Ottonen und Salier Drei mächtige Geschlechter beherrschten nacheinander Deutschland im Mittelalter: Ottonen, 2.3 (S. 39), Heinrich, seit 919, 1024 erlosch das Königsgeschlecht im Jahre 1024. Salier (1024-1125), Konrad, der älteste männliche Verwandte Heinrichs II. in weiblicher Abstammung, Graf in der Gegend um Speyer. Staufer (1138-1254) Konrad III. , sein Sohn Friedrich I. Sohn einer welfischen Mutter. Otto der Große (936-973) hat widerspenstige Stammesfürsten in Lothringen, Franken, Schwaben und Bayern durch eigene Verwandte ersetzt. Sachsen hat er dem verlässlichen Vasalen Hermann Billung anvertraut (Billunger Mark), die Ostmark Markgraf der Gero[1] (Kloster Gernrode – am Fuße des Harzes, unweit von Quedlinburg – erbte 965 seine ganze Habe). 953 ist gegen Otto I. sein ältester Sohn Liudolf in Schwaben aufgestanden, und Ottos Schwager Konrad der Rote in Lothringen und Ottos Bruder Heinrich in Bayern schlossen sich dem Aufstand an. Sie schreckten nicht davor zurück, sich auch mit den Ungarn zu verbinden, die das Reich bedrohten. Erst der Sieg in der Schlacht am Lech im Jahre 955 hat wieder zur Erneuerung der Macht des Kaisers über Schwaben, Lothringen und Bayern beigetragen. Nach dieser schlechten Erfahrung mit den Verwandten stützte er sich mehr auf die Reichsbischöfe, bei denen er keine dynastischen Interessen zu befürchten hatte. Sie lebten im Zölibat (das erste und das zweite Laterankonzil, 1123 bzw. 1139 haben die Verhältnisse strenger geregelt) und die Kirche war an einer starken Zentralmacht interessiert, um die Übergriffe der machtgierigen Landesfürsten zu vermeiden. Otto hat also die Bischöfe mit Fürstenprivilegien ausgestattet, hat auf sie die Gerichtsbarkeit, das Zoll- und Münzrecht sowie und andere Regalien (jura regalia – Königsrechte; weil die Besitzungen des Königs, Dominialbesitz, nicht ausreichten und Steuer noch unbekannt waren, wurden weitere Einkünfte dem König vorbehalten: Bodenregal, den besitzlosen Boden zu verteilen, Bergregal, Salzregal; Judenregal). Er hat die Bischöfe in ihre Ämter eingesetzt und ihnen als Zeichen der bischöflichen Würde den Bischofsstab (seit Heinrich III. sogar den Ring) überreicht. Die Treue der Reichskirche dem König gegenüber hat sich auch im Investiturstreit bewährt, obwohl die Unterordnung des Papstes dem Kaiser aus der Ottonenzeit stammte ( Das Ottonianum bestätigte die Besitzungen der Kurie, legte aber gleichzeitig fest, daß der neu gewählte Papst dem Kaiser Treue schwören soll). Nicht nur die widerspenstigen Liudolf, Konrad und Heinrich, sondern auch ein königstreuer Bischof stammte aus dem Kreis der Familie des Kaisers: Bruno, der jüngere Bruder Ottos des Großen, Erzbischof von Köln (953), 954 auch Herzog von Lothringen, Reichskanzler und Erzkaplan Ottos I. Andere heilig gesprochene Bischöfe aus der Ottonenzeit waren Wolfgang (Regensburg, 994), Adalbert (Prag,997), Bernward (Hildesheim, 1022; Erzieher Ottos des III., Michaelis-Kloster, Michaeliskirche mit der bemalten, Holzdecke aus dem 12. Jh., eherne Thorflügel des Domes von 1015 mit Reliefs von Bischof Bernward, der Geschichte der ersten Menschen und Jesu Christi, die 4-m-hohe Christussäule aus Erzguß). Otto II. (973-983) mußte sich nach der Thronbesteigung gegen die Dänen, Tschechen und Bayern behaupten. Seine Frau war die byzantinische Prinzessin Theophano und machte mit ihm 981 den Romzug mit. Seit 982 nannte er sich Romanorum Imperator Augustus. 