das Gericht angewiesen, die „Erscheinungsform der quasistaatlichen Verfolgung (...) begrifflich zu präzisieren". (BverfG, 2BvR 260/98 vom 10.8.2000). Neben dem Recht auf politisches Asyl nach Art. 16a Grundgesetz existiert die Möglichkeit der Gewährung des so genannten kleinen Asyls, das sich an die Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 33) anlehnt. Nach §51 Abs.l AuslG erhält ein Ausländer, dessen „Leben oder Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung" im Herkunftsland bedroht ist, den Status eines Flüchtlings und somit Abschiebeschutz. Der Konventionsflüchtling erhält eine Aufenthaltsbefugnis für zwei Jahre, die nach Ablauf verlängert werden muss, solange die Verfolgungsgefahr nicht weggefallen ist. Zudem ist Personen nach §53 AuslG aus anderen Gründen, insbesondere bei drohender Folter, Todesstrafe, unmenschlicher Strafe sowie anderen erheblichen konkreten Gefahren für Leib, Leben und Freiheit Abschiebungsschutz zu gewähren. Der betreffenden Person wird eine befristete Duldungs erteilt, nach deren Ablauf die unverzügliche Abschiebung vorgesehen ist. Die Duldung ist zu verlängern, solange eine Abschiebung aus den genannten Gründen nicht möglich ist. Die 1992 beschlossene Verschärfung der Asylgesetzgebung in Form einer Änderung des Asylverfahrensgesetzes beinhaltet ein beschleunigtes Verfahren für offensichtlich unbegründete Anträge, die Verteilung der Asylsuchenden vor der Antragstellung und ihre Unterbringung in zentralen Aufnahmeeinrichtungen sowie eine Beschränkung des Rechts auf Rechtsmitteleinlegung gegen ablehnende Entscheidungen. Mit dem Asylkompromiss vom 1. Juli 1993 wurden die Dritt- und sichere Herkunftsstaatenregelung sowie das Flughafenverfahren eingeführt. Die Durchführung des Asylverfahrens in Deutschland obliegt dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten kann gegen alle Entscheidungen des Bundesamtes mit dem Ziel einer einheitlichen Rechtsprechung und somit Rechtssicherheit klagen. Asylbewerber bekommen eine drei bis sechs Monate gültige Aufenthalts- 5 Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern lediglich der Verzicht, eine bestehende Ausreiseverpflichtung im Wege der Abschiebung zu vollziehen. 25 J J J Stefan Rühl / Edda Currle gestattung, die, solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, verlängert werden kann. Seit dem 1. Januar 2001 können Asylbewerber nach einem Jahr Wartezeit eine Arbeit aufnehmen, sofern die Beschäftigungsmöglichkeiten Deutscher und ihnen gleich gestellter Ausländer wie EU-Bürger dadurch nicht beeinträchtigt werden. Anerkannte Asylbewerber erhalten eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis sowie eine unbefristete Arbeitsberechtigung. Im Rahmen des „Asylkompromisses" wurde im Juli 1993 im Ausländergesetz ein spezieller Rechtsstatus für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge (§32a AuslG) außerhalb des Asylverfahrens geschaffen. Danach soll Ausländern aus Kriegsoder Bürgerkriegsgebieten in Deutschland ein vorübergehender Schutz gewährt werden, bis die Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltsrechts entfallen sind. Die Aufnahme der Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge erfordert eine einvemehmliche Verständigung zwischen Bund und Ländern. Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge sollen eine Aufenthaltsbefugnis erhalten und dürfen einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Aufenthaltsbefugnis wird nur erteilt, wenn der Ausländer keinen Asylantrag stellt oder einen vorher gestellten Antrag zurücknimmt oder erklärt, dass ihm keine politische Verfolgung im Sinne von §51 Abs.l AuslG droht. Da sich Bund und Länder bei der Aufnahme der Bürgerkriegsflüchtlinge aus Kroatien und Bosnien-Herzegowina insbesondere über die Frage der Kostentragung nicht einigen konnten, war eine Aufnahme nach §32a AuslG nicht möglich. Diese Flüchtlinge erhielten entweder eine Aufenthaltsbefugnis aus humanitären Gründen oder eine Duldung. Die Regelung nach §32a AuslG wurde erstmals auf die 1999 nach Mazedonien geflohenen und von dort nach Deutschland evakuierten Kosovo-Flüchtlinge angewandt. 2.1.5.3 Staatsangehörigkeit Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, 1914 Ausländergesetz, 1. Januar 1991 Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, 1. Januar 2000 Das Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland basierte bis zur Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechtes zum 1. Januar 2000, welches das seit 1914 geltende Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz ablöste, auf dem Prinzip des ius sanguinis. Nach neuem Recht haben in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, sofern ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Mit der Volljährigkeit müssen sich diese Kinder für eine ihrer beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden (Optionspflicht). Für diese Entschei- 26 Deutschland -J-tJ dung bleibt ihnen bis zum 23. Lebensjahr Zeit6. Zum ersten Mal gilt nun im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht neben dem Prinzip des ius sanguinis das Prinzip des ius soli. Zudem erhält ein Ausländer nun bereits nach acht statt bisher nach fünfzehn Jahren einen Anspruch auf Einbürgerung unter den weiteren Voraussetzungen, dass er im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung ist, sich zum Grundgesetz bekennt und sich nicht verfassungsfeindlich betätigt, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt, nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist, seinen Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Sozial- und Arbeitslosenhilfe bestreiten kann und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache besitzt. Die Fristen für die Miteinbürgerung von minderjährigen Kindern und Ehegatten wurden ebenfalls verkürzt und liegen nun bei drei Jahren für Kinder und bei in der Regel vier Jahren für Ehegatten, sofern die Ehe zwei Jahre Bestand hat. Spätaussiedler im Sinne von Art. 116 Grundgesetz sind deutsche Volkszugehörige aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie anderer (meist osteuropäischer) Staaten, wenn sie von einem deutschen Staats- oder Volkszugehörigen abstammen, ihnen in der Familie deutsche Sprache, Erziehung oder Kultur vermittelt wurde und wenn wie sich in ihrer Heimat zum deutschen Volkstum bekannt haben (Bundesvertriebenengesetz, BVFG §6). Spätaussiedler kann zudem nach §4 nur noch sein, wer vor dem 1. Januar 1993 geboren wurde. Seit der Änderung des BVFG Ende 1999 dürfen pro Jahr nur noch so viele Aufnahmebescheide erteilt werden, dass die Zahl der aufzunehmenden Spätaussiedler, Ehegatten und „Abkömmlinge" die Zahl der im Jahr 1998 aufgenommenen Spätaussiedler (103.080) nicht übersteigt. Von dieser Vorgabe darf um bis zu 10% nach oben abgewichen werden. Seit dem 1. Juli 1996 müssen alle Antragsteller in einem Sprachtest im Herkunftsgebiet Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Spätaussiedler sind mit ihrer Aufnahme, die durch den Aufnahmebescheid vor der Einreise bestätigt wird, Statusdeutsche im Sinne von Art. 116 GG, d.h. Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Ehegatten von Aussiedlern bekommen keinen eigenständigen Aufnahmeanspruch, werden aber in den Bescheid des Spätaussiedlers einbezogen, sofern nach §4, Abs. 3 BVFG die Ehe zum Zeitpunkt des Verlassens des Aussiedlungsgebietes drei Jahre Bestand gehabt hat. Abkömmlinge werden grundsätzlich einbezogen. Die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen seit der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts am 1. August 1999 nach der Ein- 6 Für diejenigen Kinder, die bis zum 1. Januar 2000 geboren wurden und noch nicht zehn Jahre alt waren, konnte bis Ende 2000 ein Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit gestellt werden. Auch sie müssen eine Nationalität wählen, wenn sie volljährig sind. 27 Z▼ ► Stefan Rühl / Edda Currle reise mit der, nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes „deklaratorischen Bescheinigung des Rechtsstatus". Durch diese Neuregelung wurde das bis dahin notwendige Einbürgerungsverfahren ersetzt. 2.1.5.4 Zugang zum Arbeitsmarkt Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) (Arbeitsförderung), 24. März 1997 Anwerbestoppausnahmeverordnung, 1. Januar 1991 Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-ArGV), 1. August 2000 Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-AV), 1. August 2000 Grundsätzlich können Staatsangehörige, die nicht Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder sonstiger Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sind, nicht zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland einreisen. Dennoch gibt es Ausnahmen, die in der so genannten Anwerbestoppausnahmeverordnung (ASAV) geregelt sind. Die ASAV hatte zum Ziel, den erwarteten Migrationsdruck aus Osteuropa zu kanalisieren und illegaler Beschäftigung vorzubeugen. Zusätzlich sollte dem Arbeitskräftemangel in einzelnen Branchen entgegen gewirkt werden. Die Ausnahmeverordnung gilt nur für erwachsene Einzelpersonen7. Ausländer, die in Deutschland eine Arbeit aufnehmen wollen, benötigen grundsätzlich eine Arbeitsgenehmigung. Ausgenommen von der Arbeitserlaubnispflicht sind EU-Staatsangehörige und Angehörige von Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), sowie Inhaber einer Aufenthaltsberechtigung bzw. einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Die Arbeitsgenehmigung kann in Form einer Arbeitserlaubnis oder als Arbeitsberechtigung, die eine mindestens fünfjährige rechtmäßige Beschäftigung im Bundesgebiet voraussetzt, erteilt werden. Eine Arbeitserlaubnis kann befristet und auf bestimmte Wirtschaftsbranchen beschränkt werden. Die Arbeitsberechtigung wird dagegen in der Regel unbefristet erteilt. 1969 wurde mit dem Arbeitsförderungsgesetz ein Inländerprimat eingeführt, nach dem ein ausländischer Arbeitnehmer nur dann 7 Ausgenommen vom Anwerbestopp sind laut §9 bestimmte Staatsangehörigkeitsgruppen (EFTA-Staaten, USA, Kanada, Israel, Australien, Neuseeland, Japan, europäische Kleinstaaten) sowie nach §§ 2 bis 5 folgende Berufsgruppen: Werkvertragsarbeitnehmer, Sprachlehrer, Spezialitätenköche, Wissenschaftler, Sozialarbeiter und Seelsorger für ausländische Staatsangehörige, Arbeitnehmer in Pflegeberufen aus osteuropäischen Staaten sowie Künstler und Artisten. Zudem gibt es Ausnahmen für Hochqualifizierte, sofern deren Beschäftigung im Interesse Deutschlands liegt. 28 Deutschland Anspruch auf einen Arbeitsplatz hat, wenn dieser nicht von einem Inländer bzw. seit 1994 von einem Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes, besetzt werden kann. Saisonarbeitnehmer können für maximal drei Monate im Jahr eine so genannte kurzzeitgebundene Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. In Deutschland bestehen mit verschiedenen ost- und südosteuropäischen Ländern entsprechende zwischenstaatliche Vereinbarungen. Seit 1993 wird eine Arbeitsmarktprüfung vorgenommen. Außerdem ist die Saisonarbeit seit dieser Zeit auf bestimmte Branchen beschränkt8. Werkvertragsarbeitnehmer werden auf der Basis eines Werkvertrages zwischen einem deutschen und einem ausländischen Unternehmer beschäftigt, wobei der ausländische Unternehmer die Verantwortung für die Beschäftigung trägt, die sich nach den Bestimmungen des Herkunftslandes richtet. Bei Werkvertragsarbeitnehmern wird keine Arbeitsmarktprüfung vorgenommen. Die im Jahresdurchschnitt einzuhaltenden Grund- und Zusatzkontingente können kurzfristigen Arbeitsmarktbedingungen angepasst werden. Im Rahmen bilateraler Regierungsvereinbarungen können schließlich Gastarbeitnehmer aus der Türkei oder osteuropäischen Staaten für längstens 18 Monate in Deutschland tätig sein. Der Aufenthalt in Deutschland soll ihnen die Möglichkeit zur beruflichen und sprachlichen Fortbildung bieten. Diese Gastarbeitnehmer dürfen jedoch nicht mit den „Gastarbeitern" der 60er Jahre verwechselt werden. Die Gastarbeitnehmer müssen als Voraussetzung eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie Grundkenntnisse der deutschen Sprache mitbringen und dürfen nicht jünger als 18 und nicht älter als 40 Jahre sein. Gastarbeitnehmer fallen jedoch quantitativ nicht ins Gewicht. Die seit dem 1. August 2000 geltende Green-Card-Regelung in der Form zweier Verordnungen (IT-ArGV und IT-AV) ermöglicht ausländischen, aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes stammenden Fachkräften aus dem Informations- und Kommunikationstechnologiebereich einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Voraussetzungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis können der Nachweis einer Hoch- oder Fachhochschulausbildung mit Schwerpunkt auf dem Gebiet der Informationsund Kommunikationstechnologie sein oder eine Vereinbarung mit dem zukünftigen Arbeitgeber über ein Bruttojahresgehalt von mindestens 51.000 Euro. Eine Arbeitserlaubnis kann ferner ausländischen IT-Fachkräften erteilt werden, die sich für ein Hoch- oder Fachhochschulstudium auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie bereits in Deutschland aufhalten und Hierunter fallen die Land- und Forstwirtschaft, das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie das Schaustellergewerbe und schließlich die Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte und die Arbeit in Sägewerken. 