Tabe//e 4.1: Ausliinder in ltalien nach Herkunftskontinent 1970-1993 Jahr Europa Afrika Asien Amerika Ozeanien u.a. staatenlos insg. abs. in% abs. in% abs. in% abs. in% abs. in% abs. in% abs. 1970 88.215 61,0 4.756 3,0 11.177 8,0 37.006 26,0 2.684 2,0 - 143.838 1975 112.856 60,5 8.679 4,5 15.056 8,0 45.389 24,5 3.288 1,5 1.147 1,0 186.415 1980 159.107 54,0 29.754 9,0 41.989 13,0 62.630 22,0 4.167 1,5 1.102 0,5 298.749 1985 220.504 52,0 44.569 11,0 65.158 16,0 82.371 20,0 5.846 1,0 4.556 - 423.004 1990 261.851 33,5 238.130 30,5 145.812 18,7 128.362 16,4 5.907 0,8 1.076 0,1 781.138 1991 297.682 34,3 265.521 31,6 153.639 17,1 140.147 16,4 4.941 0,5 1.047 0,1 862.977 1992 321.400 34,7 284.735 30,8 163.783 17,7 148.881 16,1 5.129 0,6 1.244 0,1 925.172 1993 363.859 36,9 287.606 29,1 136.406 13,8 174.196 17,6 - 987.406 Que//e: ISMU nach Daten des Innenministeriums. Tabel/e 4.3: Ausliinder mit Aufenthaltsgenehmigung nach Herkunftsregion 1990-1993 1990 1991 1992 1993 Veriinderung in% abs. in% abs. in% abs. in% abs. in% 90-91 91-92 92-93 Europa 266.546 34,1 302.533 35,1 325.946 35,3 363.859 36,9 13,5 7,7 11,6 EU 148.611 19,0 145.428 16,9 146.795 15,9 152.954 15,5 -1,2 0,9 4,2 Nicht-EU 117.935 15,1 157.107 18,2 179.161 19,4 210.905 21,4 33,2 14,0 17,7 Afrika 239.130 30,5 264.999 30,7 288.836 30,7 312.034 31,6 10,8 9,0 8,0 Mittelmeerafrika 145.664 18,7 164.432 19,0 175.911 19,0 198.331 20,1 12,9 7,0 12,7 andere Staaten 92.466 11,8 100.561 11,7 107.925 11,7 113.703 11,5 8,8 7,3 5,4 Asien 141.117 18,1 148.788 17,3 158.481 17,2 14.029 14,6 5,4 6,5 -9,1 Mittlerer Osten 36.719 4,7 31.553 3,7 29.739 3,2 -14,1 -5,7 andere Staaten 104.398 13,4 117.235 13,6 128.742 14,0 12,3 9,8 Amerika 128.362 16,4 140.144 16,2 148.680 16,1 157.459 16,0 9,3 6,1 5,9 Nordamerika 62.946 8,0 64.479 7,5 66.754 7,2 68.505 7,0 2,4 3,5 2,6 andere Staaten 65.414 8,4 75.665 8,7 81.926 8,9 88.954 9,0 15,7 8,3 8,6 Ozeanien 4.908 0,8 5.468 0,6 5.666 0,6 11,4 3,7 Staatenlose und 1.076 0,1 1.050 0,1 1.016 0,1 10.Q28 0,9 ....Q,6 -3,2 886 sonstige (1) insgesamt 781.139 100,0 862.982 100,0 927.609 100,0 987.405 100,0 12,8 7,0 6,9 davon au6ereurop.lJtnder 513.516 65,8 569.894 64,8 596.663 64,6 623.546 63,1 11,0 6,7 4,5 Nicht-EU-Staaten 631.451 80,8 716.501 83,0 775.814 84,0 834.451 84,5 13,5 8,8 7,6 Anmerkung: (1) Der gro.Be Unterschied zwischen 1993 und friiheren Jahren kommt durch die Zusammenfassung von ,Ozeanien" und ,staatenlos" zustande. Quelle: ISMU nach Daten des Innenministeriums. 4.2 Charakteristik der Zuwanderer Ende 1993 betrug die Zahl der in Italien legal anwesenden Auslander knapp 1 Mio. 834.451 waren Burger von Nicht-EU-Staaten, 152.954 kamen aus einem anderen EU-Mitgliedsland. Die Mehrheit der Auslander halt sich in Italien auf, urn einer Beschaftigung nachzugehen (iiber 50%). Am zweitwichtigsten ist der Familiennachzug, gefolgt von Personen, die sich zum Studium in Italien aufhalten. Innerhalb der Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten ist zwischen solchen, die aus Entwicklungslandern, Schwellenlandern oder ehemals kommunistischen Reformstaaten kommen, und jenen aus anderen Landern (z.B. USA) zu unterscheiden. Zu ersteren zahlen beispielsweise Brasilien, Argentinien und osteuropaische Lander. Das soziookonomische Niveau, die berufliche Qualifikation und das Migrationsmuster differieren zwischen diesen Gruppen. