Agrardualismus in Europa? Die Gutsherrschaft im östlichen Mittel- und Osteuropa[1] Markus Cerman Knapps Theorie der Gutsherrschaft Die Theorie der „Gutsherrschaft“ im frühneuzeitlichen östlichen Mittel- und Osteuropa ist mehr als 120 Jahre alt. Ein erster allgemeiner Ansatz wurde durch Georg Friedrich Knapps Buch „Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Teilen Preußens“ geprägt. Die Absichten zeitgenössischer Sozialreform sind in seinen Schriften – er war Mitglied des Vereins für Socialpolitik – nicht zu leugnen. Sein Buch bezeichnete er als „sozialpolitische Geschichte der ländlichen Bevölkerung“[2] und er widmete sich den historischen Ursachen der sozialen Frage der landlosen Landarbeiter in der durch große Rittergüter dominierten Landwirtschaft im östlich der Elbe gelegenen Teil des Deutschen Reichs. Ihm zufolge verschlechterte sich dort seit der frühen Neuzeit die Situation der Bauern wegen des Machtgewinns der Stände gegenüber dem Staat (insbesondere durch die Übernahme der Gerichtsherrschaft) und der wirtschaftlichen Expansion der Eigenwirtschaft der Gutsherren auf Kosten des Bauernlandes. Für Knapp konstituierte sich dadurch ein wesentlicher struktureller Unterschied zum westlichen Deutschland. Er sprach in einem Vortrag vor der Generalversammlung des Vereins für Socialpolitik von einer „ungeheure[n] Kluft, die zwischen dem östlichen und dem westlichen Deutschland bis zum heutigen Tage gähnt“.[3] In gewisser Weise findet sich hier bereits die Vorstellung, die später zum „Agrardualismus“ ausgeweitet wurde, d. h. die Idee zweier unterschiedlicher Formen der „Agrarverfassung“ – oder vielleicht besser der ländlichen Wirtschafts- und Sozialstrukturen – im Europa der frühen Neuzeit: der Grundherrschaft im Westen, geprägt von der Abschöpfung von Geld- und allenfalls Produktrenten mit unter den adeligen, kirchlichen und fürstlichen Grundherren zersplitterten Herrschaftsrechten. Demgegenüber stand eine „ostelbische“ Gutsherrschaft bzw. Gutswirtschaft, in der Gutsherren große landwirtschaftliche Güter und angelagertes Gewerbe (etwa: Brauereien, Brennereien) durch ihre Untertanen bewirtschaften ließen, wobei die Produkte vielfach auf dem überregionalen bzw. europäischen Markt verkauft wurden. In seinem hervorragenden Überblick aus dem Jahr 1980 über die europäische Wirtschaftsgeschichte der frühen Neuzeit bezeichnete Peter Kriedte die Elbe folglich als „wichtigste sozioökonomische Grenze“ in Europa.[4] Gutsherrschaft und die agrargeschichtliche Forschung nach 1945 Entsprechend den theoretischen Vorgaben unterschieden sich die in der Forschung üblichen Definitionen von Gutsherrschaft und Gutswirtschaft. In der Interpretation nach Georg Friedrich Knapp und seiner Schule standen rechtsgeschichtliche Aspekte geschlossener Herrschaften sowie der Erbuntertänigkeit (unter weitgehender Ausklammerung der Rolle der Untertanen, die als Opfer der Entwicklung betrachtet wurden), aber auch der wirtschaftliche Charakter der Gutswirtschaft als kommerziellen Großbetrieb im Mittelpunkt.[5] Die deutschsprachige „Agrarverfassungsgeschichte“ nach 1945 verlegte sich bekanntermaßen noch stärker auf die herrschaftliche Perspektive und betonte demzufolge den Aspekt der Gutsherrschaft über dem der Gutswirtschaft. Es wäre der Zusammenfall der Herrschaftskomponenten Grund-, Leib- und Gerichtsherrschaft, insbesondere aber der Grund- und Gerichtsherrschaft über geschlossene Herrschaftsgebiete gewesen, der den ostelbischen Gutsherren enorme Machtfülle über ihre Untertanen verliehen habe, die sie spätestens mit der Agrarkonjunktur des 16. Jahrhunderts zum Ausbau der Gutswirtschaften einsetzten. Darin bestand ein grundlegender Unterschied der „Agrarverfassung“ Ostelbiens gegenüber den westelbischen Gebieten.