29 vZZ Stefan Rühl / Edda Currle eine Beschäftigung als IT-Fachkraft im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss des Studiums aufnehmen wollen. Eine Arbeitserlaubnis konnte bis zum 31. Juli 2003 beantragt werden, denn beide Verordnungen treten am 31. Juli 2008 außer Kraft. Die Zusicherung der Arbeitserlaubnis ist Voraussetzung für die Erteilung eines Einreisevisums. Nach der Einreise erhält der ausländische Arbeitnehmer eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Beschäftigung, maximal jedoch für fünf Jahre. Der Beschäftigungsaufenthalt sollte zunächst 10.000 Fachkräften gestattet und bei weitergehendem Bedarf auf höchstens 20.000 erhöht werden. Im November 2001 wurde das Kontingent auf diese Höchstgrenze gesetzt. 2.2 Migration in Deutschland: Daten und Fakten 2.2.1 Die ausländische Bevölkerung in Deutschland Die Bevölkerungsstatistik wird von den statistischen Landesämtern auf der Basis der Ergebnisse der Volkszählung von 1987 fortgeschrieben. Zur Fortschreibung des Bevölkerungsbestandes werden die Aufzeichnungen der Standesämter über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle sowie die Daten der Meldeämter über Wanderungen herangezogen. Für die neuen Bundesländer liegen in der Bevölkerungsstatistik im wesentlichen vergleichbare Angaben vor. Basis der Angaben ist die Bevölkerung am Ort der alleinigen oder der Hauptwohnung. Die Ausländerbestandszahlen Deutschlands basieren auf der Messung eines Bevölkerungsbestandes zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ausländische Staatsangehörige werden zusätzlich zur kommunalen melderechtlichen Registrierung im Ausländerzentralregister beim Bundesverwaltungsamt in Köln erfasst. Dort werden Informationen über Ausländer gesammelt, die sich drei Monate oder länger in Deutschland aufhalten. Dabei liefern die einzelnen lokalen Ausländerbehörden die entsprechenden Personenstandsdaten an das Ausländerzentralregister. Das Statistische Bundesamt erhält zum Jahresende ausgewählte, aufbereitete Bestandsdaten aus dem Ausländerzentralregister und veröffentlicht diese in seiner Bevölkerungsstatistik. Grundlage der Ausländerstatistik ist der rechtliche Ausländerbegriff. Mit Ausländern sind alle Personen gemeint, die in Deutschland dauerhaft leben und nicht deutsche Staatsangehörige im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 GG sind. Ausgenommen sind Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Eine Erfassung nach dem Prinzip des „foreign-born" wird im Ausländerzentralregister grundsätzlich gemacht, jedoch nicht regelmäßig publiziert. Von den zum 31.12.1999 in Deutschland gemeldeten 7,3 Millionen Ausländern waren 1.655.066 (22,5%) im Inland geboren. Unter den Ausländern unter 18 Jahren befinden sich bereits mehr als zwei Drittel (68,2%), die in Deutschland geboren wurden. 30 Deutschland Der Ausländerbestand spiegelt auch die Einbürgerungspraxis des jeweiligen Landes wieder. So umfasst die Ausländerstatistik in Deutschland aufgrund des bis zum Jahr 2000 gültigen Staatsangehörigkeitsrechts, das bis dahin ausschließlich auf dem Prinzip des ius sanguinis basiert hatte, andere Gruppen als z.B. die französische Statistik. So sind die so genannten Migranten zweiter Generation, die die Bezeichnung „Migrant" eigentlich völlig zu Unrecht tragen, in der Statistik als Ausländer geführt. Aussiedler hingegen, die als Zuwanderer ins Land gekommen sind, gehen nicht in diese Statistik ein. Das bis 1999 gültige Staatsangehörigkeitsrecht trägt bis heute dazu bei, dass, vor allem im Vergleich zu anderen Ländern Europas, die Zahl der eingebürgerten ausländischen Staatsangehörigen (nicht: der Aussiedler) relativ niedrig, die Zahl der im Land lebenden Ausländer hingegen hoch geblieben ist. Eine Wende zeichnet sich mit dem 2000 in Kraft getretenen neuen Staatsangehörigkeitsgesetz ab, da nun erleichterte Bedingungen gegeben sind. Tab. 2.1: Ausländer und Gesamtbevölkerung in Deutschland von 1990 bis 2002 zum Jahresende Jahr Gesamtbevölkerung Ausländische Bevölkerung Ausländeranteil in % Veränderung der ausländischen Bevölkerung in %1 1990 63.725.700 5.342.532 8,4 - 19912 80.274.600 5.882.267 7,3 +10,1 1992 80.974.600 6.495.792 8,0 +10,4 1993 81.338.100 6.878.117 8,5 +5,9 1994 81.538.600 6.990.510 8,6 +1,6 1995 81.817.500 7.173.866 8,8 +2,6 1996 82.012.200 7.314.046 8,9 +2,0 1997 82.057.400 7.365.833 9,0 +0,7 1998 82.037.000 7.319.593 8,9 -0,6 1999 82.163.500 7.343.591 8,9 +0,3 2000 82.259.500 7.296.817 8,9 -0,6 2001 82.440.400 7.318.628 8,9 +0,3 2002 82.536.700 7.335.592 8,9 +0,1 1 Bezug auf das Vorjahr 2 Zahlen ab 1991 für Gesamtdeutschland Quelle: Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen 31 ^ J Stefan Rühl / Edda Currle Am Ende des Jahres 2002 lebten insgesamt 7,335 Millionen Menschen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit in Deutschland (s. Tabelle 2.1). Das entspricht einem Anteil von 8,9% an der Gesamtbevölkerung; somit besitzt jede elfte Person im Bundesgebiet keine deutsche Staatsangehörigkeit. Abb. 2.1: Ausländische Bevölkerung in Deutschland von 1990 bis 2002 zum Jahresende 8.000.000 Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes © efms 2003 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Jahr Nachdem in den Jahren 1991 bis 1993 die absoluten Zahlen der ausländischen Bevölkerung relativ schnell gestiegen waren (1991 und 1992 um jeweils 10 Prozentpunkte), zeigt sich vor allem seit der Mitte des Jahrzehnts eine Stabilisierung der Ausländerzahl in Deutschland. Der Ausländeranteil beträgt seit fünf Jahren 8,9%, die absoluten Zahlen schwanken nur leicht (s. Abbildung 2.1). Staatsangehörigkeiten Die größte Gruppe der ausländischen Wohnbevölkerung in Deutschland bildeten Ende 2001 Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit mit etwa 1,95 Millionen, vor Staatsangehörigen aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien mit rund 1 Million (ohne Mazedonien und Slowenien). Diese stellen damit 14% der ausländischen Bevölkerung, davon 627.523 aus der Bundesrepublikjugoslawien, 223.819 aus Kroatien und 159.042 aus Bosnien-Herzegowina. Die nächstgrößeren Gruppen bilden Italiener (616.282), Griechen (362.708) und Polen (310.432). Staatsangehörige aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellen circa ein Viertel aller im Bundesgebiet lebenden Ausländer. 32 Deutschland ZZ> Abb. 2.2: Ausländische Bevölkerung in Deutschland nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2001 Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes © efms 2003 Polen Griechenland 4% 5% * ab 1992 Serbien, Mazedonien und Montenegro, ab 1993 ohne Mazedonien Altersgruppen Die Alters- und Geschlechtsstruktur der ausländischen Wohnbevölkerung war lange Zeit durch die Anwerbesituation geprägt, in der vor allem alleinstehende jüngere Männer nach Deutschland kamen, um zu arbeiten. Diese Strukturen veränderten sich in Folge des gestiegenen Familienzuzugs und glichen sich den Strukturen des deutschen Bevölkerungsteils mehr und mehr an. Dennoch zeigen sich nach wie vor Unterschiede: 33 JJJT Stefan Rühl / Edda Currle Abb. 2.3: Inländer und Ausländer in Deutschland nach Altersgruppen im Jahr 2000 über 65 Jahren g. 45 bis 65 Jahre a. < 15 bis 45 Jahre unter 15 Jahren Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes © efms 2003 3L 10 20 30 40 Anteil in % □ Ausländer S Deutsche 50 60 Immer noch ist das Bild der in Deutschland lebenden Ausländer geprägt von einem hohen Anteil an 20- bis 35jährigen, was auf die Zuwanderung vor allem jüngerer Altersgruppen zurückgeht. Ein Vergleich der Altersstruktur der ausländischen Bevölkerung mit derjenigen der deutschen aus dem Jahr 2000 in Abbildung 2.3 zeigt, dass die ausländische Bevölkerung auch zu diesem Zeitpunkt noch wesentlich jünger als die deutsche war. So waren etwa drei Viertel der Ausländer unter 45 Jahre alt, während der Anteil dieser Altersgruppe bei den Deutschen nur circa 56% betrug. In den oberen Altersgruppen war das Verhältnis hingegen stets umgekehrt. So waren nur etwa 5% der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit älter als 65 Jahre, während 18% der Deutschen dieser Altersgruppe angehörten. Allerdings hat sich der Anteil der oberen Altersgruppen der ausländischen Bevölkerung im Laufe der 90er Jahre leicht aber kontinuierlich erhöht. Geschlecht Nach wie vor zeigt sich bei der ausländischen Wohnbevölkerung zudem ein Männerüberschuss, während die deutsche Bevölkerung, vor allem aufgrund des Frauenüberschusses in den oberen Altersgruppen, ein umgekehrtes Verhältnis aufweist. Im Laufe des letzten Jahrzehnts haben sich die Geschlechterverhältnisse zwischen Deutschen und Ausländern nur sehr langsam angeglichen, wie 34 Deutschland Abbildung 2.4 zeigt. So waren 2000 3,9 Millionen (53,3%) der Ausländer Männer und 3,3 Millionen (46,7%) Frauen, wohingegen die Verteilung bei den Deutschen bei 48,4% Männern und 51,6% Frauen lag. Jedoch sank die Überrepräsentanz der ausländischen Männer im Laufe der 90er Jahre leicht (von 57,3% im Jahr 1992 auf 53,3% 2000). Abb. 2.4: Inländer und Ausländer in Deutschland nach Geschlecht von 1990 bis 2000 Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes © efms 2003 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Jahr —♦— Deutsche männlich —*— Deutsche weiblich —•— Ausländer männlich —•— Ausländer weiblich 2.2.2 Das Migrationsgeschehen in Deutschland seit 1990 Die Darstellung der Zu- und Abwanderungen von und nach Deutschland erfolgt auf der Basis der seit 1950 bestehenden amtlichen Zu- und Fortzugsstatistik des Statistischen Bundesamtes. Erhebungsgrundlagen sind dabei die An- und Abmeldescheine, die bei einem Wohnungswechsel über die Grenzen Deutschlands (Außenwanderung) in den kommunalen Einwohnerämtern ausgefüllt werden müssen, jedoch nur, wenn sie mit der Aufgabe der Wohnung in Deutschland verbunden sind. Diese An- und Abmeldescheine werden von den Statistischen Landesämtern ausgezählt und vom Statistischen Bundesamt zu einer Bundesstatistik aufbereitet. Bei einem Wohnungswechsel ist jeder Bewohner gemäß Melderechtsrahmengesetz bzw. den Meldegesetzen der Bundesländer verpflichtet, sich an- oder abzumelden. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte und der ausländischen 35 Z ▼ ► Stefan Rühl / Edda Currle diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen unterliegen nicht diesen Bestimmungen und werden somit auch nicht in der Zu-und Fortzugsstatistik erfasst. Bei der An- und Abmeldung werden folgende personenbezogene Merkmale erfragt: Ziel- oder Herkunftsort, Geschlecht, Familienstand, Beteiligung am Erwerbsleben, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Religion. Mehrstaater, also Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, gelten als deutsche Staatsangehörige. Die amtliche Zu- und Fortzugsstatistik ist eine Fallstatistik, d.h. nicht die wandernden Personen sind Grundlage der deutschen Wanderungsstatistik, sondern die Fälle von Umzügen über die Außengrenzen des Bundesgebiets. Dies stellt eine Einschränkung der Qualität dieser Statistik dar, denn eine Person, die mehrfach im Laufe eines Jahres über die Außengrenzen umzieht, geht auch mehrfach in die Wanderungsstatistik ein. Insofern ist die Zahl der Wanderungsfälle stets etwas größer als die Zahl der in diesem Jahr tatsächlich gewanderten Personen - unter Berücksichtigung dessen, dass all diejenigen, die eine Meldung unterlassen, nicht erfasst werden können. Ein weiterer Nachteil der amtlichen Migrationsstatistik besteht in der Tatsache, dass die über zwei Monate hinausgehenden kurzfristigen Aufenthalte auf der Basis von Besuchs- oder Touristenvisa genauso eingehen können wie die bis zu drei Monate dauernden Aufenthalte von Saisonarbeitnehmern, sofern die Personen sich mit einem Wohnsitz in Deutschland anmelden. Wie viele dieser Kurzzeitaufenthalter tatsächlich in die Wanderungsstatistik eingehen, ist nicht bekannt. Begründet liegt dies in der Tatsache, dass Deutschlands Migrationsstatistik sich auf die Meldungen der Einwohnermeldeämter bezieht und alle gemeldeten Aufenthalte einbezieht, ohne auf das Merkmal „Dauerhaftigkeit" bei der Definition von Migranten einzugehen. Integrationspolitisch stellen die Personengruppen, die nur kurz im Land verweilen aber im Gegensatz zu dauerhaften Migranten keine Herausforderung dar. Und: „Bei einigen dieser kurzfristigen Formen des Aufenthalts ist es grundsätzlich fraglich, ob es sich überhaupt um Migration handelt." (Lederer 2003). Tabelle 2.2 zeigt die Wanderungssituation Deutschlands der 90er Jahre. Von 1990 bis 2001 zogen fast 13,5 Millionen Menschen vom Ausland nach Deutschland. Diese hohen Zuwanderungszahlen resultieren vor allem aus dem - bis Mitte der 90er Jahre - erhöhten Zuzug von Spätaussiedlern, der bis 1992 gestiegenen Zahl von Asylsuchenden, die seitdem jedoch kontinuierlich gesunken ist, den seit 1991/92 aus dem ehemaligen Jugoslawien geflohenen Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen, von denen die meisten bereits wieder in ihre Heimat zurückgekehrt sind, sowie aus der gestiegenen, aber zeitlich begrenzten Arbeitsmigration aus Nicht-EU-Staaten, insbesondere von Werkvertrags- und Saison-arbeitnehmem. Im gleichen Zeitraum verlagerten fast 9 Millionen Bewohner des Bundesgebiets ihren Wohnsitz ins Ausland. Die letzten dreizehn Jahre im Saldo betrachtet, ergeben einen Wanderungsüberschuss von etwa 4,5 Millionen. 