983 erlitt er von den Sarazenen eine vernichtende Niederlage in der Schlacht bei Crotone. Seine Gegner – Dänen, Slawen und die Opposition aus dem Reich - versammelten sich in Norditalien. Otto starb 28jährig an Malarien, nachdem er noch die Wahl seines dreijährigen Sohnes zum König durchgesetzt hat. Otto III. (983-1002) verdankte seine Macht dem Mainzer Erzbischof Willigis, der bis zu Ottos Volljährigkeit das Reich verwaltet hatte. Bei seinem Romzug 996 setzte er die Wahl seines Vetters Bruno von Kärnten als Papst Gregor V. durch. Er machte Aventin in Rom zu seiner Residenz und übernahm die byzantinische theokratische Konzeption der Regierung (als servus apostolorum). Ein Aufstand in Rom zwang ihn die Stadt zu verlassen; er starb 22jährig ebenfalls an Malarien. Heinrich II. (1002-1024) hat das Reich wieder konsolidiert. Er war Enkel Ottos des Großen und Sohn des Bayernherzogs Heinrichs des Zänkers. Er begleitete Otto III. nach Italien, bemächtigte sich nach dem Tod Ottos III. der Reichskleinodien und wurde auf Betreiben des Erzbischofs Willigis zu Mainz zum König gewählt. Seine Widersacher waren Markgraf Eckhard von Meißen, der 1002 ermordet wurde, und Hermann von Schwaben. Er vertrieb Boleslaw Chrobry von Böhmen, gab Böhmen Jaromir zum Lehen. Im Frieden von Merseburg (1013) mußte Boleslaw die Lehnshoheit des römischen Königs anerkennen, behielt aber das Lausitzer und Milzener Land (Milčansko), im Frieden von Bautzen sogar weitere Gebiete der Mark. 1007 gründete er Bistum Bamberg, das er zum Zentrum der Kaisermacht ausbauen wollte. Er liegt hier begraben. Salier, Er starb ohne Nachkommen und die Krone ging auf einen Ururenkel Ottos des Großen und Urenkel Konrads der Roten KONRAD II. (1024-1039) heiratete Ghisela, die Herzogin von Schwaben, eroberte im Kampf gegen die Polen die Lausitz und das Milzener Land und schloß Burgund gegen den Widerstand seines Stiefsohnes an das Reich. Er gründete den Dom in Speyer (1030), wo er begraben liegt. Sein Sohn Heinrich III. (1039-1056) wurde schon als 1033 als Thronfolger gekrönt, übernahm ein relativ konsolidiertes Reich und unterstütze die Reformbewegung in der Kirche. Der Taufpate seines Sohnes war der Abt von Cluny. Er schlichtete den Streit um den Papststuhl in Rom, indem er den Bamberger Bischof Suidger als Papst wählen ließ (Klemens II.). Ähnlich verlief es bei der Wahl von Klemens Nachfolgern: dem Bischof Poppo von Brixen (Damasus II, 1048) und Gebhard von Eichstädt (Viktor II.). Diese Einmischung in die Pasptwahl sollte bald aufhören. Er vereitelte die Pläne des böhmischen Fürsten Bretislavs, ein mächtiges polnisch-böhmisches Königreich zu gründen. Heinrich IV. wurde von seinem Sohn 1106 zum Rücktritt aufgefordert. Unter Heinrich V. entbrannte der Investiturstreit aufs neue. Das Benediktinerkloster in Cluny war besonders in den Jahren 1049, nach der Wahl Hugos zum Abt, bis 1156, zum Tod des Abtes Peter das ehrwürdige Zentrum der westlichen Kirche. Von dort aus sind wichtige Persönlichkeiten auf dem Papststuhl hervorgegangen. Urban II., der Nachfolger Gregors VII., war früher Mönch in Cluny, der Pabst Kalixt II. wurde hier zum Pabst