Institutionen und Einrichtungen der EU Direkte Links zu den EU-Institutionen Direktzugang zu den Websites der Institutionen Im einzigartigen institutionellen Gefüge der EU * werden die allgemeinen politischen Prioritäten vom Europäischen Rat vorgegeben, in dem die EU-Staats- und Regierungschefs vertreten sind; * vertreten direkt gewählte Abgeordnete die europäischen Bürgerinnen und Bürger im Europäischen Parlament; * vertritt die Europäische Kommission, deren Mitglieder von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt werden, die allgemeinen Interessen der EU; * verteidigen die Regierungen der Mitgliedsländer die Interessen ihres Landes im Rat der Europäischen Union. Allgemeine politische Richtung Der Europäische Rat legt die allgemeine politische Richtung der EU fest – hat aber keine gesetzgebende Gewalt. Unter der Leitung des Ratspräsidenten – derzeit Herman Van Rompuy – treten die Staats- und Regierungschefs sowie der Präsident der Kommission mindestens alle sechs Monate für einige Tage zusammen. Rechtsetzung Drei Institutionen teilen sich die Rechtsetzungsgewalt in der EU: * das Europäische Parlament, das die europäischen Bürgerinnen und Bürger vertritt und von ihnen direkt gewählt wird; Europäisches Parlament Europäisches Parlament >> Rue Wiertz/Wiertzstraat, 60 B-1047 Bruxelles/Brussel Belgique/België Tel: +32 2 284 21 11 Fax: +32 2 284 69 74 Kontakt Facebook Twitter Youtube Flickr Dailymotion My Space Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind die Vertreter der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Sie werden in direkten Wahlen alle fünf Jahre neu gewählt. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union („der Rat“) bildet das Parlament die gesetzgebende Gewalt der EU. Das Europäische Parlament hat drei wichtige Aufgaben: * Erörterung und Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, in Zusammenarbeit mit dem Rat * Kontrolle anderer EU-Institutionen – insbesondere der Kommission –, um deren demokratische Arbeitsweise sicherzustellen * Erörterung und Verabschiedung des EU-Haushalts, in Zusammenarbeit mit dem Rat. Jährlicher Sitzungskalender Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften In vielen Bereichen wie Verbraucherschutz und Umwelt arbeitet das Parlament gemeinsam mit dem Rat (Vertreter der nationalen Regierungen) an der inhaltlichen Ausgestaltung der EU-Rechtsvorschriften, bis diese schließlich gemeinsam verabschiedet werden. Dieses Verfahren wird als ordentliches Gesetzgebungsverfahren (vorher: Mitentscheidungsverfahren) bezeichnet. Seit dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags gilt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren für zusätzliche Politikbereiche. Dadurch hat das Europäische Parlament mehr Einfluss auf den Inhalt von Gesetzen z. B. in den Bereichen Landwirtschaft, Energiepolitik, Einwanderung und EU-Fonds erhalten. Das Parlament muss auch bei anderen wichtigen Entscheidungen seine Zustimmung geben, etwa wenn es um den Beitritt neuer Länder zur EU geht. Demokratische Kontrolle Das Parlament übt auf verschiedene Art und Weise Einfluss auf andere europäische Institutionen aus. Wenn eine neue Kommission bestellt wird, können ihre 27 Mitglieder – eines aus jedem EU-Land – ihr Amt erst dann ausüben, wenn das Parlament seine Zustimmung gegeben hat. Im Zweifelsfall kann das Parlament die Kommission insgesamt ablehnen, auch wenn nur ein Kandidat missbilligt wurde. Das Parlament kann die Kommission auch während ihrer Amtszeit auffordern zurückzutreten. Dazu bedarf es eines Misstrauensantrags. Das Parlament behält die Kontrolle über die Kommission, indem es Berichte der Kommission prüft und Anfragen an die Kommissare richtet. In dieser Hinsicht spielen die parlamentarischen Ausschüsse eine große Rolle. Die Mitglieder des Parlaments bearbeiten Petitionen der EU-Bürgerinnen und Bürger und setzen Untersuchungsausschüsse ein. Vor einem Gipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs nimmt das Parlament Stellung zu den Tagesordnungspunkten. Haushaltskontrolle Das Parlament verabschiedet jährlich gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union den EU-Haushalt. Der Haushaltsausschuss