36 Deutschland ZZZ Tab. 2.2: Zu- und Abwanderung von In- und Ausländern in Deutschland von 1990 bis 2002 Zuwanderung Abwanderung Wanderungssaldo Gesamt dar. Aus- Anteil in Gesamt dar. Aus- Anteil in Gesamt dar. Aus- länder % länder % länder 1990 1.265.769 838.943 66,3 595.604 497.163 83,5 +670.165 +341.780 1991' 1.198.978 925.345 77,2 596.455 497.540 83,4 +602.523 +427.805 1992 1.502.198 1.211.348 80,6 720.127 614.956 85,4 +782.071 +596.392 1993 1.277.408 989.847 77,5 815.312 710.659 87,2 +462.096 +279.188 1994 1.082.553 777.516 71,8 767.555 629.275 82,0 +314.998 +148.241 1995 1.096.048 792.701 72,3 698.113 567.441 81,3 +397.935 +225.260 1996 959.691 707.954 73,8 677.494 559.064 82,5 +282.197 +148.890 1997 840.633 615.298 73,2 746.969 637.066 85,3 +93.664 -21.768 1998 802.456 605.500 75,5 755.358 638.955 84,6 +47.098 -33.455 1999 874.023 673.873 77,1 672.048 555.638 82,7 +201.975 +118.235 2000 841.158 649.249 77,2 674.038 562.794 83,5 +167.120 +86.455 2001 879.217 685.259 77,9 606.494 496.987 81,9 +272.723 +188.272 2002' 842.543 658.341 78,1 623.255 505.572 81,1 +219.288 +152.769 1 Zahlen ab 1991 für Gesamtdeutschland 2 vorläufige Zahlen Quelle: Statistisches Bundesamt Abb. 2.5: Zu- und Abwanderung von In- und Ausländern in Deutschland von 1990 bis 2002 Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes © efms 2003 1.600.000 i-1 200.000 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Jahr -♦- Zuwanderung -»-- Abwanderung 37 J J Z Stefan Rühl / Edda Currie Nachdem sich in den Jahren 1997 und 1998, in denen mehr Ausländer aus Deutschland fort- als zugezogen waren, ein Rückgang des Wanderungssaldos ergab (1996: +282.197, 1997: +93.664, 1998: +47.098), setzte 1999 eine Kehrtwende ein: Zum einen sind 1999 wieder mehr Menschen nach Deutschland zugezogen (ca. 874.000), zum anderen weniger fortgezogen (ca. 672.000). Auch der Wanderungssaldo der Ausländer ist mit +118.000 seit 1999 wieder positiv: So kamen 674.000 Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, während im selben Jahr 556.000 das Land verließen. Die Zu- und die Abwanderung bis 2002 im Vergleich zeigt Abbildung 2.5. Abb. 2.6: Anteile der In- und Ausländer an der Zuwanderung nach Deutschland von 1990 bis 2002 100 90 80 70 ^ 60 I 50 < 40 30 20 10 0 Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes © efms 2003 m m U 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Jahr H Ausländer □ Deutsche Mehr als zwei Drittel des Zuwanderungsgeschehens seit 1990 betrifft Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (s. Abbildung 2.6). Auf der anderen Seite bedeutet dies, dass immerhin mehr als 20% der Zuwandernden Deutsche sind. Dabei handelt es sich zum einen um Personen, die den Status des Spätaussiedlers haben und bei ihrer Einreise als Deutsche in die Statistik eingehen, zum anderen um aus dem Ausland rückwandernde deutsche Staatsbürger. In den Jahren seit 1998 lag die Zahl der zuwandernden Deutschen bei ungefähr je 200.000. Seit 1992 verließen jedoch auch mehr als 100.000 Deutsche jährlich für längere Zeit oder für immer das Bundesgebiet. 2002 waren dies 117.000, 19% der Fortzüge dieses Jahres. Jedoch spielten die ausländischen Abwanderer während der gesamten 90er Jahre stets die Hauptrolle - im internationalen Ver- 38 Deutschland gleich ist der Anteil abwandernder Einheimischer relativ gering. Dies liegt zu einem Großteil auch an der restriktiven Einbürgerungspraxis bis 1999: Ehemalige Migranten, die das Land wieder verlassen, haben eher selten die deutsche Staatsangehörigkeit während ihres Aufenthaltes angenommen und gehen im Fall ihrer Rückwanderung als Ausländer in die Statistik ein (s. auch Abbildung 2.21). Abb. 2.7: Anteile der In- und Ausländer an der Abwanderung aus Deutschland von 1990 bis 2002 Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes © efms 2003 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Jahr □ Ausländer □ Deutsche Herkunfts- und Zielländer Hauptherkunftsländer der Zuwanderung in den neunziger Jahren waren vor allem die europäischen Drittstaaten (europäische Nicht-EU-Staaten), insbesondere Polen und die Bundesrepublik Jugoslawien (s. Abbildung 2.8). Zahlreiche Zuziehende aus Polen kamen als Werkvertragsarbeitnehmer mit zeitlich limitiertem Aufenthaltsrecht. Es gilt als wahrscheinlich, dass sich unter den Zuzügen aus Polen auch Saisonarbeitnehmer befinden, die nach ihrer Einreise einen Wohnsitz angemeldet haben. Die Bundesrepublik Jugoslawien und die anderen Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien zählen bereits seit mehr als 25 Jahren zu den häufigsten Herkunftsstaaten. Die gestiegene Zuwanderung zu Beginn der 90er Jahre lässt sich vor allem auf die Kriege und Bürgerkriege infolge des Zerfalls des ehemaligen Vielvölkerstaates zurückführen. Der Wiederanstieg der Zuwanderungszahlen aus Jugoslawien in den Jahren 1998 und 1999 ist als Folge des Kosovokonfliktes anzusehen. Nach der Stabilisierung der politi- 39 JStefan Rühl / Edda Currle sehen Verhältnisse auf dem Balkan ist seit dem Jahr 2000 wieder ein Rückgang der Zuwanderung aus den Gebieten des ehemaligen Jugoslawien zu beobachten. Weitere Hauptherkunftsländer im Zeitraum von 1990 bis 2001 waren die Türkei, Russland und Rumänien. Ein Großteil der Zuwanderer aus Russland waren Spätaussiedler und deren Familienangehörige. Häufigstes Herkunftsland der EU war Italien, das den sechsten Rang der Hauptherkunftsländer für Deutschland einnimmt. Der hohe Prozentsatz der anderen Herkunftsländer (59%) zeigt die zunehmende Diversifizierung der internationalen Migration. Abb. 2.8: Zuwanderung nach Deutschland nach den sechs häufigsten Herkunftsländern von 1990 bis 2001 Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes © efms 2003 Polen Italien 5o/o Gesamtzahl: 12.610.613 * bis 1991 einschließlich Kroatien, Slowenien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien, ab 1992 Serbien, Mazedonien und Montenegro, ab 1993 Serbien und Montenegro Die Abwanderung aus Deutschland (s. Abbildung 2.9) in den 90er Jahren zeigt ein ähnliches Muster wie die Zuwanderung: Hauptzielland der Abwandemden war Polen mit 13% aller Fortzüge. Zudem zählen auch die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien, insbesondere die Bundesrepublik Jugoslawien und Bosnien-Herzegowina zu den häufigsten Zielländern der Abwanderung. Nachdem zu Beginn der 90er Jahre viele Menschen in Deutschland Zuflucht vor Krieg und Bürgerkrieg gesucht hatten, wanderten diese Personen in den Folgejahren nach und nach wieder ab oder mussten ausreisen. Vor allem im Falle Bosnien-Herzegowina zeigt sich, dass sich noch 1999 mit 33.464 Fortzügen die Rückkehr der Bürgerkriegsflüchtlinge in ihre Heimat fortsetzte. Es wanderten circa 23.000 Menschen mehr zurück als von dort zuzogen. Zunehmend ist das Ende dieses Abwanderungsprozesses zu beobachten: Im Jahr 2001 wanderten nur noch etwas mehr als 10.500 Personen in die dortige Region ab. 40 Deutschland ZZJ Weitere Hauptzielländer in den 90er Jahren waren die Türkei, Italien und Rumänien. Von Experten wird vermutet, dass es sich bei den Zu- und Abwanderungen von und nach Italien um eine hohe Pendelmigrationsrate handelt. Das Migrationsgeschehen zwischen Deutschland und Rumänien ist hingegen in der zweiten Hälfte der 90er Jahre stark zurückgegangen. Zum einen hat die Zahl der Aussiedler aus Rumänien abgenommen, zum anderen wurde das Land 1993 zum sicheren Herkunftsstaat deklariert, wodurch zum einen die Zahl der Asylbewerber, zum anderen die Zahl der Abschiebungen nach Rumänien stark zurückgegangen sind. Abb. 2.9: Abwanderung aus Deutschland nach den sechs häufigsten Zielländern von 1990 bis 2001 Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes © efms 2003 Polen andere _ 13% * bis 1991 einschließlich Kroatien, Slowenien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien, ab 1992 Serbien, Mazedonien und Montenegro, ab 1993 Serbien und Montenegro Staatsangehörigkeiten Betrachtet man das Migrationsgeschehen nach der Staatsangehörigkeit der Zu- und Abwandernden von 1991 bis 2001, zeigt sich, dass die größte Gruppe der Zuwanderer Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit waren (s. Abbildung 2.10)9. Diese Gruppe mit beinahe einem Viertel setzt sich zum einen zusammen aus Spätaussiedlern und ihren unmittelbaren Familienangehörigen, die als Deutsche in die Zuzugsstatistik eingehen, zum anderen aber auch aus 9 Die Zuwanderungsstatistik für 1990, aufgeschlüsselt nach einzelnen Staatsangehörigkeiten, ist fehlerbehaftet und wurde daher nicht verwendet. 41 J Stefan Rühl / Edda Currle einer beachtlichen Anzahl an deutschen Rückwanderern. Etwa zwei Drittel der deutschen Zuwanderer in den 90er Jahren waren Spätaussiedler mit ihren Familienangehörigen. Die nächstgrößeren Gruppen sind Staatsangehörige aus der Bundesrepublik Jugoslawien, Polen, der Türkei und Rumänien. 1999 kam es zu einem Anstieg des (positiven) Wanderungssaldos jugoslawischer Staatsangehöriger, der vor allem auf die Eskalation des Kosovo-Konflikts in jenem Jahr zurückzuführen ist. Abb. 2.10: Zuwanderung nach Deutschland nach den acht häufigsten Staatsangehörigkeiten von 1991 bis 2001 Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes © efms 2003 Gesamtzahl: 11.354.363 Deutschland In Bezug auf die Abwanderung aus Deutschland in den Jahren von 1991 bis 2001 ergeben sich in etwa dieselben am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten wie bei der Zuwanderung (s. Abbildung 2.11). Deutsche Staatsangehörige stellen die größte Gruppe mit 16% aller Fortzüge vor Staatsangehörigen aus Polen, der Bundesrepublik Jugoslawien, der Türkei, Italien, Rumänien, Bosnien-Herzegowina und Griechenland. Der Wanderungssaldo der bosnischen Staatsangehörigen war von 1998 (-97.301 Personen) bis 2000 (-11.887 Personen) stets negativ und verdeutlicht zum einen die Fortsetzung der Rückkehr der ehemaligen Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge in ihre Heimat, zum anderen ihre Weiterwanderung in andere Länder, vor allem in die USA und Kanada. 2001 lag die Zahl der Zuwanderer erstmals wieder über der Zahl der abwandernden Bosnier. 42 Deutschland ZZZ Abb. 2.11: Abwanderung aus Deutschland nach den acht häufigsten Staatsangehörigkeiten von 1991 bis 2001 Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes © efms 2003 Gesamtzahl: 7.729.963 Deutschland andere _ 16% * Serbien und Montenegro 2.2.3 Formen der Migration in Deutschland Mit Ausnahme der EU-Binnenmigration lassen sich keine weiteren Migrationsarten aus der Gesamtwanderungsstatistik ersehen. Es gibt jedoch eine Reihe von Einzelstatistiken für verschiedene Zuwanderergruppen, auf die im folgenden eingegangen wird. Als problematisch für einen Vergleich der Zu- und Fortzugsstatistik des Statistischen Bundesamtes mit den Daten verschiedener anderer Ämter erweisen sich die unterschiedlichen Grundlagen der Erfassung: Während die Zu- und Fortzugsstatistik auf Fällen basiert, beruhen die Einzelstatistiken zumeist auf Personen oder Vermittlungen, wie im Fall von Saisonarbeitnehmern. Es ist demnach unmöglich, zum jetzigen Stand der Erhebungsmodi die einzelnen Statistiken, welche nur Teilaspekte des Gesamtwanderungs-geschehens darstellen, zu einer Gesamtwanderungsstatistik zusammenzufassen oder aber die Einzelstatistiken mit der Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes zu vergleichen. 43 Zly Stefan Rühl / Edda Currle 2.2.3.1 EU-Binnenmigration Die EU-Binnenmigration kann aus der allgemeinen Zu- und Fortzugsstatistik herausgelesen werden, indem sie nach den entsprechenden (EU-) Staatsangehörigkeiten der Migranten analysiert wird. An der Gesamtwanderung hat sie nur einen kleinen Anteil: Lediglich 13,1% der Gesamtzuzüge und 19,7% der Gesamtfortzüge betrafen im Jahr 2002 Staatsangehörige der anderen vierzehn Staaten der Europäischen Union. Motive für die EU-Binnenmigration sind in der Regel Arbeitsaufnahme, Ausbildung oder Familienzuzug bzw. -gründung. Die absolute Zahl der Zuwanderer mit EU-Staatsangehörigkeit ist über die letzten Jahre relativ konstant geblieben und schwankte seit 1991 lediglich zwischen 117.115 (1993) und 175.977 (1995). Die quantitativ größte Gruppe der Zuwanderer waren Staatsangehörige aus Italien (28.787 im Jahr 2001, dies entspricht circa 24% der EU-Binnenzuwanderung). Danach folgen Griechenland, Frankreich, Portugal, das Vereinigte Königreich und Österreich. Tab. 2.3: Zu- und Abwanderung von EU-Ausländern in Deutschland von 1991 bis 2002 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Zuwanderung EU-Ausländer 128.142 120.445 117.115 139.382 175.977 171.804 150.183 135.908 135.268 130.683 120.590 110.610 in%derGe- 10,7 8,0 9,2 12,9 16,1 17,9 17,9 16,9 15,5 15,5 13,7 13,1 samtzuwan- derung Abwanderung EU-Ausländer 96.727 94.967 99.167 117.486 140.113 154.033 159.193 146.631 141.205 126.360 120.408 122.982 in%der 16,2 13,2 12,2 15,3 20,1 22,7 21,3 19,4 22,6 18,7 19,9 19,7 Gesamtabwanderung Quelle: Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen Ähnlich konstant verhielten sich die Zahlen der Fortzüge EU-Staatsangehöriger: Sie stiegen bis 1997 auf fast 160.000, sind jedoch seit den darauf folgenden Jahren im Abwärtstrend begriffen: Im Jahr 2002 verließen noch knapp 123.000 EU-Ausländer Deutschland. Im Zeitraum zwischen 1997 und 1999 und im Jahr 2002 überstieg die Zahl der Abwanderung von EU-Staatsangehörigen sogar die der Zuwanderung, d.h. Deutschland hatte in diesen Jahren gegenüber den anderen vierzehn EU-Staaten einen negativen Wanderungssaldo. Im Jahr 2001 war der Wanderungssaldo der EU-Angehörigen in Deutschland ausgeglichen - die Zuwanderung war gleich hoch wie die Abwanderung. 