[6] Die Macht der Stände wurde durch schwache zentralstaatliche Institutionen und durch die geringe Urbanisierung noch gestärkt. Für einen solchen Ansatz waren die Bauern- und Gesindeordnungen der Fürsten und Landtage, die seit dem späten 15. Jahrhundert in dichter Folge verabschiedet wurden, hinreichend Beleg für die Verschärfung der Untertänigkeitsverhältnisse, die im 17. Jahrhundert ihren Höhepunkt erreichte. In der Agrargeschichtsschreibung der ehemaligen europäischen Volksrepubliken nach 1945 standen hingegen wirtschaftliche Zusammenhänge im Vordergrund. Dabei dominierten Fragen der Bedeutung der Eigenwirtschaften für das gutsherrliche Einkommen, deren Betriebsorganisation, der untertänigen Besitzrechte und der Art der Feudalrenten, insbesondere die Belastung durch Arbeitsrenten. Die wirtschaftliche, soziale und rechtliche Position der Untertanen und ihre Rolle im Hinblick auf den Widerstand erhielt insgesamt größere Aufmerksamkeit. Die DDR-Geschichtswissenschaft regte ab den sechziger Jahren eine stärkere Differenzierung des Modells der Gutsherrschaft an – nicht zuletzt auf regionaler Grundlage –, was darin gipfelte, dass Gerhard Heitz die Überlegungen eines Dualismus am Beispiel Deutschlands insgesamt in Frage stellte und verlangte, „(…) das Nebeneinander von grundherrschaftlichen und gutsherrschaftlichen Elementen der Agrarstruktur in Deutschland über den Gegensatz Ostelbien/Westelbien hinaus als einen für die agrarische Entwicklung bestimmenden Faktor zu bezeichnen [...]“.[8] Um einen überregionalen Vergleich und die Analyse differenzierter Formen der Gutsherrschaft bemühten sich auch die Historiografien in den benachbarten realsozialistischen Ländern nach 1945. In der polnischen Forschung über das „system folwarczno-panszczyzniany“ (Frongutswirtschaft) fanden schon vor 1945 wirtschaftliche Zusammenhänge stärkere Beachtung als in der Schule von Knapp. Die Analyse konzentrierte sich auf die Entstehung der Gutswirtschaft, die zeitgleiche Ausdehnung der Arbeitsrenten, die sukzessive Verkleinerung der bäuerlichen Betriebe und die Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation, wobei abwechselnd die Einflüsse der europäischen Agrarkonjunktur und einer europäischen Arbeitsteilung seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert (etwa bei Marian Malowist, dem Fernand Braudel und Immanuel Wallerstein weitgehend folgten) oder die Bedeutung der Binnennachfrage und die Herausbildung geschlossener Wirtschaftskreisläufe der Domänen polnischer Magnaten als Ursachenkomplexe angegeben wurden.[9] Der „velkostatek“ (Großgrundbesitz) war der tschechoslowakischen Forschung zufolge das Resultat der Entwicklung im Habsburgischen Absolutismus nach dem Dreißigjährigen Krieg, in der vor 1618 begonnene Prozesse eines Aufbaus von Gutswirtschaften intensiviert und Arbeitsrenten („Robot“) neu eingeführt wurden (Miroslav Hroch und Josef Petráň sprachen demzufolge von einer „Frongutswirtschaft“).