des Parlaments kontrolliert, wie die Haushaltsmittel ausgegeben werden, und beurteilt jedes Jahr den Umgang der Kommission mit dem Vorjahreshaushalt. Zusammensetzung Grob gesagt richtet sich die Anzahl der Abgeordneten pro Land nach der jeweiligen Bevölkerungsanzahl. Nach dem Vertrag von Lissabon beträgt die Anzahl der Abgeordneten pro Land mindestens 6 und höchstens 96. Die derzeitige Verteilung im Parlament wurde jedoch vor dem Inkrafttreten des Vertrags festgelegt. In der nächsten Legislaturperiode werden die Abgeordnetenzahlen angepasst. Beispielsweise wird Deutschland statt 99 Abgeordneten nur noch 96 haben, während Malta die Zahl seiner Abgeordneten von 5 auf 6 erhöhen wird. Die Mitglieder des Parlaments sind nach Fraktionen und nicht nach Staatsangehörigkeit gruppiert. Finden Sie Ihre Abgeordneten Ort Das Europäische Parlament ist an drei Orten vertreten – Brüssel (Belgien), Luxemburg und Straßburg (Frankreich). In Luxemburg befinden sich die Verwaltungsstellen des Parlaments (Generalsekretariat). Die Plenartagungen finden in Straßburg und Brüssel statt. Die Ausschüsse halten ihre Sitzungen ebenfalls in Brüssel ab. * der Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen der einzelnen Mitgliedsländer vertreten sind. Den Ratsvorsitz übernehmen die einzelnen Mitgliedstaaaten im Turnus; * die Europäische Kommission, die die Interessen der EU insgesamt vertritt. Gemeinsam entwickeln diese drei Institutionen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (vormals „Mitentscheidungsverfahren“) die politischen Strategien und Rechtsvorschriften, die in der gesamten EU Anwendung finden. Die Kommission schlägt neue Rechtsvorschriften vor, und das Parlament und der Rat verabschieden sie. Die Kommission und die Mitgliedstaaten setzen diese Rechtsvorschriften um, und die Kommission stellt außerdem sicher, dass die Rechtsvorschriften in den EU-Ländern ordnungsgemäß angewendet und umgesetzt werden. Entscheidungsfindung in der EU – mehr zu den Rechtsetzungsverfahren der EU Liste der EU-Ratspräsidentschaften – 2011-2020 Andere EU-Institutionen Zwei weitere Institutionen spielen eine wichtige Rolle: * der Gerichtshof – er sorgt für die Einhaltung des EU-Rechts – und * der Rechnungshof – er prüft die Ausgaben der EU. Die Befugnisse und Zuständigkeiten all dieser Institutionen sind in den Verträgen niedergelegt. Diese bilden die Grundlage für alles, was die EU unternimmt. Auch die Regeln und Verfahren, die die EU-Institutionen zu befolgen haben, sind darin festgehalten. Die Verträge werden von den Staats- und Regierungschefs aller EU-Länder vereinbart und von den Parlamenten ratifiziert. Andere EU-Einrichtungen und interinstitutionelle Einrichtungen: * Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss – vertritt Zivilgesellschaft, Arbeitgeber und Arbeitnehmer * Ausschuss der Regionen – vertritt regionale und lokale Behörden * Europäische Investitionsbank – finanziert Investitionsvorhaben der EU und unterstützt kleine Unternehmen über den Europäischen Investitionsfonds * Europäische Zentralbank – verantwortlich für die europäische Währungspolitik * Europäischer Bürgerbeauftragter – untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltung der Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union * Europäischer Datenschutzbeauftragter – schützt die persönlichen Daten der Bürger * Amt für Veröffentlichungen – veröffentlicht Informationen über die EU * Europäisches Amt für Personalauswahl – beschafft Personal für die EU-Institutionen und -Einrichtungen * Europäische Verwaltungsakademie – organisiert Fortbildungen in bestimmten Fachbereichen für Mitarbeiter der EU * spezialisierte und dezentrale Agenturen – nehmen verschiedene technische, wissenschaftliche und verwaltungstechnische Aufgaben wahr * Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) – unterstützt den Hohen Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, derzeit Catherine Ashton. Sie führt den Vorsitz im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ und leitet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Dabei gewährleistet sie die Kontinuität und Koordinierung des außenpolitischen Handelns der EU.