44 Deutschland ZwJ Abb. 2.12: Zu- und Abwanderung von EU-Ausländern in Deutschland von 1991 bis 2002 200.000 150.000 100.000 50.000 Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes © efms 2003 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Jahr -♦- Zuwanderung Abwanderung 2.2.3.2 Asylzuwanderung Hauptdatenquelle für den Bereich des Asyls sind die Geschäftsstatistiken des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAF1). Das BAF1 erfasst alle Asylantragsteller in seinen Außenstellen und erstellt so eine personenbezogene Asylbewerberzugangsstatistik, welche monatlich zugänglich gemacht wird. Von 1990 bis 2002 haben in Deutschland über 2,1 Millionen Menschen um politisches Asyl nachgesucht. Der Höhepunkt der Antragszahlen (bei den im folgenden verwendeten Zahlen handelt es sich um Erstanträge) war 1992 mit über 438.000 Asylanträgen erreicht und hatte die Asylpolitik zum beherrschenden Thema der Innenpolitik werden lassen. Die Verschärfung des Asylrechts -die Änderung des Asylverfahrensgesetzes im Dezember 1992 sowie die Grundgesetzänderung 1993 - führte zu einer deutlichen Abnahme der Zahlen, vor allem aufgrund der Ausweitung der sicheren Herkunftsländer auf zahlreiche osteuropäische Staaten wie Bulgarien, Rumänien, Polen oder Ungarn. 1998 sank die Zahl der Asylantragsteller erstmals seit 1987 auf unter 100.000 Anträge. 2000 konnte ein weiterer deutlicher Bruch durch das Absinken der Antragszahlen auf 78.564 festgestellt werden. Erstmals seit 1995 stieg im darauffolgenden Berichtsjahr die Gesamtzahl wieder - um rund 12% auf 88.287 Asylantragsteller. Bezogen auf die Gesamtbevölkerungszahl bedeutet dies eine Zahl von 1,07 Asylantragstellern pro 1.000 Einwohnern. 2002 wurden nur 71.000 Erst- 45 JtJ Stefan Rühl / Edda Currle antrage eingereicht. Die Entwicklung der Asylbewerberzahlen im Laufe der 90er Jahre zeigt die folgende Abbildung: Abb. 2.13: Asylzuwanderung nach Deutschland von 1990 bis 2002 Daten nach Angaben des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge © efms ^ 500.000 - 450.000 400.000 350.000 300.000 I 250.000 J 200.000 150.000 100.000 50.000 H 0 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Jahr Bedingt durch die Kriegs- und Bürgerkriegssituation stammten in den 90er Jahren etwa ein Viertel der Asylsuchenden aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien, insbesondere aus der Bundesrepublik Jugoslawien. Der überwiegende Teil der Asylantragsteller aus der BR Jugoslawien waren Kosovo-Albaner; deren prozentualer Anteil an den jugoslawischen Asylantragstellern lag im Jahr 1998 bei 88%, sank jedoch 1999 auf circa 66%. Die hohe Zahl jugoslawischer Asylantragsteller, vor allem im Vergleich zu anderen Ländern Europas, ist darauf zurückzuführen, dass zum Zeitpunkt des Ausbruchs der Auseinandersetzungen bereits viele Jugoslawen in Deutschland lebten, die Flüchtlinge also zahlreiche Anlaufstellen in Deutschland hatten. Zum anderen war Deutschland das erste Land, das Kroatien als eigenständigen Staat anerkannt hatte. Zudem ist Deutschland von Jugoslawien aus relativ leicht zu erreichen. Dasselbe galt in den 90er Jahren für Österreich. Auch die Türkei gehört seit den 80er Jahren zu den häufigsten Herkunftsländern der Asylsuchenden mit einem überproportional hohen Anteil an kur- 46 Deutschland JJJT dischen Antragstellern (konstant über 80% in den neunziger Jahren).10 Menschen aus Rumänien und Bulgarien suchten vor allem zu Beginn der Dekade häufig um Asyl in Deutschland nach. Aufgrund demokratischer und rechtsstaatlicher Konsolidierungsprozesse in diesen Ländern sowie der asylrechtlichen Regelung über sichere Herkunftsstaaten kommen inzwischen kaum noch Asylantragsteller aus dieser Region. Die Zahl der Asylsuchenden aus Rumänien sank von 103.787 im Jahr 1992 auf 181 im Jahr 2001, die der bulgarischen Antragsteller im gleichen Zeitraum von 31.540 auf 66. Dagegen gehören seit Mitte der 90er Jahre vor allem asiatische Staaten zu den 10 Hauptherkunftsländern, darunter der Irak und Afghanistan. So stammten etwa 19% (absolut: 17.167) der Asylantragsteller des Jahres 2001 aus dem Irak. Im Laufe der 90er Jahre zeigt sich demnach eine deutliche Verschiebung von europäischen hin zu asiatischen Ländern. Die sieben häufigsten Staatsangehörigkeiten von 1990 bis einschließlich 2002 bei den Asylbewerbern werden aus Abbildung 2.14 ersichtlich: Abb. 2.14: Asylzuwanderung nach Deutschland nach den sieben häufigsten Staatsangehörigkeiten von 1990 bis 2002 Daten nach Angaben des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge © efms 2003 Gesamtzahl: 2.117.567 * Ab 1992 Serbien und Montenegro, da seit diesem Jahr Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Slowenien und seit August 1993 Makedonien gesondert gezählt werden. 1992 beinhaltet noch Mazedonien. Seit Mitte der 90er Jahre weist das Bundesamt nicht nur die Herkunftsländer von Asylsuchenden, sondern in einigen Fällen auch deren ethnische Herkunft aus, da einige Länder, wie z.B. die Türkei, durch einen hohen Anteil an Asylsuchenden einer bestimmten ethnischen Gruppe gekennzeichnet sind. 47 vZT Stefan Rühl / Edda Currle Die Kumulation der Antragszahlen von 1990 bis 2002 zeigt, dass knapp ein Viertel aller Erstanträge (467.332) dieses Zeitraumes von Personen aus der Bundesrepublik Jugoslawien gestellt wurden. Weitere größere Personengruppen stammen aus Rumänien (13% aller Anträge) und der Türkei (11%). Andere in dieser Aufstellung enthaltene Länder, die somit auch Ausdruck von „Krisenregionen" darstellen, sind der Irak (5%), Afghanistan und Vietnam (jeweils 3%). Natürlich dokumentiert diese Art der Darstellung nicht das Auf und Ab der Zahlen einiger Länder während des Zeitraumes der 90er Jahre. Wie bereits beschrieben, zählen sowohl Rumänien als auch Bulgarien mittlerweile zu den sicheren Drittstaaten. Der Irak und Afghanistan sind seit 1995 bzw. 1990 unter den zehn häufigsten Herkunftsländern zu finden, wobei der Irak vor allem gegen Ende der 90er Jahr wieder steigende Zahlen verzeichnet. Auch der Iran ist seit 1994 in jedem Jahr vertreten. Bosnien-Herzegowina zählte mit insgesamt 33.469 Personen 1993 bis 1995 zu den Top 10. Obwohl Vietnam nicht durchgängig zu den Hauptherkunftsländern der 90er Jahre gehörte, ist das Land doch mit sehr vielen Asylantragstellern in der Gesamtdarstellung vertreten. Die hohen Zahlen gehen auf die Jahre 1990 bis 1994 zurück, als nach der Wiedervereinigung zahlreiche der im Land verbliebenen ehemaligen Vertragsarbeitsarbeitnehmer der DDR um politisches Asyl nachsuchten. Das 1995 mit Vietnam geschlossene Rückführungsabkommen vollzog sich hingegen nur schleppend. 2.2.3.3 Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge Im Rahmen des Asylkompromisses wurde im Juli 1993 im Ausländergesetz ein spezieller Rechtsstatus für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge (§32a AuslG) außerhalb des Asylverfahrens geschaffen. Ausländern aus Kriegs- und Bürgerkriegsgebieten sollte ein vorübergehender Schutz in Form einer Aufenthaltsbefugnis gewährt werden, unter der Voraussetzung, dass kein Asyl beantragt wurde. Diese Regelung erforderte eine einvernehmliche Verständigung zwischen Bund und Ländern und kam aufgrund von Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Finanzierung für Personen aus Bosnien-Herzegowina nicht zustande. Deutschland hat in den 90er Jahren zahlreiche Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien aufgenommen. Die größte Gruppe der Flüchtlinge stammte aus Bosnien-Herzegowina, die während des Krieges überwiegend mit dem relativ ungesicherten Rechtsstatus einer Duldung gemäß §54 AuslG auf der Grundlage von Abschiebestoppregelungen der Bundesländer im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern in Deutschland lebte. Ergebnis der eher unkoordinierten Aufnahme von Flüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina war die ungleiche Verteilung auf die Bundesländer. Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie die Bundesländer Baden- 48 Deutschland Württemberg und Bayern hatten, bezogen auf die jeweilige Bevölkerungsgröße, überproportional viele Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge aufgenommen. Zudem wurden die Flüchtlinge statistisch nicht zentral und bundeseinheitlich erfasst. Daraus folgte eine Unsicherheit in Bezug auf die genauen Größenordnungen. Die veröffentlichten Zahlen des Bundesministeriums des Innern basierten auf den teilweise unzureichenden statistischen Angaben der einzelnen Bundesländer und sind deshalb inkonsistent. Es kann dennoch gesagt werden, dass in Deutschland in den Jahren von 1994 bis 1996 über 300.000 Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina lebten und der Höchststand im Jahr 1996 mit circa 345.000 erreicht wurde. Abb. 2.15: Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina in Deutschland 1996, 1999 und 2000* Daten nach Angaben des Bundesministeriums des Inneren und des Beauftragten der Bundesregierung für Flüchtlingsrückkehr, Wiedereingliederung und rückkehrbegleitenden Wiederaufbau in Bosnien und Herzegowina © efms 2003 400.000 i-1 350.000 — ,-. - 300.000-- - 250.000-- - 200.000-- - 150.000-- - 100.000-- - 50.000-- I- - 1999 2000 Jahr * 1996 Stand Januar; 1999 zur Jahresmitte; 2000 Stand April 3 5= ;3 CO TS .2 ■'2 Nach dem Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen mit dem Friedensabkommen von Dayton im Dezember 1995 begannen die deutschen Behörden im Jahr 1996 mit der Rückführung der Flüchtlinge nach Bosnien-Herzegowina. Viele kehrten freiwillig zurück, andere wanderten in weitere Staaten aus. Im Juni 1999 hielten sich noch etwa 75.000 Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina im Bundesgebiet auf. Die Zahl sank also von 345.000 im Jahr 1996 auf beinahe ein Fünftel bis zur Mitte des Jahres 1999. Im Jahr 2000 hielten sich noch ca. 37.000 Flüchtlinge in Deutschland auf (s. Abbildung 2.15). Die Rückkehr der Flüchtlinge kann im wesentlichen als abgeschlossen gelten, zumal die Innen- 49 Z ▼ ► Stefan Rühl / Edda Currle ministerkonferenz der Länder im November 2000 sowie Februar und Mai 2001 Beschlüsse gefasst hat, die bestimmten Personengruppen einen weiteren Aufenthalt in Deutschland ermöglichten. Während des Kosovo-Konflikts nahm Deutschland bis zum 11.6.1999 im Rahmen der Evakuierungsmaßnahmen aus Mazedonien 14.689 Flüchtlinge aus dem Kosovo auf. Diese erhielten erstmalig in Deutschland den Status von Bürgerkriegsflüchtlingen gemäß §32a AuslG. Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer erfolgte analog dem für die Erstverteilung von Asylsuchenden geltenden Verteilerschlüssel nach §45 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG). Verantwortlich für die Verteilung und Registrierung war das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Ein Großteil unter ihnen beantragte Asyl, das in den meisten Fällen abschlägig beschieden wurde. Sie sind damit so genannte De-facto-Flüchtlinge: Personen, denen aus humanitären oder politischen Gründen die Rückkehr ins Heimatland nicht zumutbar ist. Hinzu kamen illegal eingereiste Kosovo-Albaner, die keinen Asylantrag gestellt hatten, jedoch nicht in das Bürgerkriegsgebiet abgeschoben werden konnten. So lebten Mitte des Jahres 1999, laut Bundesministerium des Inneren, circa 180.000 geduldete Kosovo-Albaner im Bundesgebiet, für die prinzipiell eine Ausreise-Verpflichtung bestand. Von Juni 1999 bis Mitte März 2001 kehrten insgesamt über 85.000 Personen in den Kosovo zurück, davon wurden 7.400 zwangsweise zurückgeführt, so dass für das Jahr 2001 davon ausgegangen wurde, dass sich noch circa 100.000 bis 110.000 ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo in Deutschland aufhielten. 2.2.3.4 Ehegatten- und Familiennachzug Der Ehegatten- und Familiennachzug kann nicht aus der allgemeinen Zu-und Fortzugsstatistik ersehen werden, da diese nicht nach der Migrationsart differenziert. Einen wichtigen Ansatzpunkt bietet hier die Visastatistik des Auswärtigen Amtes. Sie weist die Fälle aus, in denen in einer deutschen Vertretung im Ausland ein Antrag auf Nachzug eines Ehegatten oder Familienangehörigen genehmigt wurde. Im Regelfall ist es erforderlich, dass von der deutschen Auslandsvertretung nach Zustimmung der örtlichen Ausländerbehörde vor der Einreise ein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung erteilt wird. Mit wenigen Ausnahmen gilt dieser Grundsatz für alle Ausländer. Ausgenommen sind z.B. Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU, der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz und der USA. Zudem geben die ausländerrechtlichen Regelungen den örtlichen Ausländerbehörden in Einzelfällen die Möglichkeit, im Inland eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, auch wenn der Betroffene mit einem Touristenvisum oder zu einem Kurzaufenthalt eingereist war. Diese nachträglichen Anträge sind zwar rechtswidrig, werden aber nicht geahndet. Diese Fälle der Familienzusammenführung gehen aber 50 Deutschland -J^J auch nicht in die Statistik des Auswärtigen Amtes ein. Insofern unterschätzt die Visastatistik den Ehegatten- und Familiennachzug. Angaben zur Größenordnung dieser Ausnahmefallgruppen lassen sich nicht machen. Abb. 2.16: Ehegatten- und Familiennachzug nach Deutschland von 1996 bis 2002 90.000 80.000 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 Daten nach Angaben des Auswärtigen Amtes 1996 1997 1998 1999 Jahr 2000 2001 □ Kinder unter 18 Jahren □ Ehemänner zu deutschen Frauen □ Ehefrauen zu deutschen Männern □ Ehemännern zu ausländischen Ehefrauen ■ Ehefrauen zu ausländischen Ehemännern © efms 2003 3FElrl3BHB 2002 Die erst seit 1996 existierende Statistik weist einen kontinuierlichen Anstieg der Zuzugszahlen für den Ehegatten- und Familiennachzug zwischen 1996 und 2001 aus (s. Abbildung 2.16 und Tabelle 2.14 im Anhang). Der Ehegatten- und Familiennachzug ist nach wie vor einer der zentralen Zuwanderungsformen in Deutschland und lag 2002 bei insgesamt über 85.000 Personen. Die Zahl der Kinder unter 18 Jahren machte dabei mit 21.000 genau ein Viertel aus. Der Anteil des Zuzugs von Ehegatten zu deutschen Staatsangehörigen an der Gesamtzahl ist bis 2001 stetig gewachsen, während der Anteil des Zuzugs zu ausländischen Ehegatten kontinuierlich zurückgegangen ist. Die absolute Zahl der Zuwanderung zu deutschen Ehegatten übersteigt seit dem Jahr 2000 diejenige der Zuwanderung zu ausländischen Personen. Häufigstes Herkunftsland des Ehegatten- und Familienzuzugs ist die Türkei. Dabei zeigt sich aber, dass der Anteil (nicht: die absoluten Zahlen) des Ehegatten- und Familiennachzugs aus diesem Land im Jahr 2002 weitaus geringer ausfiel als noch im Jahr 1996 (29% gegenüber 40%). 51 J J J Stefan Rühl / Edda Currle 2.2.3.5 Arbeitsmigration: Saison- und Werkvertragsarbeitnehmer, Green Card Mit dem Ende der 80er Jahre zeigte sich in der deutschen Wirtschaft, trotz hoher allgemeiner Arbeitslosigkeit, in bestimmten Sektoren wie in der Landwirtschaft oder im Hotel- und Gaststättengewerbe ein Mangel an Arbeitskräften. Dies führte u.a. zur teilweisen Aufhebung des Anwerbestopps, geregelt in der Anwerbestoppausnahmeverordnung. Im Rahmen dieser Regelungen arbeiten vor allem Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Staaten, insbesondere aus Polen und der Tschechischen Republik, in Deutschland. Ziel dieser Maßnahmen ist die Unterstützung der marktwirtschaftlichen Umgestaltung in Osteuropa. Die quantitativ größten Gruppen von Arbeitsmigranten sind Saison-und Werkvertragsarbeitnehmer. Zudem steht seit Beginn der Debatte um den Fachkräftemangel in der IT-Branche und insbesondere mit Verabschiedung der Green-Card-Regelung der Zuzug von IT-Experten im Blickfeld des Interesses. Die statistische Registrierung der unterschiedlichen Gruppen von Arbeitsmigranten übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit. Saisonarbeitnehmer Seit 1991 wurde zunehmend von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ausländische Saisonarbeitnehmer für maximal drei Monate im Kalenderjahr in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Obst- und Gemüseverarbeitung sowie in Sägewerken zu beschäftigen, um erhöhten Arbeitskräftebedarf zu Spitzenzeiten zu überbrücken. Ihre Vermittlung übernimmt die Zentralstelle der Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit. Statistisch erfasst wird dabei die Zahl der Vermittlungen und nicht die Zahl der Einreisenden. Seit 1998 werden die bis dato zusammengefassten Gruppen der Saisonarbeitnehmer und der Schaustellergehilfen getrennt ausgewiesen. Schaustellergehilfen sind an eine maximale Beschäftigungsdauer von neun Monaten gebunden. Von 1996 bis 1998 hielt sich die Zahl der Vermittlungen relativ konstant bei etwa 200.000 pro Jahr. Im Jahr 2000 stieg die Zahl trotz mittlerweile in Kraft getretener einschränkender Regelungen auf über 260.000 an, 2001 auf knapp 287.000. Hauptherkunftsland ist eindeutig Polen. Seit Mitte der neunziger Jahre stellen polnische Staatsangehörige über bzw. um die 90% aller Saisonarbeitnehmer. Mehr als 90% der Saisonarbeitnehmer werden im Bereich der Landwirtschaft eingesetzt. Um die 5% arbeiten im Hotel- und Gaststättengewerbe. 52 Deutschland ZZZ Werkvertragsarbeitnehmer Bei Werkvertragsarbeitnehmern handelt es sich um Beschäftigte von Firmen mit Sitz im Ausland, die auf der Grundlage eines Werkvertrags in Deutschland arbeiten dürfen. Grundlage dafür bilden bilaterale Regierungsvereinbarungen mit mittel- und osteuropäischen Staaten. Die vereinbarten Beschäftigungskontingente werden jährlich der jeweiligen Arbeitsmarktlage in Deutschland angepasst. Arbeitnehmer aus den Vertragsstaaten dürfen zur Erstellung eines Werkes bis zu zwei, in Ausnahmefällen bis zu drei Jahre in Deutschland arbeiten und erhalten für diese Zeit eine Aufenthaltsbewilligung. Für die Zulassung von Werkverträgen und die Überwachung der Kontingente sind bestimmte Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit zuständig, die auch die statistische Registrierung übernimmt. Allerdings werden nicht die Zuzüge, sondern nur der jeweilige Stand pro Monat erfasst, aus dem dann ein jährlicher Durchschnittswert errechnet wird. Den Höhepunkt erreichte die Beschäftigung von Werkvertragsarbeitnehmem im Jahr 1992 mit etwa 95.000 Personen. Nachdem sich jedoch im Laufe der neunziger Jahre die Arbeitsmarktlage in Deutschland verschlechtert hatte, wurden die Kontingente kontinuierlich bis auf etwa 35.000 im Jahr 1998 gesenkt. Die verbesserte Arbeitsmarktsituation im Jahr 1999 hat dann dazu geführt, dass das Kontingent in jenem und in den darauf folgenden Jahren wieder erhöht wurde. Analog dazu sank die Zahl der ausländischen Werkvertragsarbeitnehmer von circa 95.000 im Jahr 1992 auf etwa 33.000 im Jahr 1998 und stieg 1999 wieder auf über 40.000 Beschäftigte an. 2002 wurden ca. 45.000 Werkvertragsarbeitnehmer gezählt. Die zur Verfügung stehenden Kontingente wurden in unterschiedlichem Maße ausgeschöpft. Die häufigsten Herkunftsländer der ausländischen Werkvertragsarbeitnehmer sind Polen und Ungarn. Den Verlauf der Vermittlungen von Saison- und Werkvertragsarbeitnehmern seit 1992 (Saisonarbeitnehmer seit 1994) zeigt Abbildung 2.17: 53 JStefan Rühl / Edda Currle Abb. 2.17: Saisonarbeitnehmer und Werkvertragsarbeitnehmer in Deutschland von 1992 bis 2002 350.000 S 300.000 250.000 .2 200.000 Daten nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit © efms 2003 -n c 3 vi SO £ 150.000 100.000 50.000 0 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Jahr -♦— Werkvertragsarbeitnehmer ■• Saisonarbeitnehmer Green Card Um einen kurzfristigen Bedarf an Fachkräften im IT-Bereich zu decken, wurde mittels der am 1. August 2000 in Kraft getretenen „Green-Card-Verordnungen" die Zulassung von bis zu 20.000 ausländischen IT-Experten vorgesehen. Diese Regelungen ermöglichen es ausländischen Fachkräften der Informationstechnologie, die aus Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes stammen, in Deutschland bis zu insgesamt fünf Jahren zu arbeiten. Eine Arbeitserlaubnis kann dabei auch ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen erteilt werden, die im Anschluss an ihr Studium eine Tätigkeit aufnehmen. Der Beschäftigungsaufenthalt wurde zunächst 10.000 Experten gestattet, bei weitergehendem Bedarf sollte das Kontingent auf 20.000 erhöht werden. 15 Monate nach der Einführung der Green Card wurden im November 2001 weitere 10.000 Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen von der Bundesregierung bewilligt. Die Green-Card-Statistik der Bundesanstalt für Arbeit weist, differenziert nach verschiedenen Nationalitäten, die Zusicherung der Arbeitserlaubnis u.a. aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Herkunft aus, wobei hier zwischen aus dem Ausland eingereisten Arbeitnehmern und ausländischen Studienabgängern von deutschen Hochschulen unterschieden wird: 54 Deutschland Tab. 2.4: Zusicherung von Arbeitserlaubnissen für ausländische IT-Fachkräfte im Zeitraum von August 2000 bis Dezember 2002 Staatsangehörigkeit Insgesamt Männer Frauen aus dem Ausland eingereist ausländische Studienabgänger an deutschen Hoch-/ Fachhochschulen Indien 2.673 2.460 213 2.535 138 Russland, Weißrussland, Ukraine, Baltische Staaten 1.660 1.458 202 1.514 146 Rumänien 931 794 137 884 47 Tschechische/Slowakische Republik 837 796 41 805 32 ehemaliges Jugoslawien 656 544 112 563 93 Ungarn 443 405 38 416 27 Algerien, Marokko, Tunesien 369 340 29 136 233 Bulgarien 377 308 69 320 57 Südamerika 312 241 71 259 53 Pakistan 179 176 3 149 30 Sonstige 3.547 2.992 555 2.628 919 Gesamt 11.984 10.514 1.470 10.209 1.775 Quelle: Bundesanstalt für Arbeit Bis Mai 2002 wurden insgesamt 11.984 Arbeitserlaubnisse, die so genannten Green Cards, an ausländische IT-Fachkräfte vergeben. Die meisten Green Cards gingen an Fachkräfte aus Indien (2.673), vor Bewerbern aus Russland, Weißrussland, der Ukraine und dem Baltikum (1.660). Rumänen bilden die drittstärkste Gruppe (931). Fast 88% der IT-Spezialisten sind Männer (10.514). 85% der Fachkräfte (10.209) sind aus dem Ausland eingereiste Arbeitnehmer, während sich die restlichen 15% als ausländische Studienabgänger deutscher Hochbzw. Fachhochschulen bereits im Inland aufhielten. 2.2.3.6 Spätaussiedler Die statistische Erfassung des Spätaussiedlerzugangs findet personenbezogen beim Bundesverwaltungsamt in Köln statt. Durch Aufnahmebescheid anerkannte Aussiedler gehen nach einem Jahr in die Bevölkerungsbestandsstatistik ein, sind also nicht mehr als zugewanderte Gruppe identifizierbar11. Eine Ausnahme bilden die Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit, wo sie fünf Jahre lang als Aussiedler geführt werden. 55 ZZ ► Stefan Rühl / Edda Currle Die steigenden Antragszahlen infolge des Falls des Eisernen Vorhangs - bereits 1988 hatten die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr von 78.523 auf 202.673 stark angezogen - führte zu der 1990 im Aussiedleraufnahmegesetz verankerten Regelung, dass Aufnahmeanträge im Ausland zu stellen seien. 1990 war mit knapp 400.000 ein Höhepunkt erreicht. Mit der Neuregelung wurde die Zahl der Aufnahmebescheide auf administrativem Weg niedrig gehalten, obwohl ca. doppelt so viele Anträge gestellt wurden. Bereits 1991 gingen die Zahlen auf knapp 222.000 zurück. 1992 wurde zusätzlich mit der Neufassung des Bundesvertriebenengesetzes eine Regelung eingeführt, die vorsieht, dass Personen, die nach dem 31.12.1992 geboren sind, nicht mehr selbst die Spätaussiedlereigenschaft erhalten. Neu war zudem die Einführung eines Kontingentes für Aufnahmebescheide, das sich am Durchschnitt der Jahre 1991 und 1992 orientieren sollte. Dieses Kontingent wurde mit der Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) durch Art. 6 des Haushaltssanierungsgesetzes vom 22.12.1999 reduziert. Seitdem darf das für die Aufnahme zuständige Bundesverwaltungsamt nur so viele Aufnahmebescheide pro Jahr erteilen, dass die Zahl der aufzunehmenden Spätaussiedler, Ehegatten und „Abkömmlinge" die Zahl der im Jahr 1998 aufgenommenen Spätaussiedler (103.080) nicht überschreitet. Von dieser Vorgabe darf um bis zu 10% nach oben abgewichen werden. Bis einschließlich 1995 pendelten sich die Zahlen zwischen 217.000 und 231.000 ein und sanken ab 1996 deutlich. In diesem Jahr wurde die Einreise von Spätaussiedlern mit der Einführung von Sprachtests im Herkunftsgebiet sowie durch verschärfte Bedingungen für den Familienzuzug administrativ erschwert. Zudem spielt der pull-Faktor der ökonomischen Verbesserung der Spätaussiedler eine immer geringere Rolle, da sich die soziale Lage der Aussiedler in Deutschland zunehmend verschlechterte. Hinzu kommt, dass die Zahl der noch Verbliebenen immer geringer wird und in einzelnen Gebiete mittlerweile fast keine für die Ausreise Prädestinierten mehr zu finden sind. Im Jahr 2002 wurde ein Tiefpunkt mit 91.416 nach Deutschland eingereisten Spätaussiedlern erreicht. Insgesamt kamen im Zeitraum von 1990 bis 2002 über 2,3 Millionen Spätaussiedler ins Land. Dabei hat sich der Anteil der Spätaussiedler aus eigenem Recht gemäß §4 Abs.l BVFG kontinuierlich von etwas über 77% im Jahr 1993 auf circa 24% im Jahr 2001 verringert. Entsprechend stieg der Anteil der Familienangehörigen im gleichen Zeitraum von 22% auf etwa 64%, derjenige der weiteren (ausländischen) Familienangehörigen12 von unter 1% auf circa 12%. Den Verlauf des Spätaussiedlerzuzugs nach Deutschland seit 1990 zeigt Abbildung 2.18: Diese weiteren Familienangehörigen wie z.B. Schwiegerkinder erhalten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie können jedoch in den Aufnahmebescheid mit einbezogen werden und erhalten dann ein rein ausländerrechtliches Einreise- und Bleiberecht. 