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen den Immigranten, die sich erst seit kurzer Zeit in Italien aufhalten, und Gruppen von Migranten, die eine langere Geschichte der Ansiedlung haben (z.B. Chinesen oder Agypter). Tabel/e 4.5: Aufenthaltsgenehmigungen in Italien nach Aufenthaltsgriinden 1993 EU-Lander Nicht-EU-Uinder insgesamt Aufenthaltsgrund abs. in% abs. in% abs. in% Arbeit 61.876 40,4 470.801 56,4 532.677 54,0 Familie 26.841 17,5 117.569 14,1 144.410 14,6 Tourismus 8.450 5,6 55.908 6,7 64.358 6,5 Studium 19.857 13,0 45.528 5,5 65.385 6,6 Religion 13.644 8,9 38.695 4,6 52.339 5,3 politisches Asyl 3 0,0 13.415 1,6 13.418 1,4 sonstige 22.283 14,6 92.535 11,1 114.818 11,6 insaesamt 152.954 100,0 834.451 100,0 987.405 100,0 Anmerkung: Zur Definition der Aufenthaltsgriinde siehe Tabelle 4.8. Quel/e: ISMU nach Daten des Innenministeriums. Mit Blick auf die hier analysierten Daten und neuere Studien (z.B. Palidda/Reyneri 1995) kann man die Migrationsphanomene in Italien folgendermaBen beschreiben: Die Einwanderung nach Italien entspricht derzeit der ersten Phase einer Kettenwanderung, in der zum GroBteil alleinstehende Arbeitskrafte ins Land kommen, die nur kurzfristig im Ausland arbeiten wollen, stark segregiert wohnen und kaum Anspruch aufSozialleistungen haben. 125 Tabelle 4. 7: Aufenthaltsgenehmigungen nach Herkunftsland: Asien 1993 Herkunftsland absolut in % d. Zuwande- in % d. Zuwanderer aus Asien rer insgesarnt Philippinen 46.332 31,2 4,7 China 22.875 15,4 2,3 Sri Lanka 19.722 13,3 2,0 Indien 14.303 9,6 1,4 Pakistan 8.159 5,5 0,9 Japan 7.623 5,1 0,8 Bangladesch 6.136 4,1 0,6 Tiirkei 5.411 3,6 0,5 Israel 4.346 2,9 0,4 Korea 3.805 2,6 0,4 Thailand 2.683 1,9 0,3 Vietnam, 2.089 1,5 0,2 Indonesien 1.159 0,8 0,1 Taiwan 1.107 0,7 0,1 sonstige 2.625 1,8 0,3 ins~esarnt 148.375 100,0 15,0 Quelle: ISMU nach Daten des Innenministeriums. 4.3 Zuwanderung und Arbeitsmarkt Grundsii.tzlich besteht ein enger Konnex zwischen Zuwanderung und Arbeitsmarkt. Bei der Interpretation steht man vor der Problematik zu entscheiden, ob die berufliche Tii.tigkeit der Immigranten das Resultat der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt oder die Folge des bestehenden Angebots an Arbeitskrii.ften ist. Im ersten Fall wii.ren die auslii.ndischen Arbeitskriifte eine Ergii.nzung zum bestehenden Arbeitskriifteangebot, im zweiten Fall wiirde eine Konkurrenzsituation zu den bereits anwesenden Arbeitskriiften entstehen. In ltalien variiert die Zuwanderungssituation von Region zu Region sehr stark. Dies gilt fur die Zahl der Immigranten, fur die Herkunftslii.nder, aber auch fur die Charakteristika der aufuehmenden Arbeitsmii.rkte. Im Siiden iiberwiegen saisonale Beschiiftigungsmuster und temporii.re Arbeitsmoglichkeiten in der Landwirtschaft oder im Dienstleistungssektor. Im Norden uberwiegen Jobs in der Industrie. In stii.dtischen Regionen dominiert die Beschiiftigung in privaten Haushalten. Die Hausangestellten, in der Regel Frauen, werden oft von katholischen Organisationen vermittelt. Sie kommen vorwiegend von den Philippinen, aus Eritrea, Athiopien, Indien, den Kapverden, 129 Die damals aufgestellten Vorgaben beeinflussen bis heute die Aufnahmebedingungen von auslandischen Arbeitskraften in die italienische Gesellschaft. Dieser Ansatz entwickelte sich in den 60er und 70er Jahren in allen Bereichen der offentlichen Verwaltung und hatte nachhaltigen EinfluB auf aile weiteren Vorgange und Prozesse. 