gewählt, nachdem hier sein Vorgänger Gelasius gestorben war. Cluny war Mittelpunkt der kluniazensichen Reform der Kirche. Schon seit der Gründung 908 bzw. 910 wurde das Kloster direkt dem Papst unterordnet. Seit dem Abt Hugo entstand hier die größte mittelalterliche Kirche des Abendlandes (eigentlich die dritte Kirche in der Geschichte des Klosters mit einem 181-meter-langen fünfschiffigen Langhaus, mit zwei Querschiffen, im 13. Jh. vollendet. Heute ist davon nur noch ein Querschiff und ein oktogonaler Glockenturm erhalten.) Schon Otto I. schätzte den Abt Majolus hoch, Heinrich II. war mit dem Abt Odilo befreundet, Hugo war Taufpate Heinrichs IV. und Vermittler zwischen ihm und dem Papst. Im 12. Jh. zählte das Klosterverband von Cluny etwas 3000 Klöster in Frankreich, in Burgund, Italien, Spanien und in Deutschland. Im deutschsprachigen Raum gehörten dazu u. a. Hirsau im Schwarzwald (1077 die Kluniazenser Regel eingeführt, 1692 von den Franzosen eingeäschert) und Einsiedeln im Kanton Schwyz. Sie standen in Opposition zu den älteren, der Idee der Reichskirche verpflichteten Klöstern. Cluny selbst hat aber nicht den Investitutrstreit entfesselt, es war eine Bewegung innerhalb des Ordens und der Kirche. Sie hat nur mittelbar die Gedanken der Reform der Kirche vorweggenommen. Die gregoriansiche Kirchenferorm (1073-1085) will für die Schicht der Geistlichen eine Autonomie gegenüber der Schicht der Krieger sichern. Auch Gregor VII. (1073-1085), der Kontrahent Heinrichs IV. im Investiturstreit [2] verbrachte einige Jahre in Cluny. Das eingebüßte Prestige Heinrichs IV. im Investiturstreit führte zur Wahl des Gegenkönigs Rudolf von Schwaben. Urban II.(1088-1099) strebte als päpstlicher Legat nach dem Canossaweg des Kaisers (1077 vom Bann losgesprochen) erfolglos eine Aussöhnung zwischen dem Kaiser und dem Papst Gregor II. an. Damals wurde Heinrich IV. zum zweiten Mal mit Bann belegt, er zog auf Rom und zwang den Papst zur Flucht: Gregor VII. starb in der Residenz der Normannen in Salerno 1085. Seit 1084 (bis 1100) gab es ein Schisma in der Kirche (der Gegenpapst Klemens III. wird vom Heinrich IV. unterstützt). Urban II. kämpft gegen den Nikolaitismus, gegen die Simonie, und die laizistische Investitur. Er forderte auch zu dem ersten Kreuzzug auf (Clermont, 1095). 1099 wurde Jerusalem erobert, der Papst starb jedoch, ohne es erfahren zu haben. Der Kompromiss von Worms 1122 wurde noch unter den Staufern Friedrich I. und II. nochmals in Frage gestellt; der Papst griff sogar zur Exkomunizierung des Kaisers Friedrich I.(1160-1177), der sich vor ihm im Frieden von Venedig beugen mußte. Friedrich II. (1215-1250), vom Papst Innozenz erzogen, lehnte sich auch gegen den Papst auf. Als der Welf Otto IV. 1214 als Verbündeter des englischen Königs eine Niederlage bei Bovines erlitt, war Friedrichs Weg zum Königsstuhl frei. Die Exkommunizierung war die Folge seiner Mißachtung der Machtsphäre des Papstes in Italien. Lehnwesen und Grundherrschaft Lehnswesen, die auf dem Lehnverhältnis beruhende Rechts- und Gesellschaftsordnung, das Grundelement des Feudalismus in West- und Mitteleuropa. Das Lehen oder Lehn (feudum) war ein geliehenes Gut, dessen Empfang zu ritterl. Kriegsdienst und Treue verpflichtete; es unterschied sich einerseits vom