56 Deutschland Abb. 2.18: Zuwanderung von Spätaussiedlern nach Deutschland von 1990 bis 2002 400.000 350.000 - 300.000 Jj 250.000 .2 I 200.000 % 150.000 100.000 50.000 {-0 Daten nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Jahr In den 90er Jahren war das Gebiet der ehemaligen Sowjetunion beständig häufigstes Herkunftsgebiet der deutschstämmigen Aussiedler. Betrug der Anteil der Spätaussiedler aus dieser Region im Jahr 1990 jedoch nur 37,3%, so stieg er kontinuierlich auf fast 99%. Insgesamt lag von 1990 bis 2001 der Anteil der Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion bei knapp 83%. Erst die Perestroika und die sich anschließende Transformation des kommunistischen Systems hatten diesen stetig wachsenden Zuzug von Aussiedlern ermöglicht. Ein weiterer Grund lag darin, dass seit 1993 mit Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes Personen, die nicht aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion stammten, ihr „Kriegsfolgenschicksal" individuell nachzuweisen hatten, während Antragsteller aus der ehemaligen Sowjetunion von dieser Regelung ausgenommen wurden (BMFSFJ 2000: 59). Im Jahr 2001 waren die größten Herkunftsländer die Russische Föderation mit 44.493 und Kasachstan mit 38.653 Personen. Zu Beginn der 90er Jahre waren zudem Polen und Rumänien weitere Hauptherkunftsländer der Spätaussiedler. Deren Anteil betrug im Jahr 1990 33,7% bzw. 28,0%. Er sank bis 2002 auf jeweils unter 1%: 57 J J J Stefan Rühl / Edda Currle Abb. 2.19: Zuzug von Spätaussiedlern nach Deutschland nach Herkunftsländern von 1990 bis 2002 Daten nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes © efms 2003 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Jahr □ ehem. Sowjetunion H Rumänien □ Sonstige Länder ■ Polen 2.2.3.7 Jüdische Personen aus der ehemaligen Sowjetunion Die Zuwanderung jüdischer Personen aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion begann noch zu Zeiten der DDR im Jahr 1990, als sich die Volkskammer dazu bereit erklärte, verfolgte Juden in der DDR aufzunehmen. Diese Praxis wurde nach der deutschen Einheit fortgeführt. Die Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion beruht auf einem Beschluss der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 9. Januar 1991. Der Beschluss sieht vor, dass die Aufnahme der jüdischen Zuwanderer in entsprechender Anwendung des so genannten Kontingentflüchtlingsgesetzes erfolgen soll. Aufgenommene Personen erhalten eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis sowie eine Arbeitserlaubnis. Die personenbezogene Registrierung der einreisenden Personen erfolgte bis 2002 durch das Bundesverwaltungsamt in Köln13. Die statistische Angabe der gemäß Aufnahmezusage Eingereisten wird seit dem 1.7.1993 erfasst und beruht auf Rückmeldungen der einzelnen Bundesländer. Eine offizielle Aufstellung nach Herkunftsländern ist nicht verfügbar. Durch Erlass des BMI ist mit Beginn des Jahres 2003 für die Aufnahme, Verteilung und Registrierung der jüdischen Zuwanderer das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAF1) zuständig. 58 Deutschland Abb. 2.20: Zuwanderung jüdischer Personen aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland von 1993 bis 2002 20.000 18.000 16.000 c 14.000 — I 12.000 % 10.000 •jg 8.000 :3 6.000 4.000 2.000 — Daten nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes © efms 2003 0 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Jahr Möglich wurde die Auswanderung von Juden aus der Sowjetunion erst durch die Liberalisierung der sowjetischen Ausreisepolitik. Anti-Semitismus, wirtschaftliche Unsicherheit und politische Instabilität trugen bei vielen entscheidend dazu bei, den Entschluss zur Ausreise reifen zu lassen. Nachdem ein Großteil zunächst in die USA und nach Israel abgewandert war, verloren diese beiden Ziele zunehmend an Attraktivität. Als Hemmschuh für die Wahl Israels gerieten die dortigen instabilen politischen Verhältnisse und die alltägliche Bedrohung durch den Terrorismus. Und die USA hatten bereits im Jahr 1989 ihre Quote für jüdische Einwanderer aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion auf 50.000 Personen jährlich reduziert (Harris 1997: 36 f.). Diese Quote liegt jedoch noch deutlich über den jährlichen Zuzugszahlen nach Deutschland. Insgesamt sind von 1993 bis 31. Dezember 2002 über 164.000 jüdische Emigranten aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion nach Deutschland zugewandert (s. Abbildung 2.20). Dabei pendelte sich der Zugang seit 1995 auf 15.000 bis 20.000 Zuwanderer pro Jahr ein. Der größte Teil der jüdischen Zu-wanderer stammt aus dem europäischen Teil der ehemaligen Sowjetunion. Die häufigsten Herkunftsländer sind die Ukraine und Russland, gefolgt von den Baltischen Staaten, Weißrussland und Moldawien. Wie im Fall von Spätaussiedlern spielen auch hier bereits bestehende Migrantennetzwerke eine zunehmende Rolle. 59 Zw ► Stefan Rühl / Edda Currle 2.2.4 Einbürgerungen in Deutschland Die Entwicklung der Einbürgerungszahlen in Deutschland darzustellen ist schwierig, da Einbürgerungen aufgrund verschiedener Gesetze möglich sind und diese zudem im Laufe der 90er Jahre einige Veränderungen erfahren haben. Grundsätzlich wird zwischen Anspruchs- und Ermessenseinbürgerungen unterschieden. Tab. 2.5: Einbürgerungen in Deutschland von 1990 bis 2002 Einbürgerungen insgesamt Einbürgerungen von Ausländern1 ausländische Bevölkerung in % der ausl. Bevölkerung 1990 101.377 20.237 5.342.532 0,4 1991 141.630 27.295 5.882.267 0,5 1992 179.904 37.042 6.495.792 0,6 1993 199.443 44.950 6.878.117 0,7 1994 259.170 61.709 6.990.510 0,9 1995 313.606 71.981 7.173.866 1,0 1996 302.830 86.356 7.314.046 1,2 1997 278.662 82.913 7.365.833 1,1 1998 291.331 106.790 7.319.593 1,5 19992 248.206 143.267 7.343.591 2,0 2000 - 186.688 7.296.817 2,6 2001 - 178.098 7.318.628 2,4 2002 - 154.547 7.335.592 2,1 1 Bis einschließlich 1990 Ermessenseinbürgerungen nach §§ 8, 9 RuStAG, seit 1991 kommen zusätzlich Einbürgerungen nach §§ 85, 86 Abs. 1 und 2 AuslG hinzu. 2 In der Gesamtzahl sind Anspruchseinbürgerungen von Aussiedlern bis zum 31. Juli 1999 berücksichtigt. Quelle: Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen Bis einschließlich 1990 wurden Einbürgerungen von Ausländern nach §§ 8 und 9 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) als Ermessenseinbürgerung und Einbürgerungen für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes (statusdeutsche Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler) als Anspruchseinbürgerungen gezählt. In den Jahren 1991 und 1992 wurden die für Ausländer neu eingeführten Einbürgerungsmöglichkeiten nach §§ 85, 86 Abs. 1 und 2 AuslG zu den Ermessenseinbürgerungen gerechnet. Im Jahr 1993 gab es für diese Gruppe Un-genauigkeiten bei der Zuordnung zu den beiden Einbürgerungsarten. Ab 1994 wurden Einbürgerungen nach §§ 85 und 86 Abs.l AuslG den Anspruchsein- 60 Deutschland ZZZ bürgerungen14, die nach §86 Abs.2 jedoch den Ermessenseinbürgerungen zugeschlagen. Durch das am 1.1.2000 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts fällt die Gruppe der Deutschen im Sinne des Grundgesetzes weg. Diese Personen erwerben bereits seit dem 1.7.1999 die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr durch Einbürgerung, sondern mit Erhalt der Spätaussiedlerbescheinigung. In Tabelle 2.5 (siehe oben) wird daher die Zahl der Einbürgerungen von Ausländern bis 1999 gesondert dargestellt. In den Gesamteinbürgerungszahlen bis 1999 sind die Spätaussiedler mit ihren engen Familienangehörigen (Ehegatte und Kinder) enthalten, da diese bis zum 31. Juli 1999 ein formelles Einbürgerungsverfahren durchlaufen mussten. Nach den ab 1. August 1999 geltenden neuen Regelungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes erwerben sie nun die deutsche Staatsangehörigkeit qua Gesetz mit Erhalt ihrer Spätaussiedlerbescheinigung, gehen also nicht mehr in die Gesamtzahl der Einbürgerungen ein. Daher sind ab dem Jahr 2000 nur noch die Einbürgerungen von Ausländern darstellbar. Diese ab 2000 veröffentlichten Gesamtzahlen sind für einen internationalen Vergleich nun besser qualifiziert. Abb. 2.21: Einbürgerungen in Deutschland von 1990 bis 2002 c Ol 00 350.000 300.000 250.000 j-200.000 Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes © efms 2003 so := 150.000- 100.000 50.000 0... _ ZI-.- — 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 19981999*2000 2001 2002 Jahr ■ Einbürgerungen insgesamt □ Einbürgerungen von Ausländern * Anspruchseinbürgerungen von Aussiedlern bis 31. Juli 14 Diesen Anspruch auf Einbürgerung nach §§85 und 86 Abs.l AuslG haben unter bestimmten Bedingungen junge Ausländer und Ausländer mit langem Aufenthalt in Deutschland. 61 ZZt Stefan Rühl / Edda Currle Im Laufe der 90er Jahre ist die Zahl der Einbürgerungen von Ausländern stetig von circa 20.000 im Jahr 1990 auf etwas mehr als 143.000 im Jahr 1999 angestiegen. Nur im Jahr 1997 ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr etwas gesunken. Gemessen an der ausländischen Wohnbevölkerung hat sich damit der Anteil der Einbürgerungen von Ausländern in diesem Zeitraum von 0,4% auf 2,0% erhöht (s. Tabelle 2.5). Ein weiterer deutlicher Anstieg der Einbürgerungen ausländischer Personen im Jahr 1999 ging vor allem auf die gestiegene Nachfrage türkischer Staatsangehöriger nach einer Einbürgerung zurück, die 1999 gegenüber 1998 um 44.200 auf 103.900 Personen zunahm. Dies entsprach einem Anteil von 72,5% aller Einbürgerungen von Ausländern, während der Anteil der türkischen Staatsangehörigen an allen in Deutschland lebenden Ausländern im Jahr 1999 rund 28% betrug. Der deutlich sichtbare Anstieg der Zahlen im Jahr 2000 ist auf das neue Staatsangehörigkeitsrecht zurückzuführen. Im Vergleich zu 1999 stieg die Zahl der Einbürgerungen von Ausländern um 30% auf knapp 190.000. Der leichte Rückgang 2001 ist dem Umstand geschuldet, dass Ende 2000 die Frist für die rückwirkende Regelung für Kinder der GeburtsJahrgänge ab 1990 auslief; 2002 ist ein weiterer Rückgang auf rund 155.000 Einbürgerungen zu verzeichnen. Abb. 2.22: Einbürgerungen in Deutschland nach den fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten von 1990 bis 1999 Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes © efms 2003 Gesamtzahl: 2.214.782 andere Kasachstan * einschließlich Kroatien, Slowenien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien 62 Deutschland Bei der kumulierten Darstellung der Einbürgerungen der 90er Jahre nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten in Abbildung 2.22 wurden die Gesamtzahlen der Einbürgerungen herangezogen - die Einbürgerungen der Spätaussiedler bis einschließlich 31. Juli 1999 sind demnach enthalten. Fast ein Viertel aller Einbürgerungen der 90er Jahre waren Einbürgerungen von Staatsangehörigen aus Kasachstan. Diese Anspruchseinbürgerungen müssen zwar nicht nur Einbürgerungen von Aussiedlern betreffen - im Fall von Kasachstan, der Russischen Föderation (17%) und der ehemaligen Sowjetunion (12%) war dies jedoch überwiegend der Fall.15 Ehemals türkische Staatsangehörige bilden die größte Gruppe der Eingebürgerten unter den in Deutschland lebenden ehemaligen Ausländern. Eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für türkische Staatsangehörige hat sich durch eine Änderung des türkischen Staatsangehörigkeitsrechts aus dem Jahr 1995 ergeben. Seitdem entlässt die Türkei Männer auch dann aus der Staatsangehörigkeit, wenn der Militärdienst nicht abgeleistet wurde. Weiterhin wurden Nachteile beim Aufenthalts-, Reise-, Arbeits- und Erbrecht beseitigt. Dementsprechend nahmen die Zahlen türkischen Eingebürgerten zwischen 1995 und 1996 um rund 47% zu. Der Großteil der Rumänen und Polen, die an fünfter und sechster Stelle folgen, sind ebenfalls als Spätaussiedler ins Land gekommen. Mit Jugoslawien hingegen folgt, wobei hier alle ehemaligen Staaten zusammengezählt werden, neben der Türkei ein weiterer ehemaliger Anwerbestaat auf dem siebten Rang. 15 Die Zuordnung zu den Staatsangehörigkeiten basiert auf den Angaben der Eingebürgerten. Unter der Angabe „ehemalige Sowjetunion" können sich demnach weitere Personen aus Kasachstan befinden. 63 JStefan Rühl / Edda Currle Abb. 2.23: Einbürgerungen in Deutschland nach den sechs häufigsten Staatsangehörigkeiten 2000 und 2001 Daten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes © efms 2003 Gesamtzahl: 364.786 andere * einschließlich Kroatien, Slowenien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien Angehörige der Türkei und der Staaten des ehemaligen Jugoslawien bilden nun mit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts die beiden größten Gruppen unter den Eingebürgerten in Deutschland. Vor allem Türken nutzen die erleichterten Möglichkeiten des neuen Rechts: Sie stellen 43% aller Einbürgerungen in den Jahren 2000 und 2001, gefolgt von Staatsangehörigen des ehemaligen Jugoslawien mit 11%. Zahlreich vertreten waren daneben Staatsangehörige aus dem Iran, dem Libanon, Afghanistans sowie der Russischen Föderation (s. Abbildung 2.23). 