[10] Die internationale Nachfrage spielte dabei als Ursache keine wesentliche Rolle, sondern es ging den tschechischen Gutsherren, die auch Inhaber von Wirtschaftsmonopolen waren, vor allem um die Binnennachfrage der königlichen Städte bzw. um einen geschlossenen Markt in ihren Herrschaften. Ähnlich wie die tschechoslowakische Forschung für die tschechischen Länder wollte auch die ungarische wirtschafts- und agrarhistorische Forschung die ländliche Entwicklung Ungarns nicht mit vollständig entwickelten Formen der Gutsherrschaft gleichsetzen. Wie im Fall Polens verwies man in der Interpretation auf die Position im entstehenden Welthandel. Die Handelsprivilegien der ungarischen Gutsherren wären die Grundlage zum Ausbau der Gutswirtschaften im 16. Jahrhundert gewesen, deren Wachstum nicht zuletzt durch die politischen Umstände der Kriege mit dem Osmanischen Reich ebenso Grenzen gesetzt waren, wie der vollständigen Ausbildung der „Erbuntertänigkeit“.[11] Rezente Kritik am Konzept der Gutsherrschaft In den letzten beiden Jahrzehnten verstärkte sich die Kritik an der Theorie der Gutsherrschaft und der Konzeption eines europäischen Dualismus. Theoretische und methodische Innovationen in der Sozialgeschichte ermöglichten eine Hinwendung zur längst überfälligen „view from the village“ in nunmehr als vielfältig verstandenen Gutsherrschaftsgesellschaften.[12] Als Beispiel für neuere Resultate mögen lediglich zwei Forschungsanstrengungen in Deutschland bzw. im Rahmen eines internationalen Projekts des österreichischen Wissenschaftsministeriums und der Volkswagen Stiftung dienen. In beiden dominierten historisch-anthropologische und mikrohistorische Zugriffe auf ländliche Gesellschaften, wobei sich insbesondere die Potsdamer Arbeitsgruppe „Ostelbische Gutsherrschaft als sozialhistorisches Phänomen“ auch um einen europäischen Vergleich bemühte, der im zweiten Forschungsunternehmen, dem Projekt „Soziale Strukturen in Böhmen“, zumindest teilweise Berücksichtigung fand. Ausgehend von einem Verständnis von Gutsherrschaft als „sozialem Modell“ untersuchte man in Potsdam vorwiegend aber nicht ausschließlich an ostdeutschen Gebieten Fragen der sozialen Praxis von Herrschaft und Untertänigkeit, Konflikte und Widerständigkeit sowie der ländlichen Lebenswelten in Gutsherrschaftsgesellschaften in alltags- und sozialhistorischer Perspektive.[13] Das Forschungsprojekt „Soziale Strukturen in Böhmen“ setzte sich anhand vergleichend angelegter Regionalstudien kritisch mit dem traditionellen Bild der Gutsherrschaft in Böhmen in den hundert Jahren nach dem Dreißigjährigen Krieg auseinander. Neben allgemeinen Fragestellungen der Entwicklung der untertänigen Wirtschaft und der ländlichen Sozialstrukturen beschäftigten sich vertiefende Mikrostudien mit Themen der Familiengeschichte, der Historischen Demographie und der Herrschafts- und Untertänigkeitsverhältnisse. Ähnlich wie die Potsdamer Arbeitsgruppe die Vorstellung von einem monolithischen Modell der Gutsherrschaft hinterfragte, kritisierte dieses Projekt vor allem Vorstellungen von einer „zweiten Leibeigenschaft“ (tschechisch „druhé nevolnictví“) und rekonstruierte im Detail Handlungs- und Entscheidungsspielräume der Untertanen in rechtlicher, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht.[14] In diesen und anderen rezenten Forschungsarbeiten erscheint die Gutsherrschaft als regional stark differenziertes Phänomen, dessen konkrete Manifestation auch als Prozess des alltäglichen (konfliktreichen) „Aushandelns“ verstanden wurde. Es wurde verstärkt nach verbindenden Merkmalen zur Grundherrschaft gesucht, um komparativen Perspektiven mehr Raum zu geben und gleichzeitig einem strukturellen Dualismus den Boden zu entziehen. Gleichwohl der Vorwurf erhoben wurde, wäre es m. E. falsch, diesem „Revisionismus“ eine Verharmlosung von Herrschafts- und Untertänigkeitsverhältnissen zu unterstellen. Es ging indessen darum, diese nicht einseitig zu betrachten, sondern den konkreten untertänigen Handlungsspielräumen nachzuspüren, was freilich ein gegenüber der früheren, durch die herrschaftliche Perspektive geprägten Forschung deutlich abweichendes Bild produzierte. Die Gutsherrschaft im Rahmen einer vergleichenden europäischen rural history In den letzten Jahrzehnten verstärkten sich für alle Teildisziplinen der Geschichtswissenschaften die Bemühungen um komparative Forschungsansätze, insbesondere um einen europäischen Vergleich. Im Bereich der Agrargeschichte sind unter dem Eindruck solcher Perspektiven, das lässt sich vielleicht vereinfachend festhalten, ‚Sonderwege‘ stark unter Kritik geraten und wenn schon nicht aufgelöst, so doch in ihrer Bedeutung stark zurückgenommen worden. In Reaktion auf Alan Macfarlanes plumpen Versuch, einen ‚englischen Sonderweg‘ bis ins hohe Mittelalter zurückzuprojizieren, zeigten britische und amerikanische Forschungen, dass die Annahme des Untergangs der englischen „peasantry“ im späten Mittelalter zu pauschal wäre. Dies verband sich mit einer auf der Grundlage neu verfügbarer Regionalstudien geäußerten Kritik an Robert Brenners Entwicklungsmodell des englischen Agrarkapitalismus seit dem 15. Jahrhundert.[15] Entgegen dessen Annahmen schien sich die englische Krone für bäuerliche Besitzrechte durchaus stark gemacht zu haben, was die Existenz von bäuerlichen Familienbetrieben besonders in einigen Teilen des Landes bis in das frühe 18. Jahrhundert ermöglichte. Damit zerfiel auch der Kontrast zur „kleinbäuerlich“ strukturierten französischen Landwirtschaft. Zusätzlich zeigen neuere Arbeiten für die Getreidelandwirtschaft der Île-de-France das Wachstum großer kommerzieller Pachtbetriebe, deren Produktivität nicht wesentlich hinter die der englischen Landwirtschaft zurückfiel.[16] Schließlich gab es auch Ansätze im deutschsprachigen Raum, das Diktum, nur „consolidated holdings“ von kapitalistischen Pächtern führten zur Agrarmodernisierung, zu hinterfragen, und demgegenüber Innovationen durch Bauern und Kleinbauern in der frühen Neuzeit zu betonen.[17] Noch tiefer als das Bild der ‚Rückständigkeit‘ der französischen Landwirtschaft des 18. Jahrhunderts gegenüber der englischen hat sich aber in der internationalen Wirtschafts- und Sozialgeschichte die Vorstellung eines „second serfdom“ im östlichen Mitteleuropa und in Osteuropa eingegraben. In dieser Hinsicht zeigen jedoch aktuelle Forschungsnetzwerke erste Erfolge, auch diesen Raum in den europäischen Vergleich einzubeziehen.[18] Die Demontage einer quasi-einheitlichen historischen „Agrarverfassung“ der Gutsherrschaft wird durch Forschungen in den neuen EU-Staaten wesentlich unterstützt, deren Wirtschafts- und Agrarhistorikerinnen und -historiker vom Ansatz her nie vollständig mit der deutschen Gutsherrschaftsforschung übereinstimmten (s. o.). Es lässt sich als Schlussfolgerung festhalten, dass Vorstellungen von einer kompakten Zone der Gutsherrschaft oder des „second serfdom“ nicht mehr aufrecht erhalten werden können. Anstelle eines strukturellen Dualismus treten Versuche, die Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und Gesellschaft seit dem Mittelalter im Rahmen einer europäisch-vergleichenden Perspektive neu zu bewerten. So wurde der Vorschlag gemacht, Gutsherrschaftsgesellschaften in ihrer Vielfalt zu untersuchen. Auf der Grundlage von festgestellten Gemeinsamkeiten der ländlichen Gesellschaften in Ost und West treten Lieselott Enders zufolge Formen der „Renten- oder Abgabengrundherrschaft“ oder der „eigenwirtschaftlich fundierte[n]“ Grundherrschaft und nicht „Verfassungstypen“ hervor.