Allod[3], andererseits vom bäuerl. und städt. Leihegut. Das L. des dt. MA. ging aus der seit dem 8.Jh. im Frankenreich vollzogenen Verschmelzung der personenrechtl. Vasallität und des sachenrechtl. Benefizialwesens hervor. Die Vasallität war das Treudienstverhältnis, das den Lehnsmann (Vasall) durch Lehnseid verpflichtete, dem Schutz und Unterhalt gebenden Lehnsherrn (Senior) gegen Unterhalt Dienst und Gehorsam zu leisten. Die Treuepflicht galt für beide. Das Benefizium (später auch Feudum gen.) war die Form der dingl. Landleihe. In spätfränk. Zeit wurde es üblich, den Vasallen anstelle des Unterhalts Grundstücksnutzungen zu gewähren. Das Lehnsverhältnis wurde begründet durch förml. Belehnung (Investitur) vor dem Lehnshof (Gesamtheit der übrigen Vasallen). Entsprechend der bei der Belehnungszeremonie vergebenen leiherechtl. Symbole hießen die Lehen der weltl. Fürsten Fahnlehen, die der geistl. Zepterlehen. Beim Tod des Lehnsmannes (Mannfall) oder des Lehnsherrn (Herrenfall) musste um Lehnserneuerung (Mutung[4]) nachgesucht werden. Mit dem Erblichwerden der Lehen entstand ein Anspruch auf Belehnung. Über Lehnsstreitigkeiten zw. Lehnsherren und Lehnsleuten sowie der Vasallen untereinander entschied das Lehnsgericht (Sondergericht des Lehnsherrn); ein vor diesem erwiesener Treuebruch des Lehnsmannes führte zum Entzug des Lehens. Die Karolinger zogen die großen Grundbesitzer mit ihren Gefolgsleuten für den Dienst im Reiterheer heran; so trat neben das altgerman. Volksheer ein berittenes Berufskriegerheer, das schließlich den allg. Heerbann völlig verdrängte. Von der Heeresverf. griff das L. auf die ganze Staatsverf. über. Die Heerschildordnung (Heerschild) entwickelte sich zum Rangsystem der lehnsrechtlich gegliederten Adelsgesellschaft. In der Lehnspyramide trennten die Kronvasallen (Lehnsfürsten) als Lehnsmänner des Königs/Kaisers diesen von den Aftervasallen (z.B. Ministeriale[5]) und den Untertanen. Hochmittelalter: Während des Hoch-MA. konnten die engl. und frz. Könige ihre direkte Herrschaft über die Untervasallen durchsetzen. Im Hl. Röm. Reich kam es hingegen zur Ausbildung von Landesherrschaften mit Verfügungsgewalt über alle Lehen im eigenen Machtbereich (Lehnshoheit[6]). Spätmittelalter und Neuzeit: Im ausgehenden MA. verlor das L. seine Bedeutung als Grundlage der Heeresverf. durch das Aufkommen der Söldnerheere und der Feuerwaffen. Auch aus den Ämtern wurden die Lehnsleute verdrängt. Doch ist das Hl. Röm. Reich bis 1806 formell ein Lehnsstaat geblieben. Die Aufhebung der Lehen erfolgte in Dtl. zumeist im 19.Jh., z.T. erst nach 1918 durch Gesetze der Länder und des Dt. Reichs. Grundherrschaft, wiss. Bez. für einen Teilbereich adliger, kirchl. und königl. Herrschaft, der die europ. Agrar-, Sozial- und Verfassungsgeschichte vom Früh-MA. bis zur Bauernbefreiung des 18. und 19.ÿJh. entscheidend bestimmte. Die ältere G. war »Herrschaft über Land und Leute« mit der Pflicht des Grundherrn zu Schutz und Schirm gegenüber den Grundholden[7] (meist Bauern). Diese unterstanden in unterschiedl. Abhängigkeitsverhältnissen der Gerichtsbarkeit des Grundherrn und hatten für das von ihnen bewirtschaftete Land oder auch nur für den grundherrl. Schutz Naturalabgaben bzw. Geld zu entrichten und Fronen[8] zu leisten (Grundlasten). Seit dem Spät-MA. entwickelte sich die jüngere G. als Herrschaft über Grund und Boden. Hintersasse, vom MA. bis ins 19.