64 Deutschland 2.3 Resümee Im neuen Jahrhundert gehen alle im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien mit unterschiedlichen Akzentuierungen von der Situation Deutschlands als Einwanderungsland aus. Insofern fand erst mit einer Zeitverzögerung eine politische Neudefinition der Situation statt, obwohl bereits seit drei Jahrzehnten Einwanderung stattgefunden hat. Zu dieser Neudefinition beigetragen haben insbesondere die Entwicklungen des vergangenen Jahrzehnts: Sowohl von der Öffnung der osteuropäischen Länder als auch von den Kriegen in den Staaten des ehemaligen Jugoslawien war Deutschland im internationalen Vergleich in hohem Maße betroffen. Nachdem die Spätaussiedlerzahlen gegen Ende der 80er Jahre zu steigen begonnen hatten, erreichten sie bereits 1990 ihren Höhepunkt. Die Einbürgerungspolitik diesen Spätaussiedlern gegenüber ließen zudem die Gesamteinbürgerungszahlen Deutschlands ansteigen, wobei es sich in diesen Fällen um „quasi-automatische" Anspruchseinbürgerungen handelt. Die Asylbewerberzahlen waren in Deutschland vor allem zu Beginn der 90er Jahre sehr hoch, um dann im Anschluss an die Asylrechtsreform von 1993 stetig abzufallen. Insgesamt war der Wanderungssaldo (Einwanderung - Auswanderung) Deutschlands in den 90er Jahren stets positiv. Die Veränderung der Definition der Situation wurde angestoßen durch die mit dem Boom der „New Economy" erzeugten Knappheiten auf Teilarbeitsmärkten, durch das Bewusstwerden der Konsequenzen, die aus der demographischen Entwicklung Deutschlands folgen, durch die öffentliche Auseinandersetzung mit den Themen Zuwanderung und Integration in den Medien und dem gleichzeitig stattfindenden wissenschaftlichen Diskurs. Erstmalig gibt es nun einen allgemeinen Konsens, dass Deutschland Zuwanderung braucht, dass Deutschland zwar kein klassisches Einwanderungsland, aber immerhin ein Einwanderungsland ist. Die von verschiedenen Parteien einberufenen Zuwanderungskommissionen arbeiteten 2000 und 2001 an einer neuen Regelung der Zuwanderung nach Deutschland. Es bietet sich nun die Chance, das nicht zuletzt durch die zahlreichen Änderungen im Laufe der Neunziger Jahre entstandene „Flickenwerk" an rechtlichen Regelungen bezüglich des Ausländerrechts und der Zuwanderung in ein umfassendes Zuwanderungsgesetz münden zu lassen. Mit einem für die Themenbereiche Zuwanderung und Integration zuständigen Bundesamt soll zudem eine eigene Bundesbehörde für den Migrations- und Integrationsbereich zuständig werden. Nachdem das im März 2002 zunächst verabschiedete Zuwanderungsgesetz aufgrund verfassungsrechtlicher Mängel beim Zustandekommen nicht in Kraft treten konnte, stehen weitere politische Diskussion um eine Neuregelung an. Obwohl die Datenlage in Deutschland vor allem im europäischen Vergleich als relativ befriedigend zu bezeichnen ist, bieten die anstehenden gesetzlichen Neuregelungen und die Schaffung einer Bundesoberbehörde die Chance, die 65 ► Stefan Rühl / Edda Cuirle nach wie vor bestehenden Mängel der Migrations- und Bevölkerungsbestandsstatistik Deutschlands zu beheben. Bislang existieren neben der Zu- und Fortzugsstatistik des Statistischen Bundesamtes mehrere Einzelstatistiken, die zum einen in der Verantwortung verschiedener Behörden liegen und zum anderen, im Unterschied zur Zu- und Fortzugsstatistik, die auf Fällen basiert, zum Teil auf Personen beruhen. Eine Aufaddierung der einzelnen Statistiken zu einer Ge-samtwanderungsstatistik ist demnach nicht möglich. Eine umfassende Gesamtzu- und -abwanderungsstatistik sollte auf Personen beruhen, damit sie durch die Fallzahlen nicht künstlich erhöht wird. Daneben böte eine Gesamtstatistik die Chance, die Zuwanderung nach den verschiedenen rechtlichen Grundlagen, nach denen sie erfolgt (z.B. Asylzugang, Spätaussiedlerzugang, Bürgerkriegsflüchtling, Arbeitsmigration oder Familiennachzug), zu erfassen. Denn es gilt: „Der gravierendste Mangel der deutschen Zu-und Fortzugsstatistik ist, dass in ihr nicht differenziert werden kann, um welche Form von Migration es sich bei dem jeweiligen Zuzug handelt; sie ist generell blind hinsichtlich der Migrationsarten. (...) Die Kenntnis des Zuwanderungstyps würde es der Politik und Planung erleichtern, die nötige und passende Infrastruktur und Integrationsangebote für die jeweilige Gruppe bereitzustellen." (Lederer 2003). Weiter sollten bereits bestehende Ressourcen, die bislang nur unzureichend genutzt werden konnten, wie z.B. das Ausländerzentralregister, besser zugänglich gemacht und herangezogen werden.16 Literatur zu Kapitel 2 Angenendt, Steffen 1997: Deutsche Migrationspolitik im neuen Europa. Opladen Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge 2001: Zuwanderung und Asyl. Schriftenreihe des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Band 8. Nürnberg Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) 2000: Familien ausländischer Herkunft in Deutschland. Leistungen, Belastungen, Herausforderungen. Sechster Familienbericht. Berlin 16 Eine umfassende Diskussion der Grenzen und Möglichkeiten der amtlichen Zu- und Fortzugsstatistik findet sich in Lederer, Harald W. (2003). 66 Deutschland Harris, Paul 1997: Jüdische Einwanderung nach Deutschland. Politische Debatte und administrative Umsetzung. In: Zeitschrift für Migration und soziale Arbeit 1997, S. 36-39 Heckmann, Friedrich 2003: From Ethnic Nation to Universalistic Immigrant Integration: Germany. In: Heckmann, Friedrich / Schnapper, Dominque (eds.): The Integration of Immigrants in European Societies. National Differences and Trends of Convergence. Stuttgart, S. 45-78 Lederer, Harald W. / Rau, Roland / Rühl, Stefan 1999: Migrationsbericht 1999. Zu- und Abwanderung aus Deutschland. Bericht im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen. Bamberg Lederer, Harald W. 2003: Indikatoren der Migration - Zur Messung des Umfangs und der Arten von Migration in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung des Ehegatten- und Familiennachzug sowie der illegalen Migration. Im Erscheinen Münz, Rainer / Seifert, Wolfgang / Ulrich, Ralf 1997: Zuwanderung nach Deutschland. Strukturen, Wirkungen, Perspektiven. Frankfurt u.a. Santel, Bernhard 1998: Auf dem Weg zur Konvergenz? Einwanderungspolitik in Deutschland und den Vereinigten Staaten im Vergleich. In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik 18 (1998), S. 14-20 Treibel, Annette 2001: Von der Anwerbestoppausnahme-Verordnung zur Green Card - Reflexion und Kritik der Migrationspolitik. In: Currle, Edda / Wunderlich, Tanja (Hrsg.): Deutschland ein Einwanderungsland? Rückblick, Bilanz und neue Fragen. Stuttgart 2001, S. 113-126 Unabhängige Kommission Zuwanderung 2001: Zuwanderung gestalten - Integration fördern. Bundesministerium des Innern, Berlin Werner, Heinz 1996: Befristete Zuwanderung von ausländischen Arbeitnehmern. Dargestellt unter besonderer Berücksichtigung der Ost-West-Wanderungen. In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 29 (1996), S. 36-53 67 ZZJ Stefan Rühl / Edda Currle Tabellen zu Kapitel 2 Tab. 2.6: Ausländische Bevölkerung in Deutschland nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten von 1990 bis 2001 zum Jahresende Ausländer insgesamt Türkei Jugoslawien2 Italien Griechenland Polen Kroatien Bosnien-Herzegowina Sonstige 1990 5.342.532 1.694.649 662.691 552.440 320.181 242.013 - - 1.870.558 1991' 5.882.267 1.779.586 775.082 560.090 336.893 271.198 - - 2.159.418 1992 6.495.792 1.854.945 915.636 557.709 345.902 285.553 82.516 19.904 2.433.627 1993 6.878.117 1.918.400 929.647 563.009 351976 260.514 153.146 139.126 2.562.299 1994 6.990.510 1.965.577 834.781 571.900 355.583 263.381 176.251 249.383 2.573.654 1995 7.173.866 2.014.311 797.754 586.089 359.556 276.753 185.122 316.024 2.638.257 1996 7.314.046 2.049.060 754.311 599.429 362.539 283.356 201.923 340.526 2.722.902 1997 7.365.833 2.107.426 721.029 607.868 363.202 283.312 206.554 281.380 2.609.986 1998 7.319.593 2.110.223 719.474 612.048 363.514 283.604 208.909 190.119 2.831.702 1999 7.343.591 2.053.564 737.204 615.900 364.354 291.673 213.954 167.690 2.899.252 2000 7.296.817 1.998.534 662.495 619.060 365.438 301.366 216.827 156.294 2.976.803 2001 7.318.628 1.947.938 627.523 616.282 362.708 310.432 223.819 159.042 3.070.884 1 Zahlen ab 1991 für Gesamtdeutschland 2 ab 1992 Serbien, Mazedonien und Montenegro, ab 1993 ohne Mazedonien Quelle: Statistisches Bundesamt Tab. 2.7: Zuwanderung nach Deutschland nach den häufigsten Herkunftsländern von 1990 bis 2001 (Teil 1:1990 bis 1995) 1990 1991 1992 1993 1994 1995 Polen 300.693 145.663 143.709 81.740 88.132 99.706 dar. Deutsche 99.802 17.276 11.983 6.623 9.486 12.468 Jugoslawien1 66.484 222.824 267.000 141.924 63.481 54.418 Türkei 84.592 82.818 81.404 68.618 64.811 74.558 Russland (ab 1992) - - 84.509 85.451 103.408 107.377 dar. Deutsche - - 59.901 56.362 69.965 74.391 Rumänien 174.388 84.165 121.291 86.559 34.567 27.217 dar. Deutsche 96.236 22.752 11.475 4.953 3.187 2.403 Italien 39.679 38.372 32.801 34.238 41.249 50.642 andere 590.414 625.136 771.484 778.878 686.905 682.130 Insgesamt 1.256.250 1.198.978 1.502.198 1.277.408 1.082.553 1.096.048 Fußnoten und Quellen siehe Teil II 68 Deutschland ZZT Tab. 2.7: Zuwanderung nach Deutschland nach den häufigsten Herkunftsländern von 1990 bis 2001 (Teil II: 1996 bis 2001) 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Polen 91.314 85.615 82.049 90.169 94.105 100.522 dar. Deutsche 13.909 14.401 15.943 17.958 19.961 20.872 Jugoslawien' 43.148 31.425 60.144 88.166 33.326 28.637 Türkei 74.344 57.148 49.091 48.383 50.499 56.101 Russland (ab 1992)2 83.378 67.178 58.633 67.734 72.152 78.979 dar. Deutsche 51.496 42.363 37.297 39.957 40.081 42.425 Rumänien 19.263 16.509 18.491 20.149 25.270 21.145 dar. Deutsche 2.194 2.262 1.459 1.346 1.079 817 Italien 48.510 41.557 37.660 37.212 35.385 31.578 andere 599.734 541.201 496.388 522.210 530.421 562.255 Insgesamt 959.691 840.633 802.456 874.023 841.158 879.217 1 Bis 1991 einschließlich Kroatien, Slowenien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien, ab 1992 Serbien, Mazedonien und Montenegro, ab 1993 nur Serbien und Montenegro 2 2000: Zahlen gelten für die Russische Föderation. Laut Statistischem Bundesamt sind die Zahlen aufgrund fehlerhafter melderechtlicher Verbuchungen in den jeweiligen Bundesländern überhöht. Quelle: Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen Tab. 2.8: Abwanderung aus Deutschland nach den häufigsten Zielländern von 1990 bis 2001 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Polen 162.130 118.029 112.062 104.789 70.322 77.004 78.889 79.062 70.626 69.S07 71.409 76.021 Jugosla- 38.854 53.571 95.720 73.763 62.557 40.620 34.469 44.691 45.281 48.477 89.620 36.268 vvien1 Türkei 35.866 36.763 41.038 47.115 47.174 44.129 44.615 47.120 46.255 42.131 40.369 37.268 Italien 37.004 39.207 35.405 33.524 34.970 36.602 39.404 40.758 39.867 38.367 36.707 36.104 Rumänien 16.144 30.710 52.367 102.506 44.889 25.706 17.114 14.078 14.003 14.985 17.160 18.903 Bosnien- - - 4.223 10.409 16.629 15.803 27.363 84.119 97.739 33.464 17.412 10.590 Herzegowina andere 305.606 318.175 379.312 443.206 491.014 458.249 435.640 437.141 441.587 425.117 401.361 391.340 Insgesamt 595.604 596.455 720.127 815.312 767.555 698.113 677.494 746.969 755.358 672.048 674.038 606.494 1 Bis 1991 einschließlich Kroatien, Slowenien und Bosnien-Herzegowina sowie Mazedonien, 1992 Serbien, Mazedonien und Montenegro, ab 1993 nur Serbien und Montenegro. Quelle: Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen 69 ZZJ Stefan Ruhl / Edda Cunle Tab. 2.9: Zuwanderung nach Deutschland nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten von 1991 bis 2001 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Deutschland 273.633 290.850 287.561 305.037 303.347 251.737 225.335 196.956 200.150 191.909 193.958 Jugoslawien1 221.511 280.532 156.253 67.571 56.448 44.547 32.702 61.880 90.508 34.267 28.779 Polen 128.482 131.780 75.195 78.745 87.305 77.545 71.322 66.263 72.402 74.256 79.033 Türkei 82.635 81.303 68.466 64.725 74.517 74.144 56.992 49.178 48.129 50.026 54.695 Rumänien 61.670 110.096 81.760 31.449 24.845 16.986 14.144 16.987 18.814 24.202 20.142 Italien 35.800 30.316 31.910 39.100 48.309 46.249 39.456 35.576 34.934 33.235 28.787 Bosnien und Herzegowina - 60.629 92.640 65.238 54.623 11.141 6.837 8.473 10.222 10.421 12.656 Russ. Föderation 40.956 26.322 31.062 37.693 35.283 33.701 28.927 26.413 32.849 32.727 35.930 andere 354.291 490.370 452.561 392.995 411.371 403.641 364.918 340.730 366.015 390.115 425.237 Insgesamt 1.198.978 1.502.198 1.277.408 1.082.553 1.096.048 959.691 840.633 802.456 874.023 841.158 879.217 1 Serbien und Montenegro Quelle: Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen Tab. 2.10: Abwanderung aus Deutschland nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten von 1991 bis 2001 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Deutschland 98.915 105.171 104.653 138.280 130.672 118.430 109.903 116.403 116.410 