[19] Auch wenn der Begriff Gutsherrschaft in der deutschsprachigen Forschung derzeit weiter verwendet wird, so handelt es sich nicht um ein Verständnis als Agrarverfassung oder als Argument für einen Agrardualismus, sondern um einen Überbegriff für regional differenzierte Herrschaftsmuster und Wirtschaftsstrukturen frühneuzeitlicher ländlicher Gesellschaften. Mit weiteren Anstrengungen, Ergebnisse der empirischen Forschung über die ländliche wirtschaftliche und soziale Entwicklung des frühneuzeitlichen östlichen Mittel- und Osteuropa in die internationale Forschungsdiskussion einzubringen, werden langfristige Veränderungsprozesse vermehrt im europäischen Vergleich interpretiert. Eventuelle Unterschiede sollen dabei nicht glatt gebügelt, sie dürfen aber nicht auf einen Determinismus von Agrarverfassungen reduziert werden. [1] Essay zur Quelle: Quellen zur landesfürstlichen Norm und herrschaftlichen Praxis. [2] Knapp, Georg Friedrich, Die Bauernbefreiung und der Ursprung der Landarbeiter in den älteren Teilen Preußens. Erster Teil. Überblick der Entwicklung; Zweiter Teil. Die Regulierung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse von 1706 bis 1857 nach den Akten, Leipzig 1887, Zitat Bd. 1, S. iii-iv. Vgl. im Folgenden auch Kaak, Heinrich, Die Gutsherrschaft. Theoriegeschichtliche Untersuchungen zum Agrarwesen im ostelbischen Raum (Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin 79), Berlin 1991. [3] Knapp, Georg Friedrich, Grundherrschaft und Rittergut, Leipzig 1897, S. 25. [4] Kriedte, Peter, Spätfeudalismus und Handelskapital. Grundlinien der europäischen Wirtschaftsgeschichte vom 16. bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, Göttingen 1980, S. 33. [5] Wittich, Werner, Gutsherrschaft, in: Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Bd. 5, Jena 1910, S. 209-216. [6] Lütge, Friedrich, Grundherrschaft und Gutsherrschaft, in: Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, Bd. 4, Tübingen 1965, S. 682-688. [7] Ich danke Heinrich Kaak für den Hinweis auf diese Quelle. [8] Heitz, Gerhard, Wirtschafts- und sozialgeschichtliche Aspekte der „zweiten Leibeigenschaft“, in: Zimányi, Vera (Hg.), Studien zur deutschen und ungarischen Wirtschaftsentwicklung (16.-20. Jh.), Budapest 1985, S. 43-51, hier S. 45; s. a. Harnisch, Hartmut, Die Gutsherrschaft. Forschungsgeschichte, Entwicklungszusammenhänge und Strukturelemente, in: Jahrbuch für Geschichte des Feudalismus 9 (1985), S. 189-240. [9] Hagen, William W., Village life in East-Elbian Germany and Poland, 1400-1800: subjection, self-defence, survival, in: Scott, Tom (Hg.), The peasantries of Europe, London 1998, S. 145-189, bes. 154-160; Malowist, Marian, The economic and social development of the Baltic countries from the fifteenth to the seventeenth centuries, in: Economic History Review 12 (1959), 177-189. [10] Hroch, Miroslav; Petrán, Josef, Das 17. Jahrhundert. Krise der Feudalgesellschaft?, Hamburg 1981 (tschech. Orig.: 17. století – krize feudální spolecnosti?, Praha 1976). [11] Vgl. u. a. Pach, Zsigmund Pál, Die ungarische Agrarentwicklung im 16.