ÿJh. Bauer, der als Freier oder Halbfreier dingl. abhängig von einem Grundherrn war. Benediktinerklöster Benediktinerorden (lat. Ordo Sancti Benedicti), Abk. OSB, kath. Mönchsorden. Die Ordenstracht ist schwarz. Die Benediktinerregel (lat. »Regula Benedicti«; auch Benediktregel) fordert Verbleiben im Heimatkloster, Abkehr vom weltl. Leben, Streben nach Vollkommenheit und Gehorsam unter dem Abt. Die bedeutendsten dt. Klöster sind Beuron, Ettal und Maria Laach. Die Benediktiner zählten im Mittelalter zu den wichtigsten theologichen und kulturellen Lehrern des Abendlandes. St. Gallen An der Stelle der um 612 entstandenen Einsiedelei des hl. Gallus wurde um 719 eine Abtei gegründet (9.-11. Jh. Blüte auf kulturellem Gebiet); seit 1206 galt der Abt als Reichsfürst. 1454 wurde die Stadt zugewandter Ort der Eidgenossenschaft; 1798 Ende der Stiftsherrschaft; ab 1803 Hptst. des Kantons; 1805 Aufhebung des Klosters. Reichenau Die 724 gegründete Benediktinerabtei (bis 1525/40 reichsunmittelbar, 1757 aufgehoben, 1803 säkularisiert; Blüte im 9./10. Jh.) war ein bed. Zentrum otton. Kultur und Wissenschaft. Erhalten sind drei roman. Kirchen: das Münster St. Maria und Marcus (im Wesentlichen 9.-11.Jh.) im Ortsteil Mittelzell mit dem Grab Kaiser Karls des Dicken, die Peter-und-Pauls-Basilika in Niederzell (11./12. Jh.) und die Stiftskirche St. Georg in Oberzell (9./10.Jh., mit Zyklus otton. Monumentalmalerei). Fulda 744 gründete Bonifatius das Benediktinerkloster, 765 war es Reichsabtei, unter Hrabanus Maurus (Abt. 822-844) bed. Vermittler abendländ. Kultur in Dtl. Der Abt wurde 968 Primas aller Benediktinerklöster »Germaniens und Galliens«, 1220 wurden die Äbte zu Reichsfürsten erhoben. Die Siedlung erhielt 1019 das Marktrecht, wohl um 1114 Stadtrecht; im 16. Jh. wurde F. geistiges Zentrum der Gegenreformation. 1803 fiel das 1752 errichtete Fürstbistum an Nassau-Oranien, 1806 an Frankreich, 1810 an das Großherzogtum Frankfurt, 1815 an Hessen-Kassel; seit 1821 wieder Bischofssitz. Lorsch Das Benediktinerkloster (764 gegr., seit 772 Reichsabtei), war eine der bedeutendsten des MA.; nach Brand 1621 sind nur die Torhalle (wohl um 774 vollendet), einst Audienzstätte ostkaroling. Könige, ein Teil der Vorkirche (um 1150) und ein weiter Bogen der Ringmauer erhalten (UNESCO-Weltkulturerbe). Corvey [-vai], Stadtteil von Höxter[9], NRW. Die Reichsabtei der Benediktiner ging hervor aus einem 815/816 gegr. Kloster, das 822 von Ludwig dem Frommen an den heutigen Ort verlegt wurde (die Mönche kamen zum großen Teil aus Corbie an der Somme). 1802/03 wurde C. säkularisiert; 1815 kam es an Preußen. Die karoling. Abteikirche (844) war eine dreischiffige Basilika mit einer quadrat. Eingangshalle im W, diese wurde 873-885 als Westwerk ausgebaut (Erweiterung im 12. Jh.); nach Zerstörungen im 30-jährigen Krieg wurde die Kirche mit Ausnahme des Westwerks abgebrochen, 1667-71 wurde sie dann mit barocker Ausstattung neu errichtet; die ehem. Klostergebäude (heute Schloss) stammen aus dem 18. Jahrhundert. Hersfeld Kreis Herfeld-Rotenburg, RegBez. Kassel die 769 von dem Bonifatiusschüler Lullus gegr. Benediktinerabtei (seit 775 Reichsabtei); die (als Ruine erhaltene) 1144 geweihte Stiftskirche gilt als ein Hauptwerk sal. Baukunst (in ihr seit 1951 alljährlich Festspiele) Werden (Essen) heute Stadtteil von Essen: ehem. spätroman. Abteikirche Sankt Liudger mit karoling. Ringkrypta (82739), otton. Westwerk (943 geweiht); Liudger (Ludger), erster Bischof von Münster, *Friesland um 742, Billerbeck 26.3. 