111.244 109.507 Polen 117.195 110.056 101.904 66.037 71.001 71.824 70.180 60.778 59.352 60.727 64.262 Jugoslawien1 53.937 103.650 82.298 72.644 47.158 39.593 54.455 58.484 56.249 95.057 37.668 Türkei 36.639 40.727 46.642 47.378 44.366 45.030 46.820 47.154 42.829 40.263 36.495 Italien 36.609 32.922 31.362 32.884 34.739 37.535 38.590 37.851 37.205 34.260 33.164 Rumänien 30.786 52.532 102.309 44.987 25.589 16.688 13.496 13486 14.730 16.756 18.369 Bosnien und - 3.582 9.140 17.195 17.398 28.303 85.262 105.774 44.055 22.308 11.173 Herzegowina Griechenland 15.532 16.326 17.643 19.349 19.631 20.315 22.010 20.250 19.989 18.866 18.709 andere 206.842 255.161 319.361 328.801 307.559 299.776 306.253 295.178 281.229 274.557 277.147 Insgesamt 596.455 720.127 815.312 767.555 698.113 677.494 746.969 755.358 672.048 674.038 606.494 1 Serbien und Montenegro Quelle: Statistisches Bundesamt; eigene Berechnungen 70 Deutschland Tab. 2.11: Asylzuwanderung nach Deutschland von 1990 bis 2002 Jahr Insgesamt 1990 193.063 1991 256.112 1992 438.191 1993 322.599 1994 127.210 1995 127.937 1996 116.367 1997 104.353 1998 98.644 1999 95.113 2000 78.564 2001 88.287 2002 71.127 Quelle: Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Tab. 2.12: Asylzuwanderung nach Deutschland nach den häufigsten Herkunftsländern von 1990 bis 2002 (Teil 1:1990 bis 1995) 1990 1991 1992 1993 1994 1995 Jugoslawien1 22.114 74.854 115.395 73.476 30.404 26.227 Rumänien 35.345 40.504 103.787 73.717 9.581 3.522 Türkei 22.082 23.877 28.327 19.104 19.118 25.514 Bulgarien 8.341 12.056 31.540 22.547 3.367 1.152 Afghanistan 7.348 7.337 6.351 5.506 5.642 7.515 Irak 707 1.384 1.484 1.246 2.066 6.880 Vietnam 9.428 8.133 12.258 10.960 3.427 2.619 andere 87.698 87.967 139.049 116.043 53.605 54.508 Insgesamt 193.063 256.112 438.191 322.599 127.210 127.937 Fußnoten und Quelle siehe Teil II 71 ► Stefan Rühl / Edda Currle Tab. 2.12: Asylzuwanderung nach Deutschland nach den häufigsten Herkunftsländern von 1990 bis 2002 (Teil II: 1996 bis 2002) 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Jugoslawien1 18.085 14.789 34.979 31.451 11.121 7.758 6.679 Rumänien 1.395 794 341 222 174 181 118 Türkei 23.814 16.840 11.754 9.065 8.968 10.869 9.575 Bulgarien 940 761 172 90 72 66 814 Afghanistan 5.663 4.735 3.768 4.458 5.380 5.837 2.772 Irak 10.842 14.088 7.435 8.862 11.601 17.167 10.242 Vietnam 1.130 1.494 2.991 2.425 2.332 3.721 2.340 andere 54.498 50.852 37.204 38.520 38.916 42.688 38.587 Insgesamt 116.367 104.353 98.644 95.113 78.564 88.287 71.127 1 Ab 1992 Serbien und Montenegro, da seit diesem Jahr Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Slowenien und seit August 1993 Mazedonien gesondert gezählt werden. 1992 beinhaltet noch Mazedonien. Quelle: Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Tab. 2.13: Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina in Deutschland 1996, 1999 und 20001 Jahr Insgesamt 1996 345.000 1999 74.760 2000 37.078 1 1996 Stand Januar, 1999 zur Jahresmitte; 2000 Stand April Quellen: Bundesministerium des Inneren, Beauftragter der Bundesregierung für Flüchtlingsrückkehr, Wiedereingliederung und rückkehrbegleitenden Wiederaufbau in Bosnien und Herzegowina 72 Deutschland ^t? Tab. 2.14: Ehegatten- und Familiennachzug nach Deutschland von 1996 bis 2002 Zuzug von... 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Ehefrauen zu ausländischen Ehemännern 18.253 20.266 19.275 20.036 19.893 21.491 21.609 Ehemännern zu ausländischen Ehefrauen 9.479 8.770 7.990 7.711 7.686 7.780 8.164 Ehefrauen zu deutschen Männern 8.603 9.905 13.098 16.892 18.863 20.766 20.325 Ehemänner zu deutschen Frauen 6.958 7.931 8.038 16.246 11.747 13.041 13.923 Kinder unter 18 Jahren 11.593 14.868 14.591 9.865 17.699 19.760 21.284 Insgesamt 54.886 61.740 62.992 70.750 75.888 82.838 85.305 darunter aus der Türkei 22.245 26.590 21.055 21.056 21.447 23.66.3 25.068 Quelle: Auswärtiges Amt Tab. 2.15: Vermittlungen von Saisonarbeitnehmern und Schaustellergehilfen in Deutschland nach Herkunftsländern von 1991 bis 2002 (Teil I: 1991 bis 1996) 1991 1992 1993 1994 1995 1996 CSFR1 13.478 27.988 - - - - Jugoslawien2 32.214 37.430 - - - - Polen 78.594 136.882 143.861 136.659 170.576 196.278 Kroatien - - 6.984 5.753 5.574 5.732 Slowakische Republik - - 7.781 3.465 5.443 6.255 Tschechische Republik - - 12.027 3.939 3.722 3.391 Ungarn 4.402 7.235 5.346 2.458 2.841 3.516 Rumänien - 2.907 3.853 2.272 3.879 4.975 Slowenien - - 1.114 601 600 559 Bulgarien3 - - 71 70 131 188 Insgesamt 128.688 212.442 181.037 155.217 192.766 220.894 Stornierungen nicht nicht nicht -17.398 -16.176 -22.970 erfasst erfasst erfasst Nettovermittlungen 137.819 176.590 197.924 Fußnoten und Quelle siehe Teil II 73 ZZ ► Stefan Rühl / Edda Currle Tab. 2.15: Vermittlungen von Saisonarbeitnehmern und Schaustellergehilfen in Deutschland nach Herkunftsländern von 1991 bis 2002 (Teil II: 1997 bis 2002) 1997 1998" 19995 20006 20017 2002° CSFR' - - - - - - Jugoslawien2 - - - - - - Polen 202.198 209.398 205.439 229.135 243.405 259.615 Kroatien 5.839 4.665 5.101 5.943 6.157 5.913 Slowakische Republik 6.365 5.534 6.158 8.375 10.054 10.654 Tschechische Republik 2.347 2.182 2.031 3.235 2.893 2.791 Ungarn 3.572 3.200 3.485 4.139 4.783 4.227 Rumänien 4.961 6.236 7.499 11.842 18.035 22.233 Slowenien 466 359 302 311 264 257 Bulgarien3 203 236 332 825 1.349 1.492 Insgesamt 225.951 231.810 230.345 263.805 286.940 307.182 Stornierungen -20.085 -23.883 bereits bereits bereits bereits abgezogen abgezogen abgezogen abgezogen Nettovermittlungen 205.866 207.927 230.345 263.805 286.940 307.182 1 Bis einschl. 1992 Zahlen für CSFR; ab 1993 getrennt nach Tschechischer und Slowakischer Republik. 2 Bis einschl. 1992 Jugoslawien, ab 1993 Zahlen für die einzelnen Teilrepubliken. Regelung mit (Rest-)Jugoslawien ist ausgesetzt. 3 Für Bulgarien nur Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes. 4 Darunter 6.348 Nettovermittlungen von Schaustellergehilfen. 5 Darunter 6.987 Nettovermittlungen von Schaustellergehilfen 6 Darunter 8.290 Nettovermittlungen von Schaustellergehilfen. 7 Darunter 9.002 Nettovermittlungen von Schaustellergehilfen 8 Darunter 9.080 Nettovermittlungen von Schaustellergehilfen Quelle: Bundesanstalt für Arbeit; eigene Berechnungen 74 Deutschland J?>T - yr>.w Tab. 2.16: Werkvertragsarbeitnehmer in Deutschland nach Herkunftsländern von 1992 bis 20021 (Teil 1:1992 bis 1995) 1992 1993 1994 1995 Kontingent Beschäftigte Kontingent Beschäftigte Kontingent Beschäftigte Kontingent Beschäftigte Bosnien-Herzegowina 400 49 370 1.272 1.030 1.172 990 989 Bulgarien 4.000 1.968 3.850 3.802 3.740 2.353 1.660 1.866 BR Jugoslawien2 9.920 8.862 7.790 2.657 1.730 15 1.650 - Kroatien 2.000 298 1.850 4.792 5.260 5.296 5.010 4.542 Lettland 400 - 400 181 380 236 370 146 Mazedonien 200 - 190 472 490 667 480 712 Polen 35.170 51.176 33.180 19.771 31.710 13.774 22.560 24.499 Rumänien 7.000 7.785 6.630 13.542 6.360 2.196 4.150 276 Slowakische Rep. - - - 414 2.690 1.427 1.570 2..036 Slowenien 1.000 321 930 1.805 2.010 1.350 1.920 1.184 Tschechische Rep.3 8.250 10.701 7.880 4.113 4.970 1.693 2.890 2..150 Türkei 7.000 441 6.480 1.454 6.100 1.575 5.800 1.603 Ungarn 14.000 12.432 13.664 14.449 13.220 8.890 12.870 9.165 übrige Länder4 - 869 - 1.413 - 572 - 244 Insgesamt 89.340 94.902 83.214 70.137 79.690 41.216 61.920 49.412 Fußnoten und Quellen siehe Teil III 75 Z▼ ► Stefan Rühl / Edda Currle Tab. 2.16: Werkvertragsarbeitnehmer in Deutschland nach Herkunftsländern von 1992 bis 20021 (Teil II: 1996 bis 1999) 1996 1997 1998 1999 Kontingent Beschäftigte Kontingent Beschäftigte Kontingent Beschäftigte Kontingent Beschäftigte Bosnien-Herzegowina 1.010 682 960 511 580 687 940 966 Bulgarien 1.690 989 1.610 1.229 800 688 1.560 1.402 BR Jugoslawien2 1.680 - 1.600 - 1.510 - 1.550 - Kroatien 5.100 4.375 4.850 3.604 2.750 2.780 4.690 3.876 Lettland 380 179 370 274 240 167 360 178 Mazedonien 490 194 470 112 290 185 470 253 Polen 22.900 24.423 21.790 21.184 14.817 16.942 21.030 18.243 Rumänien 4.220 15 4.020 966 1.900 2.631 3.890 3.902 Slowakische Rep. 1.600 1.250 1.500 1.206 750 943 1.460 1.348 Slowenien 1.960 974 1.870 680 1.100 660 1.820 657 Tschechische Rep.1 2.940 1.947 2.810 1.439 2.000 1.060 2.730 1.366 Türkei 5.890 1.591 5.600 1.429 2.640 1.103 5.410 1.267 Ungarn 6.990 8.993 6.650 5.813 5.261 5.036 6.430 6.429 übrige Länder4 - 142 - 101 - 107 - 148 Insgesamt 56.850 45.753 54.100 38.548 34.638 32.989 52.340 40.035 Fußnoten und Quellen siehe Teil III 76 Deutschland ZZy Tab. 2.16: Werkvertragsarbeitnehmer in Deutschland nach Herkunftsländern von 1992 bis 20021 (Teil III: 2000 bis 2002) 2000 2001 2002 Kontingent Beschäftigte Kontingent Beschäftigte Kontingent Beschäftigte Bosnien-Herzegowina 970 884 1.030 1.148 1.860 1.478 Bulgarien 1.600 1.724 1.690 1.861 1.710 1.309 BR Jugoslawien1 1.590 - 1.680 103 2.650 659 Kroatien 4.810 5.136 5.080 5.211 5.140 4.595 Lettland 370 195 400 217 410 236 Mazedonien 490 335 520 451 530 340 Polen 21.550 18.537 2.710 21.797 22.950 21.193 Rumänien 3.990 5.239 4.220 3.728 4.270 3.285 Slowakische Rep. 1.560 1.543 1.570 1.488 1.590 1.268 Slowenien 1.870 536 1.980 716 1.210 655 Tschechische Rep.3 2.810 1.445 2.970 1.398 3.010 1.353 Türkei 5.550 1.296 5.860 1.420 5.920 1.572 Ungarn 6.600 6.705 6.980 7.263 7.060 7.466 übrige Länder* - 107 - 101 - k.A. Insgesamt 53.700 43.682 56.690 46.902 58.310 45.409 1 Im Gegensatz zu den Beschäftigtenzahlen, die Jahresdurchschnitte sind, werden die Kontingente vom 01.10. des Vorjahres bis zum 30.09. des Berichtsjahres erfasst. 2 Ab 1992 erfolgte eine Aufgliederung nach den einzelnen Republiken. Ab Mai 1993 wurde das Kontingent wegen des UN-Embargos gesperrt. 3 Von 1992 bis Juli 1993 Zahlen für die CSFR, ab August 1993 Aufgliederung nach Tschechischer und Slowakischer Republik 4 Werkvertragsarbeitnehmer aus Finnland, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, USA, Liechtenstein, Israel und Kanada. Mit diesen Staaten wurden keine Regierungsvereinbarungen geschlossen. Quelle: Bundesanstalt für Arbeit; eigene Berechnungen 77 Stefan Rühl / Edda Currle Tab. 2.17: Zuwanderung von Spätaussiedlern nach Deutschland nach Herkunftsländern von 1990 bis 2002 1990 1991' 1992 1993 1994 1995 Polen 133.872 40.129 1 7.742 5.431 2.440 1.677 Ehem. Sowjet- 147.950 147.320 195.576 207.347 213.214 209.409 union Rumänien 111.150 32.178 16.146 5.811 6.615 6.519 (Ehem.) CSSR 1.708 927 460 134 95 62 Ungarn 1.336 952 354 37 42 43 Jugoslawien2 961 450 207 120 182 178 Sonstige Länder3 96 39 80 8 3 10 Insgesamt 397.073 221.995 230.565 218.888 222.591 217.898 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Polen 1.175 687 488 428 484 623 553 Ehem. Sowjet- 172.181 131.895 101.550 103.599 94.558 97.434 90.587 union Rumänien 4.284 1.777 1.005 855 547 380 256 (Ehem.) CSSR 14 10 16 11 18 22 13 Ungarn 14 16 4 4 2 2 3 Jugoslawien2 77 34 14 19 0 17 4 Sonstige Länder3 6 0 3 0 6 6 0 Insgesamt 177.751 134.419 103.080 104.916 95.615 98.484 91.416 1 Ab 1. Januar 1991 Zahlen für Gesamtdeutschland. 2 Einschließlich Kroatien, Slowenien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien 3 „Sonstige Gebiete" sowie einschließlich der Vertriebenen, die über das sonstige Ausland nach Deutschland kamen. Quelle: Bundesverwaltungsamt 78 Deutschland ZZZ Tab. 2.18: Zuwanderung jüdischer Personen nach Deutschland aus der ehemaligen Sowjetunion von 1993 bis 2002 Jahr Insgesamt 1993 16.597 1994 8.811 1995 15.184 1996 15.959 1997 19.437 1998 17.788 1999 18.205 2000 16.538 2001 16.711 2002 19.262 Quelle: Bundesverwaltungsamt Tab. 2.19: Einbürgerungen in Deutschland nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten von 1990 bis 1999 Kasachstan Russische Föderation Türkei ehem. Sowjetunion Rumänien Polen Jugoslawien2 1991 3 345 3.529 55.271 29.011 27.646 2.832 1992 8.002 22.519 7377 50.552 37.574 20.248 2.328 1993 19.745 24.994 12.915 54.930 28.346 15.435 5.241 1994 63.496 45.181 19.590 43.086 17.968 11.943 10.962 1995 101.393 60.335 31.578 35.477 12.028 10.174 8.871 1996 94.961 60.662 46.294 21.457 9.777 7.872 8.307 19973 88.583 62.641 42.240 8.966 8.717 6.000 6.213 19983 83.478 65.868 59.664 3.925 6.346 5.151 9.818 19993 40.976 39.082 103.900 535 3.835 2.865 10.195 Ab Mitte des Jahres 1993 werden die Einbürgerungen nach §§ 85, 86 Abs.l AuslG auch als Anspruchseinbürgerungen berechnet, weshalb ab 1994 nicht nur die Einbürgerungen von (Spät)-Aussiedlern als Anspruchseinbürgerungen eingehen, sondern auch Anspruchseinbürgerungen von Ausländern. 2 einschließlich Kroatien, Slowenien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien 3 1997, 1998, 1999 ohne die Daten von Hamburg bei den Ländern Kasachstan, Russische Föderation, ehemalige Sowjetunion Quelle: Statistisches Bundesamt 79 ZZJ Stefan Rühl / Edda Currle Tab. 2.20: Einbürgerungen in Deutschland nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten 2000 und 2001 Türkei Jugoslawien1 Iran Libanon Afghanistan Russische Föderation 2000 82.861 18.088 14.410 5.673 4.773 4.583 2001 75.573 20.826 12.020 4.486 5.111 4.972 1 einschließlich Kroatien, Slowenien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien Quelle: Statistisches Bundesamt 80