D PROBLEM Lesen Sie den Zeitungsartikel und fassen Sie wichtigste Fakten zusammen! Diskutieren Sie! Auch Deutschland hat als Folge des 11. September das Luftsicherheitsgesetz überarbeitet. Darin ist geregelt, dass Flugzeuge abgeschossen werden können. Das Gesetz ist seit Anfang 2005 in Kraft. Es erlaubt dem Verteidigungsminister, ein von Attentätern entführtes Passagierflugzeug gezielt abschießen zu lassen, um den Missbrauch der Maschine als Waffe zu verhindern. 1. Ist der Abschuss eines Flugzeuges nach dem Luftsicherheitsgesetz rechtlich und moralisch zulässig? 2. Wie hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und wie hat es argumentiert? 3. Hat in diesem Fall das Systems der gegenseitigen Gewaltenhemmung geholfen? Ja/Nein - Begründen Sie die Antwort! Berufung auf Notstand Jung würde entführtes Flugzeug abschießen lassen Verteidigungsminister Jung gibt sich hart: Der CDU-Mann würde ein entführtes Passagierflugzeug bei einem Terrorangriff abschießen lassen - auch ohne gesetzliche Grundlage. In einem solchen Fall würden aber nur Bundeswehrpiloten eingesetzt, die keine Bedenken gegen einen Abschussbefehl haben. http://www.spiegel.de/politik/debatte/0.1518,505981.00.html Hamburg - „Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen", sagte Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU). Es gebe das Recht des übergesetzlichen Notstandes. Das Luftsicherheitsgesetz, das den Verteidigungsminister ermächtigte, entführte Flugzeuge auch dann abschießen zu lassen, wenn sich neben den Terroristen auch Unschuldige - Passagiere und Besatzungsmitglieder, darin befinden, scheiterte im Februar 2006 in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verbot damals die Abwägung „Leben gegen Leben" als Verstoß gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat es in seiner Entscheidung vom 15. Februar 2006 klargestellt: „Ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Artikel 2, Absatz 2, Satz 1, Grundgesetz in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden." Das gilt selbst dann, wenn ein Flugzeug wie am 11. September 2001 als Terrorwaffe eingesetzt werden soll. Entführte Maschinen ohne Passagiere darf die Bundeswehr - nach einer Grundgesetzänderung - aber abschießen.