809; von Karl d.Gr. mit der Mission der Friesen und Sachsen beauftragt; gründete Kloster Werden (heute zu Essen) jünger: Maria Laach, Benediktinerabtei mit bed. roman. Abteikirche (1156 geweiht und um 1230 vollendet), am Laacher See, Rheinl.-Pf., im Vulkangebiet der Eifel. gegr. 1093, 1802 säkularisiert; 1892 durch Beuroner Benediktiner neu Romanik Zur Frühromanik rechnen u. a. die ottonische Kunst und der normannische Baustil; die Hochromanik (in Frankreich 1000-1150, in Dtl. 1050-1150) wird in Dtl. auch als salische Kunst bezeichnet, die Spätromanik auch als staufische Kunst (1150-1250) oder als »Übergangsstil« (die Kunst der Stauferzeit in Dtl. und Italien zeigt spätroman. und frühgot. Stilformen, während in Frankreich bereits die Frühgotik vorherrscht). Baukunst: Bei den Kirchenbauten (Basiliken) sind die einzelnen Teile, Schiffe, Vierung, Querhaus, Chorpartie und Türme, klar voneinander abgesetzt; charakteristisch sind Doppelturmfassaden im W oder ein Westwerk (Sankt Pantaleon in Köln, 984 bis um 1000), Vierungstürme sowie auch Türme am O-Abschluss (Dom in Speyer, um 1030ff., und Worms, um 1140/50ff.). Der frühroman. Kirchenraum war flach gedeckt. Im späten 11.Jh. begann sich die Wölbung durchzusetzen (zunächst Kreuzgrat[10]-, später Kreuzrippengewölbe[11]; Neben der kirchl. Baukunst besteht eine bed., weniger gut erhaltene Profanarchitektur: stauf. Kaiserpfalzen (Gelnhausen[12], 1180 vollendet), Burgen und Stadtanlagen mit zahlr. Türmen (als Teil des Verteidigungsringes oder als Wohntürme: Regensburg). BildhauerkunstDie Bildhauerkunst steht in engem Zusammenhang mit der Sakralarchitektur. Neben das Relief (Bauplastik und Kleinplastik) traten im 11. Jh. Großplastiken (Kultbilder wie Madonnen, Kruzifixe, Kreuzigungsgruppen). Höhepunkte bilden die Tympanonreliefs und die Gewändefiguren der Portale; bes. vielfältig ist der Schmuck der Kapitelle. Zu den plast. Werken im Innenraum gehören u.a. auch Chorschranken und Taufsteine. Bes. im Rhein-Maas-Gebiet entstand eine bed. Goldschmiedekunst (Reliquienschreine, kirchl. Gerät) und Elfenbeinschnitzerei. Malerei: Von den großen Zyklen roman. Wandmalerei ist nur wenig erhalten Tafelmalerei in Form von Retabeln und Antependien ist erst aus dem 12. Jh. erhalten. Die Buchmalerei hat einen Höhepunkt im 11./12. Jh. Von der sehr bed. Glasmalerei sind wenige Beispiele erhalten, u.a. die Prophetenfenster im Augsburger Dom (1.Hälfte des 12.Jahrhunderts). ________________________________ [1] Markgraf der Elbmark (937-65), +20.5. 