1982 bis 1986 verhinderten neue Verordnungen definitiv die mogliche neue, legale Zuwanderung von Auslandem auf den italienischen Arbeitsmarkt. Da der illegale Aufenthalt von Zuwanderem weit verbreitet war, begann eine Diskussion urn die Reform der vorliegenden Verordnungen. DaB Auslander, die schon vor 1982 in Italien ansassig waren, wieder einreisen durften, wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung und einen Arbeitsplatz vorweisen konnten, wahrend sie damit gleichzeitig die Einreisegesetze verletzten und sich illegal im Land authielten, wenn sie arbeitslos waren, erschien re- formbediirftig. Dieses Einreiseverbot und die Unmoglichkeit :fur die, die nach 1982 nach Italien immigrierten, die gleichen Rechte zu erlangen wie diejenigen, die vor ihnen gekommen waren, sowie die standige Anwendung widerspriichlicher Regeln fiihrten zu einer wachsenden Zahl von Migranten, die sich in einer illegalen oder zumindest irregularen Situation befanden. 4.4.2 Neue Gesetze seit Mitte der 80er Jahre Das Gesetz Nr. 943 vom 30. 12. 1986 sanktionierte die Gleichbehandlung von Nicht-EU-Einwanderem und Italienem auf dea1 Arbeitsmarkt. Diese Gleichbehandlung bezieht sich auch aufsoziale Rechte. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erhielten Nicht-EU-Zuwanderer und ihre Familien mehr Sicherheit in bezug auf den Aufenthalt in Itaiien, mehr Aufinerksamkeit in der Politik der lokalen Institutionen und bessere Chancen auf Integration. Obwohl, wie vielfach betont wird, Einwanderung ein soziales Phanomen ist, das die Aufnahmefahigkeit einer Gesellschaft widerspiegelt, reflektiert es in Italien - wie in anderen Landem auch - den Widerspruch zwischen der formalen Definition von Rechten und ihrer Anwendung. Die Interpretation des Gesetzes Nr. 943/1986 fiihrte in der Praxis nicht zu einer Gleichbehandlung von Italienem und Auslandem. So gab es beispielsweise auf der Ebene der Anwendung dieses Gesetzes :fur auslandische Arbeitskrafte bei den Arbeitsamtem andere Verfahren als :fur inlandische Arbeitskrafte. 133 erhielt rund ein Drittel eine Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitsaufnahme, der Rest wurde im Rahmen von Familienzusammenfuhrung, aus humanitaren Grunden oder als politische Fliichtlinge aufgenommen. Im Jahr 1994 war die GroBenordnung ahnlich. Grundsatzlich erwartet man in Italien eine Stabilisierung der Einwanderungszahlen und geht davon aus, daB der Hohepunkt der Welle der 90er Jahre iiberschritten ist. Eine ad hoc eingesetzte Kommission zur Klarung der Migrationsproblematik, die vom Prasidentschaftsrat nominiert wurde, hat im wesentlichen die Aufgabe, neue Richtlinien fur eine Einwanderungspolitik zu erarbeiten, die sich vor allem an der Integration von Immigranten orientieren soil. 