-17. Jahrhundert. Abbiegung vom westeuropäischen Entwicklungsgang, Budapest 1964. [12] Hagen, Village life; vgl. auch sein Buch Ders., Ordinary Prussians. Brandenburg Junkers and villagers, 1500-1840, Cambridge 2002. [13] Vgl. u. a. Peters, Jan (Hg.), Gutsherrschaft als soziales Modell. Vergleichende Betrachtungen zur Funktionsweise frühneuzeitlicher Agrargesellschaften (Historische Zeitschrift; Sonderheft 18), München 1995; Ders. (Hg.), Gutsherrschaftsgesellschaften im europäischen Vergleich, Berlin 1997; Ders., Märkische Lebenswelten. Gesellschaftsgeschichte der Herrschaft Plattenburg-Wilsnack, Prignitz 1550-1800 (Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs; 53), Berlin 2007. [14] Vgl. die Beiträge in Cerman, Markus; Zeitlhofer, Hermann (Hgg.), Soziale Strukturen in Böhmen. Ein regionaler Vergleich von Wirtschaft und Gesellschaft in Gutsherrschaften, 16.-19. Jahrhundert (Sozial- und wirtschaftshistorische Studien; 28), Wien 2002; Cerman, Markus; Luft, Robert (Hgg.), Untertanen, Herrschaft und Staat in Böhmen und im ‚Alten Reich‘. Sozialgeschichtliche Perspektiven (Veröffentlichungen des Collegium Carolinum; 99), München 2005. S. a. (10.3.2010). [15] Dazu im Überblick: Smith, Richard M., The English peasantry, 1250-1650, in: Scott, Tom (Hg.), The peasantries of Europe, London 1998, S. 339-371. [16] Moriceau, Jean-Marc, Les fermiers de l’Île-de-France. L’ascension d’un patronat agricole (Xve-XVIIIe siècle), Paris 1994. [17] Kopsidis, Michael, Agrarentwicklung: historische Agrarrevolutionen und Entwicklungsökonomie, Stuttgart 2006; Troßbach, Werner, Beharrung und Wandel „als Argument“, in: Ders.; Zimmermann, Clemens (Hgg.), Agrargeschichte. Positionen und Perspektiven (Quellen und Forschungen zur Agrargeschichte; 44), Stuttgart 1998, S. 107-136. [18] Vgl. (10.3.2010); (10.3.2010). [19] Enders, Lieselott, Grundherrschaft und Gutswirtschaft. Zur Agrarverfassung der frühneuzeitlichen Altmark, in: Zeitschrift für Agrargeschichte und Agrarsoziologie 55 (2007), S. 95-112, Zitate S. 112; Peters, Jan, Gutsherrschaft. Ein Jahrzehnt Potsdamer Forschungserfahrungen, in: Zeitschrift für Agrargeschichte und Agrarsoziologie 53 (2005), S. 77-85, hier 79. ___________________________________________________________________________________________________ Literaturhinweise: * Cerman, Markus, Agrardualismus in Europa? Geschichtsschreibung über Gutsherrschaft und ländliche Gesellschaften in Mittel- und Osteuropa, in: Jahrbuch für Geschichte des ländlichen Raumes 1 (2004), S. 12-29. * Kaak, Heinrich, Die Gutsherrschaft. Theoriegeschichtliche Untersuchungen zum Agrarwesen im ostelbischen Raum (Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin; 79), Berlin 1991. * Melton, Edgar, Gutsherrschaft in East Elbian Germany and in Livonia, 1500-1800: a critique of the model, in: Central European History 21 (1988), S. 315-349 * North, Michael, Die Entstehung der Gutswirtschaft im südlichen Ostseeraum, in: Zeitschrift für historische Forschung 26 (1999), S. 43-59 * Peters, Jan, Gutsherrschaftsgeschichte und kein Ende. Versuch einer Auskunft zu aktuellen Ergebnissen und Schwierigkeiten in der Forschung, in: Münch, Ernst; Schattkowsky, Ralph (Hgg.), Festschrift für Gerhard Heitz zum 75. Geburtstag Celý text je dostupný na Agrardualismus in Europa? Die Gutsherrschaft im östlichen Mittel- und Osteuropa | Themenportal Europäische Geschichte (clio-online.de) Slovníček pojmů: Grundherrschaft – rentovní velkostatek Gutsherrschaft – režijní velkostatek Eigenwirtschaft – hospodaření ve vlastní režii rentovního velkostatku Gutswirtschaft – rozvinuté hospodaření režijního velkostatku