965; erhielt von Otto I. den Oberbefehl in den Grenzgebieten beiderseits der Elbe; eroberte 939 Brandenburg, zerschlug 940 den Bund der Wenden und besiegte 955 mit Otto I. die Elbslawen; gründete 948 die Bistümer Havelberg und Brandenburg. Elbslawen: westslaw. Stämme zw. der unteren und mittleren Elbe und dem Weichseldelta (Abodriten, Liutizen, Sorben u.a. bojoval po boku císaře Otty v hrozné seči proti spojeným vojskům slovanským knížetem Stojgněvem vedeným nad řekou Rekenicí (Raxou) v Meklenbursku, kdež pluky německé pomocí Ranů a, bohužel, i Čechův dobyly vítězství a Stojgněv zahynul. [2] Bes. im Hl. Röm. Reich hatten sich die Könige mit dem Reichskirchensystem ein Herrschafts- und Verw.instrument als Gegengewicht zu den Stammesgewalten geschaffen. In der kirchl. Reformbewegung gewann eine Richtung die Führung, die jede Investitur durch Laien als Simonie ablehnte. Gregor VII. verbot die Laieninvestitur 1075 wohl nur dem dt. König. Der nun ausbrechende offene Machtkampf zw. Papsttum und dt. Königtum (Canossa 1077; deutsche Geschichte, HeinrichÿIV.) konnte durch einen Kompromiss beigelegt werden. Der König verzichtete auf die Investitur mit Ring und Stab, belehnte den Gewählten aber mit dem Kirchenbesitz. Diese Übereinkunft wurde 1104 vom frz., 1107 vom engl. König akzeptiert und bildete auch die Grundlage des Wormser Konkordats (1122). [3] Allod [ahd. »Ganzbesitz«] das, im MA. lehnsfreies Land. Allodialgut, Eigengut eines Fürsten im Unterschied zum Staatsgut. Allodifikation, Allodifizierung, Umwandlung eines Lehens in freies Eigentum. [4] Mu|tung, die; -, -en [zu muten] (1) (Bergmannsspr.): Antrag auf Erteilung des Abbaurechts. [5] Ministerialen [zu lat. ministerialis »im (kaiserl.) Dienst Stehender«, «Beamter«], im Hl. Röm. Reich die Oberschicht urspr. unfreier Dienstmannen (Dienstleute) im Hof-, Verwaltungs- und Kriegsdienst; seit dem 11.ÿJh. ritterlich lebende Dienstleute, die gegen Gewährung eines »Dienstlehens« zuerst in den geistl. Herrschaftsgebieten ritterl. Dienste leisteten; seit Konrad II. (1024þ39) als Vögte oder Burggrafen und Landrichter zur Verw. des Reichsgutes und der Landesgüter herangezogen; gewannen schließlich die Erblichkeit ihrer Lehen; als Reichsministerialen Stütze der sal. und bes. der stauf. Reichspolitik. Die M. gingen im 13./14.ÿJh. im niederen Adel auf. [6] 1033 Frieden zu Merseburg: Mieszko II. verzichtet auf Königskrone und erkennt Lehnshoheit des Römischen Königs an [7] [mhd. gruntholde, zu: grunt = Boden u. holde = Dienstmann] hold [mhd. holt, ahd. hold = günstig, gnädig; treu]: 1. (dichter. veraltend) anmutig, lieblich, von zarter Schönheit: ein -es Gesicht; das -e Mädchen; -er Frühling!; h. lächeln. hul|di|gen [für mhd. hulden]: 1. (früher) sich einem Herrscher durch ein Treuegelöbnis unterwerfen: dem König, dem Landesfürsten h. 2. (geh. veraltend) jmdm. durch eine bestimmte Handlung, durch sein Verhalten seine Verehrung zu erkennen geben: das Publikum huldigte dem Künstler mit langem Beifall. 3. (geh., öfter leicht iron.) einer Sache mit Überzeugung anhängen, etw. mit [übertriebenem] Eifer vertreten: einer Anschauung, einem Grundsatz h.; er huldigt dem Alkohol (trinkt gerne Alkohol); [8] Fron, die; -, -en [mhd. vron(e) = Herrschaft(sdienst), zu: vron = heilig; herrschaftlich, zu ahd. frono = (Besitz) der Götter, Gen. Pl. zu: fro = Herr, Gott]: 1. in körperlicher Arbeit bestehende Dienstleistung, die bes. Bauern ihren Lehnsherren zu erbringen hatten; Frondienst: die Befreiung der Bauern von der F. [9] Kreis im RegBez. Detmold [10] křížová: dvě valené klenby stejné výšky v pravém úhlu [11] Kappe - kápě [12] Stadt im Main-Kinzig-Kr., Hessen, an der Kinzig, Kaiserpfalz (1180; Verfall ab dem 14.Jh.),