STÄDTISCHE REALSCHULE KAPPELN/SCHLEI . anerkannt durch Ministerialerlaß vom 7. 4. 1915 1. Für viele Berufe braucht man in Deutschland eine Aus-bildung (Lehre). Sie dauert meistens 3 Jahre. Für die meisten Stellen braucht man mindestens einen Hauptoder Realschulabschluss. Für manche Ausbildungen braucht man blas Abitur. 2.. Nur etwa 11 % aller'erwerbstätigen Deutschen sind selbstständig. Das heißt, sie bieten ihre Arbeit an und bekommen'pro Auftrag Geld oder haben ein eigenes Geschäft. Versicherungen'(Krankenversicherung, Altersversicherung, ... ) müssen sie dann selbst bezahlen. 3. Man bekommt keinen richtigen Lohn für die Arbeit, aber ein bisschen Geld und das „Arbeitslosengeld II". Diese Jobs sollen helfen, Menschen in normale Arbeitsverhältnisse zu bringen. REALSCHULABSCHLUSSZEUGNIS der L A ATS, Text 6-10 Schulabschluss Einsatzort abhängig Beschäftigte Tarifvertrag 400-Euro-Job/Minijob Praktikum Bei der Leiharbeit hat man einen Vertrag mit der Leih-arbeitsfirma (Zeitarbeitsfirma). Diese verleiht die Arbeitskräfte an Firmen für eine bestimmte Zeit. Manchmal arbeitet man nur ein paar Tage für eine Firma an einem Ort und manchmal auch längere Zeit. 4. Viele'Erwerbstätige haben neben ihrem „Hauptberuf" noch einen oder mehrere andere'Jobs. Normalerweise muss der Arbeitgeber des „Hauptberufs" diese Tätigkeit erlauben. 5. Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten für eine Firma, die sie an andere Firmen ;,ausleiht". Man hat einen festen Job, aber die Arbeitsstelle ändert sich immer wieder. Für viele Firmen sind Leiharbeiter gut, weil sie dann die Arbeit nur bezahlen müssen, wenn sie sie wirklich brauchen. Viele Menschen hoffen, dass sie durch diese Arbeit wieder einen festen Arbeitsplatz finden. Text 1-5 Mindestlohn Nebenjob Berufsausbildung Selbstständigkeit Ein-Euro-Job Leiharbeit/Zeitarbeit Der Mindestlohn auf dem Bau beträgt 10 Euro 40 (Stand 9/2007). So nennt man alle Menschen, die nicht selbstständig arbeiten und die für ihre Arbeit Lohn oder Gehalt bekommen. Bis zu diesem monatlichen Geldbetrag kann man arbeiten und muss keine Steuern, Sozialversicherung, Krankenversicherung oder Rentenversicherung bezahlen. Man ist dann aber auch nicht versichert. Normalerweise zahlt der Arbeitgeber eine pauschale'Steuer. Im Detail gibt es viele Regeln, die man genau kennen muss. Man arbeitet, um Erfahrung in einem Berufsfeld zu sammeln, um in der'Berufspraxis zu lernen. Meistens machen das junge Menschen während des Studiums oder gleich danach. Man bekommt wenig Geld, aber manchmal hat man die Chance, nach dieser Zeit einen Arbeitsplatz in dieser Firma zu finden. Viele Firmen benutzen diese Mitarbeiter aber einfach als billige Arbeitskräfte. 10. Die Schulzeit ist in Deutschland mindestens 9 Jahre. Es gibt viele verschiedene Abschlüsse (z.B. Hauptschulabschluss, mittlere Reife, Abitur). Für eine Berufsausbildung (Lehre) braucht man mindestens einen Hauptschulabschluss. 11._ Die normale Arbeitszeit in den meisten Betrieben in Deutschland ist zwischen 35 und 40 Stunden. Viele Menschen arbeiten weniger. 12. Wenn man eine Arbeit beginnt, dann kann der Arbeitgeber normalerweise in den ersten 4-24 Monaten innerhalb von wenigen Wochen "kündigen. Danach gilt der gesetzliche und tarifliche Kündigungsschutz. 13. Arbeit ohne offizielle Meldung. Der Staat bekommt keine Steuern oder"Sozialabgaben. Die Leute sind meistens auch nicht versichert. Das ist verboten, aber sehr häufig. 14. In Sportvereinen und in vielen anderen Bereichen arbeiten Menschen, ohne dass sie dafür Geld bekommen. Sie sind Fußballtrainer, Helfer in der Kirche oder bei sozialen Hilfsorganisationen. Manchmal bekommen sie auch etwas Geld: eine „'Aufwandsentschädigung". 15. Nach der Probezeit ist ein Arbeitsvertrag dann auf Dauer, wenn nichts anderes im Vertrag steht. Viele Arbeitsverträge sind aber heute nur'auf Zeit, z.B. für zwei oder drei Jahre. Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterh nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - ARBEITSLOSENGELD ii / Sl Referenznummer Nr der Bedarfs-gemeinschafl [utti; FRi^liillen wenn tfekanni Tag der Antragstellung I I. Allgemeine Daten des Antragstellers/der Antragstellerin Straße. Haus-Nr. - ggf bei wem - PLZ. Wohnort - nicht vom Antrag Antrag angenommen Der Antragsteller/Die A sich ausgewiesen durci □ Bundespersonalausw □ Pass □ Sonstige Ausweispa Telefonnummer (mit Vorwahl) und/oder r Bankverbindung (bitte angeben, weil di BLZ bei Bank/Postbank/Sparkasse, sonstigem Kreditinstitut - Sie kein Girokonto haben und auc ReSCheipi- •-> einer P->nk i Text 11-15 Vollzeit/Teilzeit Probezeit v Ehrenamt Arbeitslosengeld 'Schwarzarbeit 'befristet/unbefristet -ür die isiandk □