4. Farnilienzusammenfuhrung: Im Jahre 1992 wurden 13.407 Einreiseantrage im Rahmen der Farnilienzusammenfuhrung gestellt, 58,8% wurden bewilligt (7.845). In raumlicher Hinsicht erfolgte die Erteilung folgendermaBen: 56,4% fur den Norden, 27,1% fur Mittelitalien und 16,3% fur den SOden und Sardinien. Diese Verteilung entsprach beinahe detjenigen der Nicht-EU-Einwanderer aus Entwicklungslandern in Italien, die sich zu 49% im Norden, zu 34,5% in Mittel- und zu 16,5% in Siiditalien und auf Sardinien aufhalten. 5. Legalisierungsaktion: Zwischen November 1995 und Juni 1996 lief in Italien wieder eine ,Arnnestie", tiber die illegal anwesende Auslander ihren Status legalisieren konnten. 4.5 SchluBbemerkung Unziihlige Initiativen und MaBnahmen zielen auf eine bessere Eingliederung der Einwanderer ab. Sie alle arbeiten vor allem im Gebiet der Gesundheitsdienste, der schulischen Integration und der Berufsausbildung. Dennoch verfolgt Italien eigentlich einen sehr pluralistischen Integrationsansatz. Assimilation zahlt nicht zu den erklarten Zielen der italienischen Eingliederungspolitik. Dieser pluralistische Standpunkt wird auch durch die mangelnde Durchsetzung staatlicher MaBnahmen gefordert. lllegale Einwanderung und gesellschaftliche Marginalitat von Zuwanderern aus der ostlichen Halfte Europas und aus der Dritten Welt zahlen zur italienischen Normalitat. 137 Tabelle 4.8: Definition der Aufenthaltsgiinde Griinde Tourismus Studium Arbeit Prov. Aufenthaltsgenehmigung bis zur Erlangung d. Arbeits- bew. Sonstige Anmerkung Personenkreis Personen, die sich liinger als zwei Monate in Italien aufhalten wol- len Personen, die eine Schule oder Universitiit besuchen wollen Pers., die einer unselb. BeschMtigung nachgehen wollen bereits in Italien befindliche Pers., nur in bes. Flillen moglich Familie, Pflege etc. Voraussetzungen legale Einreise, Nachweis touristischer Aktivitiiten, Nachweis des Lebensun- terhaltes legale Einreise, Immatrikulation, tatsAchlicher Besuch der Bildungsein- richtung,PrUfirngsnachweise (nur fiir Studenten), Unterhaltsnachweis legale Einreise, Arbeitsgenehmigung, die bereits im Ausland erteilt wurde Arbeitgeber mull vorhanden sein und besonders beriicksichtigungswiirdige Flille liegen vor von Fall zu Fall versch. Dauer 3 Monate von der Kursdauer abhilngig (grundslltzl. ein akadem. Jahr) 3 Monate 1 Sofem nicht anders angegeben, stammen aile verwendeten Daten vom italienischen Innenministerium (31. 12. 1993). Diese Daten haben ihre Grenze~, auch wenn sie die vollstilndigsten sind, die zu erhalten sind. Aufgrund diverser Beschriinkungen der zugrundeliegenden Erhebungen ist es nicht moglich, die riiuruliche Dynamik der Migration abzubilden. Auf zwei Miingel sei nachdriicklich hingewiesen: 1. Aufgrund der Tatsache, daJl die Zuwanderer ihren Wohnort innerhalb einer Region wechseln konnen, kann es fiir mehrere Monate zum Besitz zweier Aufenthaltsgenehmigungen kommen. Daraus resultiert eine Oberrepriisentation von Zuwanderem mit Aufenthaltsgenehmigung. 2. Es ist nicht P.tlicht, daJl sich Migranten bei der Ausreise abmelden, was zu systematischen Oberschiitzungen fiihrt. Schiitzungen fiber die Zahl der illegalen Zuwanderer sind auch problematisch. 138